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   OVG Sachsen, 08.07.2015 - 3 D 33/15   

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https://dejure.org/2015,22870
OVG Sachsen, 08.07.2015 - 3 D 33/15 (https://dejure.org/2015,22870)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.07.2015 - 3 D 33/15 (https://dejure.org/2015,22870)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - 3 D 33/15 (https://dejure.org/2015,22870)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    B StPO
    Erkennungsdienstliche Maßnahme; Wiederholungsgefahr; Sexualdelikt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen, 05.05.2014 - 3 A 82/13

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen, Unschuldsvermutung, abweichende

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.07.2015 - 3 D 33/15
    Die Notwendigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Straf- oder Ermittlungsverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2014 - 3 A 82/13 -, juris Rn. 4 m. w. N.).

    Während nämlich die Strafaussetzung zur Bewährung im Fall einer unzutreffenden Prognose nachträglich korrigiert werden kann, ist dies bei einer unzutreffenden Prognose im Rahmen des § 81b 2. Alt. StPO nicht mehr möglich (vgl. hierzu näher SächsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2014 - 3 A 82/13 -, Rn. 8 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 07.12.2010 - 3 A 452/10

    Erkennungsdienstliche Maßnahme

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.07.2015 - 3 D 33/15
    Für die vom Gericht zu überprüfende Prognoseentscheidung des Beklagten ist auf den insofern maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht abzustellen (SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 3 A 452/10 -, juris Rn. 6 m. w. N.).

    Bei der Prognose sind gegen den Betroffenen geführte Ermittlungsverfahren, die durch Freispruch oder auf andere Weise beendet worden sind, nur dann unbeachtlich, wenn dadurch die Verdachtsmomente ausgeräumt wurden (SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2010 a. a. O. m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 16.12.2013 - 3 D 77/13

    Erkennungsdienstliche Behandlung, sexueller Missbrauch von Kindern

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.07.2015 - 3 D 33/15
    Die nach § 81b 2. Alt. StPO anzustellende Prognoseentscheidung unterliegt der gerichtlichen Kontrolle beschränkt darauf, ob sie auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (st. Rspr.; SächsOVG, Beschl. v. 16. Dezember 2013 - 3 D 77/13 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 16. November 2009 - 3 B 355/08 -, juris Rn. 4).

    Daher kann bereits in der einmaligen Begehung die Gefahr der Wiederholung von pädophil-sexuellem Missbrauch liegen (SächsOVG, Beschl. v. 16. Dezember 2013 - 3 D 77/13 -, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 14.07.2014 - 6 B 2.14

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Vollzug; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.07.2015 - 3 D 33/15
    7 Der Kläger war bei Ergehen der Anordnung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. Juli 2014 - 6 B 2/14 -, juris Rn. 4) Beschuldigter.
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.07.2015 - 3 D 33/15
    Bei der Abwägung sind die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen zur Last gelegten Straftat, der Zeitraum, während dessen er polizeilich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist, und die sonstige Beurteilung der Persönlichkeit wesentlich (BVerwG, Urt. v. 20. Februar 1990 - 1 C 30.86 -, juris).
  • OVG Sachsen, 16.11.2009 - 3 B 355/08

    Prozesskostenhilfe; mutwillige Rechtsverfolgung

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.07.2015 - 3 D 33/15
    Die nach § 81b 2. Alt. StPO anzustellende Prognoseentscheidung unterliegt der gerichtlichen Kontrolle beschränkt darauf, ob sie auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (st. Rspr.; SächsOVG, Beschl. v. 16. Dezember 2013 - 3 D 77/13 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 16. November 2009 - 3 B 355/08 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2011 - 11 PA 156/11

    Erkennungsdienstliche Maßnahme kann bei rückfallgefährdetem Sexualstraftäter nur

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.07.2015 - 3 D 33/15
    Abgesehen davon, dass es sich - wie aufgezeigt - bei der Anlasstat um eine schwer wiegende Straftat handelt, ist bei den zu befürchtenden Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Kindern der mit der Erhebung und Speicherung der personenbezogenen Daten einhergehende Eingriff in sein informationelles Selbstbestimmungsrecht vom Kläger hinzunehmen (vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 20. März 2015 - 3 A 212/14 -, juris Rn. 14; OVG Saarland, Urt. v. 6. September 2013 - 3 A 13/13 -, juris Rn. 131 ff.; NdsOVG, Beschl. v. 1. Juni 2011 - 11 PA 156/11 -, juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 07.01.2014 - 10 ZB 13.925

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Besitz kinderpornographischer Schriften;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.07.2015 - 3 D 33/15
    Das Verwaltungsgericht hat unter Bewertung der Begehungsmodalitäten der Anlasstat (§ 184b StGB, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften) auch beanstandungsfrei eine Wiederholungsgefahr bezüglich eines anderen Sexualdelikts gegenüber Kindern bejaht, zumal der Gesetzgeber mit dem vom Kläger begangenen Straftat ein Risikodelikt normiert hat, was bei der Prüfung der Wiederholungsgefahr berücksichtigt werden kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 7. Januar 2014 - 10 ZB 13.925 - , juris Rn. 7 m. w. N.).
  • BVerfG, 30.08.2006 - 1 BvR 955/06
    Auszug aus OVG Sachsen, 08.07.2015 - 3 D 33/15
    Seiner Zielrichtung nach soll nicht die abschließende Prüfung der Begründetheit der Klage in das Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe verlagert und damit die Hauptsache vorweggenommen werden (BVerfG, Beschl. v. 30. August 2006, NVwZ-RR 2007, 352).
  • OVG Sachsen, 20.03.2015 - 3 A 212/14

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Anlasstaten, Beschuldigteneigenschaft,

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.07.2015 - 3 D 33/15
    Abgesehen davon, dass es sich - wie aufgezeigt - bei der Anlasstat um eine schwer wiegende Straftat handelt, ist bei den zu befürchtenden Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Kindern der mit der Erhebung und Speicherung der personenbezogenen Daten einhergehende Eingriff in sein informationelles Selbstbestimmungsrecht vom Kläger hinzunehmen (vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 20. März 2015 - 3 A 212/14 -, juris Rn. 14; OVG Saarland, Urt. v. 6. September 2013 - 3 A 13/13 -, juris Rn. 131 ff.; NdsOVG, Beschl. v. 1. Juni 2011 - 11 PA 156/11 -, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

  • OVG Saarland, 06.09.2013 - 3 A 13/13

    Dauerobservation; rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter;

  • VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 1404/17

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zeitpunkt für die Beurteilung

    Damit ist hier der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung relevant (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, BeckRS 2015, 51246, Rn. 10).

    Die gerichtliche Kontrolle der polizeilichen Prognoseentscheidung im Rahmen des § 81b Alt. 2 StPO ist beschränkt darauf, ob sie auf einer zutreffenden Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage - unter Einbeziehung kriminalistischen Fachwissens - sachgerecht und vertretbar ist (SächsOVG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, BeckRS 2015, 51246, Rn. 10 m.w.N.).

    Dies ist der Fall, wenn der festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Kläger auf ähnliche oder andere Weise erneut einer Straftat verdächtigt werden könnte und die angefertigten Unterlagen die infolgedessen eingeleiteten Ermittlungen fördern könnten (BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 2/05 -, juris, Rn. 22; Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 114/79 -, juris, Rn. 29 m.w.N.; SächsOVG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, BeckRS 2015, 51246, Rn. 10; OVG RP, Beschluss vom 17. November 2001 - 11 B 11859/00 -, NVwZ-RR 2001, 238).

    Dabei besteht ein Beurteilungsspielraum der Polizei hinsichtlich des darauf bezogenen Wahrscheinlichkeitsurteils (SächsOVG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, BeckRS 2015, 51246, Rn. 10 m.w.N.; VGH BW, Beschluss vom 5. April 2016 - 1 S 275/16 -, juris, Rn. 9).

    Dabei kann die Art des Delikts aufgrund kriminalistischer Erfahrung ein Indiz für eine erhöhte Rückfall- und Wiederholungsgefahr darstellen (SächsOVG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, BeckRS 2015, 51246, Rn. 13 m.w.N.; BayVGH Beschluss vom 7. Januar 2014 - 10 ZB 13.925 -, BeckRS 2014, 46396, Rn. 7).

  • VG Cottbus, 14.02.2018 - 3 L 95/18

    Verdächtiger muss sich Penis für Polizeiakten fotografieren lassen

    Sexualdelikte sind regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt und bergen damit statistisch betrachtet eine signifikant höhere Rückfallgefahr, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (OVG Saarland, B.v. 13.3.2009 - 3 B 34.09 - juris; BayVGH, Beschluss vom 02. April 2015 - 10 C 15.304 -, Rn. 8, juris; VG Cottbus, Beschluss vom 30. November 2017 - 3 L 681/17 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 08. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, juris).
  • VG Mainz, 14.09.2017 - 1 K 45/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Verdachts auf Begehung von

    Damit ist hier der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung relevant (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, BeckRS 2015, 51246, Rn. 10).

