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   VGH Bayern, 28.01.2013 - 3 CE 12.1883   

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VGH Bayern, 28.01.2013 - 3 CE 12.1883 (https://dejure.org/2013,1547)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.01.2013 - 3 CE 12.1883 (https://dejure.org/2013,1547)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - 3 CE 12.1883 (https://dejure.org/2013,1547)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 09.02.2006 - 3 CS 05.2955
    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2013 - 3 CE 12.1883
    Bei der Anordnung gegenüber einem Beamten, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit amtsärztlich untersuchen zu lassen, handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, da diese Anordnung keine unmittelbare Außenwirkung i.S. von Art. 35 Satz 1 BayVwVfG entfaltet (so der Senat in st.Rspr., vgl. Beschluss vom 16.3.2009 -3 CS 08.3414 - juris Rn. 20; vom 9.2.2006 - 3 CS 05.2955 - juris Rn. 21; BVerwG vom 26.4.2012 - 2 C 17/10 - juris Rn. 14; BVerwG vom 19.6.2000 - 1 DB 13.00 - ZBR 2000, 384).

    Nach der Rechtsauffassung des Senats ist ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Rahmen der Aufforderung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, deshalb ausnahmsweise dann zulässig, wenn die innerdienstliche Weisung zugleich eine grundrechtlich geschützte subjektiv-öffentliche Rechtstellung beeinträchtigt (BayVGH vom 9.2.2006 - 3 CS 05.2955 -juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 16.03.2009 - 3 CS 08.3414

    Weisung an Professor zur psychiatrischen Untersuchung; Verwaltungsakteigenschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2013 - 3 CE 12.1883
    Bei der Anordnung gegenüber einem Beamten, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit amtsärztlich untersuchen zu lassen, handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, da diese Anordnung keine unmittelbare Außenwirkung i.S. von Art. 35 Satz 1 BayVwVfG entfaltet (so der Senat in st.Rspr., vgl. Beschluss vom 16.3.2009 -3 CS 08.3414 - juris Rn. 20; vom 9.2.2006 - 3 CS 05.2955 - juris Rn. 21; BVerwG vom 26.4.2012 - 2 C 17/10 - juris Rn. 14; BVerwG vom 19.6.2000 - 1 DB 13.00 - ZBR 2000, 384).

    Die Erhebungen eines Psychiaters, die sich in aller Regel auch auf den Bereich der privaten Lebensgestaltung erstrecken, sind von anderer Eingriffsqualität als rein medizinische Feststellungen (vgl. BVerwG vom 26.4.2012 - 2 C 17/10 - juris Rn. 17; sh. auch VGH Mannheim vom 3.2.2005 - 4 S 2398/04 - NVwZ-RR 2006, 200/201 zur Frage der Verhältnismäßigkeit bei der Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung; BayVGH vom 16.3.2009 - 3 CS 08.3414 - Rn. 21; vom 12.12.2012 -3 CE 12.2121; vom 8.1.2013, 3 CE 11.2345 Rn. 21).

  • BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82

    Einwendungen des Beamten gegen die Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2013 - 3 CE 12.1883
    Die an den Beamten gerichtete Untersuchungsaufforderung kann gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob sie ermessensfehlerhaft, insbesondere ob sie willkürlich ist (vgl. BVerwG vom 28.5.1984 -2 B 205/82 - juris Rn. 3; BVerwG vom 26.9.1988 - 2 B 132/88 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 132.88
    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2013 - 3 CE 12.1883
    Die an den Beamten gerichtete Untersuchungsaufforderung kann gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob sie ermessensfehlerhaft, insbesondere ob sie willkürlich ist (vgl. BVerwG vom 28.5.1984 -2 B 205/82 - juris Rn. 3; BVerwG vom 26.9.1988 - 2 B 132/88 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89

    Prüfungsmaßstab für die Dienstunfähigkeit eines Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2013 - 3 CE 12.1883
    Dienstunfähigkeit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich dann vor, wenn der Beamte für das "konkrete Amt, in das er berufen ist, dienstunfähig ist", wobei der Begriff "Amt" in diesem Sinn nicht mit dem innegehabten Dienstposten gleichzusetzen ist, sondern als das Amt eines Sekretärs, Inspektors, Regierungsrats (oder auch Rechtspflegers) an seiner Beschäftigungsbehörde zu verstehen ist (BVerwG vom 28.6.1990 - 2 C 18/89 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2013 - 3 CE 12.1883
    Bei der Anordnung gegenüber einem Beamten, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit amtsärztlich untersuchen zu lassen, handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, da diese Anordnung keine unmittelbare Außenwirkung i.S. von Art. 35 Satz 1 BayVwVfG entfaltet (so der Senat in st.Rspr., vgl. Beschluss vom 16.3.2009 -3 CS 08.3414 - juris Rn. 20; vom 9.2.2006 - 3 CS 05.2955 - juris Rn. 21; BVerwG vom 26.4.2012 - 2 C 17/10 - juris Rn. 14; BVerwG vom 19.6.2000 - 1 DB 13.00 - ZBR 2000, 384).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04

