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   BVerwG, 02.12.1993 - 3 C 82.90   

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BVerwG, 02.12.1993 - 3 C 82.90 (https://dejure.org/1993,2494)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.1993 - 3 C 82.90 (https://dejure.org/1993,2494)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 1993 - 3 C 82.90 (https://dejure.org/1993,2494)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pachtflächen - Milcherzeugung - Referenzmengenübergang nach Pachtende - Milchbetrieb - Milchleistung - Landwirtschaftliche Flächen - Fruchtfolge

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Wird zitiert von ... (21)

  • VG Aachen, 03.07.2008 - 6 K 1466/07

    Bescheinigung über den Übergang einer Anlieferungsreferenzmenge bei geschlossenen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 1. November 1994 - 3 C 40.91 -, juris Rn. 30 Urteil, vom 2. Dezember 1993 - 3 C 82.90 -, juris Rn. 32 (jeweils zu Art. 5 Abs. 1 Nr. 2 Verordnung (EWG) Nr. 1371/84 der Kommission vom 16. Mai 1984 mit den Durchführungsbestimmungen für die Zusatzabgabe nach Artikel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 - Amtsblatt L 132 -) und vom 13. Oktober 1994 - 3 C 26.92 -, juris Rn. 43; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein (OVG S.-I. .), Urteil vom 9. Oktober 2002 - 2 L 143/98 -, juris Rn. 43.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1998 - 3 C 50.96 -, BVerwGE 106, 314 = DVBl. 1998, 547 = juris Rn. 24 und vom 2. Dezember 1993 - 3 C 82.90 -, juris Rn. 32 und 36.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1993 - 3 C 82.90 -, juris Rn. 40 unter Hinweis auf Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 17. Dezember 1992 - C-79/91 -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1993 - 3 C 82.90 -, juris Rn. 32.

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1993 - 3 C 82.90 -, juris Rn. 47; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 13. August 1992 - 3 L 2646/92 -, juris Rn. 54; Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 10. April 2008 - 2 A 7/08 -, juris Rn. 24.

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2002 - 2 L 143/98

    Klage eines Landwirts (Milcherzeuger) gegen eine den Beigeladenen nach der

    Es genügt, wenn die Fläche zumindest in einem Jahr der Fruchtfolgeperiode zur Milcherzeugung beigetragen hat (BVerwG, Urt. v. 02.12.1993 - 3 C 82/90 -, RdL 1994, 24, 248; Urt. v. 23.06.1995 - 3 C 6/94 -, AgrarR 1996, 31, 32).

    Diese Auffassung rechtfertigt sich durch die Überlegung, dass der Europäische Gerichtshof den Begriff der "Milcherzeugungsfläche" in einem umfassenden Sinne verstanden wissen will (BVerwG, Urt. v. 02.12.1993, a.a.O.).

    Behauptet ein Pächter nach Ablauf eines Pachtverhältnisses, er habe die anfänglich zumindest mittelbar für die Milcherzeugung verwendete Fläche ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr für diesen Zweck genutzt, so muss diese Behauptung durch eine signifikante Veränderung der Bodennutzung dokumentiert werden, die eine turnusmäßige Wiederaufnahme der Milcherzeugung ausschließt oder zumindest nicht erwarten lässt (BVerwG, Urt. v. 02.12.1993, a.a.O., S. 249).

  • BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92

    Milcherzeugung - Beendigung des Pachterhältnisses - Übergang der Referenzmenge -

    Maßgeblich für die Flächencharakterisierung ist die tatsächliche Nutzung, d.h. die Realisierung des Zweckes "Milcherzeugung" im weitesten Sinne (Urteil vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 82.90 -).

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 82.90 - näher dargelegt.

    Soweit der Senat in einem frühen Zeitpunkt seiner Rechtsprechung zum Milchquotenrecht hierzu eine andere Auffassung vertreten hat (vgl. Beschluß vom 18. August 1988 - BVerwG 3 B 35.87 -Agrarrecht 1989, 47), hält er hieran nicht fest, nachdem er bereits in den letzten Jahren den Zeitpunkt des Referenzmengenübergangs bei Divergenz von Pachtende und Rückgewähr der Pachtsache stets dahingestellt gelassen hat (vgl. u.a. Urteile vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 82.90 - und vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - RdL 1994, 48).

  • BVerwG, 01.11.1994 - 3 C 40.91

    Übergang einer anteiligen Referenzmenge anlässlich der Rückgabe einer gepachteten

    Der erkennende Senat hat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 82.90 - (Buchholz 451.512 Nr. 85) im einzelnen ausgeführt, wann der Bezug zur Milcherzeugung fehlt, nämlich dann, wenn die betreffenden Parzellen ausschließlich zu anderen Zwecken oder gar nicht genutzt worden sind.

