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   VGH Bayern, 15.03.2016 - 3 CS 16.200   

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https://dejure.org/2016,8368
VGH Bayern, 15.03.2016 - 3 CS 16.200 (https://dejure.org/2016,8368)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.03.2016 - 3 CS 16.200 (https://dejure.org/2016,8368)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. März 2016 - 3 CS 16.200 (https://dejure.org/2016,8368)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes im Hinblick auf die Rückzahlung eines Versorgungsbezugs; Beantragung der Aussetzung der Vollziehung bei der Aufrechnung öffentlichrechtlicher Forderungen

  • rewis.io

    Eilrechtsschutz gegen Aufrechnung überzahlter Versorgungsbezüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes im Hinblick auf die Rückzahlung eines Versorgungsbezugs; Beantragung der Aussetzung der Vollziehung bei der Aufrechnung öffentlichrechtlicher Forderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 2.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2016 - 3 CS 16.200
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B. v. 11.8.2005 - 2 B 2/05 - juris) und des erkennenden Senats (BayVGH, B. v. 17.12.2003 - 3 CS 03.2384 - juris) stellt die Aufrechnung mit einer Gegenforderung weder einen Verwaltungsakt noch eine Vollziehung des die betreffende Forderung konkretisierenden Leistungsbescheids, sondern vielmehr eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung dar (BayVGH, B. v. 13.10.2010 - 14 CS 10.2198 - juris).

    Dies gilt jedenfalls in Fällen, in denen - wie hier - die Aufrechnung mit einer lediglich durch Leistungsbescheid konkretisierten und geltend gemachten Gegenforderung infolge rechtsgrundloser Überzahlung von Versorgungsbezügen in Mitten steht (BVerwG, U. v. 11.8.2005 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 13.10.2010 - 14 CS 10.2198

    Aufrechnung mit Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge gegen laufende

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2016 - 3 CS 16.200
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B. v. 11.8.2005 - 2 B 2/05 - juris) und des erkennenden Senats (BayVGH, B. v. 17.12.2003 - 3 CS 03.2384 - juris) stellt die Aufrechnung mit einer Gegenforderung weder einen Verwaltungsakt noch eine Vollziehung des die betreffende Forderung konkretisierenden Leistungsbescheids, sondern vielmehr eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung dar (BayVGH, B. v. 13.10.2010 - 14 CS 10.2198 - juris).
  • BFH, 14.11.2000 - VII R 85/99

    Zahlung während des Revisionsverfahrens - Kein Wegfall des

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2016 - 3 CS 16.200
    Diese Rechtsprechung steht auch nicht im Widerspruch zur Rechtsaufassung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFHE 178, 306; 193, 254), wonach in Fällen, in denen es um die Aufrechnung öffentlich-rechtlicher Forderungen geht, deren Geltendmachung die Rücknahme des ursprünglichen bewilligenden Verwaltungsakts voraussetzt, die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden kann.
  • VGH Bayern, 17.12.2003 - 3 CS 03.2384
    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2016 - 3 CS 16.200
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B. v. 11.8.2005 - 2 B 2/05 - juris) und des erkennenden Senats (BayVGH, B. v. 17.12.2003 - 3 CS 03.2384 - juris) stellt die Aufrechnung mit einer Gegenforderung weder einen Verwaltungsakt noch eine Vollziehung des die betreffende Forderung konkretisierenden Leistungsbescheids, sondern vielmehr eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung dar (BayVGH, B. v. 13.10.2010 - 14 CS 10.2198 - juris).
  • BFH, 31.08.1995 - VII R 58/94

    Keine Aufrechnung nach Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2016 - 3 CS 16.200
    Diese Rechtsprechung steht auch nicht im Widerspruch zur Rechtsaufassung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFHE 178, 306; 193, 254), wonach in Fällen, in denen es um die Aufrechnung öffentlich-rechtlicher Forderungen geht, deren Geltendmachung die Rücknahme des ursprünglichen bewilligenden Verwaltungsakts voraussetzt, die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden kann.
  • VG München, 07.04.2020 - M 21b E 19.6245

    Beamtenrecht, Ruhen der Versorgungsbezüge, kein Anordnungsgrund

    Für eine einstweilige Anordnung gegen die Aufrechnung einer Rückforderung aus überzahlten Versorgungsbezügen gegen die laufenden Versorgungsbezüge besteht unter dem Gesichtspunkt einer Existenzgefährdung kein Anordnungsrund, wenn dem Beamten noch erhebliche Bezüge verbleiben (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2016 - 3 CS 16.200 - juris Rn. 19).

    Ohne nähere Angaben sind auch keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass der Antragsteller durch die Aufrechnung unzumutbar belastet werden würde (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2016 - 3 CS 16.200 - juris Rn. 19).

  • VG Ansbach, 26.07.2017 - AN 1 S 17.00746

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge durch Aufrechnung

    Eine Umdeutung gemäß § 88 VwGO des durch einen Volljuristen und Rechtsanwalt gestellten und aufrechterhaltenen Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO in einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO ist nicht zulässig (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2016 - 3 CS 16.200 - juris).

    Ohne nähere Angaben sind auch keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die Antragstellerin durch die Aufrechnung unzumutbar belastet würde (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2016 - a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.06.2019 - L 8 AY 5/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Versäumung der

    Es kann offen bleiben, ob der von einem anwaltlich vertretenen Beteiligten gestellte Antrag nach § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG in einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf der Grundlage von § 86b Abs. 2 SGG umgedeutet werden kann (zu der entsprechenden Rechtsfrage die Möglichkeit einer Umdeutung eines Antrags nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ablehnend: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15. März 2016 - 3 CS 16.200 -, juris, RdNr. 17; insoweit nicht eindeutig in Bezug auf die Frage einer anwaltlichen Verfahrensführung: Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer-Schmidt, SGG Kommentar, 12. Aufl. 2018, § 86b RdNr. 9b).
  • VGH Bayern, 16.06.2020 - 14 CE 20.1131

    Ruhen der Versorgungsbezüge bei Aufrechnung wegen Überzahlung

    Das Verwaltungsgericht (BA Rn. 28 bis 30) hat unter Hinweis auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. März 2016 - 3 CS 16.200 - (juris Rn. 19) die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrunds verneint, und zwar sowohl unter dem Gesichtspunkt der Existenzgefährdung, weil dem Antragsteller noch erhebliche Bezüge verbleiben würden, als auch unter dem Gesichtspunkt einer unzumutbaren Belastung, weil ohne nähere Angaben weder substantiiert vorgetragen noch angesichts der nicht unerheblichen Höhe des weiterhin bestehenden Auszahlungsbetrags ersichtlich sei, dass der Antragsteller durch die Aufrechnung unzumutbar belastet werde.
  • VGH Bayern, 09.11.2017 - 3 CS 17.1618

    Anrechnung einer Rente auf die Versorgungsbezüge, hier: kein Verwaltungsakt

    Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung ist kein Verwaltungsakt, sondern eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung (BayVGH, B.v. 15.3.2016 - 3 CS 16.200 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VG München, 12.05.2023 - M 5 E 23.1206

    Einstweilige Anordnung, Erhöhung der Versorgungsbezüge, Ruhestandsversetzung

    Zweifelhaft ist, ob die Antragstellerin vor der Entscheidung in der Hauptsache in finanzielle Schwierigkeiten oder existenzielle Nöte gelangen würde, die sie nicht durch ihr zumutbare Reduzierungen der monatlichen Ausgaben abwenden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2016 - 3 CS 16.200 - juris Rn. 19).
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