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   VGH Bayern, 28.05.2010 - 3 CE 10.748   

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VGH Bayern, 28.05.2010 - 3 CE 10.748 (https://dejure.org/2010,70843)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.05.2010 - 3 CE 10.748 (https://dejure.org/2010,70843)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Mai 2010 - 3 CE 10.748 (https://dejure.org/2010,70843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz mit dem Ziel der Zulassung zu einer zweijährigen Weiterbildungsmaßnahme (Ergänzungsstudium für die Qualifikation zum Beratungslehrer), deren erfolgreiches Absolvieren Voraussetzung für die Vergabe eines bereits ausgeschriebenen höherwertigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 11.12.2009 - 3 CE 09.2350

    Beamtenrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2010 - 3 CE 10.748
    Dabei kann z.B. der Abstand der Gesamtprädikate und ihr Verhältnis zu der anhand einer Punkteskala vergebbaren Höchstpunktezahl, aber auch die Gewichtung und Wertung der Ergebnisse in einzelnen Beurteilungsmerkmalen ("Binnendifferenzierung") anhand eines spezifischen Anforderungsprofils der zu besetzenden Stelle von Bedeutung sein (Senatsbeschluss vom 11.12.2009, Az. 3 CE 09.2350).

    Diese kann nämlich - neben weiteren Gesichtspunkten wie etwa dem der Vorbildung der Konkurrenten - in diesem Prüfungsstadium dazu dienen, den Gleichstand der Bewerber aufzulösen und zu einer unterschiedlichen Bewertung anhand der heranzuziehenden Kriterien der Eignung, Befähigung und Leistung und damit zu einer Rangfolge der Konkurrenten zu kommen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11.12.2009, a.a.O.).

    (vgl. zum Ganzen BayVGH, Beschluss vom 11.12.2009, a.a.O.; auf Eigenschaft und rechtlichen Funktion eines vom allgemeinen Anforderungsprofil zu unterscheidenden sog. "konstitutiven, speziellen Anforderungsprofils" einzugehen besteht hier kein Anlass).

    Der Senat geht bei solchen Situationen regelmäßig davon aus, dass der Dienstherr, indem er die entsprechenden dienstlichen Beurteilungen bei seiner Auswahlentscheidung berücksichtigt, damit incidenter zum Ausdruck bringt, dass aus seiner Sicht zwischenzeitlich jeweils keine relevanten Veränderungen erfolgt oder signifikante Entwicklungen eingetreten sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.2.2004, Az. 3 CE 04.76, BayVBl 2004, 397; vom 8.8.2007, Az. 3 CE 07.1050, ZBR 2008, 53; vom 11.12.2009, Az. 3 CE 09.2350).

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2010 - 3 CE 10.748
    Da nämlich mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 7.7.1982, Az. 2 BvL 14/78, BVerfGE 61, 43), ist die Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 20.3.2007, Az. 2 BvR 2470/06, DVBl 2007, 563; BayVGH, Beschlüsse vom 13.5.2009, Az. 3 CE 09.413 - Juris und vom 4.2.009, Az. 3 CE 08.2852, DÖV 2009 S.590 - Leitsatz).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2010 - 3 CE 10.748
    Da nämlich mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 7.7.1982, Az. 2 BvL 14/78, BVerfGE 61, 43), ist die Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 20.3.2007, Az. 2 BvR 2470/06, DVBl 2007, 563; BayVGH, Beschlüsse vom 13.5.2009, Az. 3 CE 09.413 - Juris und vom 4.2.009, Az. 3 CE 08.2852, DÖV 2009 S.590 - Leitsatz).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2010 - 3 CE 10.748
    Sie berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; ein Bewerber hat daher auch bereits im Verfahrensstadium der Zulassung zur Weiterbildung einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (zum nachfolgenden eigentlichen Stellenbesetzungsverfahren: BVerwGE 80, 123 ff.; BayVGH, Beschluss vom 19.1.2000, Az. 3 CE 99.3309, BayVBl 2001 S. 215).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2010 - 3 CE 10.748
    aa) Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen - und nichts anderes gilt vorliegend für die mit einer Vorwirkung für diese Auswahl zu vorzunehmende Bestimmung der für die Weiterbildung zuzulassenden Lehrkraft -, so sind Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in erster Linie auf dienstliche Beurteilungen zu stützen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002, Az. 2 C 31/01, BayVBl 2003, 533; Urteil vom 27.2.2003, Az. 2 C 16.02, BayVBl 2003, 693).
  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2010 - 3 CE 10.748
    Sie berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; ein Bewerber hat daher auch bereits im Verfahrensstadium der Zulassung zur Weiterbildung einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (zum nachfolgenden eigentlichen Stellenbesetzungsverfahren: BVerwGE 80, 123 ff.; BayVGH, Beschluss vom 19.1.2000, Az. 3 CE 99.3309, BayVBl 2001 S. 215).
  • VGH Bayern, 12.02.2004 - 3 CE 04.76
    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2010 - 3 CE 10.748
    Der Senat geht bei solchen Situationen regelmäßig davon aus, dass der Dienstherr, indem er die entsprechenden dienstlichen Beurteilungen bei seiner Auswahlentscheidung berücksichtigt, damit incidenter zum Ausdruck bringt, dass aus seiner Sicht zwischenzeitlich jeweils keine relevanten Veränderungen erfolgt oder signifikante Entwicklungen eingetreten sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.2.2004, Az. 3 CE 04.76, BayVBl 2004, 397; vom 8.8.2007, Az. 3 CE 07.1050, ZBR 2008, 53; vom 11.12.2009, Az. 3 CE 09.2350).
  • VGH Bayern, 08.08.2007 - 3 CE 07.1050
    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2010 - 3 CE 10.748
    Der Senat geht bei solchen Situationen regelmäßig davon aus, dass der Dienstherr, indem er die entsprechenden dienstlichen Beurteilungen bei seiner Auswahlentscheidung berücksichtigt, damit incidenter zum Ausdruck bringt, dass aus seiner Sicht zwischenzeitlich jeweils keine relevanten Veränderungen erfolgt oder signifikante Entwicklungen eingetreten sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.2.2004, Az. 3 CE 04.76, BayVBl 2004, 397; vom 8.8.2007, Az. 3 CE 07.1050, ZBR 2008, 53; vom 11.12.2009, Az. 3 CE 09.2350).
  • VGH Bayern, 01.02.2008 - 3 CE 07.3227

