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   BVerwG, 27.11.1969 - III D 26.68   

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BVerwG, 27.11.1969 - III D 26.68 (https://dejure.org/1969,705)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1969 - III D 26.68 (https://dejure.org/1969,705)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1969 - III D 26.68 (https://dejure.org/1969,705)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 43, 30
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OVG Sachsen, 01.03.2021 - 2 B 4/21

    Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge; amtsärztliche Untersuchung;

    Der Nachweis der Dienstfähigkeit liegt beim Dienstherrn - nicht etwa beim Beamten (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Oktober 2006 - 1 D 2.05 -, juris, sowie bereits Urt. v. 27. November 1969, BVerwGE 43, 30, 33 zum Disziplinarrecht).

    Für die Feststellung von Fernbleiben und Schuld besteht auch keine Mitwirkungspflicht des Beamten (BVerwG, Urt. v. 27. November 1969 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 17.09.2010 - 2 B 168/10

    Anforderungen an das Vorliegen eines überwiegenden Vollzugsinteresses für die

    smerkmal, wobei der Nachweis der Dienstfähigkeit beim Dienstherrn - nicht etwa beim Beamten - liegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.10.2006 - 1 D 2.05 -, juris, sowie bereits Urt. v. 27.11.1969, BVerwGE 43, 30, 33 zum Disziplinarrecht).

    Für die Feststellung von Fernbleiben und Schuld besteht auch keine Mitwirkungspflicht des Beamten (BVerwG, Urt. v. 27.11.1969 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 15.09.2010 - D 6 A 258/09

    Disziplinarrecht, Dienstvergehen,unerlaubtes Fernbleiben, Dienstfähigkeit,

    Der in der Disziplinarklageschrift formulierte Vorwurf, der Beklagte sei "bis zur Klagerhebung" (d. h. bis zum 13.11.2007) nicht zum Dienst erschienen, ist nach den vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 27.11.1969, BVerwGE 43, 30) entwickelten und von der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts zutreffend herangezogenen Maßstäben zum "Anschuldigungszeitraum" beim Dauerdelikt des Fernbleiben vom Dienst nicht etwa dahin zu verstehen, dass der Kläger von einer Einbeziehung der Abwesenheitszeiten des Beklagten nach der Klageerhebung habe Abstand nehmen wollen.

    Danach handelt es sich bei der Dienstfähigkeit des Beamten um ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des unerlaubten Fernbleibens (zu § 73 Abs. 1 BBG a. F.: BVerwG, Urt. v. 27.11.1969, BVerwGE 43, 30, 33; Urt. v. 12.10.2006 - 1 D 2/05 -, juris Rn. 32 m. w. N.), wobei der Nachweis der Dienstfähigkeit beim Dienstherren - nicht etwa beim Beamten - liegt (BVerwG a. a. O. juris Rn. 33).

  • BVerwG, 07.04.2011 - 2 WNB 2.11

    Dienstvergehen; Verhängungsverbot; Zeitablauf; Fristbeginn; Dauerdelikt

    Im Unterschied zu einem sogenannten Zustandsdelikt (z.B. Körperverletzung; vgl. Fischer a.a.O. Rn. 58 vor § 52), bei dem der vom Täter geschaffene Zustand möglicherweise über einen längeren Zeitraum andauert, von ihm aber nicht mehr beseitigt werden kann, kann bei einem Dauerdelikt (z.B. unerlaubte Abwesenheit vom Dienst, Freiheitsberaubung) der rechtswidrige Zustand regelmäßig durch den Täter selbst beendet werden (Rückkehr zum Dienst, Freilassung der festgehaltenen Person; vgl. Urteil vom 27. November 1969 - BVerwG 3 D 26.68 - BVerwGE 43, 30; OLG München, Urteil vom 22. Februar 2006 - 5St RR 012/06 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 11.02.1997 - 1 DB 12.96

