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   VGH Bayern, 25.01.2016 - 3 CE 15.2014   

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VGH Bayern, 25.01.2016 - 3 CE 15.2014 (https://dejure.org/2016,869)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.01.2016 - 3 CE 15.2014 (https://dejure.org/2016,869)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Januar 2016 - 3 CE 15.2014 (https://dejure.org/2016,869)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 8 BayPVG, Art. 16 Abs. 1, 2, Art. 17a Abs. 2, 1 LlbG
    Fiktive Leistungsfeststellung bei Personalräten: Beurteilungsnachzeichnung durch Bildung einer Vergleichsgruppe; möglicher Zeitraum für eine Laufbahnnachzeichnung | Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Freigestelltes Personalratsmitglied; Laufbahnnachzeichnung; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 8 BayPVG, Art. 16 Abs. 1, 2, Art. 17a Abs. 2, 1 LlbG
    Fiktive Leistungsfeststellung bei Personalräten: Beurteilungsnachzeichnung durch Bildung einer Vergleichsgruppe; möglicher Zeitraum für eine Laufbahnnachzeichnung | Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Freigestelltes Personalratsmitglied; Laufbahnnachzeichnung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 8 BayPVG, Art. 16 Abs. 1, 2, Art. 17a Abs. 2, 1 LlbG
    Fiktive Leistungsfeststellung bei Personalräten: Beurteilungsnachzeichnung durch Bildung einer Vergleichsgruppe; möglicher Zeitraum für eine Laufbahnnachzeichnung | Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Freigestelltes Personalratsmitglied; Laufbahnnachzeichnung; ...

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 30.06.2014 - 2 B 11.14

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Beförderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2016 - 3 CE 15.2014
    Die Freistellung darf die Chancen, sich in einem Auswahlverfahren um ein höheres Amt nach Art. 33 Abs. 2 GG durchzusetzen, nicht verbessern, aber auch nicht beeinträchtigten (BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11/14 - juris Rn. 12; U.v. 21.9.2006 - 2 C 13.05 - juris Rn. 13).

    Das Regelungskonzept für die fiktive Nachzeichnung ist geeignet, eine Benachteiligung zu vermeiden, wenn seine Anwendung zu nachvollziehbaren, weil durch Tatsachen fundierten Aussagen über die fiktive Leistungsentwicklung und den sich daraus ergebenden Werdegang führt (BVerwG, U.v. 30.6.2014 - 2 B 11/14 - juris Rn. 14).

    Gegebenfalls muss er plausibel darlegen, dass das Personalratsmitglied auch ohne Freistellung nicht befördert worden wäre (BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11/14 - juris Rn. 14, 15).

    Durch die Erklärung vom 5. August 2015 unter Ziffer I hat der Antragsgegner auch nicht plausibel dargelegt, dass der Antragsteller auch ohne Freistellung nicht befördert worden wäre (vgl. BVerwG, B.v. 30.6.2014 a.a.O. Rn. 15).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2016 - 3 CE 15.2014
    27 Das durchgeführte Stellenbesetzungsverfahren entspricht in formaler Hinsicht den Erfordernissen der Rechtsprechung, wonach die mutmaßlichen Auswahlerwägungen vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens schriftlich niedergelegt werden müssen (BVerfG, B.v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 20).

    29 Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts können die Auswahlerwägungen im gerichtlichen Verfahren zwar ergänzt werden, jedoch das Nachzeichnungsverfahren nicht durch ein anderes System ersetzt werden (vgl. BVerfG, B.v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 juris Rn. 20 ff.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2016 - 3 CE 15.2014
    Der Bewerber hat daher Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie Anwendung (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 17.5.2013 - 3 CE 12.2470 - juris Rn. 30).

    22 Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind die Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen zu stützen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 21; BayVGH, B.v. 17.5.2013 a.a.O. Rn. 32).

  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2470

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 11); Leistungsgrundsatz; Vorrang

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2016 - 3 CE 15.2014
    Der Bewerber hat daher Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie Anwendung (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 17.5.2013 - 3 CE 12.2470 - juris Rn. 30).

    22 Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind die Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen zu stützen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 21; BayVGH, B.v. 17.5.2013 a.a.O. Rn. 32).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2016 - 3 CE 15.2014
    Maßgeblich hierfür ist primär das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 25).

    So kann er beispielsweise der dienstlichen Erfahrung, der Verwendungsbreite oder der Leistungsentwicklung, wie sie sich insbesondere aus dem Vergleich der aktuellen mit früheren Beurteilungen ergibt, besondere Bedeutung beimessen (BVerwG, B.v. 22.11.2012 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 6.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2016 - 3 CE 15.2014
    30 Die zugunsten des Beigeladenen getroffene Entscheidung leidet zwar an einem Mangel, denn der Auswahlentscheidung wurde ein Verfahren zur Laufbahnnachzeichnung zugrunde gelegt, das nicht den Vorgaben der Rechtsprechung entspricht (BVerwG, B.v. 11.12.2014 - 1 WB 6/13 - juris).
  • VGH Bayern, 28.07.2014 - 3 ZB 13.1642

    Zulassung der Berufung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Beamtenrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2016 - 3 CE 15.2014
    Die Rechtsprechung des Senats vom 28. Juli 2014 (Az. 3 ZB 13.1642 - juris) bezieht sich auf solche Fallkonstellationen, in denen eine fiktive Fortschreibung vergangener Beurteilungen nicht möglich ist, da es an einer belastbaren Tatsachengrundlage mangelt.
  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2016 - 3 CE 15.2014
    Dies ist aber als Konsequenz der Konkurrenz zwischen einem langjährig freigestellten Personalratsmitglied und einer "aktiven" Beamtin, des Umstands, dass hier die letzte Regelbeurteilung nicht fortgeschrieben werden konnte (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2010 - 2 C 11/09 - BayVBl 2011, 508 - juris) und sich die Tätigkeit eines vom Dienst freigestellten Personalratsmitglieds einer dienstlichen Beurteilung entzieht (vgl. BVerwG, B.v. 7.11.1991 - 1 WB 160/90 - BVerwGE 93, 188 - juris) hinzunehmen." Ein solcher Ausnahmefall liegt hier jedoch nicht vor, da eine Nachzeichnung der Beurteilung möglich ist.
  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 160.90

    Personalvertretung - Rechtsweg Wehrdienstgericht - Laufbahnentwicklung -

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2016 - 3 CE 15.2014
    Dies ist aber als Konsequenz der Konkurrenz zwischen einem langjährig freigestellten Personalratsmitglied und einer "aktiven" Beamtin, des Umstands, dass hier die letzte Regelbeurteilung nicht fortgeschrieben werden konnte (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2010 - 2 C 11/09 - BayVBl 2011, 508 - juris) und sich die Tätigkeit eines vom Dienst freigestellten Personalratsmitglieds einer dienstlichen Beurteilung entzieht (vgl. BVerwG, B.v. 7.11.1991 - 1 WB 160/90 - BVerwGE 93, 188 - juris) hinzunehmen." Ein solcher Ausnahmefall liegt hier jedoch nicht vor, da eine Nachzeichnung der Beurteilung möglich ist.
  • VG Regensburg, 15.12.2011 - RN 1 E 11.1615

    Stellenbesetzung; freigestelltes Personalratsmitglied; Laufbahnnachzeichnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2016 - 3 CE 15.2014
    Bisher ist die Rechtsprechung von einer hinreichenden Tatsachengrundlage bei der Nachzeichnung der Beurteilung von bis zu acht Jahren ausgegangen (OVG Hamburg, B.v. 25.9.2013 - 1 Bs 240/13 -juris Rn. 6: acht Jahre; VG Regensburg, B.v. 15.12.2011 - RN 1 E 11.1615 juris Rn. 25: siebeinhalb Jahre; VG Berlin, B.v. 11.12.2012 - 5 L 86.12 - juris Rn. 20: sieben Jahre).
  • VG Berlin, 11.12.2012 - 5 L 86.12

    Frage der fiktiven Fortschreibung einer dienstlichen Beurteilung

  • VGH Bayern, 21.01.2005 - 3 CE 04.2899

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlentscheidung auf Grund von Rangliste; fehlende

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • VGH Bayern, 06.11.2007 - 3 CE 07.2163

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen

  • OVG Hamburg, 25.09.2013 - 1 Bs 240/13

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 3 CE 07.2274
  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -;

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • VGH Bayern, 18.07.2018 - 3 CE 18.491

    Zur fiktiven Laufbahnnachzeichnung eines überwiegend freigestellten

    Die Freistellung darf die Chancen, sich in einem Auswahlverfahren um ein höheres Amt nach Art. 33 Abs. 2 GG durchzusetzen, nicht verbessern, aber auch nicht beeinträchtigten (vgl. BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11.14 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 3 CE 15.2014 - juris Rn. 23).