    Unverhältnismäßigkeit einer Anordnung gegenüber einem Beamten, sich einer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2013 - 3 CE 12.1883
    Die Erhebungen eines Psychiaters, die sich in aller Regel auch auf den Bereich der privaten Lebensgestaltung erstrecken, sind von anderer Eingriffsqualität als rein medizinische Feststellungen (vgl. BVerwG vom 26.4.2012 - 2 C 17/10 - juris Rn. 17; sh. auch VGH Mannheim vom 3.2.2005 - 4 S 2398/04 - NVwZ-RR 2006, 200/201 zur Frage der Verhältnismäßigkeit bei der Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung; BayVGH vom 16.3.2009 - 3 CS 08.3414 - Rn. 21; vom 12.12.2012 -3 CE 12.2121; vom 8.1.2013, 3 CE 11.2345 Rn. 21).
  • VGH Bayern, 12.12.2012 - 3 CE 12.2121

    Rechtscharakter der Weisung des Dienstherrn zu amtsärztlicher Untersuchung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2013 - 3 CE 12.1883
    Die Erhebungen eines Psychiaters, die sich in aller Regel auch auf den Bereich der privaten Lebensgestaltung erstrecken, sind von anderer Eingriffsqualität als rein medizinische Feststellungen (vgl. BVerwG vom 26.4.2012 - 2 C 17/10 - juris Rn. 17; sh. auch VGH Mannheim vom 3.2.2005 - 4 S 2398/04 - NVwZ-RR 2006, 200/201 zur Frage der Verhältnismäßigkeit bei der Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung; BayVGH vom 16.3.2009 - 3 CS 08.3414 - Rn. 21; vom 12.12.2012 -3 CE 12.2121; vom 8.1.2013, 3 CE 11.2345 Rn. 21).
  • VGH Bayern, 08.01.2013 - 3 CE 11.2345

    Innerdienstliche Weisung, sich einer stationären Behandlung in einer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2013 - 3 CE 12.1883
    Die Erhebungen eines Psychiaters, die sich in aller Regel auch auf den Bereich der privaten Lebensgestaltung erstrecken, sind von anderer Eingriffsqualität als rein medizinische Feststellungen (vgl. BVerwG vom 26.4.2012 - 2 C 17/10 - juris Rn. 17; sh. auch VGH Mannheim vom 3.2.2005 - 4 S 2398/04 - NVwZ-RR 2006, 200/201 zur Frage der Verhältnismäßigkeit bei der Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung; BayVGH vom 16.3.2009 - 3 CS 08.3414 - Rn. 21; vom 12.12.2012 -3 CE 12.2121; vom 8.1.2013, 3 CE 11.2345 Rn. 21).
  • VGH Bayern, 09.09.2005 - 3 CS 05.1883
    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2013 - 3 CE 12.1883
    Soweit in der Untersuchungsanordnung eine unselbständige Verfahrenshandlung i.S.v. § 44a Satz 1 VwGO zu sehen ist (vgl. BayVGH vom 9.9.2005 - 3 CS 05.1883 - juris Rn. 15), ist über die Rechtmäßigkeit der Aufforderung zu einer amtsärztlichen Untersuchung im Regelfall erst im Rahmen des Rechtsschutzes eines sich gegebenenfalls anschließenden Verfahrens (wie z.B. einem Zwangspensionierungsverfahren nach Art. 65, 66 BayBG) - mittelbar - zu befinden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20

    Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung

    Streitbefangen ist vielmehr auch die - grundlegende - Anordnung einer fachpsychiatrischen Untersuchung (vgl. dazu BayVGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2013 - 3 CE 12.1883 -, juris Rn. 29; vom 6. Oktober 2014 - 3 CE 14.1357 -, juris Rn. 14; vom 1. September 2015 - 3 CE 15.1274 -, juris Rn. 29; vom 2. Februar 2016 - 6 CE 15.2396 -, juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 4 S 1209/13

    Anordnung gegenüber einem Richter, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit

    Dies ist bei der Anordnung einer fachpsychiatrischen Untersuchung regelmäßig der Fall (wie Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.01.2013 - 3 CE 12.1883 -, Juris).

