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   ArbG Herne, 15.03.2011 - 3 Ca 3193/10   

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ArbG Herne, 15.03.2011 - 3 Ca 3193/10 (https://dejure.org/2011,30136)
ArbG Herne, Entscheidung vom 15.03.2011 - 3 Ca 3193/10 (https://dejure.org/2011,30136)
ArbG Herne, Entscheidung vom 15. März 2011 - 3 Ca 3193/10 (https://dejure.org/2011,30136)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 471/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Von diesen Dateien, von denen die Beklagte auszugsweise einige Beispiele wiedergegeben hat (Bl. 243 ff. d. A., Bl. 19 ff. d. A. 3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne) fertigte die Beklagte eine Sicherungs-CD, die auch zu den Akten gereicht wurde (Bl. 260 d. A., Bl. 30 d. A. 3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne).

    Unstreitig hat die Klägerin einige der sogenannten "Fun-Mails", die ihr als Anhang per E-Mail zugesandt worden sind, an andere Arbeitskollegen sowie auch an externe Dritte weitergeleitet (Aufstellung Bl. 207 d. A. 3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne).

    Mit Schreiben vom 19.11.2010 (Bl. 5 d. A. 3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne) kündigte die Beklagte das mit der Klägerin bestehende Arbeitsverhältnis daraufhin erneut fristlos.

    Das Kündigungsschreiben ging der Klägerin noch am 19.11.2010 um 14.00 Uhr zu (Bl. 29 d. A. 3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne).

    Auch gegen diese Kündigung vom 19.11.2010 erhob die Klägerin Kündigungsschutzklage, die am 25.11.2010 beim Arbeitsgericht Herne - 3 Ca 3193/10 - einging.

    Das Arbeitsgericht hatte inzwischen auch den weiteren Kündigungsschutzklagen der Klägerin, die die außerordentliche Verdachtskündigung vom 29.10.2010 (3 Ca 3013/10) und die weitere fristlose Kündigung vom 19.11.2010 (3 Ca 3193/10) betrafen, stattgegeben.

    Diese Feststellungen, die zu der außerordentlichen Kündigung vom 19.11.2010 (3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 785/11 Landesarbeitsgericht Hamm) geführt hätten, würden auch im vorliegenden Verfahren in zulässiger Weise nachgeschoben.

    Im Termin vom 30.09.2011 lagen der Berufungskammer auch die Akten der gleichzeitig verhandelten Kündigungsschutzverfahren 3 Ca 3013/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 472/11 Landesarbeitsgericht Hamm sowie 3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 785/11 Landesarbeitsgericht Hamm, vor.

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Von diesen Dateien, von denen die Beklagte auszugsweise einige Beispiele wiedergegeben hat (Bl. 264 ff. d. A., Bl. 19 ff. d. A. 3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne) fertigte die Beklagte eine Sicherungs-CD, die auch zu den Akten gereicht wurde (Bl. 261 d. A., Bl. 30 d. A. 3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne).

    Unstreitig hat die Klägerin einige der sogenannten "Fun-Mails", die ihr als Anhang per E-Mail zugesandt worden sind, an andere Arbeitskollegen sowie auch an externe Dritte weitergeleitet (Aufstellung Bl. 207 d. A. 3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne).

    Mit Schreiben vom 19.11.2010 (Bl. 5 d. A. 3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne) kündigte die Beklagte das mit der Klägerin bestehende Arbeitsverhältnis daraufhin erneut fristlos.

    Das Kündigungsschreiben ging der Klägerin noch am 19.11.2010 um 14.00 Uhr zu (Bl. 29 d. A. 3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne).

    Auch gegen diese Kündigung vom 19.11.2010 erhob die Klägerin Kündigungsschutzklage, die am 25.11.2010 beim Arbeitsgericht Herne - 3 Ca 3193/10 - einging.

    Das Arbeitsgericht hatte inzwischen auch den weiteren Kündigungsschutzklagen der Klägerin, die die außerordentliche Tatkündigung vom 15.09.2010 (3 Ca 2604/10) und die weitere fristlose Kündigung vom 19.11.2010 (3 Ca 3193/10) betrafen, stattgegeben.

    Diese Feststellungen, die zu der außerordentlichen Kündigung vom 19.11.2010 (3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 785/11 Landesarbeitsgericht Hamm) geführt hätten, würden auch im vorliegenden Verfahren in zulässiger Weise nachgeschoben.

    Im Termin vom 30.09.2011 lagen der Berufungskammer auch die Akten der gleichzeitig verhandelten Kündigungsschutzverfahren 3 Ca 2604/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 471/11 Landesarbeitsgericht Hamm sowie 3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 785/11 Landesarbeitsgericht Hamm, vor.

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 15.03.2011 - 3 Ca 3193/10 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

    Auch gegen diese Kündigung vom 19.11.2010 erhob die Klägerin die vorliegende Kündigungsschutzklage, die am 25.11.2010 beim Arbeitsgericht Herne - 3 Ca 3193/10 - einging.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 15.03.2011 - 3 Ca 3193/10 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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