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   VGH Bayern, 21.04.2009 - 3 CE 08.3410   

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VGH Bayern, 21.04.2009 - 3 CE 08.3410 (https://dejure.org/2009,42854)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.04.2009 - 3 CE 08.3410 (https://dejure.org/2009,42854)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. April 2009 - 3 CE 08.3410 (https://dejure.org/2009,42854)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Richterrecht; Dienstpostenbesetzung (ständiger Vertreter des Direktors am Amtsgericht); beschreibendes Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle; gleiche Beurteilungsprädikate in unterschiedlichen Statusämtern; Verhältnis von Beurteilungen und Anforderungsprofil bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2009 - 3 CE 08.3410
    Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl zur Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind die Feststellungen über Eignung, Befähigung und Leistung in erster Linie auf dienstliche Beurteilungen zu stützen (vgl. BVerwG Urteil vom 19.12.2002 Az. 2 C 31/01, BayVBl 2003, 533; Urteil vom 27.2.2003, Az. 2 C 16.02, BayVBl 2003, 693).

    Der Dienstherr muss nur dann auf ältere Beurteilungen bei einer Bewerberauswahl abstellen, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr aktuell im Wesentlichen gleich Beurteilten zu treffen ist (vergl. BVerwG vom 27.2.2003 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2009 - 3 CE 08.3410
    Diese Regeln der Bestenauslese dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Stellen, berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Bewerbers an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; ein Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwGE 80, 123 ff., BayVGH vom 19.1.2000 Az. 3 CE 99.3309, BayVBl 2001, 215).

    Kann demnach die Berücksichtigung des Anforderungsprofils dazu führen, dass einem Bewerber, der dessen Voraussetzungen am besten erfüllt, bei der Stellenbesetzung selbst dann der Vorzug gegeben werden darf, wenn seine Befähigung und dienstlichen Leistungen im Vergleich zu den Mitbewerbern (geringfügig) schlechter beurteilt worden sind, so verlangt die Durchführung des Leistungsgrundsatzes auf der anderen Seite eine klare Objektivierbarkeit dieses Maßstabs (vgl. Beschlüsse d. Senats vom 19.1.2000, a.a.O. und vom 22.11.2007, Az. 3 CE 07.2274).

  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 3 CE 07.2274
    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2009 - 3 CE 08.3410
    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Dienstherr im Rahmen der ihm insofern zustehenden sachgerechten Ermessensausübung auf die Erfüllung bestimmter Anforderungen im Hinblick auf den zu besetzenden Dienstposten besonderen Wert gelegt hat (ständige Rechtsprechung d. Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 8.8.2007, Az. 3 CE 07.1050; vom 22.11.2007, Az. 3 CE 07.2274).

    Kann demnach die Berücksichtigung des Anforderungsprofils dazu führen, dass einem Bewerber, der dessen Voraussetzungen am besten erfüllt, bei der Stellenbesetzung selbst dann der Vorzug gegeben werden darf, wenn seine Befähigung und dienstlichen Leistungen im Vergleich zu den Mitbewerbern (geringfügig) schlechter beurteilt worden sind, so verlangt die Durchführung des Leistungsgrundsatzes auf der anderen Seite eine klare Objektivierbarkeit dieses Maßstabs (vgl. Beschlüsse d. Senats vom 19.1.2000, a.a.O. und vom 22.11.2007, Az. 3 CE 07.2274).

