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   ArbG Siegen, 03.03.2006 - 3 Ca 1722/05   

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https://dejure.org/2006,10552
ArbG Siegen, 03.03.2006 - 3 Ca 1722/05 (https://dejure.org/2006,10552)
ArbG Siegen, Entscheidung vom 03.03.2006 - 3 Ca 1722/05 (https://dejure.org/2006,10552)
ArbG Siegen, Entscheidung vom 03. März 2006 - 3 Ca 1722/05 (https://dejure.org/2006,10552)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Recherche von Sachverhalt im Internet durch Richter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recherche eines Richters in einer allgemein zugänglichen und zuverlässigen Quelle zur Unterrichtung über offenkundige Tatsachen als Grund für eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Datenbanken im Internet als allgemein zugängliche und zuverlässige Quelle

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Befangenheitsantrag - Internetrecherche des Richters

  • rewis.io
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unbegründete Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit im Fall der Verwendung offenkundiger Tatsachen (hier: Recherche in Internetdatenbanken) ? Außerordentliche Kündigung wegen behaupteten eigenmächtigen Urlaubsantritts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Keine Befangenheit des Richters wegen einer Recherche bei Wikipedia

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 836
  • DB 2006, 1436
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95

    Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus ArbG Siegen, 03.03.2006 - 3 Ca 1722/05
    Damit ist unter Befangenheit ein Zustand zu verstehen, der eine vollkommen gerechte, von jeder falschen Rücksicht freie Einstellung zur Sache beeinträchtigt (BAG, Beschluss vom 06. August 1997 - 4 AZR 789/95 [A] = AP Nr. 5 zu § 49 ArbGG 1979).

    Eine den Beteiligten ungünstige und möglicherweise auch unrichtige Rechtsauffassung kommt als Ursache für die Parteilichkeit des Richters nicht in Betracht, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (BAG, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 5 AZR 377/92 = AP Nr. 9 zu § 42 ZPO; Beschluss vom 6. August 1997, a. a. O.).

    Vielmehr muss stets etwas zusätzliches zu diesen Umständen hinzutreten (BAG, Beschluss vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 759/94 [A] = AP Nr. 4 zu § 49 ArbGG 1979; Beschluss vom 6. August 1997, a. a. O.).

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 759/94

    Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus ArbG Siegen, 03.03.2006 - 3 Ca 1722/05
    Vielmehr muss stets etwas zusätzliches zu diesen Umständen hinzutreten (BAG, Beschluss vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 759/94 [A] = AP Nr. 4 zu § 49 ArbGG 1979; Beschluss vom 6. August 1997, a. a. O.).
  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97

    Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Siegen, 03.03.2006 - 3 Ca 1722/05
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 09. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 = AP Nr. 11 zu § 77 BetrVG, 1972 Tarifvorbehalt = NZA 1998, Seite 661) hat eine solche Berücksichtigung unabhängig von der Dispositionsmaxime zu erfolgen.
  • LG Göttingen, 07.12.1999 - 10 AR 45/99
    Auszug aus ArbG Siegen, 03.03.2006 - 3 Ca 1722/05
    Holt der Richter außerhalb der mündlichen Verhandlung Informationen ein, wodurch der Eindruck entsteht, er ermittle von sich aus den Sachverhalt, begründet dies die Besorgnis der Befangenheit (LG Göttingen, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 10 AR 45/99 = NJW-RR 2001, Seite 64).
  • OVG Hamburg, 22.06.1994 - Bs IV 70/94

    Richter; Befangenheit; Private Kenntnis

    Auszug aus ArbG Siegen, 03.03.2006 - 3 Ca 1722/05
    Ein die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund wäre danach anzunehmen, wenn ein Richter außerhalb eines förmliches Beweiserhebungsverfahrens mit unzulässigen Beweismitteln gezielt Sachverhaltserforschung unter Ausschaltung der Prozessbeteiligten betreibt (OVG Hamburg, Beschluss vom 22. Juni 1994 - Bs IV 70/94 = NJW 1994, S. 2779).
  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus ArbG Siegen, 03.03.2006 - 3 Ca 1722/05
    Eine den Beteiligten ungünstige und möglicherweise auch unrichtige Rechtsauffassung kommt als Ursache für die Parteilichkeit des Richters nicht in Betracht, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (BAG, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 5 AZR 377/92 = AP Nr. 9 zu § 42 ZPO; Beschluss vom 6. August 1997, a. a. O.).
  • LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09

    Anpassung der Betriebsrente eines regionalen Energieversorgungsunternehmens;

    Allgemein zugängliche und zuverlässige Datenbanken des Internet können Grundlage für die Feststellung einer offenkundigen Tatsache sein (ArbG Siegen, Beschluss vom 03.03.2006 - 3 Ca 1722/05).
  • LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 400/09

    Versorgungsleistungen - Verpflichtung zur Anpassung

    Allgemein zugängliche und zuverlässige Datenbanken des Internet können Grundlage für die Feststellung einer offenkundigen Tatsache sein (ArbG Siegen, Beschluss vom 03.03.2006 - 3 Ca 1722/05).
  • KG, 17.12.2007 - 23 U 65/07
    Dementsprechend kann eine Recherche im Internet zulässig sein (ebenso ArbG Siegen, Beschluss vom 03.03.2006 - 3 Ca 1722/05, juris zu Rn. 20, 21).
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