    Der Senat schließt sich zur Wahrung der Rechtseinheit dieser - in der obergerichtlichen Rechtsprechung inzwischen nahezu einhellig vertretenen (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 23.02.1994 - 1 UE 3980/88 -, NVwZ-RR 1995, 47; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23.02.2010 - 5 LB 20/09 -, DÖD 2010, 195; Sächsisches OVG, Beschluss vom 22.06.2010 - 2 B 182/10 -, SächsVBl 2010, 271; OVG des Saarlands, Beschluss vom 18.09.2012 - 1 B 225/12 -, NVwZ-RR 2013, 477; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.10.2012 - 1 B 550/12 - NVwZ-RR 2013, 198; OVG Bremen, Beschluss vom 03.12.2012 - 2 B 265/11 -, NordÖR 2013, 75; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.01.2013 - 3 CE 12.1883 -, Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.05.2013 - 2 A 11083/12 -, Juris; a.A. OVG Berlin, Beschluss vom 21.12.2001 - 4 S 5.01 -, NVwZ-RR 2002, 762) - Rechtsprechung an.

    Nach dieser Regelung können Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden, was zur Folge hat, dass über die Rechtmäßigkeit einer Untersuchungsaufforderung oder einer Entbindungsanordnung im Regelfall erst im Rahmen des Rechtsschutzes gegen die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit zu befinden ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.01.2013, a.a.O.).

    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gebietet in einem solchen Fall, dass die Untersuchungsanordnung und die mit ihr verbundene Schweigepflichtentbindungsanordnung selbständig zum Gegenstand eines Rechtsbehelfsverfahrens gemacht werden können (ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.01.2013, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 12.01325

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Januar 2013 - 3 CE 12.1883 wurde der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 6. August 2012 in seinen Ziffern I. und II. aufgehoben.

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Rahmen der Aufforderung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, deshalb ausnahmsweise dann zulässig, wenn die innerdienstliche Weisung zugleich eine grundrechtlich geschützte subjektiv-öffentliche Rechtsstellung beeinträchtigt (BayVGH, Beschlüsse vom 28.1.2013 - 3 CE 12.1883 und vom 9.2.2006 - 3 CS 05.2955).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dies in dem von der Klägerin geführten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bejaht (BayVGH, Beschluss vom 28.1.2013, a.a.O.), weil nach Auffassung des Senats davon auszugehen ist, dass durch die Medizinische Untersuchungsstelle der Regierung ... eine psychiatrische Untersuchung erfolgen würde.

    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Klägerin ergangenen Beschluss vom 28. Januar 2013 - 3 CE 12.1883 ausführt, sind Voraussetzung für die Weisung gemäß Art. 65 Abs. 2 Satz 1 BayBG, sich ärztlich untersuchen zu lassen, Zweifel über die Dienstunfähigkeit.

    Der Beklagte hat demnach - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zutreffend im Beschluss vom 28. Januar 2013, a.a.O. festgestellt hat - zwar ein organisatorisches Problem, weil von insgesamt noch sechs beim Arbeitsgericht verfügbaren Rechtspflegern (Beamten der BesGr A 9 bis A 11) aus gesundheitlichen Gründen nur noch zwei für die Tätigkeit in der Rechtsantragstelle verwendbar sind und der vormals installierte "Pool" mit vier Rechtspflegern, die sich täglich mit dem Einsatz in der Rechtsantragstelle - roulierend - abwechselten, so nicht mehr möglich ist, nachdem von diesen vier Rechtspflegern drei aufgrund amtsärztlicher Atteste nicht mehr in der Rechtsantragstelle eingesetzt werden können.

    Wenn die Klägerin nur mit Tätigkeiten im Umfang von 90 % ausgelastet wird, wie vom Beklagten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Schriftsatz vom 4. September 2012 gegenüber dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorgetragen wurde, so ist dies ebenfalls eine organisatorische, vom Dienstherrn zu lösende Problematik; dies berührt aber die Dienstfähigkeit der Klägerin nicht (zum Ganzen: BayVGH, Beschluss vom 28.1.2013 - 3 CE 12.1883).

