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   ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11   

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https://dejure.org/2012,2532
ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11 (https://dejure.org/2012,2532)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11 (https://dejure.org/2012,2532)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - 3 Ca 3495/11 (https://dejure.org/2012,2532)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fristlose Kündigung eines Arbeiters einer städtischen Grünkolonne wegen des Beschneiden von Bäumen auf Bitten von Anwohnern gegen Zahlung von 300,-- "

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 Abs. 1 BGB
    Fristlose Kündigung eines Arbeiters einer städtischen Grünkolonne wegen des Beschneiden von Bäumen auf Bitten von Anwohnern gegen Zahlung von 300,-- EUR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung gegenüber einem Mitarbeiter einer städtischen Grünkolonne wegen Beschneidens von Bäumen auf Bitten von Anwohnern gegen Bezahlung durch diese; Notwendigkeit der Nichtannahme einer Belohnung oder Vergünstigung von Dritten durch Beschäftigte im ...

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung - Mitarbeiter der Städtischen Grünpflegekolonne in Mönchengladbach setzen während der Arbeitszeit ohne dienstlichen Auftrag gegen Bezahlung Bäume herab

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit während der Arbeitszeit: Kündigung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bäume fällen gegen Geld aber ohne Auftrag

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zwei-Wochen-Frist: Arbeitgeber dürfen nicht zu lange mit Verdachtskündigung warten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung - Mitarbeiter der Städtischen Grünpflegekolonne in Mönchengladbach setzen während der Arbeitszeit ohne dienstlichen Auftrag gegen Bezahlung Bäume herab

  • wz-newsline.de (Pressemeldung, 24.02.2012)

    Grünpflege für die Kaffeekasse - gekündigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Baumbeschnitt während der Arbeitszeit ohne dienstlichen Auftrag - Fristlose Kündigung eines Mitarbeiters grundsätzlich zulässig - Zwei-Wochen-Frist für wirksame fristlose Kündigung muss eingehalten werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11
    Danach ist im Einzelfall eine Interessenabwägung vorzunehmen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts z.B. vom 05.04.2001, 2 AZR 580/99 in AP zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 32; BAG vom 16.07.2000, 2 AZR 75/99 in AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 124; BAG v. 09.05.1996, 2 AZR 387/95 in NZA 1996, S. 1085; BAG v. 21.11.1996, 2 AZR 357/95 in NZA 1997, S. 487 ff.).
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11
    Nur dann haben Bürger, die keine Zusatzleistungen aufbringen wollen oder können, keinen Grund zu der Befürchtung, benachteiligt zu werden (BAG Urteil v. 15.11.2001 2 AZR 605/2000, AP Nr. 175 zu § 626 BGB).
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 514/01

    Länger zurückliegendes vertragswidriges Verhalten und ordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11
    Es lässt keinen Rückschluss auf sein Verhalten nach dem Vorfall im Jahr 2009 zu (vgl. BAG 15.08.2002, 2 AZR 514/01; BAG 09.01.1996, 2 ABR 24/85).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11
    Danach ist im Einzelfall eine Interessenabwägung vorzunehmen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts z.B. vom 05.04.2001, 2 AZR 580/99 in AP zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 32; BAG vom 16.07.2000, 2 AZR 75/99 in AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 124; BAG v. 09.05.1996, 2 AZR 387/95 in NZA 1996, S. 1085; BAG v. 21.11.1996, 2 AZR 357/95 in NZA 1997, S. 487 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 23.02.2011 - 12 Sa 1454/10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines städtischen Friedhofsleiters

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11
    Durch sein gezeigtes Verhalten zerstört er das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit; bei derartigen Pflichtverletzungen ist eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich (BAG Urteil vom 21.06.2001, 2 AZR 30/2000 veröffentlicht nach Juris; LAG Düsseldorf Urteil vom 23.02.2011, 12 Sa 1454/2010).
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11
    Danach ist im Einzelfall eine Interessenabwägung vorzunehmen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts z.B. vom 05.04.2001, 2 AZR 580/99 in AP zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 32; BAG vom 16.07.2000, 2 AZR 75/99 in AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 124; BAG v. 09.05.1996, 2 AZR 387/95 in NZA 1996, S. 1085; BAG v. 21.11.1996, 2 AZR 357/95 in NZA 1997, S. 487 ff.).
  • BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85

    Verwirkung - Kündigung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11
    Es lässt keinen Rückschluss auf sein Verhalten nach dem Vorfall im Jahr 2009 zu (vgl. BAG 15.08.2002, 2 AZR 514/01; BAG 09.01.1996, 2 ABR 24/85).
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11
    Durch sein gezeigtes Verhalten zerstört er das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit; bei derartigen Pflichtverletzungen ist eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich (BAG Urteil vom 21.06.2001, 2 AZR 30/2000 veröffentlicht nach Juris; LAG Düsseldorf Urteil vom 23.02.2011, 12 Sa 1454/2010).
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95

    Kündigung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11
    Danach ist im Einzelfall eine Interessenabwägung vorzunehmen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts z.B. vom 05.04.2001, 2 AZR 580/99 in AP zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 32; BAG vom 16.07.2000, 2 AZR 75/99 in AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 124; BAG v. 09.05.1996, 2 AZR 387/95 in NZA 1996, S. 1085; BAG v. 21.11.1996, 2 AZR 357/95 in NZA 1997, S. 487 ff.).
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