    Das Regelungskonzept für die fiktive Nachzeichnung ist geeignet, eine Benachteiligung zu vermeiden, wenn seine Anwendung zu nachvollziehbaren, weil durch Tatsachen fundierten Aussagen über die fiktive Leistungsentwicklung und den sich daraus ergebenden Werdegang führt (vgl. BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11.14 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 3 CE 15.2014 - juris Rn. 24).

    Es wird fingiert, dass das freigestellte Personalratsmitglied eine berufliche Entwicklung genommen hätte, die der durchschnittlichen Entwicklung der Mitglieder der Vergleichsgruppe entspricht (vgl. BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11.14 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 3 CE 15.2014 - juris Rn. 25).

    muss er plausibel darlegen, dass das Personalratsmitglied auch ohne die Freistellung nicht befördert worden wäre (vgl. BVerwG, B.v. 30.6.2014 a.a.O. Rn. 15; BayVGH, B.v. 25.1.2016 a.a.O. Rn. 26).

    Ebenfalls nicht zu beanstanden ist seine Rechtsauffassung, dass der seit dem für die Bildung der Vergleichsgruppe maßgeblichen Stichtag (31.5.2009) bis zum vorliegend relevanten Zeitpunkt (31.5.2016) vergangene Zeitraum von sieben Jahren noch nicht derart lange ist, dass die letzte periodische Beurteilung nicht mehr als belastbare Tatsachengrundlage für eine fiktive Fortschreibung dienen konnte (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 3 CE 15.2014 - juris Rn. 32, wonach eine fiktive Fortschreibung jedenfalls für bis zu neun Jahre, d.h. drei aufeinanderfolgende Beurteilungszeiträume i.S.d. Art. 17a Abs. 3 LlbG als zulässig anzusehen ist).

  • VG München, 05.02.2018 - M 5 E 17.5748

    Zur fiktiven Laufbahnnachzeichnung eines zu 85% freigestellten

    Solches ist nicht der Fall bei einem nicht kompensierbaren Leistungsvorsprung des Ausgewählten Bewerbers gegenüber dem unterlegenen Bewerber (BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 3 CE 15.2014 - RiA 2016, 78 ff., juris Rn. 30 f.).

    Das Regelungskonzept für die fiktive Nachzeichnung ist geeignet, eine Benachteiligung zu vermeiden, wenn seine Anwendung zu nachvollziehbaren, weil durch Tatsachen fundierten Aussagen über die fiktive Leistungsentwicklung und den sich daraus ergebenden Werdegang führt (BVerwG, U.v. 16.12.2010 - BVerwG 2 C 11.09 - BayVBl. 2011, 508, juris; BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 3 CE 15.2014 -a.a.O., juris Rn. 24).

    Daher darf der Dienstherr die Vergleichsgruppe nicht so zusammenstellen, dass eine Beförderung des freigestellten Personalratsmitglieds unabhängig von dem durchschnittlichen beruflichen Werdegang der anderen Gruppenmitglieder ausgeschlossen ist (vgl. zum Ganzen auch: BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11/14 - DokBer 2014, 323, juris Rn. 12 ff.; BayVGH, B.v. 25.1.2016, a.a.O., juris Rn. 25 f.).

    Ebenso ist die seit dem Beurteilungsstichtag, zu dem dem Antragsteller die letzte periodische Beurteilung erteilt wurde (31.5.2009), bis zum hier relevanten Zeitpunkt einer fiktiven Laufbahnnachzeichnung (31.5.2016) verstrichene Zeitdauer von sieben Jahren noch nicht so lang, dass die letzte periodische Beurteilung nicht mehr als belastbare Tatsachengrundlage für eine fiktive Fortschreibung dienen könnte (keine rechtlichen Bedenken bei neun Jahren: BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 3 CE 15.2014 -RiA 2016, 78, juris Rn. 32).

  • VGH Bayern, 24.05.2017 - 3 CE 17.465

    Bildung der Vergleichsgruppe bei fiktiver Laufbahnnachzeichnung für

    Aufgrund ihrer zeitlichen Nähe bieten sie die geeignetste Grundlage für die Prognose, welcher der Konkurrenten die Anforderungen der zu besetzenden Stelle voraussichtlich am besten erfüllen wird (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 3 CE 15.2014 - juris Rn. 22).

    Die Freistellung darf die Chancen, sich in einem Auswahlverfahren um ein höheres Amt nach Art. 33 Abs. 2 GG durchzusetzen, nicht verbessern, aber auch nicht beeinträchtigen (BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11/14 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 25.1.2016 a.a.O. Rn. 23).

    Das Regelungskonzept für die fiktive Nachzeichnung ist geeignet, eine Benachteiligung zu vermeiden, wenn seine Anwendung zu nachvollziehbaren, weil durch Tatsachen fundierten Aussagen über die fiktive Leistungsentwicklung und den sich daraus ergebenden Werdegang führt (BVerwG, U.v. 30.6.2014 - 2 B 11/14 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 25.1.2016 a.a.O. Rn. 24 ff.).

  • VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 1 K 17.00194

    Fiktive Laufbahnnachzeichnung für einen freigestellten Personalrat

    Die Freistellung darf die Chancen, sich in einem Auswahlverfahren um ein höheres Amt nach Art. 33 Abs. 2 GG durchzusetzen, nicht verbessern, aber auch nicht beeinträchtigen (BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11/14, juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 3 CE 15.2014, juris Rn. 23; B.v. 24.5.2017 - 3 CE 17.465, juris Rn. 24; Zängl in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand Dezember 2016, Art. 17a LlbG Rn. 9).

    Das Regelungskonzept für die fiktive Nachzeichnung ist geeignet, eine Benachteiligung zu vermeiden, wenn seine Anwendung zu nachvollziehbaren, weil durch Tatsachen fundierten Aussagen über die fiktive Leistungsentwicklung und den sich daraus ergebenden Werdegang führt (BVerwG, U.v. 30.6.2014 - 2 B 11/14, juris Rn. 13; U.v. 16.12.2010 - 2 C 11.09, BayVBl. 2011, 508; BayVGH, B.v. 25.1.2016, a.a.O. Rn. 24 ff.; B.v. 24.5.2017, a.a.O., juris Rn. 25).

    Daher darf der Dienstherr die Vergleichsgruppe nicht so zusammenstellen, dass eine Beförderung des freigestellten Personalratsmitglieds unabhängig von dem durchschnittlichen beruflichen Werdegang der anderen Gruppenmitglieder ausgeschlossen ist (BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11.14, juris Rn. 14, 15; BayVGH, B.v. 25.1.2016, a.a.O.; B.v. 24.5.2017, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 06.07.2017 - Au 2 K 17.168

    Vergleichsgruppe für fiktive Laufbahnnachzeichnung für freigestelltes

    Das Regelungskonzept für die fiktive Nachzeichnung ist geeignet, eine Benachteiligung zu vermeiden, wenn seine Anwendung zu nachvollziehbaren, weil durch Tatsachen fundierten Aussagen über die fiktive Leistungsentwicklung und den sich daraus ergebenden Werdegang führt (BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11.14 - juris Rn. 12; U.v. 16.12.2010 - BVerwG 2 C 11.09 - BayVBl. 2011, 508; BayVGH, B.v. 24.5.2017 - 3 CE 17.465 - juris Rn. 25; B.v. 25.1.2016 - 3 CE 15.2014 - RiA 2016, 78).

    Daher darf der Dienstherr die Vergleichsgruppe nicht so zusammenstellen, dass eine Beförderung des freigestellten Personalratsmitglieds unabhängig von dem durchschnittlichen beruflichen Werdegang der anderen Gruppenmitglieder ausgeschlossen ist (vgl. zum Ganzen BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11.14 - ZfPR 2014, 98; BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 3 CE 15.2014 - RiA 2016, 78).

  • VG München, 17.11.2020 - M 5 K 19.3099

    Fiktive Laufbahnnachzeichnung bei freigestelltem Personalratsmitglied

    Die Freistellung darf die Chancen, sich in einem Auswahlverfahren um ein höheres Amt nach Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland/GG durchzusetzen, nicht verbessern, aber auch nicht beeinträchtigen (BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11/14 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 3 CE 15.2014 - RiA 2016, 78, juris Rn. 23).