    Die Frage, wie die Dienstunfähigkeit zu konkret zu beurteilen wäre, wenn am ganzen Gericht aus gesundheitlichen Gründen kein einziger Rechtspfleger einsetzbar wäre, der die Aufgaben der Rechtsantragstelle wahrnehmen kann, stellt sich jedoch derzeit nicht, da noch zwei für diesen Aufgabenbereich einsetzbare Rechtspfleger zur Verfügung stehen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.1.2013 - 3 CE 12.1883).

  • VGH Bayern, 06.10.2014 - 3 CE 14.1357

    Ärztliche Untersuchung, psychiatrische Begutachtung, Gesundheitszeugnis,

    Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes richtet sich daher nach § 123 VwGO (BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 3 CE 12.1883 - juris Rn. 26).

    Das ist vorliegend zu bejahen, weil eine erneute psychiatrische Untersuchung der Antragstellerin erfolgen soll (BayVGH, B.v. 28.1.2013 a.a.O. Rn. 27).

    Streitbefangen ist nach wie vor die - grundlegende - Anordnung einer erneuten psychiatrischen Untersuchung durch das Polizeipräsidium vom 17. April 2014 (BayVGH, B.v. 28.1.2013 a.a.O. Rn 29).

    Die diesbezüglichen Zweifel des Dienstherrn müssen sich auf konkrete Umstände stützen und dürfen nicht aus der Luft gegriffen sein (BayVGH, B.v. 28.1.2013 a.a.O. Rn. 31).

    Angesichts der in den durch den Antragsgegner eingeholten Gutachten geäußerten Bedenken gegen die Polizeidienstfähigkeit der Antragstellerin dürften jedoch hinreichende Zweifel an deren Polizeidienstfähigkeit bestehen, die eine Anordnung nach Art. 128 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Art. 65 Abs. 2 Satz 1 BayBG rechtfertigen können (BayVGH, B.v. 28.1.2013 a.a.O. Rn. 31).

  • VG Ansbach, 17.07.2013 - AN 1 E 13.2.01110

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung eines Ruhestandsbeamten zum Zwecke

    Vielmehr sind derartige Weisungen regelmäßig an den Beamten in dieser seiner Eigenschaft gerichtet und ergehen daher im Rahmen des Beamtenverhältnisses (vgl. BVerwG, U. v. 26.4.2012, 2 C 17/10, NVwZ 2012, 1483 ff.; BayVGH, B. v. 28.1.2013, 3 CE 12.1883; B. v. 16.3.2009, 3 CS 08.3414; B. v. 9.9.2005, 3 CS 05.1883, unter Hinweis auf BVerwG, B. v. 19.6.2000, 1 DB 13/00, BVerwGE 111, 246 ff. = BayVBl 2001, 246 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B. v. 28.1.2013, 3 CE 12.1883, unter Hinweis auf B. v. 9.2.2006, 3 CS 05.2955) ist ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Rahmen der Aufforderung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, deshalb ausnahmsweise dann zulässig, wenn die innerdienstliche Weisung zugleich eine grundrechtlich geschützte subjektiv-öffentliche Rechtstellung beeinträchtigt.

  • VG Augsburg, 13.11.2014 - Au 2 E 14.1317

    Recht der Landesbeamten; Beamter der Bayerischen Bereitschaftspolizei;

    Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes richtet sich daher nach § 123 VwGO (BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 3 CE 12.1883 - juris Rn. 26).

    Denn auch der Polizeiarzt wird veranlasst sein, Erhebungen zum Lebenslauf des Beamten, wie etwa Kindheit, Ausbildung, besondere Krankheiten, und zum konkreten Verhalten des Beamten auf seinem Dienstposten bzw. in seiner Freizeit vorzunehmen, die dem Bereich privater Lebensgestaltung noch näher stehen als die rein medizinischen Feststellungen, die bei der angeordneten Untersuchung zu erheben sind (BVerfG, B.v. 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69/82 ff.; BayVGH, B.v. 28.1.2013 a.a.O. Rn. 27).

    Bereitschaftspolizeiabteilung ... vom 2. September 2014, an der die Behörde offensichtlich festhält (BayVGH, B.v. 28.1.2013 a.a.O. Rn. 29).

    Die diesbezüglichen Zweifel des Dienstherrn müssen sich auf konkrete Umstände stützen und dürfen nicht aus der Luft gegriffen sein (BayVGH, B.v. 28.1.2013 a.a.O. Rn. 31).