    Dienstpostenbesetzung (Konrektorenstelle der BesGr. A 13); aktuelle Beurteilungen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2010 - 3 CE 10.748
    Bei einer solchen Konstellation ist es in der Regel von der dem Dienstherrn zukommenden Einschätzungsprärogative gedeckt, wenn er bei keinem der beiden Bewerber einen Beurteilungsvorsprung sieht, sondern von einem Gleichstand ausgeht (Senatsbeschluss vom 1.2.2008, Az. 3 CE 07.3227).
  • VGH Bayern, 04.02.2009 - 3 CE 08.2852

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens - Rektor

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2010 - 3 CE 10.748
    Da nämlich mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 7.7.1982, Az. 2 BvL 14/78, BVerfGE 61, 43), ist die Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 20.3.2007, Az. 2 BvR 2470/06, DVBl 2007, 563; BayVGH, Beschlüsse vom 13.5.2009, Az. 3 CE 09.413 - Juris und vom 4.2.009, Az. 3 CE 08.2852, DÖV 2009 S.590 - Leitsatz).
  • VGH Bayern, 13.05.2009 - 3 CE 09.413

    Beamtenrecht

  • VGH Bayern, 10.11.2015 - 3 CE 15.2044

    Beamtenrecht, Stellenbesetzung, Rektor, Bewerber, Konrektor, Amtszulage,

    Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Beurteilungen im gleichen Statusamt erzielt worden sind (vgl. BayVGH, B. v. 28.5.2010 - 3 CE 10.748 - juris Rn. 62).

    Bei einer solchen Konstellation ist es in der Regel von der dem Dienstherrn zukommenden Einschätzungsprärogative gedeckt, wenn er von einem Beurteilungsgleichstand ausgeht (vgl. BayVGH, B. v. 28.5.2010 - 3 CE 10.748 - juris Rn. 62).

    Wenn sich der Antragsteller insoweit auf eine Entscheidung des OVG NRW (B. v. 21.11.2011 - 6 B 1205/11 - juris Rn. 10) beruft, wonach die zitierte Rechtsprechung (vgl. BVerfG, B. v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris Rn. 14; BayVGH, B. v. 1.2.2008 - 3 CE 07.3227 - juris Rn. 26; B. v. 28.5.2010 - 3 CE 10.748 - juris Rn. 62) - gerade im Schulbereich - nicht schematisch anzuwenden sei, insbesondere dann, wenn sich die Statusämter nicht in der Besoldungsgruppe, sondern lediglich durch die Höhe der Amtszulage unterscheiden würden, lag dem entschiedenen Fall nicht die Annahme eines Gleichstands, sondern die eines Qualifikationsvorsprungs des statushöheren Bewerbers zugrunde (vgl. OVG NRW a. a. O. Rn. 4).

  • VG Ansbach, 27.08.2015 - AN 1 E 15.01003

    Stellenbesetzungsverfahren

    Das Gericht führe aus, dass es in der bezeichneten Fallkonstellation in der Regel von der dem Dienstherrn zukommenden Einschätzungsprärogative gedeckt sei, wenn er bei keinem der beiden Bewerber einen Beurteilungsvorsprung sehe, sondern von einem Gleichstand ausgehe (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 8.5.2010 - 3 CE 10.748 und vom 1.2.2008 - 3 CE 07.3227).

    Da nämlich mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.5.2011 - 2 BvR 764/11; Entscheidung vom 7.7.1982 - 2 BvL 14/78, BVerfGE 61, 43), ist die Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 11.5.2011 - 2 BvR 764/11; Beschluss vom 20.3.2007, Az. 2 BvR 2470/06, DVBl 2007, 563; BayVGH, Beschlüsse vom 28.5.2010 - 3 CE 10.748, vom 13.5.2009 - 3 CE 09.413 und vom 4.2.2009 - 3 CE 08.2852, DÖV 2009 S.590).

