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   VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309   

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VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309 (https://dejure.org/2000,3333)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.01.2000 - 3 CE 99.3309 (https://dejure.org/2000,3333)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 3 CE 99.3309 (https://dejure.org/2000,3333)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 1140
 
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Wird zitiert von ... (120)

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04

    Konkurrentenklage

    Das vom öffentlichen Arbeitgeber geforderte Bewerberprofil strukturiert den Bewerberkreis, indem es in persönlicher und fachlicher Hinsicht Qualifikationsanforderungen an Stellenbewerber beschreibt (BayVGH 19. Januar 2000 - 3 CE 99.3309 - DVBl 2000, 1140).
  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01

    Beförderung eines Richters; Auswahlverfahren bei der Besetzung einer

    Denn vielfach ergibt sich ein solches Anforderungsprofil aus Rechtsnormen, Verwaltungsvorschriften und Stellenbeschreibungen, so dass die Feststellung dieses dem Besetzungsverfahren zu Grunde liegenden Vergleichsmaßstabs ohne weiteres möglich ist (BayVGH, Urt. v. 19.1.2000, DVBl. 2000, 1140).

    Eine Vergleichbarkeit der Gesamturteile dieser Beurteilungen ist somit jedenfalls nicht ohne weiteres möglich, da die dienstliche Beurteilung für einen Richter, der sich bereits in einem höheren Amt befindet, wegen der damit verbundenen Anforderungen ein höheres Gewicht hat als die zu einem niedriger bewerteten Amt gegebene Beurteilung (BayVGH, Beschl. v. 19.1.2000, DVBl. 2000, 1140 [1141] NdsOVG, Beschl. v. 18.6.1993, DVBl. 1993, 959 [960]).

  • VGH Bayern, 25.05.2011 - 3 CE 11.605

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

    Ein Bewerber hat daher Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwGE 80, 123, 124; BayVGH vom 19.1.2000 Az. 3 CE 99.3309; BayVGH vom 13.3.2008, Az. 3 CE 08.53).

    Zudem setzt die im öffentlichen Interesse liegende Gewinnung des bestmöglichen Bewerberkreises voraus, dass potentielle Bewerber erfahren, dass möglicherweise gewisse Defizite bei Beurteilungsprädikaten ihrer Auswahl nicht entgegenstehen, weil sie ein konstitutives Anforderungsmerkmal (hier: eine spezielle Vorverwendung) erfüllen (vgl. auch BayVGH vom 19.1.2000, Az. 3 CE 99.3309, RdNrn. 25 ff. zitiert nach ).

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