    "Der durch die Rückgabe einer Fläche, die wirtschaftlich nichts zur Milcherzeugung beigetragen hat, bedingte Referenzmengenverlust kann beim Pächter zu einer spürbaren, von ihm als unbillig empfundenen Einbuße führen" (Senatsurteil vom 2. Dezember 1993 a.a.O.).

    Das Gemeinschaftsrecht bietet jedoch keine Möglichkeit, derartige Härten zu vermeiden (vgl. hierzu und zu etwaigen verfassungsrechtlichen Bedenken aus dem nationalen Recht: das Senatsurteil vom 2. Dezember 1993 a.a.O.).

    Bei dem mehrjährigen Pachtverhältnis wird das Berufungsgericht auch zu prüfen haben, ob das Grundstück nicht zumindest eine Zeitlang für die Milcherzeugung verwendet worden ist, wenn insbesondere das Pachtgrundstück im Rahmen der Fruchtfolge zumindest in einem Jahr zur Milcherzeugung des Pächters beigetragen hat und anschließend nicht aus der die Milcherzeugung einschließenden Fruchtfolge herausgenommen worden ist (vgl. hierzu im einzelnen das Senatsurteil vom 2. Dezember 1993 a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - 2 LB 66/08

    Altpachtvertrag; Flächenakzessorietät; Landwirtschaftsrecht;

    Es genügt, wenn die Fläche zumindest in einem Jahr der Fruchtfolgeperiode zur Milcherzeugung beigetragen hat (BVerwG, Urt. v. 02.12.1993 - 3 C 82.90 -, RdL 1994, 24, 248; Urt. v. 23.06.1994 - 3 C 6.94 -, AgrarR 1996, 31, 32).

    Diese Auffassung rechtfertigt sich durch die Überlegung, dass der Europäische Gerichtshof den Begriff der "Milcherzeugungsfläche" in einem umfassenden Sinne verstanden wissen will (BVerwG, Urt. v. 02.12.1993, a.a.O.).

    Behauptet ein Pächter nach Ablauf eines Pachtverhältnisses, er habe die anfänglich zumindest mittelbar für die Milcherzeugung verwendete Fläche ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr für diesen Zweck genutzt, so muss diese Behauptung durch eine signifikante Veränderung der Bodennutzung dokumentiert werden, die eine turnusmäßige Wiederaufnahme der Milcherzeugung ausschließt oder zumindest nicht erwarten lässt (BVerwG, Urt. v. 02.12.1993, a.a.O., S. 249).

    Zwar macht nicht schon die Zugehörigkeit zu einem Milchwirtschaftsbetrieb die Milcherzeugungsfläche aus, sondern der von der Fläche geleistete unmittelbare oder mittelbare Beitrag zur Milcherzeugung (BVerwG, Urt. v. 02.12.1993, a.a.O., S. 247).

  • VG Stade, 14.01.2002 - 6 A 903/00

    Milcherzeugungsfläche; Pächterschutz; Referenzmenge; Vermutung; Widerlegung der

    Für die Milcherzeugung werden jedenfalls alle diejenigen landwirtschaftlichen Flächen verwendet, auf denen Futter für die Milchkühe des Betriebes gewonnen wird (BVerwG, Urteil vom 02. Dezember 1993 - 3 C 82.90 - AgrarR 1994, 232 f).

    Ein solcher Fruchtwechsel dient nämlich - zumindest auch - der Wiederherstellung der Bodeneignung für die Zwecke der Milchproduktion und kommt der späteren unmittelbaren Wiederverwendung der Fläche für die Milcherzeugung zugute (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1993, a.a.O.).

    In diesem Zusammenhang geht die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 2. Dezember 1993, a.a.O. und vom 1. September 1994, a.a.O.) und des Nieders.

    Dafür reicht es aus, dass die Fläche während des Pachtverhältnisses im Rahmen der wechselnden Fruchtfolge in einem Jahr zur Milcherzeugung des Pächters beigetragen hat und anschließend nicht aus der die Milcherzeugung ein-schließenden Fruchtfolge herausgenommen worden ist, die nur durch eine signifikante Änderung der Bodennutzung dokumentiert werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1993, a.a.O.; Nds. OVG, Urteil vom 10. September 1998 - 3 L 3608/96 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1999 - 2 L 143/98
    Es genügt, wenn die Fläche zumindest in einem Jahr der Fruchtfolgeperiode zur Milcherzeugung beigetragen hat (BVerwG, Urt. v. 02.12.1993 - 3 C 82.90 -, RdL 1994, 24, 248; Urt. v. 23.06.1995 - 3 C 6.94 -, AgrarR 1996, 31, 32).

    Diese Auffassung rechtfertigt sich durch die Überlegung, daß der Gerichtshof den Begriff der "Milcherzeugungsfläche" in einem umfassenden Sinne verstanden wissen will (BVerwG, Urt. v. 02.12.1993, a.a.O.).

