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   VGH Bayern, 01.02.2012 - 3 CE 11.2725   

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VGH Bayern, 01.02.2012 - 3 CE 11.2725 (https://dejure.org/2012,3852)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.02.2012 - 3 CE 11.2725 (https://dejure.org/2012,3852)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - 3 CE 11.2725 (https://dejure.org/2012,3852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens und Neuausschreibung bei Inkrafttreten neuer Richtlinien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 404
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2012 - 3 CE 11.2725
    Daher ist der Dienstherr rechtlich nicht gehindert, ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren vor einer Ernennung aus sachlichen Gründen zu beenden (BVerwG vom 25.4.1996, Az. 2 C 21.95; vgl. auch BayVGH vom 21.11.2011, Az. 3 ZB 08.2715).

    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. BVerwG vom 22.7.1999, Az. 2 C 14/98; vom 25.4.1996, Az. 2 C 21/95).

    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996, Az. 2 C 21/95; BVerwG vom 22.7.1999, Az. 2 C 14/98) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. NdsOVG vom 14.9.2006, Az. 5 ME 219/06) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (BayVGH vom 8.7.2011, Az. 3 CE 11.859 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2012 - 3 CE 11.2725
    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. BVerwG vom 22.7.1999, Az. 2 C 14/98; vom 25.4.1996, Az. 2 C 21/95).

    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996, Az. 2 C 21/95; BVerwG vom 22.7.1999, Az. 2 C 14/98) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. NdsOVG vom 14.9.2006, Az. 5 ME 219/06) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (BayVGH vom 8.7.2011, Az. 3 CE 11.859 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2012 - 3 CE 11.2725
    24 1. Zutreffend geht das Verwaltungsgericht zunächst in Übereinstimmung mit der diesbezüglichen ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG vom 16.8.2001 2 A 3/00 BVerwGE 115, 58; BayVGH vom 13.6.2007 3 CE 07.807 BayVBl 2008, 211) davon aus, dass der Dienstherr das Anforderungsprofil eines Beförderungsdienstpostens als für die Stellenbesetzung geltenden Maßstab spätestens zu Beginn des Auswahlverfahrens in einer Weise bekanntzugeben hat, dass sich potentielle Bewerber über die Anforderungen des ausgeschriebenen Dienstpostens informieren und sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums bewerben können und an dieses von ihm aufgestellte Anforderungsprofil auch grundsätzlich während des Auswahlverfahrens gebunden bleibt.

    Dazu steht ihm dann der Weg des Abbruchs des Auswahlverfahrens und eine entsprechende Neuausschreibung offen (BVerwG vom 16.8.2001, Az. 2 A 3/00; BayVGH vom 13.6.2007, 3 CE 07.807 RdNr. 39).

  • VGH Bayern, 13.06.2007 - 3 CE 07.807

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2012 - 3 CE 11.2725
    24 1. Zutreffend geht das Verwaltungsgericht zunächst in Übereinstimmung mit der diesbezüglichen ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG vom 16.8.2001 2 A 3/00 BVerwGE 115, 58; BayVGH vom 13.6.2007 3 CE 07.807 BayVBl 2008, 211) davon aus, dass der Dienstherr das Anforderungsprofil eines Beförderungsdienstpostens als für die Stellenbesetzung geltenden Maßstab spätestens zu Beginn des Auswahlverfahrens in einer Weise bekanntzugeben hat, dass sich potentielle Bewerber über die Anforderungen des ausgeschriebenen Dienstpostens informieren und sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums bewerben können und an dieses von ihm aufgestellte Anforderungsprofil auch grundsätzlich während des Auswahlverfahrens gebunden bleibt.

    Dazu steht ihm dann der Weg des Abbruchs des Auswahlverfahrens und eine entsprechende Neuausschreibung offen (BVerwG vom 16.8.2001, Az. 2 A 3/00; BayVGH vom 13.6.2007, 3 CE 07.807 RdNr. 39).

  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 2.09

    Schadensersatzanspruch; Bewerberauswahl; Auswahlverfahren; rechtmäßiger Abbruch;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2012 - 3 CE 11.2725
    Nach Rücknahme der Bewerbung durch den ursprünglich ausgewählten Bewerber am 11. Mai 2011 ist der dadurch im ersten Auswahlverfahren noch bestehende Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers untergegangen, weil der Dienstherr dieses Auswahlverfahren, wie er dem Antragsteller telefonisch mitgeteilt und durch Neuausschreibung im Schulanzeiger 6/2011 bekundet hat, aus sachlichen Gründen abgebrochen hat, bevor das Beförderungsamt durch Ernennung eines Dritten besetzt und das Auswahlverfahren damit beendet wurde (vgl. BVerwG vom 31.3.2011, Az. 2 A 2/09).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2006 - 5 ME 219/06

    Voraussetzungen für den Abruch eines Besetzungsverfahrens durch eine Behörde und

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2012 - 3 CE 11.2725
    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996, Az. 2 C 21/95; BVerwG vom 22.7.1999, Az. 2 C 14/98) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. NdsOVG vom 14.9.2006, Az. 5 ME 219/06) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (BayVGH vom 8.7.2011, Az. 3 CE 11.859 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.01.2005 - 3 CE 04.2899

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlentscheidung auf Grund von Rangliste; fehlende

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2012 - 3 CE 11.2725
    Denn der Antragsteller wurde bereits zuvor unter Leistungsgesichtspunkten in dem Auswahlverfahren nicht ausgewählt und der Antragsgegner hat seine diesbezüglichen - offensichtlich zutreffenden - Auswahlerwägungen sowohl im Besetzungsvermerk vom 12. April 2011 als auch im Schreiben vom 20. April 2011 hinreichend schriftlich dargelegt und damit transparent gemacht (vgl. zum Gebot, die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen: BayVGH vom 21.1.2005, Az. 3 CE 04.2899).
  • VGH Bayern, 18.02.2011 - 3 CE 10.2443

    Beamtenrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2012 - 3 CE 11.2725
    Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (vgl. auch BayVGH vom 18.2.2011, Az. 3 CE 10.2443).
  • VGH Bayern, 08.07.2011 - 3 CE 11.859

    Umfang des vorläufigen Rechtsschutzes bei Abbruch des

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2012 - 3 CE 11.2725
    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996, Az. 2 C 21/95; BVerwG vom 22.7.1999, Az. 2 C 14/98) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. NdsOVG vom 14.9.2006, Az. 5 ME 219/06) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (BayVGH vom 8.7.2011, Az. 3 CE 11.859 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.11.2011 - 3 ZB 08.2715

    Stellenbesetzung; akademischer Rat; Auswahlverfahren; Abbruch; sachlicher Grund

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2012 - 3 CE 11.2725
    Daher ist der Dienstherr rechtlich nicht gehindert, ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren vor einer Ernennung aus sachlichen Gründen zu beenden (BVerwG vom 25.4.1996, Az. 2 C 21.95; vgl. auch BayVGH vom 21.11.2011, Az. 3 ZB 08.2715).
  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

    Ein aus diesem Verfahren herzuleitender Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers ist damit untergegangen (vgl. BayVGH vom 1.2.2012, Az. 3 CE 11.2725, RdNr. 26); maßgeblich ist insofern lediglich noch das mit der Ausschreibung vom 2. September 2011 eingeleitete zweite Auswahlverfahren.

    Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (vgl. auch BayVGH vom 1.2.2012 a.a.O. - diese Feststellung wurde vom Senat unabhängig von der der dortigen Entscheidung zugrundeliegenden konkreten Fallgestaltung getroffen, so dass der Einwand des Antragstellers, die Umstände seien anders geartet als bei dem vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt, unbeachtlich ist - ; ferner vom 18.2.2011, Az. 3 CE 10.2443).

