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   VGH Bayern, 17.12.2013 - 3 CE 13.2171   

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VGH Bayern, 17.12.2013 - 3 CE 13.2171 (https://dejure.org/2013,37524)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.12.2013 - 3 CE 13.2171 (https://dejure.org/2013,37524)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 3 CE 13.2171 (https://dejure.org/2013,37524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beamtenrecht; Polizeihauptmeister (BesGr. A 9 + AZ); Zurückstellung der Beförderung; Zweifel an der gesundheitlichen Eignung; Polizeidienstfähigkeit; Dienstfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG München, 02.11.2010 - M 5 K 09.4130

    Schadensersatz; Zurückstellung von Beförderung; gesundheitliche Eignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2013 - 3 CE 13.2171
    Vorliegend hat der Antragsgegner im Rahmen der Zurückstellungsentscheidung zu Recht auf Abs. 4 und nicht auf Abs. 1 der Nr. 2.3.1 BefRPolVS abgestellt (vgl. die Ausführungen im Schriftsatz vom 11. März 2013), da diese Bestimmung aufgrund ihres Wortlauts und ihrer systematischen Stellung eine spezielle, gegenüber Nr. 2.3.1 Abs. 1 BefRPolVS vorrangige Regelung für die Entscheidung über die Beförderung länger erkrankter Beamten darstellt, wonach bei einer längeren Erkrankung über die Frage der Beförderung nach den Gegebenheiten des Einzelfalls und damit ohne Einschränkungen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden ist (vgl. VG München U.v. 20.9.2006 - M 5 K 06.1028 - juris Rn. 18; U.v. 2.11.2010 - M 5 K 09.4130 - juris Rn. 22).

    Eine längere Erkrankung im vorgenannten Sinn liegt vor bei einer einzigen, länger dauernden ununterbrochenen Fehlzeit oder auch bei mehreren kurzen, in der Summe jedoch ebenfalls längeren Fehlzeiten (vgl. VG München U.v. 2.11.2010 a.a.O. Rn. 23).

    Es ist daher nicht zu beanstanden, bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung des Beamten die Beförderung zunächst zurückzustellen, um den Gesundheitszustand und damit auch die zu treffende Prognose im Rahmen der Ermessensentscheidung über die künftige Fähigkeit, die Dienstpflichten weiterhin erfüllen zu können, richtig einschätzen zu können (vgl. VG München U.v. 2.11.2010 a.a.O. Rn. 24).

  • VG München, 20.09.2006 - M 5 K 06.1028
    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2013 - 3 CE 13.2171
    Vorliegend hat der Antragsgegner im Rahmen der Zurückstellungsentscheidung zu Recht auf Abs. 4 und nicht auf Abs. 1 der Nr. 2.3.1 BefRPolVS abgestellt (vgl. die Ausführungen im Schriftsatz vom 11. März 2013), da diese Bestimmung aufgrund ihres Wortlauts und ihrer systematischen Stellung eine spezielle, gegenüber Nr. 2.3.1 Abs. 1 BefRPolVS vorrangige Regelung für die Entscheidung über die Beförderung länger erkrankter Beamten darstellt, wonach bei einer längeren Erkrankung über die Frage der Beförderung nach den Gegebenheiten des Einzelfalls und damit ohne Einschränkungen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden ist (vgl. VG München U.v. 20.9.2006 - M 5 K 06.1028 - juris Rn. 18; U.v. 2.11.2010 - M 5 K 09.4130 - juris Rn. 22).

    Sinn und Zweck der Regelung in Nr. 2.3.1 Abs. 4 BefRPolVS ist es gerade, Zweifeln hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung nachgehen zu können und sich unter Hinzuziehung des ärztlichen Dienstes der Bayerischen Polizei ein fachlich kompetentes Urteil einzuholen (vgl. VG München U.v. 20.9.2006 a.a.O. Rn. 19).

  • VGH Bayern, 09.11.2005 - 3 CE 05.2648
    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2013 - 3 CE 13.2171
    Eine mangelnde gesundheitliche Eignung rechtfertigt deshalb die Zurückstellung einer Beförderung (BayVGH B.v. 9.11.2005 - 3 CE 05.2648 - juris Rn. 21).

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers reichen berechtigte nachvollziehbare Zweifel an der gesundheitlichen Eignung des Beamten für das Beförderungsamt aus, um ihn von der Beförderung zurückzustellen (vgl. BayVGH B.v. 9.11.2005 a.a.O.; OVG NRW B.v. 8.12.1998 - 6 B 2211/98 - juris Rn. 5; SächsOVG B.v. 15.3.2010 - 2 B 516/09 - juris Rn. 1).

