Rechtsprechung
ArbG Karlsruhe, 13.08.2010 - 3 Ca 96/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Voraussetzungslose Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag - AGB-Kontrolle
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Das Aushandeln einer Vertragsklausel über eine jederzeitige Freistellungsmöglichkeit unter Wegfall sämtlicher Prämien bei individueller Vereinbarung über den Verbleib eines Dienstwagens nach Freistellung ist nicht möglich; Aushandeln der Vertragsklausel über eine ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Ein Arbeitsvertrag kann nicht durch Aushandeln unbedeutender Teile einer Inhaltskontrolle entzogen werden
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige …
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 13.08.2010 - 3 Ca 96/10
Voraussetzung dafür ist aber, dass sich der Verwender deutlich und ernsthaft zu gewünschten Änderungen der zutreffenden Vereinbarung bereit erklärt, und dass dies dem Verwendungsgegner bei Abschluss des Vertrags bewusst war (BAG 5 AZR 253/09 vom 19.05.2010 Randnr. 25).Das folgt aus der Verwendung des Wortes "soweit" in § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB (BAG 5 AZR 253/09 vom 19.05.2010 Randnr. 26 m. w. N.).
Dass der Kläger auf die Vergütung und die Laufzeit des Vertrags Einfluss genommen hat, lässt für sie genommen noch keinen Rückschluss auf die Möglichkeit der Einflussnahme für andere Klauseln zu, zumal die veränderten Punkte nicht von Rechtsvorschriften abwichen, sondern die Hauptpflichten der Parteien betrafen (ebenso BAG 5 AZR 253/09 vom 19.05.2010).
- BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04
Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 13.08.2010 - 3 Ca 96/10
Vielmehr ist der vom Bundesarbeitsgericht zur Frage des Widerrufsrechts/Änderungsvorbehalts heranzuziehen (vgl. hierzu 5 AZR 364/04 vom 12.01.2005 m. w. N.):.Sind in einem Arbeitsvertrag keine Widerrufsgründe genannt und soll der Arbeitgeber das Recht haben, die genannten Leistungen "jederzeit unbeschränkt" zu widerrufen, ist ein solcher Änderungsvorbehalt nicht zumutbar (BAG 5 AZR 364/04 vom 12.01.2005).
- BAG, 06.02.1964 - 5 AZR 93/63
Fortzahlung - Kündigungsfrist
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 13.08.2010 - 3 Ca 96/10
Die gesetzliche Regelung ist insoweit dispositiv (BAG 5 AZR 93/63 vom 06.02.1964).
- LAG München, 07.05.2003 - 5 Sa 297/03
Freistellungsklausel
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 13.08.2010 - 3 Ca 96/10
Demgegenüber kann eine solche Freistellungsklausel bei einem außertariflichen Mitarbeiter und für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Billigkeit entsprechen, wobei diese Einschränkung gegebenenfalls durch eine entsprechende "geltungserhaltene Reduktion" dieser Klausel vorgenommen werden müsste (vgl. zum Ganzen LAG München 5 Sa 297/03 vom 07.05.2003). - BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 81/08
Vertragsstrafe - AGB-Kontrolle
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 13.08.2010 - 3 Ca 96/10
Es kann aber auch nach dem Vortrag des Beklagten nicht festgestellt werden, dass der Kläger der Klausel, wonach er unter Fortzahlung lediglich des Grundentgelts jederzeit freigestellt werden könne, gerade deshalb zugestimmt hat, weil die Vergütung insgesamt erhöht wurde (vgl. insoweit den Sachverhalt zu BAG 8 AZR 81/08 vom 18.12.2008 hinsichtlich eines Zusammenhangs zwischen einer Vertragsstrafenabrede und der Vereinbarung einer verlängerten Kündigungsfrist während der Probezeit). - BGH, 27.03.1991 - IV ZR 90/90
Aushandeln einer Eigenverkaufsklausel beim Maklervertrag
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 13.08.2010 - 3 Ca 96/10
Ebenso wenig genügt es für das Aushandeln einer gesetzesfremden Eigenverkaufsklausel, wenn lediglich die Höhe der in der Klausel vorgesehenen Provision zur Disposition gestellt wird (BGH IV ZR 90/90 vom 27.03.1991). - BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97
Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem …
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 13.08.2010 - 3 Ca 96/10
Ebenso hat der BGH es nicht für ein Aushandeln im Sinne des früheren § 1 Abs. 2 AGBG genügen lassen, wenn lediglich über die Höhe einer Vertragsstrafe, nicht jedoch über die Vertragsstrafenregelung in ihrem Kern eine Vereinbarung ausgehandelt worden ist (BGH V ZR 6/97 vom 03.04.1998).
- ArbG Paderborn, 25.02.2011 - 3 Ca 1633/10
Wirksamkeit von Freistellungsregelungen im Profifußball; Wirksamkeit einer …
Das selbst verantwortliche Prüfen und Abwägen setzt voraus, dass jede Vertragspartei Kenntnis von Inhalt und Bedeutung der einzelnen Klauseln nehmen konnte (ArbG Karlsruhe, Urteil vom 13.08.2010, 3 Ca 96/10).und 2 GG geschützt ist und weil mit Rücksicht auf diesen Rechtsschutz ausreichende Anhaltspunkte für den Ausschluss der Billigkeitskontrolle gemäß § 315 BGB fehlen (ArbG Karlsruhe, Urteil vom 13.08.2010, 3 Ca 96/10).