Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 CS 17.257   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8929
VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 CS 17.257 (https://dejure.org/2017,8929)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.2017 - 3 CS 17.257 (https://dejure.org/2017,8929)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 2017 - 3 CS 17.257 (https://dejure.org/2017,8929)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,8929) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § 146 Abs. 4 S. 1; BeamtStG § 23 Abs. 3 S. 1, Abs. 4 S. 2
    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Verstoßes gegen das Alkoholverbot bei der Polizei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung eines Polizeioberwachtmeisters aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Verstoßes gegen das Alkoholverbot bei der Polizei; Alkoholisiertes Erscheinen zum Dienst

  • rewis.io

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Verstoßes gegen das Alkoholverbot bei der Polizei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlassung eines Polizeioberwachtmeisters aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Verstoßes gegen das Alkoholverbot bei der Polizei; Alkoholisiertes Erscheinen zum Dienst

  • rechtsportal.de

    Landesbeamtenrecht; Entlassung; Beamter auf Probe (Polizeioberwachtmeister); Dienstantritt (alkoholisiert); Absolutes Alkoholverbot bei der Bayerischen; Polizei; Charakterliche Eignung; Beamter auf Probe; Alkoholverbot; charakterliche Eignung; Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 08.04.2013 - 3 CS 13.289

    Beamtenrecht; Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 CS 17.257
    Denn er hat ausgeführt, auch unter Berücksichtigung der Interessen des Beamten und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn sei es sinnvoll und notwendig, die Entlassung und die Anordnung der sofortigen Vollziehung zu verfügen, um den Antragsteller nicht im Unklaren zu lassen und ihm schnellstmöglich die berufliche Neuorientierung zu ermöglichen (vgl. BayVGH, B.v. 8.4.2013 - 3 CS 13.289 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 3 CS 14.917

    Beamtenrecht; Beamtin auf Probe (BesGr. A9); Entlassung nach Verlängerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 CS 17.257
    Steht die fehlende Bewährung fest, ist der Beamte zu entlassen (Art. 12 Abs. 5 LlbG, vgl. BVerwG, U.v. 31.5.1990 - 2 C 35/88 - BVerwGE 85, 177; BayVGH, B.v. 29.7.2014 - 3 CS 14.917; BayVGH, B.v.16.3.2011 - 3 CS 11.13 - jeweils in juris).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 CS 17.257
    Die Beurteilung, ob sich der Beamte auf Probe bewährt hat, besteht in der prognostischen Einschätzung, ob er den Anforderungen, die mit der Wahrnehmung der Ämter seiner Laufbahn verbunden sind, voraussichtlich gerecht wird (BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 A 5/00 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 15.04.2011 - 3 CS 11.5

    Entlassung eines Gymnasiallehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 CS 17.257
    Wenn die mangelnde Bewährung eines Beamten auf Probe - wie hier - feststeht, besteht für den Dienstherrn auch im Rahmen der "Kann-Regelung" des § 23 Abs. 3 BeamtStG kein Handlungsermessen mehr, weil nach § 10 S. 1 BeamtStG nur der Beamte, der sich in der Probezeit bewährt hat, in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden darf (BayVGH, B.v. 15.4.2011 - 3 CS 11.5 - juris).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 CS 17.257
    Es bedarf vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (BVerwG B.v. 18.9.2011 - 1 DB 26/01 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - 6 B 892/16

    Entlassung; Probezeitbeurteilung; Bewährungsfeststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 CS 17.257
    Die Formulierung ist vielmehr in dem Sinne zu verstehen, dass dem Dienstherrn bei der Bewährungsentscheidung eine Einschätzungsprärogative zusteht und die Zuordnung der (für die Bewährungsfeststellung letztlich maßstabbildenden) Aufgaben zu einem Statusamt seinem Organisationsermessen unterliegen (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2016 - 6 B 892/16 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 31.07.2015 - 3 ZB 12.1613

    Beamtenrecht, Probebeamtenverhältnis, Beamtenverhältnis, Entlassung, Eignung,

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 CS 17.257
    Das Wort "können" in § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG trägt lediglich dem Gesichtspunkt Rechnung, dass die Probezeit ggf. zu verlängern ist, wenn die (Nicht-) Bewährung noch nicht endgültig feststeht (Art. 12 Abs. 4 LlbG) Steht die mangelnde Bewährung hingegen endgültig fest, ist der Beamte zu entlassen (vgl. Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: August 2016, § 23 BeamtStG Rn. 160; Beck"scher Online-Kommentar Beamtenrecht, Stand: Dezember 2016, § 23 BeamtStG Rn. 55; BayVGH, B.v. 31.7.2015 - 3 ZB 12.1613 - juris Rn. 7).
  • VG Würzburg, 21.04.2015 - W 1 K 15.94