  • OVG Sachsen, 15.03.2010 - 2 B 516/09

    Gesundheitliche Eignung für einen Beförderungsdienstposten im Bereich der

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2013 - 3 CE 13.2171
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers reichen berechtigte nachvollziehbare Zweifel an der gesundheitlichen Eignung des Beamten für das Beförderungsamt aus, um ihn von der Beförderung zurückzustellen (vgl. BayVGH B.v. 9.11.2005 a.a.O.; OVG NRW B.v. 8.12.1998 - 6 B 2211/98 - juris Rn. 5; SächsOVG B.v. 15.3.2010 - 2 B 516/09 - juris Rn. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1998 - 6 B 2211/98

    Polizeikommissar; Anspruch auf Beförderung; Zweifelhafte Polizeidienstfähigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2013 - 3 CE 13.2171
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers reichen berechtigte nachvollziehbare Zweifel an der gesundheitlichen Eignung des Beamten für das Beförderungsamt aus, um ihn von der Beförderung zurückzustellen (vgl. BayVGH B.v. 9.11.2005 a.a.O.; OVG NRW B.v. 8.12.1998 - 6 B 2211/98 - juris Rn. 5; SächsOVG B.v. 15.3.2010 - 2 B 516/09 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2013 - 3 CE 13.2171
    Dabei kann offen bleiben, ob der Eilantrag, der sich ausdrücklich auf die vorläufige Untersagung sämtlicher Beförderungen in das Amt eines Polizeioberkommissars erstreckt und damit bayernweit Beförderungen blockieren will, rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig ist (vgl. BVerwG B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 20; BayVGH B.v. 23.5.2013 - 6 CE 13.486 - juris Rn. 7), da der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO jedenfalls unbegründet ist.
  • VGH Bayern, 23.05.2013 - 6 CE 13.486

    Bundesbeamtenrecht; Beförderungskonkurrenz; Deutsche Telekom (Beförderungsrunde

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2013 - 3 CE 13.2171
    Dabei kann offen bleiben, ob der Eilantrag, der sich ausdrücklich auf die vorläufige Untersagung sämtlicher Beförderungen in das Amt eines Polizeioberkommissars erstreckt und damit bayernweit Beförderungen blockieren will, rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig ist (vgl. BVerwG B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 20; BayVGH B.v. 23.5.2013 - 6 CE 13.486 - juris Rn. 7), da der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO jedenfalls unbegründet ist.
  • VG Regensburg, 31.10.2012 - RO 1 K 11.776

    Beförderung und Schadensersatz; funktionsloses Beförderungsamt A 12 + AZ;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2013 - 3 CE 13.2171
    Ist - wie im vorliegenden Fall - ein Beamter bereits längere Zeit dienstunfähig erkrankt, geht der Dienstherr der Frage der Dienstfähigkeit durch Einholung eines polizeiärztlichen Zeugnisses nach und lässt sich im Zeitpunkt der Beförderungsentscheidung keine sichere Prognose darüber anstellen, dass und ggf. wann der Beamte die (Polizei-) Dienstfähigkeit wieder erlangen wird, steht dies einer Beförderung daher entgegen (vgl. VG Regensburg U.v. 31.10.2012 - RO 1 K 11.776).
  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2013 - 3 CE 13.2171
    Auch die "Regelbeförderung" eines Beamten setzt seine gesundheitliche Eignung für dieses Amt voraus (BVerfG B.v. 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2013 - 3 CE 13.2171
    Die Ernennung eines seit längerer Zeit dienstunfähig erkrankten Beamten verstößt deshalb gegen den Leistungsgrundsatz (BVerwG U.v. 29.8.1996 - 2 C 23.95 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 12.05.1977 - II C 46.73

    Regelbeförderung eines Beamten - Einstufung in eine höhere Besoldungsstufe -

  • VG München, 24.09.2014 - M 5 K 13.500

    Anspruch eines Beamten auf Beförderung; Berücksichtigung des

  • BVerwG, 21.09.2005 - 2 A 5.04

    Begriff des Beamtenrechts - Klärungsbedürftigkeit der Frage nach der

  • BVerwG, 28.07.1970 - II B 7.70
  • VG Würzburg, 08.12.2020 - W 1 K 20.522

    Zurückstellung von der Beförderung

    Der Beamte hat somit grundsätzlich lediglich einen Anspruch darauf, dass über seine Beförderung oder die Zurückstellung seiner Beförderung sachbezogen und ohne Rechtsfehler entschieden wird und nicht grundlos oder aufgrund sachwidriger Erwägungen zu seinem Nachteil von praktizierten, die Verwaltung selbst ermessensbindenden Richtlinien abgewichen wird (BayVGH, B.v. 17.12.2013 - 3 CE 13.2171 -, Rn. 23, juris VG München, U.v. 2.11.2010 - M 5 K 09.4130 - juris; VG München, Gb. v. 24.9.2014 - M 5 K 13.500 -, Rn. 16, juris).