    Behauptet ein Pächter nach Ablauf eines Pachtverhältnisses, er habe die anfänglich zumindest mittelbar für die Milcherzeugung verwendete Fläche ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr für diesen Zweck genutzt, so muß diese Behauptung durch eine signifikante Veränderung der Bodennutzung dokumentiert werden, die eine turnusmäßige Wiederaufnahme der Milcherzeugung ausschließt oder zumindest nicht erwarten läßt (BVerwG, Urt. v. 02.12.1993, a.a.O., S. 249).

  • VG Stade, 23.01.2002 - 6 A 790/00

    Bescheinigung; Milcherzeuger; Milcherzeugungsflächen; Pächterschutz;

    Für die Milcherzeugung werden jedenfalls alle diejenigen landwirtschaftlichen Flächen verwendet, auf denen Futter für die Milchkühe des Betriebes gewonnen wird (BVerwG, Urteil vom 02. Dezember 1993 - 3 C 82.90 - AgrarR 1994, 232 f).

    In diesem Zusammenhang geht die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 2. Dezember 1993, a.a.O. und vom 1. September 1994, a.a.O.) und des Nieders.

    Dafür reicht es aus, dass die Fläche während des Pachtverhältnisses im Rahmen der wechselnden Fruchtfolge in einem Jahr zur Milcherzeugung des Pächters beigetragen hat und anschließend nicht aus der die Milcherzeugung einschließenden Fruchtfolge herausgenommen worden ist, die nur durch eine signifikante Änderung der Bodennutzung dokumentiert werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1993, a.a.O.; Nds. OVG, Urteil vom 10. September 1998 - 3 L 3608/96).

  • VG Stade, 23.01.2002 - 6 A 70/00

    Fläche; Milcherzeugung; Milcherzeugungsfläche; Referenzmenge; Vermutung;

    Für die Milcherzeugung werden jedenfalls alle diejenigen landwirtschaftlichen Flächen verwendet, auf denen Futter für die Milchkühe des Betriebes gewonnen wird (BVerwG, Urteil vom 02. Dezember 1993 - 3 C 82.90 - AgrarR 1994, 232 f).

    In diesem Zusammenhang geht die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 2. Dezember 1993, a.a.O. und vom 1. September 1994, a.a.O.) und des Nieders.

    Dafür reicht es aus, dass die Fläche während des Pachtverhältnisses im Rahmen der wechselnden Fruchtfolge in einem Jahr zur Milcherzeugung des Pächters beigetragen hat und anschließend nicht aus der die Milcherzeugung einschließenden Fruchtfolge herausgenommen worden ist, die nur durch eine signifikante Änderung der Bodennutzung dokumentiert werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1993, a.a.O.; Nds. OVG, Urteil vom 10. September 1998 - 3 L 3608/96).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2002 - 8 A 10288/02

    Milchreferenzmenge, Referenzmenge, Übertragung, Milcherzeuger, Milcherzeugung,

    Landwirtschaftliche Flächen sind für die Milcherzeugung verwendet worden, wenn sie im Rahmen der Fruchtfolge zumindest in einem Jahr zur Milcherzeugung des Pächters beigetragen haben und anschließend nicht aus der die Milcherzeugung einschließenden Fruchtfolge herausgenommen wurden (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1993 - 3 C 82.90 - in RdL 1994, 246).

    Selbst wenn er dies behaupten würde, müsste diese Behauptung durch eine signifikante Veränderung der Bodennutzung dokumentiert werden, die eine Wiederaufnahme der Milcherzeugung nicht erwarten ließe (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1993 a.a.O. S. 249).

  • BVerwG, 10.11.1994 - 3 B 26.94

    Zulassung der Revision auf Grund einer nach Einlegung der

  • OVG Niedersachsen, 13.08.1999 - 3 L 2745/99

    Milchquote; Beweiserhebung; Beweislast; Milchquote; Verfahrensmangel

  • BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 24.93

    Streit um den Charakter als Milcherzeugungsfläche und Referenzmengenbescheinigung

  • BVerwG, 12.12.1994 - 3 B 46.94

    Verlust der Eigenschaft als Milcherzeugungsflächen bei Verlagerung der

  • BVerwG, 13.10.1994 - 3 C 26.92

    Betrieb nach Gemeinschaftsrecht - Landwirtschaftliche Betriebe - Einheitliche

  • BVerwG, 25.02.1998 - 3 B 17.98

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund

  • BVerwG, 14.02.1994 - 3 B 80.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausführungen zur Divergenzrüge

  • VG Göttingen, 10.04.2008 - 2 A 7/08

    Übergang einer Referenzmenge bei Pachtlandrückgabe

  • VG Göttingen, 20.03.2003 - 4 A 4127/02

    Entbehrliches Vorverfahren; Milcherzeugungsfläche; Milchreferenzmenge ;

  • BVerwG, 15.06.1994 - 3 B 34.94
  • OVG Niedersachsen, 13.08.1999 - 3 L 2746/99

    Milchquote, Klagebefugnis; Klagebefugnis; Milchquote

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