    Verlust der Dienstbezüge - Nachweispflicht des Beamten bei Dienstunfähigkeit

    Die Verletzung dieser Pflicht, z.B. durch die unberechtigte Weigerung, einen angesetzten amtsärztlichen Untersuchungstermin wahrzunehmen, stellt zwar ein erhebliches Indiz dafür dar, daß der Beamte tatsächlich nicht dienstunfähig war (Beschluß vom 16. März 1984 - BVerwG 1 DB 4, 84 - BVerwGE 76, 142 [BVerwG 16.03.1984 - 1 DB 4/84] - ZBR 1984, 186 = RiA 1984, 185 - DÖD 1984, 179; Beschluß vom 30. September 1993 - BVerwG 1 DB 21.93 - vgl. auch Urteil vom 27. November 1969 - BVerwG III D 26.68 - BVerwGE 43, 30 [BVerwG 27.11.1969 - III D 26/68] = BVerwG DokBer B 1970, 3698).
  • OVG Sachsen, 23.04.2021 - 12 A 729/18

    Verletzung der Folgepflicht; Weigerung eines Polizeivollzugsbeamten, sich

    Dies liegt sowohl im Interesse des Klägers wie des Beklagten (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. November 1969, BVerwGE 43, 30, 32).
  • OVG Sachsen, 28.03.2014 - D 6 A 456/11
    Mit Erhebung der Disziplinarklage kann deshalb ein Dauerdelikt, das bei Klageerhebung noch andauert, bereits für die Zeit nach der Klageerhebung bis maximal zur Verkündung des die Disziplinarmaßnahme aussprechenden Urteils angeschuldigt werden, sofern die Anschuldigung insofern genügend deutlich gefasst und in ihrer zeitlichen Fortdauer bestimmbar ist, so dass der jeweilige Beamte seine Verteidigung darauf einstellen kann (vgl. zum unerlaubten Fernbleiben vom Dienst: SächsOVG, Urt. v. 15. September 2010 - D 6 A 258/09 -, juris Rn. 41; BVerwG, Urt. v. 27. November 1969, BVerwGE 43, 30, 32).
  • OVG Sachsen, 26.11.2021 - 12 A 96/21

    Ruhestandsbeamter; Therapieverweigerung; Dauerdelikt; Medikamentenabhängigkeit;

    Dauert ein solches Delikt bei Erhebung der Disziplinarklage noch an, kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27. November 1969, BVerwGE 43, 30, 32) wie des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 28. März 2014 - D 6 A 456/11 -, juris Rn. 50 m. w. N.) auch eine Anschuldigung für einen Zeitraum nach der Klageerhebung bis maximal zur Schließung der mündlichen Verhandlung in Betracht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1990 - 2 E 12010/90

    Prozeßkostenhilfeantrag; Beschleunigungsgebot; Beweisaufnahme zur Hauptsache;

    Das entsprach im übrigen der Rechtslage, die dadurch bestimmt wird, daß der Dienstherr die Beweislast für das Vorliegen der Tatsachen, die den Wegfall der Dienstbezüge begründen sollen (hierzu zählt namentlich die Dienstfähigkeit des Beamten während des Fernbleibens), sowie in der Schuldfrage trägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1969, BVerwGE 43, 30, 33 und Beschluß vom 16. März 1984, BVerwGE 76, 142, 143; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 81 Anm. 9 d; Schwegmann/Summer, BBesG, § 9 Rdnr. 15 b).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2019 - 90 H 1.18

    Antrag auf Eröffnung eines berufsgerichtlichen Verfahrens; Notwendigkeit eines

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 1969 in Bezug auf das Dauerdelikt des unerlaubten Fernbleibens vom Dienst die Auffassung vertreten hat, dass sich unter bestimmten Voraussetzungen die Anschuldigung "über den Zeitpunkt der Unterzeichnung der Anschuldigungsschrift hinaus erstrecken" könne (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1969 - III D 26.68 - BVerwGE 43, 30 ), überzeugt dies aus den angeführten Gründen nicht.
  • BVerwG, 12.06.1997 - 1 D 10.95

    Aus medizinischen Gründen keine Bedenken gegen Erreichbarkeit eines vom Wohnort

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.1989 - 2 A 30/89

    Verlust von Dienstbezügen wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst;

  • BVerwG, 12.11.1990 - 1 DB 18.90

    Vorliegen einer dauernden Dienstunfähigkeit - Verlust von Dienstbezügen bei

  • VG Köln, 14.09.2005 - 3 K 39/05
  • BVerwG, 23.04.1997 - 1 D 50.96

    Dienstvergehen in Form des schuldhaften Fernbleibens vom Dienst ohne Genehmigung

  • BVerwG, 22.05.1992 - 1 DB 10.92

    Verlust von Dienstbezügen wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst ohne

  • VG Berlin, 04.09.2020 - 80 K 29.19
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