    Eine längere Erkrankung im vorgenannten Sinn liegt dabei vor bei einer einzigen, länger dauernden ununterbrochenen Fehlzeit oder auch bei mehreren kurzen, in der Summe jedoch ebenfalls längeren Fehlzeiten (BayVGH, B.v. 17.12.2013 - 3 CE 13.2171 -, Rn. 28, juris; vgl. VG München, U.v. 2.11.2010, a.a.O. Rn. 23).

    Eine mangelnde gesundheitliche Eignung rechtfertigt deshalb die Zurückstellung einer Beförderung (BayVGH B.v. 9.11.2005 - 3 CE 05.2648 - juris Rn. 21; BayVGH B.v. 17.12.2013 - 3 CE 13.2171 -, Rn. 25, juris).

    Ist - wie im vorliegenden Fall - ein Beamter bereits längere Zeit dienstunfähig erkrankt, geht der Dienstherr der Frage der Dienstfähigkeit durch Einholung eines polizeiärztlichen Zeugnisses nach und lässt sich im Zeitpunkt der Beförderungsentscheidung keine sichere Prognose darüber anstellen, dass und ggf. wann der Beamte die (Polizei-) Dienstfähigkeit wieder erlangen wird, steht dies einer Beförderung daher entgegen (vgl. VG Regensburg U.v. 31.10.2012 - RO 1 K 11.776; BayVGH, B.v. 17.12.2013 - 3 CE 13.2171 -, Rn. 30, juris).

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2023 - 5 ME 44/23

    Zustimmungserfordernis; Ausschluss aus dem Bewerberkreis; Bewerbungsverfahren;

    Zudem reichen bereits berechtigte nachvollziehbare Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Beamten für ein Beförderungsamt aus, um ihn von der Beförderung zurückzustellen (Bay. VGH, Beschluss vom 17.12.2013 - 3 CE 13.2171 -, juris Rn. 30 m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 12.6.2020 - 5 ME 58/20 - Beschluss vom 19.5.2021 - 5 ME 129/20 - OVG NRW, Beschluss vom 23.10.2019 - 6 B 720/19 -, juris Rn. 8).

    Bereits erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten können, zumal wenn sie im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung anhalten, ein Indiz dafür sein, dass dem Bewerber die gesundheitliche Eignung für ein Beförderungsamt fehlt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 17.12.2013 -3 CE 13.2171 -, juris Rn. 29 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 12.6.2020 - 5 ME 58/20 - OVG NRW, Beschluss vom 23.10.2019 - 6 B 720/19 -, juris Rn. 5 ff.).

  • VGH Bayern, 31.05.2022 - 3 ZB 21.290

    Rechtmäßige Zurückstellung einer Regelbeförderung wegen Zweifeln an der

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Beförderung zurückgestellt werden darf, wenn im Auswahlzeitpunkt nachvollziehbare und begründete Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Beamten bestehen (BVerwG, U. v. 29.8.1996 - 2 C 23.95 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 17.12.2013 - 3 CE 13.2171 - juris Rn. 25; B.v. 24.3.2021 - 3 ZB 19.2541 - juris Rn. 5; SächsOVG, B.v. 15.3.2010 - 2 B 516/09 - juris Rn. 13).

    Ein Dienstherr ist nicht berechtigt und kann erst recht nicht verpflichtet sein, unter Missachtung des öffentlichen Interesses an möglichst effektiver Aufgabenerfüllung und bestmöglicher Besetzung der Beamtenstellen ein Beförderungsamt einem Beamten zu übertragen, der für das Amt gesundheitlich nicht geeignet ist (BVerwG, B.v. 28.7.1970 - II B 7.70 - juris; U.v. 12.5.1977 - II C 46.73 - juris; BayVGH, B.v. 17.12.2013 - 3 CE 13.2171 - juris Rn. 25).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2014 - 1 B 745/14

    Ausschluss vom beamtenrechtlichen Auswahlverfahren bei Zweifeln an der

    Zum Ausscheiden aus einem Auswahlverfahren wegen Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung siehe OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Februar 2013 - 6 B 1196/12 -, juris, Rn. 4, 6 f. = NRWE, vom 24. März 2011 - 6 B 187/11 -, juris, Rn. 6 ff., vom 13. November 2007 - 6 B 1565/07 -, juris, Rn. 8 ff. = NRWE, und vom 8. Dezember 1998 - 6 B 2211/98 -, juris, Rn. 3 = NRWE; Bay. VGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 3 CE 13.2171 -, juris, Rn. 25, 30, und vom 9. November 2005 - 3 CE 05.2648 -, juris, Rn. 21; Sächs. OVG, Beschluss vom 15. März 2010 - 2 B 516/09 -, juris, Rn. 13; VG Regensburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - RO 1 K 11.776 -, juris, Rn. 40; VG München, Urteil vom 2. November 2010 - M 5 K 09.4130 -, juris, Rn. 24 f.; VG Köln, Beschluss vom 3. September 2008 - 19 L 1129/08 -, juris, Rn. 17 = NRWE; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 1 L 913/06 -, juris, Rn. 21 = NRWE; VG Gießen, Beschluss vom 30. Juni 2003- 5 G 1501/03 -, juris, Rn. 20.
  • VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 1419/20

