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   ArbG Solingen, 03.02.2012 - 3 Ca 1050/10   

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https://dejure.org/2012,7194
ArbG Solingen, 03.02.2012 - 3 Ca 1050/10 (https://dejure.org/2012,7194)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 03.02.2012 - 3 Ca 1050/10 (https://dejure.org/2012,7194)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 03. Februar 2012 - 3 Ca 1050/10 (https://dejure.org/2012,7194)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Mobbing

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Mobbing

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mobbing bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung nach Weinkrämpfen des Arbeitnehmers nach Kritik des Arbeitgebers an dem Arbeitnehmer; Mobbing gegenüber einem Arbeitnehmer bei Nachfragen hinsichtlich des örtlichen Verbleibs nach Nichtantreffen des Arbeitnehmers am ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Mobbing - kein Schmerzengsgeld iHv 893.000 Euro

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unberechtigte Kündigung und unterstellter Arbeitszeitbetrug als Mobbing?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mobbing durch unberechtigte Kündigung?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Solingen, 03.02.2012 - 3 Ca 1050/10
    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung ist "Mobbing" kein Rechtsbegriff und erst Recht keine Anspruchsgrundlage (vgl. Urteil d. BAG v. 16.05.2007 - 8 AZR 709/06).

    Die zum Schadensersatz verpflichtende Verletzungshandlung ergibt sich häufig erst aus dem Gesamtverhalten, sofern dieses auf eine systematische Beeinträchtigung von Rechten und Rechtsgütern - im Regelfall des Persönlichkeitsrecht und/oder der Gesundheit des Betroffenen - abzielt (vgl. BAG, Urteil v. 16.05.2007 - 8 AZR 709/06).

  • LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00

    Rechtschutz gegen Mobbing; Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter

    Auszug aus ArbG Solingen, 03.02.2012 - 3 Ca 1050/10
    Dabei ist Mobbing, ob es nun als "das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte" (so BAG im Beschluss vom 15.01.1997 - 7 ABR 14/96) oder als "fortgesetzte aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzten" (so das LAG Thüringen im Urteil v. 15.02.2001 - 5 Sa 102/00) definiert wird, durch die Besonderheit gekennzeichnet, das einzelne Teilakte des in seiner Gesamtheit als Mobbing erscheinenden Verhaltens für sich betrachtet rechtlich "neutral" seien können.
  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

    Auszug aus ArbG Solingen, 03.02.2012 - 3 Ca 1050/10
    Dabei ist Mobbing, ob es nun als "das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte" (so BAG im Beschluss vom 15.01.1997 - 7 ABR 14/96) oder als "fortgesetzte aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzten" (so das LAG Thüringen im Urteil v. 15.02.2001 - 5 Sa 102/00) definiert wird, durch die Besonderheit gekennzeichnet, das einzelne Teilakte des in seiner Gesamtheit als Mobbing erscheinenden Verhaltens für sich betrachtet rechtlich "neutral" seien können.
  • LAG Düsseldorf, 26.03.2013 - 17 Sa 602/12

    893.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbing?

    Solingen vom 03.02.2012 - 3 Ca 1050/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, 1. Das Urteil des Arbeitsgericht Solingen vom 03.02.2012, 3 Ca 1050/10 wird abgeändert.

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