    Deshalb sah er sich in Verfolgung seiner grundsätzlichen Berechtigung, die Anforderungen, die an den (künftigen) Inhaber eines Dienstpostens gestellt werden, zu bestimmen und auch zu modifizieren, auf den ihm in solchen Fällen offenstehenden Weg des Abbruchs des Auswahlverfahrens und einer entsprechenden Neuausschreibung (BVerwG vom 16.8.2001, Az. 2 A 3/00, NVwZ-RR 2002, 47, RdNr. 32 ; BayVGH vom 1.2.2012, a.a.O., RdNr. 27; vom 13.6.2007, 3 CE 07.807, BayVBl 2008, 211, RdNr. 27 ) angewiesen.

  • VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 CE 15.2405

    Sachlicher Grund für den Abbruch eines Auswahlverfahrens

    Der aus diesem Verfahren herzuleitende Bewerbungsverfahrensanspruch, dessen Sicherung der Antragsteller begehrt, ist mit dem rechtmäßigen Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens untergegangen (vgl. BayVGH, B. v. 1.12.2012 - 3 CE 11.2725 - juris Rn. 26; B. v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 65).
  • VG Würzburg, 22.01.2015 - W 1 S 14.1233

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens;

    Der Dienstherr kann das Stellenbesetzungsverfahren aus jedem sachlichen Grund jederzeit abbrechen (BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7/09 - juris Rn. 27; BVerfG, B.v. 12.7.2011 - 1 BvR 1616/11 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 7.1.2013 - 3 CE 12.1828 - juris Rn. 22; B.v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 67 ff.; B.v. 1.2.2012 - 3 CE 11.2725 - juris Rn. 25; B.v. 21.11.2011 - 3 ZB 08.2715 - juris Rn. 5 jeweils m.w.N.).

    Das Gericht hält einen sachlichen Grund für den Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens des Weiteren deshalb für gegeben, weil erst dadurch aufgrund der besonderen Umstände des Falles den Bewerbern ein transparentes und dem Gebot der Chancengleichheit genügendes Auswahlverfahren ermöglicht wird (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2012 - 3 CE 11.2725 - juris Rn. 26; B.v. 8.7.2011 - 3 CE 11.859 - juris Rn. 24; B.v. 29.9.2005 - 3 CE 05.1705 - juris).

  • VG München, 04.08.2015 - M 21 E 15.2666

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens; sachlicher

    Das kann auch dadurch geschehen, dass der Dienstherr das Verfahren rechtsbeständig abbricht (BVerwG v. 03.12.2014, Az. 2 A 3.13,Rn. 16 bei juris; BVerwG v. 29.11.2012, Az. 2 C 6.11, Rn. 11 bei juris; BVerwG v. 31.03.2011, Az. 2 A 2.09, Rn. 16 bei juris; BayVGH v. 13.01.2015, Az. 6 CE 14.2444, Rn. 7 bei juris; BayVGH v. 01.02.2012, Az. 3 CE 11.2725, Rn. 25 bei juris; BayVGH v. 21.11.2011, Az. 3 ZB 08.2715, Rn. 5 bei juris).

    Der Abbruch des Auswahlverfahrens erfordert deshalb einen sachlichen Grund (BVerfG v. 12.07.2011, Az. 1 BvR 1616.11, Rn. 24 bei juris; BVerwG v. 03.12.2014 a.a.O., Rn. 19 bei juris; BVerwG v. 29.11.2012 a.a.O., Rn. 8, 15 bei juris; BVerwG v. 26.01.2012 a.a.O., Rn. 27 bei juris; BVerwG v. 31.03.2011 a.a.O., Rn. 16 bei juris; BayVGH v. 07.01.2013, Az. 3 CE 12.1828, Rn. 22 bei juris; BayVGH v. 13.01.2015 a.a.O., Rn. 7 bei juris; BayVGH v. 18.06.2012, Az. 3 CE 12.675, Rn. 67 ff. bei juris; BayVGH v. 01.02.2012 a.a.O., Rn. 25 bei juris; BayVGH v. 21.11.2011 a.a.O., Rn. 5 bei juris; Sächs. OVG v. 18.09.2014, Az. 2 B 60/14, Rn. 8 bei juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2012 - 4 S 472/12