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2009 - 3 CE 08.3410
    Da mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG vom 7.7.1982, Az. 2 BvL 14/78, BVerfGE 61, 43), ist die Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerfG vom 20.3.2007, Az. 2 BvR 2470/06, DVBl 2007, 563).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2009 - 3 CE 08.3410
    Auch sein Vorbringen im gerichtlichen Verfahren ist nicht geeignet, zur Annahme einer auf die Besetzungsentscheidung durchgreifenden Fehlerhaftigkeit seiner außerordentlichen dienstlichen Beurteilung vom 9. September 2008 zu führen (die auch im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten wäre, vgl. BVerfG vom 24.9.2002, Az. 2 BvR - 857/02, ZBR 2002, 427; BayVGH vom 3.12.2007 Az. 3 CE 07.2748 und vom 18.2.2008 Az. 3 CE 07.2937).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2009 - 3 CE 08.3410
    Da mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG vom 7.7.1982, Az. 2 BvL 14/78, BVerfGE 61, 43), ist die Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerfG vom 20.3.2007, Az. 2 BvR 2470/06, DVBl 2007, 563).
  • BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2009 - 3 CE 08.3410
    Damit war nicht nur der Beigeladene als Beförderungs-, sondern auch der Antragsteller als Versetzungs-/Umsetzungsbewerber in das an den Maßgaben des Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 34 Abs. 2 BV, Art. 2 Abs. 1 BayRiG i.V.m. Art. 12 Abs. 2 BayBG (in der bis 31.3.2009 geltenden Fassung) auszurichtende Auswahlverfahren einzubeziehen (vgl. BVerfG vom 5.9.2007, Az. 2 BvR 1855/07, zitiert nach juris; BVerwG vom 25.11.2005, Az. 2 C 17/03, NVwZ 2005, 703; Beschlüsse d. Senats vom 7.9.2006 Az. 3 CE 06.2002 und vom 11.11.2008 Az. 3 CE 08.2643).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2009 - 3 CE 08.3410
    Diese Regeln der Bestenauslese dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Stellen, berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Bewerbers an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; ein Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwGE 80, 123 ff., BayVGH vom 19.1.2000 Az. 3 CE 99.3309, BayVBl 2001, 215).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2009 - 3 CE 08.3410
    Damit war nicht nur der Beigeladene als Beförderungs-, sondern auch der Antragsteller als Versetzungs-/Umsetzungsbewerber in das an den Maßgaben des Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 34 Abs. 2 BV, Art. 2 Abs. 1 BayRiG i.V.m. Art. 12 Abs. 2 BayBG (in der bis 31.3.2009 geltenden Fassung) auszurichtende Auswahlverfahren einzubeziehen (vgl. BVerfG vom 5.9.2007, Az. 2 BvR 1855/07, zitiert nach juris; BVerwG vom 25.11.2005, Az. 2 C 17/03, NVwZ 2005, 703; Beschlüsse d. Senats vom 7.9.2006 Az. 3 CE 06.2002 und vom 11.11.2008 Az. 3 CE 08.2643).
  • VGH Bayern, 07.09.2006 - 3 CE 06.2002
    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2009 - 3 CE 08.3410
    Damit war nicht nur der Beigeladene als Beförderungs-, sondern auch der Antragsteller als Versetzungs-/Umsetzungsbewerber in das an den Maßgaben des Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 34 Abs. 2 BV, Art. 2 Abs. 1 BayRiG i.V.m. Art. 12 Abs. 2 BayBG (in der bis 31.3.2009 geltenden Fassung) auszurichtende Auswahlverfahren einzubeziehen (vgl. BVerfG vom 5.9.2007, Az. 2 BvR 1855/07, zitiert nach juris; BVerwG vom 25.11.2005, Az. 2 C 17/03, NVwZ 2005, 703; Beschlüsse d. Senats vom 7.9.2006 Az. 3 CE 06.2002 und vom 11.11.2008 Az. 3 CE 08.2643).
  • VGH Bayern, 08.08.2007 - 3 CE 07.1050
  • VGH Bayern, 18.02.2008 - 3 CE 07.2937

    Dienstliche Beurteilung eines Richters: Befangenheit des Beurteilenden

  • VGH Bayern, 11.11.2008 - 3 CE 08.2643

    Dienstpostenbesetzung; Bewerbung von Beförderungs- und

  • VGH Bayern, 03.12.2007 - 3 CE 07.2748
  • VGH Bayern, 09.08.2019 - 3 CE 19.895

    Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs - Stelle für Vorsitzenden Richter

    Demgemäß bestimmt Art. 16 Abs. 2 Satz 1 LlbG, der für Richterinnen und Richter entsprechend gilt (Art. 1 Abs. 1 Satz 2 LlbG), dass die in den Beurteilungen enthaltenen Einzelkriterien gegenüber zu stellen sind, sofern sich beim Vergleich der Gesamturteile der Beurteilungen kein Vorsprung ergibt ("Binnendifferenzierung"; BayVGH, B.v. 21.4.2009 - 3 CE 08.3410 - juris Rn. 35).

    In Ziffer 3. hat er ein Anforderungsprofil für Beförderungsämter für Richter und Staatsanwälte festgelegt und in Ziffer 3.2.2 zusätzliche Anforderungen (zu ihrer Sachgerechtigkeit: BayVGH, B.v. 21.4.2009 - 3 CE 08.3410 - juris Rn. 27 ff.) für Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht aufgestellt; sie sind entsprechend für das neu eingerichtete Bayerische Oberste Landesgericht (s. § 9 EGGVG i.V.m. Art. 5 Abs. 1, 2, Art. 11, 12 AGGVG) heranzuziehen.

    Bei den in der Bekanntmachung "Anforderungsprofile für Richter und Staatsanwälte" vom 30. September 2003 aufgelisteten Kriterien handelt es sich um ein allgemein "beschreibendes", nicht um ein konstitutives Anforderungsprofil; mit ihm werden mögliche Bewerber über den Dienstposten und die sich aus diesem ergebenden Aufgaben informiert (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2009 - 3 CE 08.3410 - juris Rn. 35).

  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 3 CE 12.2225

    Richterrecht; Dienstpostenbesetzung (Vizepräsident des Oberlandesgerichts);

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 26.11.2010, 2 BvR 2435/10 RdNrn. 12 und 13 m.w.N.) und des Senats (BayVGH v. 8.8.2007 - 3 CE 07.1050; vom 22.11.2007 - 3 CE 07.2774; v. 21.4.2009 3 CE 08.3410) hat die Ermittlung des gemessen an den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung am besten geeigneten Bewerbers stets in Bezug auf das konkret angestrebte Amt zu erfolgen.

    Der Dienstherr hat hier ausweislich des Besetzungsberichts deutlich gemacht, dass er auf die Erfüllung bestimmter Anforderungen im Hinblick auf das Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens Wert gelegt hat (vgl. auch BayVGH vom 21.4.2009, 3 CE 08.3410 RdNr. 26).

    Außerdem sind Führungsqualitäten dem Dienstposten eines stellvertretenden Behördenleiters - auch ohne ausdrücklich Nennung im Anforderungsprofil - immanent (vgl. auch Beschluss d. Senats vom 21.4.2009, 3 CE 08.3410 RdNr. 39).

  • VG Bayreuth, 31.08.2018 - B 5 E 18.411

    Konkurrentenstreit um Stelle des Vizepräsidenten eines Landgerichts

    Die aufgeführten Kriterien sind sachgerecht (BayVGH, B.v. 21.4.2009 - 3 CE 08.3410) und bei der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen.

    In diesem Fall kann durch einen Vergleich der Bewerber anhand der auf den zu besetzenden Dienstposten bezogenen Anforderungen auf die in den einzelnen Beurteilungsmerkmalen erzielten Bewertungen abgestellt werden (sog. "Binnendifferenzierung", vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2009 - 3 CE 08.3410 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 22.3.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 22.03.2018 - 3 CE 18.398

    Einhaltung eines generalisierend festgelegten Anforderungsprofils bei

    sind sachgerecht (BayVGH, B.v. 21.4.2009 - 3 CE 08.3410) und bei der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen.

    In diesem Fall kann durch einen Vergleich der Bewerber anhand der auf den zu besetzenden Dienstposten bezogenen Anforderungen auf die in den einzelnen Beurteilungsmerkmalen erzielten Bewertungen abgestellt werden (sog. "Binnendifferenzierung",; vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2009 - 3 CE 08.3410 - juris Rn. 35).

