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ArbG Paderborn, 18.03.2004 - 3 Ca 37/03 |
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Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 18.03.2004 - 3 Ca 37/03
- LAG Hamm, 30.06.2004 - 18 Sa 836/04
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 30.06.2004 - 18 Sa 836/04
Fristlose Kündigung, schwere Beleidigung des Vorgesetzten auf einer …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 18.03.2004 - 3 Ca 37/03 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 18.03.2004 - 3 Ca 37/03 - abzuändern und festzustellen, dass die fristlose Kündigung vom 27.12.2002 unwirksam ist und des Weiteren festzustellen, dass die hilfsweise ausgesprochene fristgerechte Kündigung zum 31.07.2003 unwirksam ist und die Beklagte zu verurteilen, ihn zu unveränderten Bedingungen weiter als Schweißer zu beschäftigen.
die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 18.03.2004 - 3 Ca 37/03 - zurückzuweisen.