    Beteiligung des Präsidialrats bei Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (Bayerischer VGH, Beschluss vom 01.02.2012 - 3 CE 11.2725 -, Juris).
  • VG Stuttgart, 17.11.2022 - 10 K 3388/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Gegenvorschlag des Präsidialrates im

    Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (Bayerischer VGH, Beschluss vom 01.02.2012 - 3 CE 11.2725 -, Juris).".
  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 3 CE 19.314

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abbruch des Auswahlverfahrens für

    Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für einen mit personalwirtschaftlichen Argumenten sachlich begründeten Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (BayVGH, B.v. 18.2.2011 - 3 CE 10.2443 - juris Rn. 38; B.v. 1.2.2012 - 3 CE 11.2725 - juris Rn. 24, Inkrafttreten neuer ermessensbindender Richtlinien; zum Ganzen: Hofmann in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, 12. UPD 12/2018, § 19 LBG NRW Rn. 32 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.02.2014 - 3 CE 13.2193

    Beamtenrecht; Beförderung; Auswahlentscheidung; dienstliche Beurteilung; Änderung

    Die vom Antragsteller zitierte Entscheidung, in der die Änderung des in Beförderungsrichtlinien enthaltenen Anforderungsprofils als unzulässig angesehen wurde (VG Ansbach B.v. 2.11.2011 - AN 1 E 11.01685 - juris Rn. 145), wurde vom erkennenden Senat aufgehoben, weil aufgrund der Anforderungen des neuen Dienstrechts ein sachlicher Grund für die Änderung der Beförderungsrichtlinien vorlag (BayVGH B.v. 1.2.2012 - 3 CE 11.2725 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 06.06.2016 - 3 CE 16.264

    Neue Entscheidung im zweiten Auswahlverfahren vor rechtsbeständiger Entscheidung

    Der aus diesem Verfahren herzuleitende Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers ist mit dem rechtmäßigen Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens untergegangen (vgl. BayVGH, B. v. 1.12.2012 - 3 CE 11.2725 - juris Rn. 26; B. v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 65).
  • VGH Bayern, 16.05.2013 - 3 CE 13.307

    Stellenbesetzung (Forstverwaltung); Abbruch des ursprünglichen

    Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (vgl. BayVGH v. 18.2.2011 - 3 CE 10.2443 - juris Rn. 38; v. 1.2.2012 - 3 CE 11.2725 - juris, bei Inkrafttreten neuer ermessensbindender Richtlinien, und v. 24.10.2012 - 3 CE 12.1645 - juris bei Änderung der Funktionsstruktur).
  • VG München, 21.10.2019 - M 5 E 19.2951

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • VG Ansbach, 14.01.2014 - AN 4 K 12.02097

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens nach SchfHwG

  • VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645

    Mehrmaliger Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens; sachlicher Grund für

  • VG München, 25.02.2016 - M 5 E 15.5533

    Kein Rechtsanspruch auf Übertragung der streitgegenständlichen Stelle

  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 3 CE 14.839

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 11/A 12); Abbruch des

  • VGH Bayern, 25.04.2012 - 3 CE 12.348

    Stellenbesetzung; fehlende Zustimmung des Hauptpersonalrats; Abbruch des

  • VG München, 04.06.2019 - M 5 E 18.4999

    Weites Organisationsermessen des Dienstherrn

  • VG Augsburg, 27.03.2012 - Au 2 E 12.307

    Landesbeamtenrecht

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