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   ArbG Herne, 25.01.2011 - 3 Ca 3013/10   

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ArbG Herne, 25.01.2011 - 3 Ca 3013/10 (https://dejure.org/2011,30945)
ArbG Herne, Entscheidung vom 25.01.2011 - 3 Ca 3013/10 (https://dejure.org/2011,30945)
ArbG Herne, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 3 Ca 3013/10 (https://dejure.org/2011,30945)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 471/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Mit Schreiben vom 28.10.2010 (Bl. 106 ff. d. A. 3 Ca 3013/10 Arbeitsgericht Herne), dem Betriebsratsvorsitzenden zugegangen am 29.10.2010 um 8.50 Uhr, hörte die Beklagte den Betriebsrat zu einer beabsichtigten vorsorglich auszusprechenden Verdachtskündigung an und bat um Zustimmung nach § 103 BetrVG.

    Diese Zustimmung erteilte der Betriebsrat noch am 29.10.2010 (Bl. 122 d. A. 3 Ca 3013/10 Arbeitsgericht Herne).

    Mit Schreiben vom 29.10.2010 (Bl. 5 d. A. 3 Ca 3013/10 Arbeitsgericht Herne) kündigte die Beklagte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin erneut fristlos.

    Das Kündigungsschreiben ging der Klägerin am 29.10.2010, 11.50 Uhr, zu (Bl. 35 d. A. 3 Ca 3013/10 Arbeitsgericht Herne).

    Gegen diese Kündigung vom 29.10.2010 erhob die Klägerin ebenfalls Kündigungsschutzklage, die am 05.11.2010 beim Arbeitsgericht Herne - 3 Ca 3013/10 - einging.

    Das Arbeitsgericht hatte inzwischen auch den weiteren Kündigungsschutzklagen der Klägerin, die die außerordentliche Verdachtskündigung vom 29.10.2010 (3 Ca 3013/10) und die weitere fristlose Kündigung vom 19.11.2010 (3 Ca 3193/10) betrafen, stattgegeben.

    Im Termin vom 30.09.2011 lagen der Berufungskammer auch die Akten der gleichzeitig verhandelten Kündigungsschutzverfahren 3 Ca 3013/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 472/11 Landesarbeitsgericht Hamm sowie 3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 785/11 Landesarbeitsgericht Hamm, vor.

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 25.01.2011 - 3 Ca 3013/10 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

    Gegen diese Kündigung vom 29.10.2010 erhob die Klägerin die vorliegende Kündigungsschutzklage, die am 05.11.2010 beim Arbeitsgericht Herne - 3 Ca 3013/10 - einging.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 25.01.2011 - 3 Ca 3013/10 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Gegen diese Kündigung vom 29.10.2010 erhob die Klägerin ebenfalls Kündigungsschutzklage, die am 05.11.2010 beim Arbeitsgericht Herne - 3 Ca 3013/10 - einging.

    Das Arbeitsgericht hatte zuvor den Kündigungsschutzklagen der Klägerin, die die fristlose Kündigung vom 15.09.2010 (3 Ca 2604/10) und die außerordentliche Verdachtskündigung vom 29.10.2010 (3 Ca 3013/10) betrafen, stattgegeben.

    Im Termin vom 30.09.2011 lagen der Berufungskammer auch die Akten der gleichzeitig verhandelten Kündigungsschutzverfahren 3 Ca 2604/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 471/11 LAG Hamm sowie 3 Ca 3013/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 472/11 Landesarbeitsgericht Hamm.

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