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   BVerwG, 11.03.1993 - 3 C 90.90   

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https://dejure.org/1993,2317
BVerwG, 11.03.1993 - 3 C 90.90 (https://dejure.org/1993,2317)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1993 - 3 C 90.90 (https://dejure.org/1993,2317)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1993 - 3 C 90.90 (https://dejure.org/1993,2317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beiladung - Apothekenpacht - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Apotheke - Verpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 92, 172
  • NJW 1994, 2430
  • MDR 1994, 740
  • NVwZ 1994, 1101 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Dahinter steht die Erwägung, dass der Rechtsschutzsuchende durch die Erledigung nicht um die Früchte seiner bisherigen Prozessführung gebracht werden soll; dies gilt auch in der - hier gegebenen - Fallkonstellation einer allgemeinen Feststellungsklage (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 11. März 1993 - 3 C 90.90 - BVerwGE 92, 172 , vom 8. Dezember 1995 - 8 C 37.93 - BVerwGE 100, 83 , vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 Rn. 12 und zuletzt vom 20. September 2018 - 2 C 45.17 - Buchholz 232.01 § 35 BeamtStG Nr. 5 Rn. 11).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Daß diese Bescheinigungen nach der Veräußerung der Hausgrundstücke für die Klägerin selbst unmittelbar keine Bedeutung mehr haben und der Vergangenheit angehören, steht der begehrten Feststellung nicht entgegen (vgl. auch Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 3 C 90.90 - Buchholz 418.20 Allg. Apothekenrecht Nr. 27 S. 15 [17] m.w.N.).

    Das in § 43 Abs. 1 VwGO geforderte berechtigte Interesse an der alsbaldigen Feststellung kann jedoch ausnahmsweise dann mit dem Hinweis auf die Absicht, Ersatzansprüche gegen den Staat geltend zu machen, begründet werden, wenn ein Kläger mit einer Feststellungs- oder allgemeinen Leistungsklage zunächst primären Rechtsschutz begehrt hat, sich dieses Begehren aber nach Klageerhebung erledigt und der Kläger sich nunmehr nur noch auf die Geltendmachung von Ausgleichs- und Ersatzansprüchen verwiesen sieht (vgl. Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 3 C 90.90 - Buchholz 418.20 Allg. Apothekenrecht Nr. 27 S. 15 [18 f.]).

    Sofern die Beklagte durch die Kraftloserklärung der von ihr erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigung und (oder) durch die Versagung neuer Abgeschlossenheitsbescheinigungen die rechtliche Befugnis der Klägerin, Wohnungseigentum im Wege der Teilung zu begründen (§ 1 Abs. 1, §§ 2, 8 WEG), rechtswidrig eingeschränkt haben sollte, wäre deshalb eine dadurch erlittene Einbuße an Privatnützigkeit ihres Eigentums möglicherweise auszugleichen (vgl. auch Urteil vom 11. März 1993, aaO. S. 18).

  • BVerwG, 26.10.2016 - 10 C 3.15

    Rückabwicklung einer Sportförderung für den Betrieb einer Kletterhalle wegen

    Unschädlich ist auch, dass der umstrittene Zeitraum nunmehr der Vergangenheit angehört, solange das Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit fortbesteht (BVerwG, Urteil vom 11. März 1993 - 3 C 90.90 - BVerwGE 92, 172 ).
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