  • VGH Bayern, 23.02.2015 - 3 CE 15.172

    Überprüfung der Dienstfähigkeit/Dienstunfähigkeit

    Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes richtet sich daher nach § 123 VwGO (BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 3 CE 12.1883 - juris Rn. 26; v. 6.10.2014 - 3 CE 14.1357 juris Rn. 12).

    Die diesbezüglichen Zweifel des Dienstherrn müssen sich auf konkrete Umstände stützen und dürfen nicht aus der Luft gegriffen sein (BayVGH, B.v. 28.1.2013 a.a.O. Rn. 31).

  • VG Augsburg, 06.05.2015 - Au 2 E 15.669

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung

    Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes richtet sich daher nach § 123 VwGO (BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 3 CE 12.1883 - juris Rn. 26).

    Das ist vorliegend zu bejahen, weil eine erneute psychiatrische Untersuchung der Antragstellerin erfolgen soll (vgl. BayVGH, B.v. 6.10.2013 - 3 CE 14.1357 - juris Rn. 2 ff; B.v. 28.1.2013 a.a.O. Rn. 27).

    Die diesbezüglichen Zweifel des Dienstherrn müssen sich auf konkrete Umstände stützen und dürfen nicht aus der Luft gegriffen sein (BayVGH, B.v. 28.1.2013 a.a.O. Rn. 31).

  • VG Düsseldorf, 07.10.2013 - 26 L 1687/13

    Beamte; Reaktivierung; Amtsarzt; Untersuchung; Dienstfähigkeit;

    vgl. hierzu Bay. Verwaltungsgerichtshof (VGH), Beschlüsse vom 28. Januar 2013 - 3 CE 12.1883 - juris, vom 9. Februar 2006 - 3 CS 05.2955 - juris und vom 9. September 2005 - 3 CS 05.1883 - juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2014 - 9 S 2073/14

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Arztes gegen die Anordnung seiner fachärztlichen

    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gebietet in einem solchen Fall, dass die Untersuchungsanordnung selbständig zum Gegenstand eines Rechtsbehelfsverfahrens gemacht werden kann (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 28.01.2013 - 3 CE 12.1883 -, Juris).
  • VG Gießen, 22.07.2013 - 5 L 1206/13

    Anordnung ärztlicher Untersuchung

  • VGH Bayern, 14.01.2014 - 6 CE 13.2352

    Bundesbeamtenrecht; Dienstunfähigkeit; Aufforderung zu ärztlicher Untersuchung;

  • VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 1 E 18.00667

    Anforderungen an die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

  • VG Trier, 28.07.2021 - 7 L 2446/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine auf Klärung der Dienstfähigkeit gerichtete

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.03.2018 - 3 MB 1/18

    Unzulässigkeit einer psychiatrischen Begutachtung zur Feststellung der

  • VG Berlin, 13.10.2016 - 4 L 291.16

    Strenge Anforderungen für Teilnahme am Sonderverfahren zur Vergabe von

  • VG Ansbach, 26.09.2017 - AN 1 K 16.00923

    Umfang der Suche nach anderweitiger Verwendung vor Ruhestandsversetzung wegen

  • VG Augsburg, 29.10.2015 - Au 2 K 15.699

    Recht der Beamten nach Landesrecht

  • VG Ansbach, 28.09.2017 - AN 1 E 17.01739

    Fehlerhafte Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Dienstfähigkeit

  • VG Meiningen, 11.12.2013 - 1 E 601/13

    Amtsärztliche Untersuchung zur Feststellung der Dienstunfähigkeit; vorläufig in

  • VG München, 28.05.2015 - M 5 E 15.1640

    Untersuchungsanordnung; Aufforderung, Facharzt aufzusuchen

  • VG Ansbach, 21.03.2023 - AN 16 E 23.495

    Beamtenrecht, (rechtswidrige) Untersuchungsanordnung, formelle und materielle

  • VG München, 17.04.2019 - M 5 E 18.5690

    Kein Rechtsschutzbedürfnis nach Verstreichen des Termins einer amtsärztlichen

  • OVG Thüringen, 13.03.2013 - 2 EO 368/12

    Beamtenrecht - Untersuchungsanordnung

  • VG Ansbach, 10.10.2013 - AN 11 E 13.01705

    Untersuchungsanordnung zur Durchführung einer Sehhilfeerprobung,

  • VG München, 22.05.2023 - M 5 E 23.1666

    Streit über die Erledigung, Amtsärztliche Untersuchung, Untersuchungsanordnung,

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