Weitere Entscheidung unten: ArbG Nürnberg, 09.05.2019

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   ArbG Nürnberg, 22.07.2019 - 3 Ca 4080/18   

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ArbG Nürnberg, 22.07.2019 - 3 Ca 4080/18 (https://dejure.org/2019,54511)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 22.07.2019 - 3 Ca 4080/18 (https://dejure.org/2019,54511)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Juli 2019 - 3 Ca 4080/18 (https://dejure.org/2019,54511)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BDSG § 6 Abs. 4 S. 2; DSGVO Art. ... 38; KSchG § 4; ArbGG § 46 Abs. 2 S. 1, § 48 Abs. 1a; ZPO § 256 Abs. 1, § 373; BGB § 133, § 145 f., § 157, § 626; DS-GVO Art. 37 Abs. 1; BetrVG § 102 Abs. 1; AEUV Art. 267; EFZG § 5 Abs. 1 S. 1
    Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung

  • rewis.io

    Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 22.07.2019 - 3 Ca 4080/18
    Er soll vor der Ungewissheit geschützt werden, ob eine bestimmte Person bevollmächtigt ist, das Rechtsgeschäft vorzunehmen (vgl. BAG v. 14.04.2011 - 6 AZR 727/09).

    Ein Inkenntnissetzen i. S. d. § 174 Satz 2 BGB liegt vor, wenn der Arbeitgeber durch einen äußeren Vorgang bewusst und zumindest auch an den Dritten gerichtet die Bevollmächtigung durch den Vollmachtgeber mitteilt (vgl. BAG v. 14.04.2011 - 6 AZR 727/09).

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 22.07.2019 - 3 Ca 4080/18
    Auch die wirksame Beendigung des zugrunde liegenden Arbeitsverhältnisses kann ein wichtiger Grund für den Widerruf der Bestellung eines internen Beauftragen für den Datenschutz sein (vgl. insgesamt BAG v. 23.03.2011 - 10 AZR 562/09).

    Dies gilt umso mehr, als auch dringende betriebliche Erfordernisse regelmäßig nur eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach § 1 KSchG, nicht jedoch eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB rechtfertigen können (vgl. insgesamt BAG v. 23.03.2011 - 10 AZR 562/09).

  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 372/13

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist aus betrieblichen Gründen

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 22.07.2019 - 3 Ca 4080/18
    Erst wenn alle denkbaren Alternativen ausscheiden, kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegen (BAG v. 23.01.2014 - 2 AZR 372/13).

    Dessen Vorbringen muss deutlich machen, dass er alles Zumutbare unternommen hat, um die durch sein (neues) unternehmerisches Konzept notwendig werdenden Anpassungen der Vertragsbedingungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (BAG v. 23.01.2014 - 2 AZR 372/13).

  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 22.07.2019 - 3 Ca 4080/18
    Nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätzen (Urt. v. 27.09.1994 - GS 1/89 (A)) hat ein Arbeitnehmer vorsätzlich verursachte Schäden in vollem Umfang zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht.
  • BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17

    Fluguntauglichkeit - Auflösende Bedingung - Kündigung - Betriebliches

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 22.07.2019 - 3 Ca 4080/18
    Zwar stellt hinsichtlich des durch die Beklagte zu 1) geltend gemachten, durch die Klägerin nicht wahrgenommenen Termins am 18.07.2018, die Verletzung der Mitwirkungspflicht gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG eine Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar, so dass ggf. der Arbeitgeber einen Anspruch auf Schadenersatz hat, wenn aufgrund der schuldhaften Verletzung der Mitteilungspflicht ein Schaden entstanden ist (BAG v. 21.11.2018, NZA 2019, 309).
  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Vorlagepflicht

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 22.07.2019 - 3 Ca 4080/18
    Sie hatte daher zu unterbleiben (BAG v. 26.02.2003 - 5 AZR 112/02).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 22.07.2019 - 3 Ca 4080/18
    Grundlage des Anspruchs ist der durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelte allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch, wonach auch außerhalb der Regelungen der §§ 102 BetrVG, 79 BPersVG der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertragsrechtlichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsprozesses hat, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen (vgl. BAG (Großer Senat) v. 27.02.1985 - GS 1/84).
  • BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 673/03

    Ausgleichszahlung und Übergangsregelung für arbeitnehmerähnliche Personen der

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 22.07.2019 - 3 Ca 4080/18
    Kommt der Wille des Erklärenden nicht oder nicht vollständig zum Ausdruck, gehört dies zu dessen Risikobereich (BAG v. 14.12.2004 - 9 AZR 673/03).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 562/95

    Haftung eines Geldtransportfahrers

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 22.07.2019 - 3 Ca 4080/18
    Die objektive Pflichtwidrigkeit, die Rechtsgutsverletzung, die haftungsbegründende und die haftungsausfüllende Kausalität, der Schaden und das zur Haftung führende Verschulden sind durch die Beklagte zu 1) nachzuweisen (BAG v. 22.05.1997 - 8 AZR 562/95).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Nürnberg, 22.07.2019 - 3 Ca 4080/18
    Unabhängig davon, ob ein Widerruf von Urlaub überhaupt rechtlich denkbar ist, wogegen erhebliche Bedenken bestehen, hätte ein solcher - auch auf Grundlage des Vortrages der Beklagten zu 1) - allein aus unvorhersehbaren und zwingenden Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht zulassen, erfolgen dürfen (vgl. BAG 20.6.2000 - 9 AZR 405/99).
  • BAG, 28.02.1995 - 5 AZB 24/94

    Rechtsweg - Präklusion durch früheren Kündigungsschutzrechtsstreit

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

  • LAG Nürnberg, 19.02.2020 - 2 Sa 274/19

    Datenschutzbeauftragter - Kündigungsschutz - Abberufungsschutz - Probezeit

    Die Berufungen der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 22.07.2019, Az. 3 Ca 4080/18, werden zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 22.07.2019, Az.: 3 Ca 4080/18, wird aufgehoben.

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   ArbG Nürnberg, 09.05.2019 - 3 Ca 4080/18   

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https://dejure.org/2019,94341
ArbG Nürnberg, 09.05.2019 - 3 Ca 4080/18 (https://dejure.org/2019,94341)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 09.05.2019 - 3 Ca 4080/18 (https://dejure.org/2019,94341)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - 3 Ca 4080/18 (https://dejure.org/2019,94341)
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