    Die gerichtliche Kontrolle der polizeilichen Prognoseentscheidung im Rahmen des § 81b Alt. 2 StPO ist beschränkt darauf, ob sie auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage - unter Einbeziehung kriminalistischen Fachwissens - sachgerecht und vertretbar ist (SächsOVG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, BeckRS 2015, 51246, Rn. 10 m.w.N.).

    Dies ist der Fall, wenn der festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Kläger auf ähnliche oder andere Weise erneut einer Straftat verdächtigt werden könnte und die angefertigten Unterlagen die infolgedessen eingeleiteten Ermittlungen fördern könnten (BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 2/05 -, juris, Rn. 22; Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 114/79 -, juris, Rn. 29 m.w.N.; SächsOVG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, BeckRS 2015, 51246, Rn. 10; OVG RP, Beschluss vom 17. November 2001 - 11 B 11859/00 -, NVwZ-RR 2001, 238).

    Dabei besteht ein Beurteilungsspielraum der Polizei hinsichtlich des darauf bezogenen Wahrscheinlichkeitsurteils (SächsOVG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, BeckRS 2015, 51246, Rn. 10 m.w.N.; VGH BW, Beschluss vom 5. April 2016 - 1 S 275/16 -, juris, Rn. 9).

    Dabei kann die Art des Delikts aufgrund kriminalistischer Erfahrung ein Indiz für eine erhöhte Rückfall- und Wiederholungsgefahr darstellen (SächsOVG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, BeckRS 2015, 51246, Rn. 13 m.w.N.; BayVGH Beschluss vom 7. Januar 2014 - 10 ZB 13.925 -, BeckRS 2014, 46396, Rn. 7).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Verfahrenseinstellung, hinreichenden

    Sexualdelikte sind regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt und bergen damit statistisch betrachtet eine signifikant höhere Rückfallgefahr, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (so auch: SaarlOVG, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34/09 -, juris, Rn. 33 ff.; BayVGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, juris, Rn. 8; hinsichtlich Sexualdelikten, die von pädophil veranlagten Menschen begangen werden: SächsOVG Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, juris, Rn. 9).
  • VG Cottbus, 30.11.2017 - 3 L 681/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung einer erkennungsdienstlichen

    Indessen dürfte es nicht sachgerecht sein, die Wiederholung genau der gleichen Tat in der identischen Begehungsweise zu fordern (vgl. für eine Erweiterung der Wiederholungsgefahr über den konkreten Straftatbestand hinaus auf die drohende Begehung einer Strafnorm des jeweiligen "Deliktstypus": Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 08. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, juris; VG Saarland, Urteil vom 21. Januar 2010 - 6 K 860/08 -, juris, Rn. 31; VG Braunschweig, Urteil vom 23. Mai 2007 - 5 A 14/06 -, Rn. 20, 25, juris).

    Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass Sexualdelikte regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt sind, weswegen bereits bei der erstmaligen Begehung die Gefahr der Wiederholung von pädophil-sexuellem Missbrauch gegeben sein kann (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 1. August 2017 - 3 A 418/16 -, juris, Rn. 13 und Beschluss vom 26. Oktober 2015 - 3 A 407/15 -, Rn. 9, juris sowie Beschluss vom 8. Juli 2015, aaO., Rn. 9, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02. April 2015 - 10 C 15.304 -, juris, Rn. 8).

  • VG Cottbus, 06.07.2020 - 3 K 1542/19
    Insoweit teilt die Einzelrichterin die Erwägung des Beklagten, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris; Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 13).
  • VG Cottbus, 07.06.2022 - 3 L 108/22
    Zwar teilt das Gericht die Auffassung, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit die Gefahr einer signifikant höheren Rückfallgefahr birgt, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris Rn. 37; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris Rn. 9; Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2022 - 3 L 14/22 - juris Rn. 15).
  • VG Cottbus, 28.01.2022 - 3 L 14/22

    Erkennungsdienstliche Behandlung eines Pädophilen

    Insoweit teilt das Gericht die Erwägung, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters für derartige Delikte auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris; Beschluss der Kammer vom 29. Dezember 2021 - 3 L 401/21 - zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen).
  • VG Cottbus, 24.11.2021 - 3 K 549/20
    Insoweit teilt die Einzelrichterin die Erwägung des Beklagten, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris; Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 13).
  • VG Cottbus, 29.12.2021 - 3 L 401/21
    Insoweit teilt das Gericht die Erwägung, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris; Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 13).
  • VG Potsdam, 14.02.2023 - 3 K 789/21
  • VG Potsdam, 18.08.2022 - 3 L 490/22
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