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AG Cloppenburg, 13.02.2021 - 3 Cs 132/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Geldwäsche, Sichere Kenntnis, Zivilanwalt
- BRAK-Mitteilungen
Sichere Kenntnis von der bemakelten Herkunft eines Honorars
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01
Geldwäsche
Auszug aus AG Cloppenburg, 13.02.2021 - 3 Cs 132/20
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil v. 30.03.2004, 2 BvR 1520/01 u. 2 BvR 1521/01) ist Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach § 261 Abs. 2 StGB, dass ein Strafverteidiger zum Zeitpunkt der Annahme des Honorars sichere Kenntnis von dessen Herkunft hat, Eine solche sichere Kenntnis von der bemakelten Herkunft des Geldes die nach Auffassung des Gerichts auch für eine Strafbarkeit eines Rechtsanwalts in Zivilsachen erforderlich ist, ist bei dem Angeklagten nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme, insbesondere auch unter Berücksichtigung der glaubhaften Aussage des pp.