    Andererseits kann sich im Einzelfall ein besseres Gesamturteil in einem niedrigeren Statusamt als gleichwertig mit einem schlechteren Gesamturteil in einem höheren Statusamt erweisen (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 28.5.2010 - 3 CE 10.748, vom 1.2.2008 - 3 CE 07.3227 und vom 28.11.2005 - 3 CE 05.2395).

  • VG München, 14.02.2024 - M 5 E 23.4837

    Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Deklaratorisches Anforderungsprofil,

    Bei einer solchen Konstellation ist es in der Regel von der dem Dienstherrn zukommenden Einschätzungsprärogative gedeckt, wenn er von einem Beurteilungsgleichstand ausgeht (vgl. BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 3 CE 15.2044 - juris Rn. 31; B.v. 28.5.2010 - 3 CE 10.748 - juris Rn. 62).
  • VG Ansbach, 21.06.2011 - AN 1 E 11.01057

    Bewerbungsverfahrensanspruch; unterschiedliches Gesamturteil in unterschiedlichen

    Da nämlich mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.5.2011 - 2 BvR 764/11; Entscheidung vom 7.7.1982 - 2 BvL 14/78, BVerfGE 61, 43), ist die Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, grundsätzlich mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 11.5.2011 - 2 BvR 764/11; Beschluss vom 20.3.2007, Az. 2 BvR 2470/06, DVBl 2007, 563; BayVGH, Beschlüsse vom 28.5.2010 - 3 CE 10.748, vom 13.5.2009 - 3 CE 09.413 und vom 4.2.2009 - 3 CE 08.2852, DÖV 2009 S.590).

    Bei einer solchen Konstellation ist es in der Regel von der dem Dienstherrn zukommenden Einschätzungsprärogative gedeckt, wenn er bei keinem der beiden Bewerber einen Beurteilungsvorsprung sieht, sondern von einem Gleichstand ausgeht (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 28.5.2010 - 3 CE 10.748 und vom 1.2.2008 - 3 CE 07.3227).

  • VG München, 14.10.2021 - M 5 E 21.1208

    Auswahlentscheidung zur Besetzung der Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof

    Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Beurteilungen im gleichen Statusamt erzielt worden sind (vgl. BayVGH, B.v. 28.5.2010 - 3 CE 10.748 - juris Rn. 61).
  • VGH Bayern, 24.04.2017 - 3 CE 17.434

    Konkurrentenstreit um die Stelle des Präsidenten des Finanzgerichts München

    Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Beurteilungen im gleichen Statusamt erzielt worden sind (vgl. BayVGH, B.v. 28.5.2010 - 3 CE 10.748 - juris Rn. 61).
  • VG Ansbach, 08.06.2020 - AN 1 E 19.01521

    Leistungsvergleich im Stellenbesetzungsverfahren

    Bei einer solchen Konstellation ist es in der Regel von der dem Dienstherrn zukommenden Einschätzungsprärogative gedeckt, wenn er von einem Beurteilungsgleichstand ausgeht (vgl. BayVGH, B.v. 28.5.2010 - 3 CE 10.748 - juris Rn. 62; BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 3 CE 15.2044 - juris Rn 31).
  • VG München, 14.10.2021 - M 5 E 21.1388

    Auswahlentscheidung zur Besetzung der Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof

    Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Beurteilungen im gleichen Statusamt erzielt worden sind (vgl. BayVGH, B.v. 28.5.2010 - 3 CE 10.748 - juris Rn. 61).
  • VG München, 14.10.2021 - M 5 E 21.1307

    Auswahlentscheidung zur Besetzung der Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof

    Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Beurteilungen im gleichen Statusamt erzielt worden sind (vgl. BayVGH, B.v. 28.5.2010 - 3 CE 10.748 - juris Rn. 61).
  • VG Ansbach, 15.01.2019 - AN 1 E 18.01685

    Stellenbesetzungsverfahren - Nichtberücksichtigung eines Superkriteriums

    Bei einer solchen Konstellation ist es in der Regel von der dem Dienstherrn zukommenden Einschätzungsprärogative gedeckt, wenn er von einem Beurteilungsgleichstand ausgeht (vgl. BayVGH, B.v. 28.5.2010 - 3 CE 10.748 - juris Rn. 62; BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 3 CE 15.2044 - juris Rn 31).
  • VG München, 08.10.2019 - M 5 E 19.2141

    Einstweiliger Rechtsschutz bezogen auf Stellenbesetzung

  • VGH Bayern, 16.04.2012 - 3 CE 11.2534

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Stellvertretung der Referatsleitung

  • VGH Bayern, 29.04.2021 - 3 CE 21.955

    Kein Anspruch eines Lehrers auf Übertragung einer Funktionsstelle

  • VG München, 03.08.2023 - M 5 E 23.291

    Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Unterschiedliche Statusämter,

  • VG München, 31.03.2023 - M 5 E 22.6218

    Abgelehnte einstweilige Anordnung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit um

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