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   RG, 18.06.1942 - 3 D 260/42   

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https://dejure.org/1942,226
RG, 18.06.1942 - 3 D 260/42 (https://dejure.org/1942,226)
RG, Entscheidung vom 18.06.1942 - 3 D 260/42 (https://dejure.org/1942,226)
RG, Entscheidung vom 18. Juni 1942 - 3 D 260/42 (https://dejure.org/1942,226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Das Gericht ist verpflichtet, darüber zu wachen, daß der Dolmetscher seiner Aufgabe gerecht wird, und nötigenfalls das Erforderliche zu veranlassen, um eine ausreichende Verdolmetschung sicherzustellen. Im Revisionsrechtszug ist aber nicht nachprüfbar, ob das Gericht von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 76, 177
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 08.08.2017 - 1 StR 671/16

    Rüge unzureichender Übersetzungsleistungen durch den Dolmetscher (Möglichkeit der

    aa) Der Senat teilt dabei nicht die in der Rechtsprechung des Reichsgerichts vertretene Auffassung, bei erfolgter Hinzuziehung eines Dolmetschers in der Hauptverhandlung könne mit der Revision nicht geltend gemacht werden, dieser sei für die Aufgabe ungeeignet gewesen (RG, Urteil vom 18. Juni 1942 - 3 D 260/42, RGSt 76, 177, 178; siehe aber auch SK-StPO/Frister aaO, GVG § 185 Rn. 18 am Ende).

    Diese bestehen vor allem darin, den Prozessverkehr zwischen dem Gericht und anderen am Verfahren beteiligten Personen dadurch zu ermöglichen, dass er die im Prozess abgegeben Erklärungen durch Übertragung in eine andere Sprache der anderen Seite verständlich macht (vgl. bereits RG aaO RGSt 76, 177, 178; BGH, Urteil vom 28. November 1950 - 2 StR 50/50, BGHSt 1, 4, 6; SK-StPO/Frister aaO, GVG § 185 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 08.11.1966 - 1 StR 450/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit beabsichtigten

    Hält er den zugezogenen Dolmetscher für geeignet, so ist diese Ermessensentscheidung in der Revision regelmäßig nicht nachprüfbar, jedenfalls nicht auf die bloße allgemeine Behauptung, daß der Dolmetscher unsicher gewesen und zu einer richtigen Übersetzung teilweise nicht in der Lage gewesen sei (vgl. RGSt 76, 177).
  • BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88

    Illegale Einschleusung ausländischer Frauen

    gezogen werden muß (vgl. RGSt 76, 177; BGHSt 3, 285; BGH NStZ 1984, 328; Hürxthal in KK 2. Aufl. § 259 Rdn. 3).
  • BGH, 14.06.1977 - 4 StR 141/77

    Nachprüfbarkeit der Ermessensentscheidung hinsichtlich der Auswahl eines

    Der Generalbundesanwalt hat (unter Bezugnahme auf RGSt 76, 177 und auf Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl., § 185 GVG Anm. 5; vgl. auch Kleinknecht, StPO 33. Aufl., § 185 GVG Rn. 10) zutreffend darauf hingewiesen, daß die Ermessensentscheidung der Auswahl des Dolmetschers durch den Tatrichter im Revisionsrechtszug grundsätzlich nicht nachprüfbar ist (so neuerdings auch BGH, Urt. vom 18. Mai 1976 - 5 StR 529/75), jedenfalls nicht mit der allgemeinen Behauptung angegriffen werden kann, der Dolmetscher sei zu richtiger Übersetzung möglicherweise nicht fähig gewesen.
  • BGH, 07.06.1951 - 4 StR 109/51

    Rechtsmittel

    Es entzieht sich der rechtlichen Nachprüfung durch den Senat (RGSt 76, 177), ob das Landgericht von dieser Freiheit den rechten Gebrauch gemacht hat.
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