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei beabsichtigter Schadensersatzklage wegen

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Beförderung zurückgestellt werden darf, wenn im Auswahlzeitpunkt nachvollziehbare und begründete Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Beamten bestehen (BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 3 CE 13.2171 - juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 15. März 2010 - 2 B 516/09 - juris).
  • VG Ansbach, 25.01.2022 - AN 16 E 22.00070

    Gesundheitliche Eignung für ein Beförderungsamt

    Eine entsprechende Erkrankungsdauer kann dabei vorliegen bei einer einzigen, länger andauernden ununterbrochenen Fehlzeit oder auch bei mehreren kurzen, in der Summe jedoch ebenfalls längeren Fehlzeiten (vgl. BayVGH, B.v.17.12.2013 - 3 CE 13.2171 - juris Rn. 28).

    Dabei ist es nicht Voraussetzung, dass im Zeitpunkt der Beförderungsentscheidung die Dienstunfähigkeit bereits feststeht (BayVGH, B.v. 17.12.2013 - 3 CE 13.2171 - juris Rn. 30).

  • VG München, 24.09.2014 - M 5 K 13.500

    Polizeihauptmeister (BesGr A 9 + AZ); Zurückstellung der Beförderung; Zweifel an

    Auch die hiergegen eingelegte Beschwerde des Klägers blieb ohne Erfolg (BayVGH, B.v. 17.12.2013 - 3 CE 13.2171).

    Letztere Regelung stellt aufgrund ihres Wortlauts und ihrer systematischen Stellung eine spezielle, gegenüber Nr. 2.3.1 Abs. 1 BefRPolVS vorrangige Regelung für die Entscheidung über die Beförderung länger erkrankter Beamten dar, da hier über die Frage der Beförderung nach den Gegebenheiten des Einzelfalls und damit ohne Einschränkungen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden ist (BayVGH, B.v. 17.12.2013 - 3 CE 13.2171 - juris - Rn. 27 unter Hinweis auf VG München, U.v. 2.1.2010, a.a.O., Rn. 22).

  • VG München, 01.02.2023 - M 5 K 19.6448

    Bewerbungsverfahrensanspruch, Zurückstellung der Beförderung während der Dauer

    Er kann nur beanspruchen, dass über seine Beförderung sachbezogen und ohne Rechtsfehler, insbesondere nicht unter Verstoß gegen den Leistungsgrundsatz (Art. 33 Abs. 2 GG) entschieden wird (BayVGH, B.v. 17.12.2013 - 3 CE 13.2171 - juris Rn. 23).

    Die Entscheidung der Beklagten über die Zurückstellung der Beförderung des Klägers ist als Ermessensentscheidung demgemäß nur eingeschränkt daraufhin nachprüfbar, ob die Beklagte grundlos oder aufgrund sachwidriger Erwägungen zum Nachteil des Klägers gegen den Leistungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG verstoßen hat (BayVGH, B.v. 17.12.2013 - 3 CE 13.2171 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 3 ZB 19.733

    Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen zu Unrecht unterbliebener Beförderung bei

    Eine Zurückstellung kommt nach den Beförderungsrichtlinien (ermessensbindende Verwaltungsvorschriften, vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2013 - 3 CE 13.2171 - juris Rn. 24 f.) bei zeitgleicher Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens dann infrage, wenn das dem Beamten zur Last gelegte Dienstvergehen "aller Voraussicht nach zur Verhängung einer Disziplinarmaßnahme führen wird".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2019 - 1 B 1522/19

    Antrag auf Untersagung der Besetzung der für eine Beförderung zum

    vgl. schon OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2017- 6 A 794/16 -, juris, Rn. 13 bis 15, m. w. N., und Bay. VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2013- 3 CE 13.2171 -, juris, Rn. 25.
  • VGH Bayern, 24.03.2021 - 3 ZB 19.2541

    Zurückstellung einer Beförderung wegen Leistungsabfalls ohne Anlassbeurteilung

  • VGH Bayern, 27.06.2023 - 3 ZB 23.526

    Schadensersatz, Fürsorgepflicht, Zurückstellung der Beförderung,

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