Rechtsprechung
ArbG Ludwigshafen, 11.03.2009 - 3 Ca 2308/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,38328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 11.03.2009 - 3 Ca 2308/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 10 Sa 509/09
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 10 Sa 509/09
Eingruppierung im privaten Bankgewerbe - Abgrenzung von Schalterangestellten zu …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 11. März 2009, Az.: 3 Ca 2308/08, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 11.03.2009, Az. 3 Ca 2308/08, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie EUR 6.720,00 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus EUR 3.520,00 seit dem 05.12.2007 sowie aus weiteren EUR 3.200,00 seit Rechtshängigkeit zu zahlen.