Rechtsprechung
   ArbG Minden, 30.01.2013 - 3 Ca 960/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,82755
ArbG Minden, 30.01.2013 - 3 Ca 960/12 (https://dejure.org/2013,82755)
ArbG Minden, Entscheidung vom 30.01.2013 - 3 Ca 960/12 (https://dejure.org/2013,82755)
ArbG Minden, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - 3 Ca 960/12 (https://dejure.org/2013,82755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,82755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 264/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast

    Auszug aus ArbG Minden, 30.01.2013 - 3 Ca 960/12
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes trägt die Klägerin (vergl. BAG vom 26.06.2008, in DB 2008 S. 2311 ff.).
  • LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Auszug aus ArbG Minden, 30.01.2013 - 3 Ca 960/12
    In dem Berufungsverfahren vor dem LAG Hamm mit dem Aktenzeichen 2 Sa 920/12 ist durch Urteil vom 28.11.2012 die Feststellung der Unwirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung vom 27.09.2011 bestätigt worden.
  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 648/95

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes i.R.d. Rechtsprechung über einen

    Auszug aus ArbG Minden, 30.01.2013 - 3 Ca 960/12
    Hat der Arbeitnehmer schlüssig derartige Umstände vorgetragen, hat der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO hierauf im Einzelnen zu erklären, welche rechtserheblichen Umstände gegen die Annahme eines einheitlichen Betriebes sprechen (BAG-Urteil vom 07.11.1996, Az.: 2 AZR 648/95, BAG-Urteil vom 18.10.2006 in EzA § 1 KSchG betriebsbedingte Kündigung Nr. 151).
  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Das Arbeitsgericht Minden wies mit Urteil vom 30. Januar 2013 (- 3 Ca 960/12 -) die Kündigungsschutzklage der Klägerin mit der Maßgabe ab, dass das Arbeitsverhältnis erst am 8. August 2012 geendet habe.

    bb) Die Beklagte ist aufgrund der präjudiziellen Wirkung der Entscheidungen des Arbeitsgerichts Minden vom 30. Januar 2013 (- 3 Ca 960/12 -) und vom 24. April 2015 (- 2 Ca 1507/14 -) sowie des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Dezember 2013 (- 4 Sa 474/13 -) , mit denen sie rechtskräftig verurteilt wurde, an die Klägerin für den Zeitraum vom 28. Januar bis zum 15. August 2012 Vergütung wegen Annahmeverzugs zu zahlen, mit dem Einwand ausgeschlossen, sie habe der Klägerin im selben Zeitraum Urlaub gewährt.

  • LAG Hamm, 04.03.2020 - 6 Sa 1742/19

    Urlaub, Mitwirkungspflichten und Initiativlast des Arbeitgebers, Umfang des

    Für den Zeitraum vom 28. Januar 2012 bis zum 15. August 2012 zahlte die Beklagte schließlich aufgrund rechtskräftiger Entscheidungen des Arbeitsgerichts Minden vom 30. Januar 2013 (3 Ca 960/12) und - im vorliegenden Rechtsstreit - vom 24. April 2015 (2 Ca 1507/14) sowie des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Dezember 2013 (4 Sa 474/13) Vergütung wegen Annahmeverzugs.
  • LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 474/13
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 30.01.2013 - 3 Ca 960/12 - abgeändert.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 30.1.2013, Az.: 3 Ca 960/12, abzuändern und.

  • LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Zwischen den Parteien ist beim Arbeitsgericht Minden (3 Ca 960/12) ein weiteres Kündigungsschutzverfahren anhängig, das eine Kündigung der Beklagten vom 10.07.2012 zum Gegenstand hat.

    Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Beklagte am 10.07.2012 eine weitere Beendigungskündigung erklärt hat, die Gegenstand des beim Arbeitsgericht Detmold unter dem Az. 3 Ca 960/12 anhängigen Kündigungsschutzverfahrens ist, in dem die Parteien insbesondere über die Anwendbarkeit des KSchG nach § 23 KSchG streiten.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht