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   VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 CE 10.927   

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VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 CE 10.927 (https://dejure.org/2010,20578)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.08.2010 - 3 CE 10.927 (https://dejure.org/2010,20578)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. August 2010 - 3 CE 10.927 (https://dejure.org/2010,20578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Festsetzung der Altersgrenze bei Professoren, mit deren Erreichung Beamte (Professoren) in den Ruhestand treten Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand; kein Verstoß gegen Art. 10 AGG und die Richtlinie 2000/78/EG; keine Vorlage an den EuGH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Professors auf Verlängerung des Dienstverhältnisses als Lehrstuhlinhaber trotz Erreichens des Alters für den Eintritt in den Ruhestand; Vereinbarkeit einer starren Altersgrenze von 65 Jahren für den Eintritt in den Ruhestand mit dem europarechtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag eines Professors auf Verlängerung des Dienstverhältnisses als Lehrstuhlinhaber trotz Erreichens des Alters für den Eintritt in den Ruhestand; Vereinbarkeit einer starren Altersgrenze von 65 Jahren für den Eintritt in den Ruhestand mit dem europarechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 CE 10.927
    Die sich aus dieser Altersgrenze ergebenden Konsequenzen für die einzelnen Beschäftigten bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses müssen jedoch an den Maßstäben des Diskriminierungsverbots nach dieser Richtlinie und damit am AGG gemessen werden (EuGH Urteil vom 16.10.2007 C 411/05 ZBR 2008, 31 RdNr. 44).

    Zu den legitimen Zielen zählen jedenfalls gesetzlich erfasste oder aus dem Kontext der Maßnahme ableitbare Gemeinwohlinteressen, denen die Maßnahme dienen soll (EuGH v. 16.10.2007 a.a.O. RdNr. 57).

  • VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 CE 10.928

    Festsetzung der Altersgrenze bei Professoren, mit deren Erreichung Beamte

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 CE 10.927
    Bei dieser Sach- und Rechtslage ist die Beschwerde des Antragstellers zurückzuweisen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 23.7.2010 Az. 3 CE 10.928; hinsichtlich der oben unter Gld.Nr. 11. 1. abgehandelten Gesichtspunkte so im Ergebnis auch Hess.VGH v. 28.9.2009 ZBR 2010, 47; OVG NRW v. 30.9.2009, ZBR 2010, 205; VG München v. 30.9.2009 ZBR 2010, 64; a.A. VG Frankfurt v. 6.8.2009 9 L 1887/09; VG Frankfurt v. 29.3.2010 Az. 9 K 3854/09 Vorlage an den EuGH im Hauptsacheverfahren).
  • VG Frankfurt/Main, 06.08.2009 - 9 L 1887/09

    Vereinbarkeit von beamtenrechtlichen Altersgrenzen mit Europarecht

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 CE 10.927
    Bei dieser Sach- und Rechtslage ist die Beschwerde des Antragstellers zurückzuweisen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 23.7.2010 Az. 3 CE 10.928; hinsichtlich der oben unter Gld.Nr. 11. 1. abgehandelten Gesichtspunkte so im Ergebnis auch Hess.VGH v. 28.9.2009 ZBR 2010, 47; OVG NRW v. 30.9.2009, ZBR 2010, 205; VG München v. 30.9.2009 ZBR 2010, 64; a.A. VG Frankfurt v. 6.8.2009 9 L 1887/09; VG Frankfurt v. 29.3.2010 Az. 9 K 3854/09 Vorlage an den EuGH im Hauptsacheverfahren).
  • VGH Bayern, 25.09.2008 - 3 AE 08.2500

    Antrag auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand; dienstliches Interesse

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 CE 10.927
    Das dienstliche Interesse am Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand liegt in der Optimierung des Personaleinsatzes und des Geschäftsablaufes (Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, RdNr. 6 zu Art. 63 BayBG; vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 25.9.2008 Az. 3 AE 08.2500).
  • VG Frankfurt/Main, 29.03.2010 - 9 K 3854/09

    Altersgrenze im Beamtenrecht - Vorlage an EuGH

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 CE 10.927
    Bei dieser Sach- und Rechtslage ist die Beschwerde des Antragstellers zurückzuweisen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 23.7.2010 Az. 3 CE 10.928; hinsichtlich der oben unter Gld.Nr. 11. 1. abgehandelten Gesichtspunkte so im Ergebnis auch Hess.VGH v. 28.9.2009 ZBR 2010, 47; OVG NRW v. 30.9.2009, ZBR 2010, 205; VG München v. 30.9.2009 ZBR 2010, 64; a.A. VG Frankfurt v. 6.8.2009 9 L 1887/09; VG Frankfurt v. 29.3.2010 Az. 9 K 3854/09 Vorlage an den EuGH im Hauptsacheverfahren).
  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 CE 10.927
    Voraussetzung ist allerdings, dass - wie hier - in einem Hauptsacheverfahren eine erneute Prüfung der vorläufig entschiedenen Rechtsfrage möglich ist (vergl. BVerfG v. 19.10.2006 2 BvR 2023/06 WM 2006, 2326; OVG Saarland 22.1.2007 BW 14/06 ; EuGH v. 24.5.1977 Hoffmann la Roche/Centraform Rs 107/76 NJW 1977, 1585).
  • EuGH, 24.05.1977 - 107/76

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 CE 10.927
    Voraussetzung ist allerdings, dass - wie hier - in einem Hauptsacheverfahren eine erneute Prüfung der vorläufig entschiedenen Rechtsfrage möglich ist (vergl. BVerfG v. 19.10.2006 2 BvR 2023/06 WM 2006, 2326; OVG Saarland 22.1.2007 BW 14/06 ; EuGH v. 24.5.1977 Hoffmann la Roche/Centraform Rs 107/76 NJW 1977, 1585).
  • EuGH, 11.01.2007 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 CE 10.927
    Darüber hinaus führt der EuGH in dem Urteil (RdNr. 65) unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 11. Januar 2007 (C - 208/05) insbesondere aus, dass die Förderung von Einstellungen unbestreitbar ein legitimes Ziel der Sozial- oder Beschäftigungspolitik jeden einzelnen Mitgliedstaates sei.
  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 CE 10.927
    Diese Gesetzeslage entspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteile vom 5.3.2009 C 388/07 sowie vom 18.6.2009 C 88/08), der festgestellt hat, dass auch öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse in vollem Umfang dem gemeinschaftsrechtlichen Verbot der Diskriminierung unterfallen.
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 CE 10.927
    Widersprechende beamtenrechtliche Regelungen dürfen um der vollen Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts willen nicht mehr zur Anwendung gelangen, um den grundsätzlichen Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts nicht zu unterlaufen (EuGH v. 19.1.2010 Rs C-555/07 BayVBl 2010, 268; Kämmerer: Deutsches Beamtenrecht und Verbot der Altersdiskriminierung: Zwischen Irrelevanz und Ignoranz, ZBR 2008, 325, 327).
  • VGH Hessen, 04.08.1993 - 1 TG 1460/93

    Verwirkung des sog Bewerbungsverfahrensanspruchs des in einem Auswahlverfahren

  • BVerfG, 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07

    Heraufsetzung des Pensionsalters für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz

  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2011 - 5 ME 43/11

    Anspruch eines Hochschulprofessors gegen seinen Dienstherrn auf Hinausschieben

    Außerdem ist - nochmals - anzumerken, dass die von dem Verwaltungsgericht und dem beschließenden Senat vertretene Rechtsauffassung auch der einhelligen Rechtsprechung anderer Obergerichte entspricht (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 25.2.2011 - 2 A 11201/10.OVG -, zitiert nach der Pressemitteilung Nr. 19/2011 vom 15.3.2011; Bay. VGH, Beschluss vom 9.8.2010 - 3 CE 10.927 -, juris Rn 36 ff.; OVG N-W, Beschluss vom 30.9.2009 - 1 B 1412/09 -, NVwZ-RR 2010, 203, zitiert nach juris Rn 6; Hess. VGH, Beschluss vom 28.9.2009 - 1 B 2487/09 -, NVwZ 2010, 140, zitiert nach juris Rn 7 ff.; OVG M-V, Beschluss vom 19.8.2008 - 2 M 91/08 -, NVwZ-RR 2009, 23, zitiert nach juris Rn 8; OVG S-A, Beschluss vom 14.3.2008, a. a. O. Rn 18).

    Die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen ist auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. OVG M-V, Beschluss vom 19.8.2008, a. a. O., Rn 7; Bay. VGH, Beschluss vom 9.8.2010, a. a. O., Rn 49).

    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist der Wert entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts angesichts des vorläufigen Charakter dieses Verfahrens um die Hälfte zu reduzieren, auch wenn der Antragsteller mit seinem Antrag teilweise eine Vorwegnahme der Hauptsache erstrebt (vgl. zum Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Nds. OVG, Beschluss vom 13.3.2008 - 5 ME 8/08 - vgl. ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 9.8.2010, a. a. O., Rn 57; Hess. VGH, Beschluss vom 28.9.2009, a. a. O. Rn 20; a. A. insoweit hinsichtlich der Reduzierung des Streitwertes OVG N-W, Beschluss vom 30.9.2009, a. a. O., Rn 13; OVG S-A, Beschluss vom 14.3.2008, a. a. O. Rn 23; wiederum a. A. OVG M-V, Beschluss vom 19.8.2008, a. a. O., Rn 17, das gemäß § 52 Abs. 2 GKG den Auffangwert von 5.000 EUR zugrunde legt, eine Reduzierung des Wertes im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedoch nicht vornimmt).

  • VGH Bayern, 11.11.2014 - 3 BV 12.1195

    Beamtenrecht

    Die Festlegung einer Altersgrenze kann auch dazu dienen, ältere Beamte ab einem bestimmten Zeitpunkt in den Ruhestand zu versetzen, um für jüngere Kollegen Platz zu machen (BayVGH, B.v. 9.8.2010 - 3 CE 10.927 - juris Rn. 42).

    Hierbei kann der Gesetzgeber auf der Grundlage von Erfahrungswerten von einer generalisierenden Betrachtungsweise ausgehen, bis zu welchem jeweiligen Zeitpunkt er die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der jeweiligen Beamtengruppe noch als gegeben ansieht (BVerfG, B.v. 23.5.2008 a.a.O. Rn. 12; BVerwG, U.v. 25.1.2007 a.a.O. Rn. 28; BayVGH, B.v. 9.8.2010 a.a.O. Rn. 42).

    Zu den legitimen Zielen zählen jedenfalls gesetzlich erfasste oder aus dem Kontext der Maßnahme ableitbare Gemeinwohlinteressen, denen die Maßnahme dienen soll (BayVGH, B.v. 9.8.2010 a.a.O. Rn. 42).

  • VG München, 23.06.2020 - M 5 K 19.2836

    Hinausschieben des Ruhestands bei Hochschullehrern

    Die Regelungen über die Altersgrenze und das Hinausschieben des Ruhestandseintritts in Art. 62 und 63 BayBG verfolgen diese legitimen Ziele (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2010 - 3 CE 10.928 - juris Rn. 29; B.v. 9.8.2010 - 3 CE 10.927 - juris Rn. 42; vgl. zum Ganzen auch: VG Würzburg - W 1 E 14.38 - juris Rn. 33 ff.).

    Letzteres ist bei den genannten Regelungen des Bayerischen Beamtengesetzes der Fall (BayVGH, B.v. 9.8.2010 - 3 CE 10.928 - juris Rn. 29; B.v. 9.8.2010 - 3 CE 10.927 - juris Rn. 42).

  • VG Würzburg, 07.02.2014 - W 1 E 14.38

    Hinausschieben des Ruhestandseintritts auf Antrag; Lehrer an staatlicher

    Die Regelungen über die Altersgrenze und das Hinausschieben des Ruhestandseintritts in Art. 62 und 63 BayBG verfolgen diese legitimen Ziele (vgl. BayVGH v. 9.8.2010 - 3 CE 10.928 - Rn. 29; v. 9.8.2010 - 3 CE 10.927 - Rn. 42; vgl. auch HessVGH vom 19.8.2013 - 1 B 1313/13 - juris, Rn. 3 ff. zur im Wesentlichen inhaltsgleichen Regelung des § 50 HessBeamtG).

    Letzteres ist bei den genannten Regelungen des Bayerischen Beamtengesetzes der Fall (BayVGH v. 9.8.2010 - 3 CE 10.928 - Rn. 29; v. 9.8.2010 - 3 CE 10.927 - Rn. 42).

  • VG Würzburg, 23.01.2014 - W 1 E 13.1167

    Hinausschieben des Ruhestandseintritts auf Antrag; Gymnasiallehrer

    Die Regelungen über die Altersgrenze und das Hinausschieben des Ruhestandseintritts in Art. 62 und 63 BayBG verfolgen diese legitimen Ziele (vgl. BayVGH v. 9.8.2010 - 3 CE 10.928 - Rn. 29; v. 9.8.2010 - 3 CE 10.927 - Rn. 42; vgl. auch HessVGH vom 19.8.2013 - 1 B 1313/13 - juris, Rn. 3 ff. zur im Wesentlichen inhaltsgleichen Regelung des § 50 HessBeamtG).

    Letzteres ist bei den genannten Regelungen des Bayerischen Beamtengesetzes der Fall (BayVGH v. 9.8.2010 - 3 CE 10.928 - Rn. 29; v. 9.8.2010 - 3 CE 10.927 - Rn. 42).

  • VG Göttingen, 01.02.2011 - 3 B 1/11

    Hinausschieben des Eintritts eines Universitätsprofessors in den Ruhestand

    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 09.08.2010 - 3 CE 10.927 -, juris Rn. 36 ff.; HessVGH, Beschluss vom 28.09.2009 - 1 B 2487/09 -, ZBR 2010, 52 = NVwZ 2010, 140, insoweit unter Abänderung von VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.08.2009 - 9 L 1887/09.F -, ZBR 2009, 422; OVG NRW, Beschluss vom 30.09.2009 - 1 B 1412/09 -, ZBR 2010, 205; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 19.02.2010 - 12 K 1310/08 -, juris Rn. 22 ff.), der die Kammer folgt, steht die Festsetzung einer Altersgrenze, mit deren Erreichen der Beamte von Gesetzes wegen in den Ruhestand tritt, mit den Vorgaben der Richtlinie 2000/78/EG in Einklang.

    Dabei sind regelmäßig die organisatorischen und personalwirtschaftlichen Entscheidungen zugrunde zu legen, die der Dienstherr in Ausübung des ihm zustehenden Organisationsrechts getroffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.03.2006 - 2 C 33.05 - Rn. 16; Urteil vom 30.10.2008 - 2 C 48.07 - Rn. 10; BayVGH, Beschluss vom 09.08.2010- 3 CE 10.927 -, juris Rn. 49).

  • VG Düsseldorf, 23.09.2011 - 26 L 1294/11

    Keine Dienstzeitverlängerung für den Leiter des Gesundheitsamtes der Stadt

    Dass entsprechende Regelungen über die Bestimmung von Altersgrenzen und die nur unter bestimmten Voraussetzungen bestehende Möglichkeit des Hinausschiebens der Altersgrenze weder gegen die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303 S. 16) noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen und keine unzulässige Altersdiskriminierung darstellen, entspricht gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2011 - 2 A 11447/10 - Juris, m.w.N., OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.03.2011 - 5 ME 43/11 - DÖD 2011, 162; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.08.2010 - 3 MB 18/10 - Juris; Bay. VGH, Beschluss vom 09.08.2010 - 3 CE 10.927 - Juris; OVG NRW, Beschluss vom 30.09.2009 - 1 B 1412/09 - Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.08.2008 - 2 M 91/08 - NVwZ-RR 2009, 23.

    Die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen ist auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2011 - 2 A 11447/10 - Juris, m.w.N., OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.03.2011 - 5 ME 43/11 - DÖD 2011, 162; OVG Bremen, Beschluss vom 30.12.2010 - 2 B 241/10 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.08.2010 - 3 MB 18/10 - Juris; Bay. VGH, Beschluss vom 09.08.2010 - 3 CE 10.927 - Juris, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.08.2008 - 2 M 91/08 - NVwZ-RR 2009, 23.

  • VG München, 17.04.2014 - M 5 E 14.1292

    Kein Anspruch auf Hinausschieben des Zeitpunktes des Eintritts in den Ruhestand;

    c) Gemessen an den Vorschriften der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), soweit dieses richtlinienkonform ausgelegt werden kann (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 21.12.2011 - 2 B 94/11; BayVGH, B.v. 9.8.2010 - 3 CE 10.927 - jeweils juris) ist festzustellen, dass eine gesetzliche Altersgrenze eine unmittelbar auf dem Kriterium des Alters beruhende Ungleichbehandlung i.S.v. Art. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG darstellt.

    Denn für die Prüfung, ob der Gleichheitssatz verletzt ist, kommt es (nur) auf die Regelungen des betreffenden Rechtsträgers an, da ein Normgeber generell nicht verpflichtet werden kann, seine Regelungen denen anderer Normgeber anzugleichen (BayVerfG, E.v. 25.2.2013 - Vf. 17-VII-12 juris; BayVBl 2013, 532, BayVGH v. 9.8.2010 a.a.O., Rn 41).

  • VG Augsburg, 17.12.2020 - Au 2 K 20.1433

    Dienstliches Interesse am Hinausschieben des Ruhestandseintritts eines

    Die Entscheidung der Hochschulleitung, den Zuschnitt eines Lehrstuhls strategisch neu auszurichten und zeitlich mit dem Eintritt des Lehrstuhlinhabers in den Ruhestand wegen des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze zu verbinden, stellt - unabhängig vom Zeitpunkt der Beteiligung der betroffenen Fakultät an dem Entscheidungsprozess - einen anerkannten, vom weiten hochschulorganisatorischen Entscheidungsspielraum der über die Ausgestaltung des Lehrangebots entscheidenden Hochschulleitung abgedeckten sachlichen Grund dar (vgl. OVG NW, B.v. 29.1.2014 - 6 B 1324/13 - BeckRS 2014, 46996 Rn. 11; OVG MV, B.v. 19.8.2008 - 2 M 91/08 - NordÖR 2008, 499; NdsOVG, B.v. 23.8.2010 - 3 MB 18/10 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 9.8.2010 - 3 CE 10.927 - BeckRS 2011, 45860 Rn. 49 ff.; VG Göttingen, B.v. 1.2.2011 - 3 B 1/11 - BeckRS 2011, 46785), der geeignet ist, hier dem vom Kläger geltend gemachten dienstlichen und individuellen Interessengeflecht an der Fortsetzung des aktiven Beamtenverhältnisses als Hochschullehrer vorzugehen (s. zur speziellen Interessenlage bei Hochschulprofessoren VG Karlsruhe, B.v. 23.9.2020 - 11 K 3767/20 - juris Rn. 29).

    Vor diesem Hintergrund kann der Kläger, auch wenn den letzten fünf Anträge auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts von Kollegen aus der ... Fakultät vom Dienstherrn entsprochen worden sein sollte, kein sachwidriges Abweichen von einer ständig praktizierten Verwaltungspraxis bzw. keinen Anspruch auf Gleichbehandlung ableiten, da die Universitätsleitung eine Einzelfallprüfung vornimmt und in den positiv verbeschiedenen Fällen mangels beabsichtigter Neuausrichtung des Lehrstuhls kein gleichgelagerter Sachverhalt vorgelegen hat (s. hierzu auch BayVGH, B.v. 9.8.2010 - 3 CE 10.927 - BeckRS 2011, 45860 Rn. 52).

  • VGH Hessen, 19.08.2013 - 1 B 1313/13

    Fortdauer des Richterverhältnisses nach Überschreiten der gesetzlichen

    Darüber hinaus werden Schwierigkeiten hinsichtlich der Prüfung und Bewertung, inwieweit die erforderliche Dienstfähigkeit im Einzelfall noch gegeben ist sowie die ansonsten nach dem System der Beamten- bzw. Richterrechts (Dienstverhältnis auf Lebenszeit) gebotene Durchführung von Zwangspensionierungsverfahren einschließlich entsprechender Rechtsstreitigkeiten vermieden (OVG Nordrhein-Westfalen, a. a. O., Rdnr. 11; ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 2011 - 2 A 11201/10 - juris Rdnr. 23; Nds. OVG, Beschluss vom 16. März 2011 - 5 ME 43/11 - juris, und Bay. VGH, Beschluss vom 9. August 2010 - 3 CE 10.927 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2012 - 1 A 882/10

    In Nordrhein-Westfalen für Richter geltende starre Altersgrenze ohne gesetzlich

  • VGH Bayern, 06.12.2021 - 3 ZB 20.1902

    Hinausschieben des Ruhestands bei Hochschullehrern

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 1 E 173/14

    Verlängerung des zeitlich begrenzten Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit

  • VG Köln, 30.10.2013 - 3 L 1108/13

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf Hinausschieben der

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