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   ArbG Detmold, 14.07.2011 - 3 Ca 1698/10   

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https://dejure.org/2011,31410
ArbG Detmold, 14.07.2011 - 3 Ca 1698/10 (https://dejure.org/2011,31410)
ArbG Detmold, Entscheidung vom 14.07.2011 - 3 Ca 1698/10 (https://dejure.org/2011,31410)
ArbG Detmold, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 3 Ca 1698/10 (https://dejure.org/2011,31410)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aussetzung eines Verfahrens gem. § 97 Abs. 5 ArbGG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 97 Abs. 5 ArbGG
    Aussetzung eines Verfahrens gem. § 97 Abs. 5 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung des Rechtsstreits bei einem Streit über die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften CGZP

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus ArbG Detmold, 14.07.2011 - 3 Ca 1698/10
    Die Parteien streiten darüber, ob die Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - rückwirkend entfaltet - so der Kläger - oder ob die Entscheidung gegenwartsbezogen ist - so die Beklagte -, sodass der vorliegende Rechtsstreit deshalb auszusetzen sei.

    In den Gründen des Beschlusses des BAG vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - Juris - wird auf die Gegenwartsbezogenheit des Antrages hingewiesen.

  • ArbG Freiburg, 13.04.2011 - 3 Ca 497/10

    Aussetzung des Verfahrens nach § 2a Abs 1 Nr 4 ArbGG - Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus ArbG Detmold, 14.07.2011 - 3 Ca 1698/10
    Damit besteht ein Aussetzungsgrund wegen des klagegegenständlichen Zeitraums vor dem Entscheidungsdatum des BAG-Beschlusses (sowie hier Arbeitsgericht Freiburg, Beschluss vom 13.04.2011 - 3 Ca 497/10, Arbeitsgericht Bautzen, Beschluss vom 04.05.2011 - 2 Ca 2328/10, Arbeitsgericht Kaiserslautern, Beschluss vom 15.06.2011 - 8 Ca 1031/09; LAG Mainz, Beschluss vom 15.06.2011 - 6 Ta 99/11).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011 - 6 Ta 99/11

    Aussetzung wegen Abhängigkeit von der Tariffähigkeit einer Vereinigung

    Auszug aus ArbG Detmold, 14.07.2011 - 3 Ca 1698/10
    Damit besteht ein Aussetzungsgrund wegen des klagegegenständlichen Zeitraums vor dem Entscheidungsdatum des BAG-Beschlusses (sowie hier Arbeitsgericht Freiburg, Beschluss vom 13.04.2011 - 3 Ca 497/10, Arbeitsgericht Bautzen, Beschluss vom 04.05.2011 - 2 Ca 2328/10, Arbeitsgericht Kaiserslautern, Beschluss vom 15.06.2011 - 8 Ca 1031/09; LAG Mainz, Beschluss vom 15.06.2011 - 6 Ta 99/11).
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Der Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold - 3 Ca 1698/10 - vom 14. Juli 2011 wird abgeändert.
  • LAG Hamm, 28.09.2011 - 1 Ta 500/11

    Aussetzung der Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur

    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 14.07.2011 - 3 Ca 1698/10 - wird zurückgewiesen.
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