Rechtsprechung
   RG, 19.02.1940 - 3 D 69/40   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1940,2
RG, 19.02.1940 - 3 D 69/40 (https://dejure.org/1940,2)
RG, Entscheidung vom 19.02.1940 - 3 D 69/40 (https://dejure.org/1940,2)
RG, Entscheidung vom 19. Februar 1940 - 3 D 69/40 (https://dejure.org/1940,2)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1940,2) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 211, 212, 217 StGB
    Teilnahme und Täterschaft

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wer zu einer Tat nach dem § 217 StGB. hilft, kann nur wegen Beihilfe zum Mord oder zum Totschlage verurteilt werden. Bei ihm ist aber zu prüfen, ob der Haupttäter mit Überlegung gehandelt hat oder nicht, obwohl diese Unterscheidung für den Tatbestand des § 217 StGB. selbst ...

  • opinioiuris.de

    Badewanne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 217

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Badewannenfall - Abgrenzung zwischen Täterschaft & Teilnahme

Papierfundstellen

  • RGSt 74, 84
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    In dieser Weise hat schon das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung Täter und Gehilfen voneinander abgegrenzt (RGSt 31, 82; 44, 71; 57, 274; 66, 240; 74, 84 mit weiteren Angaben).

    Auch der 5. Strafsenat, der zwar dem Urteil RGSt 74, 84 (Badewannenfall) nicht folgen will, hat in einem Falle eigenhändiger Tötung ausgesprochen stelle man die "Betrachtung der Willensrichtung eines jeden Beteiligten ... in den Vordergrund", so müsse diese "bei Mittäterschaft derart sein, daß sie seinen Tatbeitrag nicht als bloße Förderung fremden Tuns ... erscheinen läßt" (BGHSt 8, 393, 396).

  • BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51

    Anstiftung zum Totschlag aus niedrigem Beweggrund; Berücksichtigung des niedrigen

    So hat das Reichsgericht die Überlegung im Sinne des § 211 StGB aF stets als ein Merkmal des Tatbestandes angesehen (RG JW 1936, 1128) und in RGSt 74, 84, 86 zu § 211 StGB aF ausdrücklich entschieden, dass es für die Strafbarkeit des Teilnehmers nicht darauf ankomme, ob er mit oder ohne Überlegung gehandelt habe, sondern nur die seelische Verfassung des Täters maßgebend sei.
  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

    Ginge man von der Rechtsprechung des Reichsgerichts insbesondere, der Entscheidung RGSt 74, 84 aus, so läge es nahe, den Angeklagten nur als Mordgehilfen anzusehen.
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß der, der den Tatbestand mit eigener Hand erfüllt, grundsätzlich auch dann Täter ist, wenn er es unter dem Einfluß und in Gegenwart eines anderen nur in dessen Interesse tut (BGHSt 8, 393 gegen RGSt 74, 84).
  • BGH, 28.02.1956 - 1 StR 536/55

    Versuchte Anstiftung - Vollendete Anstiftung - Idealkonkurrenz - Straferhöhende

    Das Landgericht stellt zwar fest, daß die Ehefrau H. ebenfalls auf L. eingeredet und sich die Androhung des "Hinauswerfens" zu eigen gemacht hat; allein für die Frage, ob ein Beteiligter als Mittäter oder als Gehilfe zu verurteilen ist, kommt es nach ständiger Rechtsprechung (RGSt 74, 84, 85; OGHSt 1, 365, 367; BGHSt 2, 150, 151 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; BGH 5 StR 183/54 vom 15. Juni 1954 und neuerdings, von RGSt 74, 84 teilweise abweichend, 5 StR 529/55 vom 10. Januar 1956, zur Veröffentlichung bestimmt) in erster Reihe auf seine Willensbeschaffenheit an.
  • BGH, 25.11.1964 - 2 StR 71/64

    Tötung von insgesamt mindestens 150.000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern

    Gerade das traf aber auch in dem von der Revision besonders hervorgehobenen sog. Badewannenfall (RGSt 74, 84) nicht zu, in dem nach den Erklärungen von Hartung in JZ 1954, 430 das Reichsgericht eine des Mordes beschuldigte Angeklagte dadurch vor der Todesstrafe hat bewahren wollen, daß es Täterschaft verneinte und Beihilfe annahm.
  • LG Heidelberg, 27.09.1957 - 3a Ks 2/57

    Tödliche Misshandlung von 4 polnischen Häftlingen, die verbotswidrig in der

    Nach der "subjektiven Theorie" des Reichsgerichts (vgl. RGSt. 74, 84) ist für die Unterscheidung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe lediglich entscheidend, ob der Beschuldigte die Ausführungshandlungen mit Täterwillen unternommen, d.h. die Tat als eigene gewollt hat, oder ob er damit lediglich eine fremde Tat unterstützen hat wollen.

    Das Reichsgericht hat die "Überlegung" stets als ein Merkmal des Tatbestandes angesehen und ausdrücklich entschieden, dass es für die Strafbarkeit des Teilnehmers nicht darauf ankomme, ob er mit oder ohne Überlegung gehandelt habe (vgl. RGSt. 74, 84; 56, 25; 72, 373).

  • BGH, 02.08.1968 - 4 StR 623/67

    Massenerschiessungen von jüdischen Männern, Frauen und Kindern sowie

    Weder die strenge noch die begrenzte Abhängigkeit der Beihilfe von der Haupttat (§§ 49, 50 StGB) bedeutet, dass die inneren Tatbestandsmerkmale des Mordes nach der alten und nach der seit 1941 gültigen Fassung des § 211 StGB auch beim Gehilfen vorliegen müssten (RGSt. 74, 84, 86; BGHSt 1, 368; 2, 251, 255; 9, 378; 11, 66).
  • LG Hamburg, 09.02.1968 - 147 Ks 2/67

    Tötung der bei der Enterdung von Massengräbern in Weissrussland und Ostpolen

    Wenn das Schwurgericht - unbeschadet des Ganges einer künftigen Rechtsentwicklung - die subjektive Theorie angewendet hat, so hält es freilich mit dem Urteil des BGH vom 10.Januar 1956 - 5 StR 529/55 - (BGHSt 8, 393 ff., 396) den besonders vom RG im sog. "Badewanne-Fall" (RGSt. 74, 84 ff.) betonten Gesichtspunkt des eigenen Interesses an der Tat nicht für das vorrangig ausschlaggebende Abgrenzungskriterium.
  • LG Koblenz, 21.05.1963 - 9 Ks 2/62

    Erschiessung, Vergasung im 'Gaswagen' sowie Lebendverbrennung tausender

    Nach dieser von Reichsgericht und Bundesgerichtshof vertretenen subjektiven Teilnahmelehre (vgl. u.a. RGSt. 31, 82; 66, 240; 74, 84; BGHSt 2, 150; 4, 20; 8, 70) muss in den Vordergrund der Betrachtung die Willensrichtung eines jeden Beteiligten gestellt werden, die aufgrund aller Umstände wertend zu ermitteln ist.
  • BGH, 05.07.1951 - 3 StR 333/51

    Erschiessung von 81 weiblichen und 6 männlichen Häftlingen des AEL und des

  • BGH, 12.05.1953 - 1 StR 190/53

    Rechtsmittel

  • LG Wuppertal, 12.03.1968 - 12 Ks 1/67

    Erschiessung eines Zivilisten, von sowjetischen Kriegsgefangenen und von

  • BGH, 15.06.1962 - 4 StR 125/62

    Voraussetzungen der strafgerichtlichen Verurteilung wegen versuchten Mordes in

  • BGH, 22.01.1957 - 5 StR 353/56

    Rechtsmittel

  • LG Wuppertal, 19.05.1952 - 5 Ks 1/51

    Erschiessung des Bürgermeisters von Stollberg wegen Hissens der weissen Fahne auf

  • BGH, 26.04.1951 - 4 StR 43/50

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht