Rechtsprechung
ArbG Bielefeld, 03.03.2010 - 3 Ca 2958/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage selbstständiger kirchlicher Einrichtungen, wie ein Krankenhaus der evangelischen Kirche, die Diakonie bzw. die diakonischen Werke und die evangelische Landeskirche als Streitgenossen betreffend eine Unterlassung von Streikmaßnahmen; Streikrecht einer Gewerkschaft ...
- rewis.io
- RA Kotz
Streikrecht gegenüber kirchlicher Einrichtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Kirchen-Mitarbeiter dürfen nicht streiken
- vdaa.de (Kurzinformation)
Streit um Streik in der Kirche
- haufe.de (Kurzinformation)
Kein Streikrecht in der Diakonie
- infranken.de (Pressebericht, 21.06.2010)
Die Sonderregeln der Kirche
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 03.03.2010 - 3 Ca 2958/09
- LAG Hamm, 13.01.2011 - 8 Sa 788/10
- BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11
- BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06
Streik um Tarifsozialplan
Auszug aus ArbG Bielefeld, 03.03.2010 - 3 Ca 2958/09
Diesen steht unzweifelhaft ein eigener Unterlassungsanspruch zu (vgl. dazu BAG Urteil vom 24.04.2007, 1 AZR 252/06, NZA 2007, 987; BAG Urteil vom 22.09.2009, AZR 972/08 in NZA 2009, Seite 1348 ff.).Der anerkannte Grundsatz fordert, die Abwehrfähigkeit beider Seiten sicherzustellen.(vgl. BAG Urteil vom 24.04.2007, 1 AZR 252/06 in NZA 2007, S. 987; BAG Urteil vom 10.06.1980, NJW 1980 S. 1642).
- BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 72/06
Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des …
Auszug aus ArbG Bielefeld, 03.03.2010 - 3 Ca 2958/09
Auch wenn der Kläger im Fall des K12-Krankenhauses (Beschluss des BAG vom 05.12.2007, 7 ABR 72/06) davon ausgeht, dass es sich um einen Sonderfall handelt, weil hier von befugten Organe der kirchlich diakonische Auftrag nicht konsequent verfolgt wird, zeigt dies, dass gerade eine zu weit gefasste Antragstellung und demgemäß eine zu weit gefasste Verurteilung zu vermeiden ist. - LAG Düsseldorf, 17.03.2009 - 8 TaBV 76/08
Beschlussverfahren um Status eines Krankenhauses als karitative Einrichtung einer …
Auszug aus ArbG Bielefeld, 03.03.2010 - 3 Ca 2958/09
Landeskirche gemäß § 3 der Satzung reicht nicht für die Annahme, dass es sich auch nach ihrer sachlichen Orientierung um Einrichtungen handelt, die allein kirchliche Grundsätze verfolgen und der Evangelischen Kirche zuzuordnen sind (vgl. BAG Urteil vom 05.12.2007, 7 ABR 42/06; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2009, 8 TaBV 76/08).
- BAG, 26.04.1988 - 1 AZR 399/86
Gesetzlicher Anspruch der Tarifvertragsparteien gegen den jeweiligen sozialen …
Auszug aus ArbG Bielefeld, 03.03.2010 - 3 Ca 2958/09
Materiellrechtlich setzt ein Unterlassungsanspruch voraus, dass eine angekündigte bzw. begonnenen Arbeitskampfmaßnahme im Einzelfall oder generell rechtswidrig ist (vgl. BAG Urteil vom 26.04.1988, 1 AZR 399/86 in NZA 1988, S. 775). - BGH, 11.07.1991 - I ARZ 447/91
Örtliche Zuständigkeit bei mehreren Klägern mit verschiedenen allgemeinen …
Auszug aus ArbG Bielefeld, 03.03.2010 - 3 Ca 2958/09
Bei zulässiger Streitgenossenschaft haben mehrere Kläger ein Wahlrecht unter mehreren zuständigen Arbeitsgerichten, wenn nur hinsichtlich eines der Kläger der Gerichtsstand gegeben ist (hier nach § 32 ZPO, der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung) (vgl. Beschluss des BGH vom 11.07.1991, I AZR 447/91, zitiert nach Juris und NJW 1991, 2910;… vgl. ebenso Zöller-Vollkommer ZPO, 27. Auflage 2009, § 36 Rdnr. 14). - BAG, 19.11.2009 - 6 AZR 561/08
Abfindung bei Rentenberechtigung
Auszug aus ArbG Bielefeld, 03.03.2010 - 3 Ca 2958/09
Auch im Rahmen der Behandlung von Ansprüchen von Dienstnehmern nach der Dienstvertragsordnung geht das Bundesarbeitsgericht davon aus, dass das Mittel des Arbeitskampfes keiner Seite zur Verfügung steht (BAG Urteil vom 19.01.2009, 6 AZR 561/08). - BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83
Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip
Auszug aus ArbG Bielefeld, 03.03.2010 - 3 Ca 2958/09
Ein vorbeugender Unterlassungsanspruch setzt zunächst voraus, dass hinsichtlich der geltend gemachten Verletzungshandlung eine Widerholungsgefahr bzw. eine Erstbegehungsgefahr besteht (vgl. BAG Urteil vom 12.09.1984, 1 AZR 342/83 in NZA 1984, 393; BAG Urteil vom 08.11.1988, 1 AZR 417/86 in NZA 1989, 475). - BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 710/07
Befristung - Tariföffnungsklausel - Kirche
Auszug aus ArbG Bielefeld, 03.03.2010 - 3 Ca 2958/09
Die Beklagte kann auch nicht unter Hinweis auf die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 25.03.2009, 7 AZR 710/07) darauf verweisen, dass der Dritte Weg gerade nicht mit Tarifvertragsabschlüssen vergleichbar ist. - BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 417/86
Betriebsblockade im Zusammenhang mit einem Streik
Auszug aus ArbG Bielefeld, 03.03.2010 - 3 Ca 2958/09
Ein vorbeugender Unterlassungsanspruch setzt zunächst voraus, dass hinsichtlich der geltend gemachten Verletzungshandlung eine Widerholungsgefahr bzw. eine Erstbegehungsgefahr besteht (vgl. BAG Urteil vom 12.09.1984, 1 AZR 342/83 in NZA 1984, 393; BAG Urteil vom 08.11.1988, 1 AZR 417/86 in NZA 1989, 475). - BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 801/07
Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle
Auszug aus ArbG Bielefeld, 03.03.2010 - 3 Ca 2958/09
Auch weitere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Stellung der arbeitsrechtlichen Kommission gehen davon aus, dass die paritätische Beteiligung der Arbeitnehmer an den jeweiligen Entscheidungen gesichert ist und damit zumindest die gleichwertige Durchsetzungschancen bestehen (BAG Urteil vom 10.12.2008, 4 AZR 801/07 im ZIP 2009, 375, 379). - BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79
Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im …
- LAG Hamm, 13.01.2011 - 8 Sa 788/10
Streik in der Kirche zulässig?
Unter Zurückweisung der klägerseitigen Anschlussberufung wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des ArbG Bielefeld vom 03.03.2010 - 3 Ca 2958/09 - abgeändert:.