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   VGH Bayern, 19.02.2007 - 3 CE 06.3302   

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VGH Bayern, 19.02.2007 - 3 CE 06.3302 (https://dejure.org/2007,80268)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2007 - 3 CE 06.3302 (https://dejure.org/2007,80268)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2007 - 3 CE 06.3302 (https://dejure.org/2007,80268)
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Wird zitiert von ... (14)

  • VGH Bayern, 23.12.2010 - 3 ZB 08.3368

    Klage eines - bereits in Altersteilzeit befindlichen - Richters auf

    Hierzu wird auf den rechtskräftigen Beschluss des Senats vom 19. Februar 2007 (Az. 3 CE 06.3302) verwiesen, mit dem der Senat die Beschwerde des Klägers im Verfahren einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zurückgewiesen hat.

    Hierzu wird auf die Gründe der Beschwerdeentscheidung des Senats vom 19. Februar 2007 (Az. 3 CE 06.3302) Bezug genommen.

    Entgegen der Auffassung des Klägers hat sich das Verwaltungsgericht mit seiner Verweisung auf den Beschluss des Senats vom 13. Februar 2007 (Az. 3 CE 06.3302) nicht - auch nicht inzident - auf die Kollegialgerichtsregel bezogen, sondern auf die Unanfechtbarkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im damaligen Eilverfahren, die die Dienstpostenbesetzung, also die getroffene Auswahlentscheidung, betraf, abgestellt.

    Im Übrigen würde auch bei einem Fortsetzungsfeststellungsantrag - den der Kläger beim Verwaltungsgericht ausweislich des Protokolls n i c h t gestellt hat - das Feststellungsinteresse fehlen, weil aufgrund der Beschwerdeentscheidung im Eilverfahren (Az. 3 CE 06.3302) von der offensichtlichen Aussichtslosigkeit des Schadensersatzanspruchs auszugehen wäre.

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2011 - 5 ME 319/11

    Annahme einer die Beförderung ausschließende Eignungsbeschränkung eines Beamten

    Denn die Beförderung erfolgt nicht vorrangig, um einen Beamten für in der Vergangenheit erbrachte Leistungen zu belohnen, sondern im Hinblick auf die von ihm im neuen Amt künftig wahrzunehmenden Aufgaben (Nds. OVG, Beschluss vom 29.9.2005 - 5 ME 203/05 -, juris Rn. 4 und vom 18.10.2006 - 5 ME 232/06 -, juris Rn. 14; Bay. VGH, Beschluss vom 19.2.2007 - 3 CE 06.3302 -, juris Rn. 62).

    Hieran anknüpfend verneint die Rechtsprechung die Eignung für ein Beförderungsamt, wenn der Beamte das neue Statusamt wegen einer Altersteilzeit nicht oder nicht mehr für eine angemessene Zeit bzw. in zeitlich nennenswertem Umfang ausüben wird (Nds. OVG, Beschluss vom 29.9.2005, a. a. O., Rn. 4f. und vom 18.10.2006, a. a. O., Rn. 13f.; Bay. VGH, Beschluss vom 19.2.2007, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2007 - 1 A 4138/06 -, juris Rn. 9ff. und vom 13. April 2010 - 6 B 152/10 -, juris Rn. 3; VG München, Beschluss vom 29.6.2004 - M 5 K 01.2988 -, juris Rn. 15; VG Magdeburg, Beschluss vom 14.1.2009 - 5 B 338/08 -, juris Rn. 10ff.).

  • VGH Bayern, 19.07.2021 - 6 BV 20.3094

    Beförderung zur Polizeiobermeisterin

    Daher gehört zur erforderlichen Eignung für die im neuen Amt künftig wahrzunehmenden Aufgaben grundsätzlich auch die Erwartung, dass der Beamte für die Ausübung des Beförderungsamtes zum Zeitpunkt der Beförderung oder zumindest in absehbarer Zeit tatsächlich für eine nicht nur unwesentliche Zeitspanne zur Verfügung steht (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2017 - 3 CE 06.3302 - juris; NdsOVG, B.v. 29.9.2005 - 5 ME 203/05 - juris Rn. 3).

    Dies setzt aber voraus, dass der Amtsinhaber das Amt nach erfolgter Beförderung für eine angemessene Zeit ausüben wird (BayVGH B.v. 19.2.2007 - 3 CE 06.3302 - juris Rn. 62; B.v. 13.12.2013 - 3 ZB 09.3245 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 15.11.2018 - 21 CE 18.854

    Vorgaben zum Sonderbedarf als Mindestanforderung an die Eignung

    Allerdings kann das angefochtene Schreiben des Antragsgegners vom 25. Januar 2018 in der Fassung des Schreibens vom 31. Januar 2018, mit dem der Antragstellerin nach außen wirksam bekannt gemacht wird, dass sie nicht ausgewählt wurde und beabsichtigt sei, den Zuschlag an die Beigeladene zu erteilen, als Verwaltungsakt qualifiziert werden (vgl. BVerwG, U.v. 25.8.1988 - 2 C 62/85 - juris Rn, 22; BayVGH, B.v. 19.2.2007 - 3 CE 06.3302 - juris Rn. 60 jeweils zur sog. Negativmitteilung im beamtenrechtlichen Auswahlverfahren).
  • VGH Bayern, 13.12.2013 - 3 ZB 09.3245

    Leiter des Finanzamts (BesGr. A 15); Altersteilzeit im Blockmodell; Beförderung

    Daher besitzt ein in Altersteilzeit im Blockmodell befindlicher Beamter, der sich (unmittelbar) vor Beginn bzw. schon in der Freistellungsphase befindet, die für eine Beförderung erforderliche Eignung nicht, da er keine (zeitlich angemessene) Dienstleistung in dem Beförderungsamt mehr erbringen kann (BayVGH B.v. 19.2.2007 - 3 CE 06.3302 - juris Rn. 62; NdsOVG B.v. 18.10.2006 - 5 ME 232/06 - juris Rn. 14; B.v. 4.11.2011 - 5 ME 319/11 - juris Rn. 13; OVG NRW B.v. 26.9.2007 - 1 A 4138/06 - juris Rn. 9; B.v. 13.4.2010 - 6 B 152/10 - juris Rn. 4).

    Dies setzt aber voraus, dass der Amtsinhaber das Amt für eine angemessene Zeit ausüben wird (BayVGH B.v. 19.2.2007 a.a.O.).

  • VG München, 29.11.2013 - M 21 K 12.797

    Mangelnde Eignung eines in Altersteilzeit befindlichen Beamten des

    Denn die Beförderung erfolgt nicht vorrangig, um einen Beamten für in der Vergangenheit erbrachte Leistungen zu belohnen, sondern im Hinblick auf die von ihm im neuen Amt künftig wahrzunehmenden Aufgaben (BayVGH vom 19.02.2007 - 3 CE 06.3302 - juris, m. w. N.).

    Hieran anknüpfend verneint die Rechtsprechung die Eignung für ein Beförderungsamt, wenn der Beamte das neue Statusamt wegen einer Altersteilzeit nicht oder nicht mehr für eine angemessene Zeit bzw. in zeitlich nennenswertem Umfang ausüben wird (OVG Lüneburg vom 29.09.2005 - 5 ME 203/05 - NVwZ-RR 2006, 492; BayVGH vom 19.02.2007, a. a. O.; OVG Münster vom 26.09.2007 - 1 A 4138/06 - juris; vom 13.04.2010 - 6 B 152/10 - juris; VG Augsburg vom 02.02.2012 - Au 2 K 11.374 - juris; VG München vom 29.06.2004 - M 5 K 01.2988 - juris; VG Magdeburg vom 14.01.2009 - 5 B 338/08 - juris).

  • VG Augsburg, 02.02.2012 - Au 2 K 11.374

    Landesbeamtenrecht; Beförderung; Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach Eintritt

    Denn die Beförderung erfolgt nicht vorrangig, um einen Beamten für in der Vergangenheit erbrachte Leistungen zu belohnen, sondern im Hinblick auf die von ihm im neuen Amt künftig wahrzunehmenden Aufgaben (BayVGH vom 19.2.2007 Az. 3 CE 06.3302 RdNr. 62; NdsOVG vom 29.9.2005 RiA 2006, 32 = NVwZ-RR 2006, 492).

    Hieran anknüpfend verneint die Rechtsprechung die Eignung für ein Beförderungsamt, wenn der Beamte das neue Statusamt wegen einer Altersteilzeit nicht oder nicht mehr für eine angemessene Zeit bzw. in zeitlich nennenswertem Umfang ausüben wird (NdsOVG vom 4.11.2011 Az. 5 ME 319/11 RdNr. 13; BayVGH vom 19.2.2007 a. a. O.; OVG NRW vom 13.4.2010 Az. 6 B 152/10 RdNr. 3; VG München vom 29.6.2004 Az. M 5 K 01.2988 RdNr. 15).

  • VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 K 20.1310

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch, unterbliebene Beförderung, mangelnde

    Daher besitzt ein in Altersteilzeit im Blockmodell befindlicher Beamter, der sich (unmittelbar) vor Beginn bzw. schon in der Freistellungsphase befindet, die für eine Beförderung erforderliche Eignung nicht, da er keine (zeitlich angemessene) Dienstleistung in dem Beförderungsamt mehr erbringen kann (BayVGH B.v. 19.2.2007 - 3 CE 06.3302 - juris Rn. 62; NdsOVG B.v. 18.10.2006 - 5 ME 232/06 - juris Rn. 14; B.v. 4.11.2011 - 5 ME 319/11 - juris Rn. 13; OVG NRW B.v. 26.9.2007 - 1 A 4138/06 - juris Rn. 9; B.v. 13.4.2010 - 6 B 152/10 - juris Rn. 4).

    Dies setzt aber voraus, dass der Amtsinhaber das Amt für eine angemessene Zeit ausüben wird (BayVGH B.v. 19.2.2007 - 3 CE 06.3302 - juris Rn. 62).

  • VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 120/12

    Beförderung eines Beamten; bevorstehender Eintritt in die Alterteilzeit

    Denn die Beförderung erfolgt nicht vorrangig, um einen Beamten für in der Vergangenheit erbrachte Leistungen zu belohnen, sondern im Hinblick auf die von ihm im neuen Amt künftig wahrzunehmenden Aufgaben (BayVGH, Beschluss vom 19. Februar 2007 - 3 CE 06.3302 - m. w. N., juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2010 - 6 B 152/10

    Begründetheit einer Beschwerde bzgl. eines Anordnungsanspruchs auf Freihaltung

    2003, 7 (12), zum niedersächsischen LBG; auch BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33; OVG NRW, Urteil vom 2. Juli 2007 - 1 A 1920/06 - und Beschluss vom 26. September 2007 - 1 A 4138/06 -, jeweils juris und mit weiteren Nachweisen; OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 29. September 2005 - 5 ME 203/05 -, NVwZ-RR 2006, 492, und vom 18. Oktober 2006 - 5 ME 232/06 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 19. Februar 2007 - 3 CE 06.3302 - Battis, BBG, 4. Auflage 2009, § 25 Rn. 3 und § 94 Rn. 13; Baßlsperger, ZBR 2001, 417 (419 f.), bedarf hier aber keiner Vertiefung.
  • VG Augsburg, 14.06.2018 - Au 2 K 17.18

    Keine Zulässigkeit einer Anfechtungs- oder Feststellungsklage nach endgültiger

  • VG München, 12.12.2017 - M 21 K 17.147

    Kein Anspruch auf Beförderung bei Versetzung in den Ruhestand

  • VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 2 K 11.1181

    Landesbeamtenrecht; Anspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung;

  • VG Augsburg, 07.04.2011 - Au 2 K 10.65

    Klage auf Änderung der dienstlichen Beurteilung nach Beginn der

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