Rechtsprechung
ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Fristlose Kündigung eines Arbeiters einer städtischen Grünkolonne wegen des Beschneiden von Bäumen auf Bitten von Anwohnern gegen Zahlung von 300,-- "
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 Abs. 1 BGB
Fristlose Kündigung eines Arbeiters einer städtischen Grünkolonne wegen des Beschneiden von Bäumen auf Bitten von Anwohnern gegen Zahlung von 300,-- EUR - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung gegenüber einem Mitarbeiter einer städtischen Grünkolonne wegen Beschneidens von Bäumen auf Bitten von Anwohnern gegen Bezahlung durch diese; Notwendigkeit der Nichtannahme einer Belohnung oder Vergünstigung von Dritten durch Beschäftigte im ...
Kurzfassungen/Presse (7)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Fristlose Kündigung - Mitarbeiter der Städtischen Grünpflegekolonne in Mönchengladbach setzen während der Arbeitszeit ohne dienstlichen Auftrag gegen Bezahlung Bäume herab
- beck-blog (Kurzinformation)
Schwarzarbeit während der Arbeitszeit: Kündigung?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bäume fällen gegen Geld aber ohne Auftrag
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zwei-Wochen-Frist: Arbeitgeber dürfen nicht zu lange mit Verdachtskündigung warten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung - Mitarbeiter der Städtischen Grünpflegekolonne in Mönchengladbach setzen während der Arbeitszeit ohne dienstlichen Auftrag gegen Bezahlung Bäume herab
- wz-newsline.de (Pressemeldung, 24.02.2012)
Grünpflege für die Kaffeekasse - gekündigt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Baumbeschnitt während der Arbeitszeit ohne dienstlichen Auftrag - Fristlose Kündigung eines Mitarbeiters grundsätzlich zulässig - Zwei-Wochen-Frist für wirksame fristlose Kündigung muss eingehalten werden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für …
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11
Danach ist im Einzelfall eine Interessenabwägung vorzunehmen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts z.B. vom 05.04.2001, 2 AZR 580/99 in AP zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 32; BAG vom 16.07.2000, 2 AZR 75/99 in AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 124;… BAG v. 09.05.1996, 2 AZR 387/95 in NZA 1996, S. 1085;… BAG v. 21.11.1996, 2 AZR 357/95 in NZA 1997, S. 487 ff.). - BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00
Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen …
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11
Nur dann haben Bürger, die keine Zusatzleistungen aufbringen wollen oder können, keinen Grund zu der Befürchtung, benachteiligt zu werden (BAG Urteil v. 15.11.2001 2 AZR 605/2000, AP Nr. 175 zu § 626 BGB). - BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 514/01
Länger zurückliegendes vertragswidriges Verhalten und ordentliche Kündigung
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11
Es lässt keinen Rückschluss auf sein Verhalten nach dem Vorfall im Jahr 2009 zu (vgl. BAG 15.08.2002, 2 AZR 514/01; BAG 09.01.1996, 2 ABR 24/85).
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99
Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender …
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11
Danach ist im Einzelfall eine Interessenabwägung vorzunehmen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts z.B. vom 05.04.2001, 2 AZR 580/99 in AP zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 32; BAG vom 16.07.2000, 2 AZR 75/99 in AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 124;… BAG v. 09.05.1996, 2 AZR 387/95 in NZA 1996, S. 1085;… BAG v. 21.11.1996, 2 AZR 357/95 in NZA 1997, S. 487 ff.). - LAG Düsseldorf, 23.02.2011 - 12 Sa 1454/10
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines städtischen Friedhofsleiters …
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11
Durch sein gezeigtes Verhalten zerstört er das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit; bei derartigen Pflichtverletzungen ist eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich (BAG Urteil vom 21.06.2001, 2 AZR 30/2000 veröffentlicht nach Juris; LAG Düsseldorf Urteil vom 23.02.2011, 12 Sa 1454/2010). - BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95
Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11
Danach ist im Einzelfall eine Interessenabwägung vorzunehmen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts z.B. vom 05.04.2001, 2 AZR 580/99 in AP zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 32; BAG vom 16.07.2000, 2 AZR 75/99 in AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 124;… BAG v. 09.05.1996, 2 AZR 387/95 in NZA 1996, S. 1085; BAG v. 21.11.1996, 2 AZR 357/95 in NZA 1997, S. 487 ff.). - BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85
Verwirkung - Kündigung
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11
Es lässt keinen Rückschluss auf sein Verhalten nach dem Vorfall im Jahr 2009 zu (vgl. BAG 15.08.2002, 2 AZR 514/01; BAG 09.01.1996, 2 ABR 24/85). - BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00
Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme …
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11
Durch sein gezeigtes Verhalten zerstört er das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit; bei derartigen Pflichtverletzungen ist eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich (BAG Urteil vom 21.06.2001, 2 AZR 30/2000 veröffentlicht nach Juris; LAG Düsseldorf Urteil vom 23.02.2011, 12 Sa 1454/2010). - BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95
Kündigung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11
Danach ist im Einzelfall eine Interessenabwägung vorzunehmen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts z.B. vom 05.04.2001, 2 AZR 580/99 in AP zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 32; BAG vom 16.07.2000, 2 AZR 75/99 in AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 124; BAG v. 09.05.1996, 2 AZR 387/95 in NZA 1996, S. 1085;… BAG v. 21.11.1996, 2 AZR 357/95 in NZA 1997, S. 487 ff.).