  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung;

    Da mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind, ist die Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschl. v. 20.3.2007 - 2 BvR 2470/06 - BayVGH, Beschl. v. 21.4.2009 - 3 CE 08.3410 -, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 10.09.2013 - 3 CE 13.1592

    Beamtenrecht Stellenbesetzung Schulleitung für mehrere kommunale berufliche

    Die Antragsgegnerin hat hier ausweislich der Besetzungsentscheidung deutlich gemacht, dass sie auf die Erfüllung der fraglichen Anforderung im Hinblick auf das Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens Wert gelegt hat (vgl. BayVGH v. 21.4.2009 - 3 CE 08.3410 - juris), so dass die darauf basierende Auswahlentscheidung rechtmäßig ist.
  • VG Ansbach, 02.07.2013 - AN 11 E 13.00879

    Im Einzelfall begründeter Eilantrag bei Dienstposten- und Beförderungskonkurrenz

    Dem Leistungsgrundsatz entsprechen dann solche Auswahlentscheidungen, die das Befähigungsprofil des Bewerbers dem Anforderungsprofil des Dienstpostens bestmöglich zuordnen (RhPf OVG, B.v. 30.6.1997 - 2 B 1323/97 - juris, B. v. 15.10.2002 - 10 B 11229/02 - juris und B.v. 23.5.2007 - 10 B 10318/07 - juris, BayVGH, B.v. 19.1.2000 - 3 CE 99.3309 - juris, und B.v. 27.7.2000 - 3 ZE 00.1971, B.v. 13.3.2008 - 3 CE 08.53, B.v. 21.4.2011 - 3 CE 08.3410, v.11.5.2009 - 3 CE 09.596, B.v. 25.5.2011 - 3 CE 1.605, B.v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris, B.v. 17.5.2013 - 3 CE 12.2469, BVerwG, U.v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 - juris, VGH BW, B.v. 9.3.2004 - 4 S 252/04 - juris, OVG NRW, B.v. 16.12.2003 - 1 B 2117/03 - juris, B.v. 8.6.2005 - 6 B 542/05 - juris und U.v. 6.9.2005 - 6 A 1903/03 - juris und B.v. 30.10.2009 - 1 B 1347/09 - juris, OVG BBb, B.v. 6.6.2007 - 4 S 15/07 - juris, Nds OVG, U.v. 28.9.2006 - 5 ME 229/06 - juris, B.v. 18.12.2007 - 5 ME 351/07 - juris, B.v. 17.2.2010 - 5 ME 266/09 - juris, BVerfG, B.v. 8.10.2007 - 2 BvR 1846/07 - juris, B.v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - juris, OVG Bremen, B.v. 16.2.2009 - 2 B 598/08 - juris, B.v. 3.5.2010 - 2 B315/09 - juris).
  • VG Regensburg, 02.12.2009 - RO 1 K 08.2145
    Wie die jüngere höchstrichterliche Rechtsprechung hervorgehoben hat und worin ihr die ober- und untergerichtliche Rechtsprechung folgt, kommt aber den aktuellen dienstlichen Beurteilungen der Bewerber das größte Gewicht zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2002, BayVBl. 2003, 533; Urt. v. 27.02.2003, BayVBl. 2003, 693; zuletzt BayVGH, Beschl. v. 21.04.2009 Az. 3 CE 08.3410).
  • VG München, 16.07.2009 - M 5 E 09.1620

    Dienstpostenbesetzung; Schulleiter; konstitutives Anforderungsmerkmal;

    Dies ergibt sich aus der Stellenausschreibung, die sich gleichermaßen an Beförderungs- wie auch Versetzungs-/ Umsetzungsbewerber richtet (vgl. BayVGH vom 21.4.2009, 3 CE 08.3410 m.w.N.).
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