    Das Regelungskonzept für die fiktive Nachzeichnung ist geeignet, eine Benachteiligung zu vermeiden, wenn seine Anwendung zu nachvollziehbaren, weil durch Tatsachen fundierten Aussagen über die fiktive Leistungsentwicklung und den sich daraus ergebenden Werdegang führt (BVerwG, U.v. 30.6.2014 - 2 B 11/14 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 3 CE 15.2014 - RiA 2016, 78, juris Rn. 24 ff.).

  • OVG Bremen, 20.10.2022 - 2 B 129/22

    Beförderungsrichtlinien Deutsche Telekom; Berücksichtigung früherer Beurteilungen

    Dafür spricht ergänzend, dass die Rechtsprechung Beurteilungen, die circa acht bis neun Jahre zurückliegen, überwiegend als geeignete Prognosegrundlage für fiktive Fortschreibungen ansieht und ihnen damit noch eine gewisse Aussagekraft für die Gegenwart und Zukunft beimisst (vgl. BayVGH, Beschl. v. 25.01.2016 - 3 CE 15.2014, juris Rn. 32 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 04.11.2016 - 11 K 1809/15

    Nachzeichnung der Beurteilung eines für seine Personalratstätigkeit teilweise

    Die durchschnittlich zu erwartende Leistungssteigerung ist entweder durch die Art der Fortschreibung oder durch die anschließende Einzelfallentscheidung zu berücksichtigen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 C 13.05 - BVerwGE 126, 333, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 B 1 /13 - IÖD 2014, 220; BAG, Urteile vom 26.09.1990, a.a.O., vom 27.06.2001, a.a.O., vom 19.03.2003 - 7 AZR 334/02 - BAGE 105, 329 und vom 14.07.2010 - 7 AZR 359/09 - PersR 2011, 29; VGH München, Beschluss vom 25.01.2016 - 3 CE 15.2014 - RiA 2016, 78 - OVG Münster, Beschluss vom 02.03.2006 - 1 B 1934/05 - IÖD 2006, 214, Beschluss vom 14.12.2007 - 6 B 1155/07 - PersR 2008, 131, Urteil vom 02.02.2015 - 1 A 596/12 - juris; OVG Koblenz, Beschluss vom 20.08.2012 - 2 B 10673/12 - DÖD 2013, 35, Urteil vom 15.11.2013 - 10 A 10545/13 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.03.2013 - 5 LA 210/12 - PersR 2013, 263; aus der Literatur: Schnellenbach, Nachzeichnung des fiktiven beruflichen Werdegangs freigestellter beamteter Personalratsmitglieder, ZfPR 2002, 51; Zimmerling, Die fiktive Laufbahnnachzeichnung insbesondere bei Mitgliedern von Personalrat und Schwerbehindertenvertretung, ZfPR 2014, 26; Lorenzen u.a., BPersVG, 59. Update, § 8 Rn. 41 ff., § 46 Rn. 154 ff.; Ilbertz u.a., BPersVG, 13. Aufl., § 46 Rn. 25a ff.; Altvater u.a., BPersVG, 9. Aufl., § 46 Rn. 77 ff.).
  • VG München, 13.02.2017 - M 5 E 17.271

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei rechtmäßiger fiktiver

    Das Regelungskonzept für die fiktive Nachzeichnung ist geeignet, eine Benachteiligung zu vermeiden, wenn seine Anwendung zu nachvollziehbaren, weil durch Tatsachen fundierten Aussagen über die fiktive Leistungsentwicklung und den sich daraus ergebenden Werdegang führt (BVerwG, U.v. 16.12.2010 - BVerwG 2 C 11.09 - BayVBl. 2011, 508, juris; BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 3 CE 15.2014 -RiA 2016, 78 ff., juris Rn. 24).
  • VG München, 25.10.2016 - M 5 K 16.1623

    Schadensersatz wegen Nichtbeförderung

    Die hiergegen jeweils erhobenen Beschwerden wurden vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen (BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 3 CE 15.2012, 3 CE 15.2014, 3 CE 15.2015, 3 CE 15.2413).
  • VG München, 25.10.2016 - M 5 K 16.162

    Schadensersatz wegen Nichtbeförderung

  • VG München, 25.09.2017 - M 5 E 17.3839

    Rechtmäßige Auswahlentscheidung aufgrund aktueller Beurteilungen

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