    Polizeibeamter

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 CS 17.257
    Die vom Verwaltungsgericht München in ständiger Übung verwendete Formulierung "Letztlich kann nur die Dienstbehörde sachverständig und zuverlässig beurteilen, welche fachlichen und persönlichen Anforderungen an ein konkretes Aufgabengebiet zu stellen sind und ob ein Beamter diesen Anforderungen gewachsen ist." (Einige erstinstanzliche Gerichte haben diese Formulierung ebenfalls übernommen, vgl. z.B. VG Augsburg, B.v. 19.12.2016 - Au 2 S. 16.1284; AG Ansbach, U.v. 19.4.2016 - AN 1 K 15.2332, VG Würzburg, U.v. 21.4.2015 - W 1 K 15.94, VG Karlsruhe, B.v. 12.11.2014 - 4 K 2369/14; sämtlich juris) ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass - wie der Antragsteller meint - der oben dargestellte Maßstab zusätzlich eingeschränkt werden würde.
  • VG Karlsruhe, 12.11.2014 - 4 K 2369/14

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe wegen außerdienstlichen Fehlverhaltens

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 CS 17.257
    Die vom Verwaltungsgericht München in ständiger Übung verwendete Formulierung "Letztlich kann nur die Dienstbehörde sachverständig und zuverlässig beurteilen, welche fachlichen und persönlichen Anforderungen an ein konkretes Aufgabengebiet zu stellen sind und ob ein Beamter diesen Anforderungen gewachsen ist." (Einige erstinstanzliche Gerichte haben diese Formulierung ebenfalls übernommen, vgl. z.B. VG Augsburg, B.v. 19.12.2016 - Au 2 S. 16.1284; AG Ansbach, U.v. 19.4.2016 - AN 1 K 15.2332, VG Würzburg, U.v. 21.4.2015 - W 1 K 15.94, VG Karlsruhe, B.v. 12.11.2014 - 4 K 2369/14; sämtlich juris) ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass - wie der Antragsteller meint - der oben dargestellte Maßstab zusätzlich eingeschränkt werden würde.
  • VGH Bayern, 16.03.2011 - 3 CS 11.13

    Beamtenrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 CS 17.257
    Steht die fehlende Bewährung fest, ist der Beamte zu entlassen (Art. 12 Abs. 5 LlbG, vgl. BVerwG, U.v. 31.5.1990 - 2 C 35/88 - BVerwGE 85, 177; BayVGH, B.v. 29.7.2014 - 3 CS 14.917; BayVGH, B.v.16.3.2011 - 3 CS 11.13 - jeweils in juris).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

  • VG Augsburg, 23.08.2017 - Au 2 S 17.1053

    Entlassung einer Polizeibeamtin auf Probe wegen Weitergabe von Dienstgeheimnissen

    Es bedarf vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 3 CS 17.26 - juris Rn. 3; B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris Rn. 6).

    Diese Argumentation der Behörde ist in Kombination mit dem sich anschließenden Argument zu sehen, der Verbleib im Beamtenverhältnis auf Probe würde verhindern, dass der Dienstherr die Planstelle an einen anderen, geeigneteren Bewerber vergeben könne; angesichts der begrenzten Zahl der Planstellen wäre dies ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Personalhoheit des Dienstherrn (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris Rn. 7).

    Die Zweifel müssen jedoch auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 3 CS 17.26 - juris Rn. 7; B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris Rn. 13; U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris Rn. 34).

    Steht die mangelnde Bewährung hingegen endgültig fest, ist der Beamte zu entlassen (vgl. Zängl in Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand August 2016, § 23 BeamtStG Rn. 160; Beck"scher Online-Kommentar Beamtenrecht, Stand Dezember 2016, § 23 BeamtStG Rn. 55; BayVGH, B.v. 31.7.2015 - 3 ZB 12.1613 - juris Rn. 7; siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris Rn. 17).

  • VG Wiesbaden, 23.07.2018 - 3 L 5382/17

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Teilnahme an rechter Demo bestätigt

    Mangelnde Bewährung liegt demgegenüber bereits dann vor, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Beamte diese Anforderungen erfüllen kann (BVerwG, Urt. v. 18.07.2001 - 2 A 5/00 -, NVwZ-RR 2002, 49; VGH Kassel, Urt. v. 25.07.1990 - 1 UE 2162/87 -, BeckRS 2005, 22944; VGH München, Beschl. v. 20.03.2017 - 3 CS 17.257 - BeckRS 2017, 105435; v. Roetteken/Rothländer, HBR Band IV/1, § 23 BeamtStG Rn. 284 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2019 - 2 MB 21/18

    Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe

    Es bedarf vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (BVerwG, Beschl. v. 18.9.2001 - 1 DB 26.01 - juris; VGH München, Beschl. v. 20.3.2017 - 3 Cs 17.257 -, juris, Rn. 6).
  • VG Würzburg, 22.12.2017 - W 1 S 17.1441

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe bei charakterlicher Nichteigung

    Mangelnde Bewährung liegt bereits dann vor, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Beamte diese Anforderungen erfüllen kann (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 19.03.2020 - W 1 S 20.433

    Rechtswidrige Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Wertungswidersprüchen

    Mangelnde Bewährung liegt bereits dann vor, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Beamte diese Anforderungen erfüllen kann (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris m.w.N.).

    Die Zweifel müssen jedoch auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris; U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris).

    Die vom Antragsgegner angesprochenen ausreichenden Zweifel müssen jedoch auf tatsächlichen Feststellungen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris; U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris), worauf die Argumentation des Antragsgegners hier jedoch hinausläuft.

  • VGH Bayern, 13.12.2018 - 3 ZB 16.935

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe aufgrund mangelnder

    Der Senat hat bereits mehrfach die fehlende charakterliche Eignung eines Probebeamten im Zusammenhang mit aufgetretener Alkoholisierung bestätigt (jüngst B.v. 3.12.2018 - 3 ZB 16.1244 - noch nicht veröffentl.; B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris; U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris).
  • VG Augsburg, 18.01.2018 - Au 2 S 17.1852

    Entlassung eines Beamten auf Probe im Polizeivollzugsdienst

    Dies hat im vorliegenden Fall auch Geltung vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber bei der Entlassung eines Beamten auf Probe von einer kraft Gesetzes angeordneten generellen sofortigen Vollziehbarkeit abgesehen hat (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris Rn. 7).
  • VG Würzburg, 18.03.2019 - W 1 S 19.191

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Mangelnde Bewährung liegt bereits dann vor, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Beamte diese Anforderungen erfüllen kann (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris m.w.N.).

    Die Zweifel müssen jedoch auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 3 CS 17.26 - juris; B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris; U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris).

  • VG Würzburg, 27.07.2021 - W 1 K 21.617

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder fachlicher

    Mangelnde Bewährung liegt bereits dann vor, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Beamte diese Anforderungen erfüllen kann (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris m.w.N.).

    Die Zweifel müssen jedoch auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 3 CS 17.26 - juris; B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris; U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris).

  • VG Würzburg, 23.03.2018 - W 1 S 18.248

    Entlassung eines Beamten (Lehrer) auf Probe

    Mangelnde Bewährung liegt bereits dann vor, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Beamte diese Anforderungen erfüllen kann (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris m.w.N.).

    Die Zweifel müssen jedoch auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 3 CS 17.26 - juris; B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris; U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris).

  • VG Cottbus, 23.06.2017 - 4 L 110/17

    Entlassung eines Polizisten aus dem Probebeamtenverhältnis wegen Vortäuschung von

  • VG Würzburg, 10.01.2024 - W 1 S 23.1740

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder fachlicher

  • VG Würzburg, 28.12.2017 - W 1 S 17.1405

    Rechtmäßige Entlassung einer Lehrerin auf Probe

  • VGH Bayern, 11.08.2017 - 3 CS 17.512

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder charakterlichen

  • OVG Sachsen, 15.05.2017 - 2 B 124/17

    Probebeamter; Entlassung; Strafverfahren; Bindungswirkung

  • VG Ansbach, 25.07.2019 - AN 1 K 18.01817

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe trotz möglichen Verstoßes gegen das

  • VGH Bayern, 16.08.2017 - 3 CS 17.1342

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen des sorglosen und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2017 - 6 A 8/17

    Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

  • VG Bremen, 19.08.2021 - 6 V 629/21

    Recht der Landesbeamten - Asperger; Autismus; Beamtenverhältnis auf Probe;

  • VG Bayreuth, 24.03.2023 - B 5 E 23.134

    Keine "vorläufige" Ernennung zum Beamten

  • VG Bayreuth, 11.08.2023 - B 5 E 23.582

    Zulassung zum Auswahlverfahren, Eignungszweifel, Entlassung aus Beamtenverhältnis

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht