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   ArbG Solingen, 19.02.2019 - 3 Ca 155/18   

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ArbG Solingen, 19.02.2019 - 3 Ca 155/18 (https://dejure.org/2019,55217)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 19.02.2019 - 3 Ca 155/18 (https://dejure.org/2019,55217)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 19. Februar 2019 - 3 Ca 155/18 (https://dejure.org/2019,55217)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Solingen, 19.02.2019 - 3 Ca 155/18
    Allerdings kann bei einer richtlinienkonformen Auslegung des § 7 BUrlG der Verfall von Urlaub in der Regel nur eintreten, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt (vgl. Pressemitteilung des Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Februar 2019 - 9 AZR 541/15 -).
  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 610/84

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus ArbG Solingen, 19.02.2019 - 3 Ca 155/18
    Will der Arbeitgeber mit der Abrechnung eine derartige Erklärung abgeben, so müssen dafür besondere Anhaltspunkte vorliegen (BAG, Urteil vom 10. März 1987 - 8 AZR 610/84 -, BAGE 54, 242-248, Rn. 17 - 18).
  • LAG Hamm, 28.11.2007 - 18 Sa 923/07

    Erlöschen des Jahresurlaubs durch Fristablauf, Übertragung des Urlaubs des

    Auszug aus ArbG Solingen, 19.02.2019 - 3 Ca 155/18
    des Folgejahres gewährt und genommen wurde (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 28. November 2007 - 18 Sa 923/07 -, juris).
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Auszug aus ArbG Solingen, 19.02.2019 - 3 Ca 155/18
    Die Angabe des Schuldgrundes in der Vereinbarung spricht deshalb entscheidend für das Vorliegen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, durch das eine bereits bestehende Schuld bestätigt werden soll (BAG, Urteil vom 21. April 2016 - 8 AZR 474/14 -, juris).
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus ArbG Solingen, 19.02.2019 - 3 Ca 155/18
    Hierbei ist auch eine durch betriebliche Übung begründete Vertragsbedingung, die der Arbeitgeber für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen verwendet, eine Allgemeine Geschäftsbedingung (BAG, Urteil vom 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 -, juris).
  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 43/09

    Übertarifliche Jahressonderzahlung - betriebliche Übung

    Auszug aus ArbG Solingen, 19.02.2019 - 3 Ca 155/18
    Entscheidend ist dabei nicht, ob der Erklärende einen Verpflichtungswillen hatte, sondern ob der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) dahin verstehen konnte und durfte, der Arbeitgeber wolle sich zu einer über seine gesetzlichen, tarifvertraglichen und vertraglichen Pflichten hinausgehende Leistung verpflichten (st. Rspr., bspw. BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 - Rn. 11, EzA BGB 2002 § 307 Nr. 51; 24. März 2010 - 10 AZR 43/09 - Rn. 16, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 90 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 13).
  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Auszug aus ArbG Solingen, 19.02.2019 - 3 Ca 155/18
    Diese Überlegungen gelten auch dann, wenn der Stichtag innerhalb des Bezugsjahres liegt und die Sonderzahlung - auch - Arbeitsleistung abgelten soll, die in dem Zeitraum vor dem Stichtag erbracht wurde (BAG, Urteil vom 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 -, juris).
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus ArbG Solingen, 19.02.2019 - 3 Ca 155/18
    Allerdings ist für jährlich an die gesamte Belegschaft geleistete Gratifikationen die Regel aufgestellt worden, nach der eine zumindest dreimalige vorbehaltlose Gewährung zur Verbindlichkeit erstarkt, falls nicht besondere Umstände hiergegen sprechen oder der Arbeitgeber bei der Zahlung einen Bindungswillen für die Zukunft ausgeschlossen hat ( BAG, Urteil vom 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 -BAGE 139, 156-167, Urteil vom 21. Januar 2009 - 10 AZR 219/08 - Rn. 13, BAGE 129, 164).
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus ArbG Solingen, 19.02.2019 - 3 Ca 155/18
    Eine betriebliche Übung ist für jeden Gegenstand vorstellbar, der arbeitsvertraglich in einer so allgemeinen Form geregelt werden kann (BAG, Urteil vom 20. Mai 2008 - 9 AZR 382/07 -, BAGE 126, 364-374, ErfK-Preis, 19.Auflage 2019, BGB § 611a Rn.220-229).
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

    Auszug aus ArbG Solingen, 19.02.2019 - 3 Ca 155/18
    Ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Lohn für geleistete Arbeit gegebenenfalls vorenthalten zu können, ist nicht ersichtlich (BAG, Urteil vom 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 -, juris).
  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 219/08

    Freiwilligkeitsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag - AGB-Kontrolle -

  • BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 849/06

    Schichtplangestaltung an Feiertagen - Betriebliche Übung

  • LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 180/19

    Urlaubsabgeltung; Verjährung

    I.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 19.02.2019 - 3 Ca 155/18 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin über die unter Ziffer 3 des erstinstanzlichen Urteils zugesprochenen EUR 548, 71 brutto hinaus weitere EUR 17.376,64 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2017 zu zahlen.
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