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   ArbG Paderborn, 18.03.2004 - 3 Ca 37/03   

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ArbG Paderborn, 18.03.2004 - 3 Ca 37/03 (https://dejure.org/2004,35776)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 18.03.2004 - 3 Ca 37/03 (https://dejure.org/2004,35776)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 18. März 2004 - 3 Ca 37/03 (https://dejure.org/2004,35776)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 30.06.2004 - 18 Sa 836/04

    Fristlose Kündigung, schwere Beleidigung des Vorgesetzten auf einer

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 18.03.2004 - 3 Ca 37/03 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 18.03.2004 - 3 Ca 37/03 - abzuändern und festzustellen, dass die fristlose Kündigung vom 27.12.2002 unwirksam ist und des Weiteren festzustellen, dass die hilfsweise ausgesprochene fristgerechte Kündigung zum 31.07.2003 unwirksam ist und die Beklagte zu verurteilen, ihn zu unveränderten Bedingungen weiter als Schweißer zu beschäftigen.

    die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 18.03.2004 - 3 Ca 37/03 - zurückzuweisen.

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