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   VG Frankfurt/Main, 20.08.2003 - 3 G 3283/03   

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https://dejure.org/2003,24664
VG Frankfurt/Main, 20.08.2003 - 3 G 3283/03 (https://dejure.org/2003,24664)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.08.2003 - 3 G 3283/03 (https://dejure.org/2003,24664)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. August 2003 - 3 G 3283/03 (https://dejure.org/2003,24664)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 BSHG, § 76 BSHG, § 123 VwGO
    Illegal erzieltes Einkommen und sozialhilferechtlicher Bedarf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Illegal erzieltes Einkommen und sozialhilferechtlicher Bedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Frankfurt/Main, 06.03.2002 - 3 E 3292/01

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Mittellosigkeit, Einkommen, Vermögen,

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.08.2003 - 3 G 3283/03
    Dies hat das Gericht wiederholt entschieden (vgl. z. B. Beschluss vom 10.07.2000 - 3 G 3226/00 - Juris, Beschluss vom 04.09.2001 - 3 E 3292/01 - Juris).
  • VG Frankfurt/Main, 10.07.2000 - 3 G 3226/00
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.08.2003 - 3 G 3283/03
    Dies hat das Gericht wiederholt entschieden (vgl. z. B. Beschluss vom 10.07.2000 - 3 G 3226/00 - Juris, Beschluss vom 04.09.2001 - 3 E 3292/01 - Juris).
  • SG Duisburg, 29.05.2020 - S 49 AS 3304/16
    Auflage 2017, § 11 SGB II, Rn. 18, 23; in diesem Sinne für das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch [SGB XII] ausdrücklich auch: Schmidt, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., § 82 SGB XII (Stand: 01.02.2020), Rn. 30 m.w.N.; so bereits zum Einkommensbegriff des früheren BSHG: VG Frankfurt, Beschl. v. 20.08.2003 - 3 G 3283/03, juris, Rn. 6; a.A.: LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09.01.2017 - L 23 SO 327/16 B ER, juris, Rn. 46 ff.; SG Berlin, Beschl. v. 21.10.2016 - S 146 SO 1487/16 ER, Rn. 35; SG Aachen, Urt. v. 24.11.2015 - S 14 AS 128/15, juris, Rn. 42; Söhngen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2016 - L 15 SO 301/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Die Rechtslage erweist sich vor diesem Hintergrund für den Bereich der Sozialhilfe zumindest als klärungsbedürftig, umso mehr noch, als aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des SGB XII nur Instanzrechtsprechung mit ganz unterschiedlichen Ergebnissen ersichtlich ist (s. einerseits etwa OVG Berlin, Urteil vom 9. März 1967 - VI B 23.66 -, FEVS 15, 20 [vollständig nur dort, in "Juris" lediglich mit Leitsatz dokumentiert]: Eine wenigstens der Sache nach vom Sozialhilfeträger aufgestellte Forderung an Hilfebedürftige, unrechtmäßig erworbene Mittel zur Beschaffung des Lebensbedarfs einzusetzen, werde von der Rechtsordnung nicht gebilligt; anderseits VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20. August 2003 - 3 G 3283/03 -, in "Juris").
  • LSG Hessen, 07.12.2005 - L 7 AS 81/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zweifel an der Hilfebedürftigkeit - illegale

    Dies deutet darauf hin, dass die Antragsteller über verschwiegene Einkünfte verfügten, wobei dahingestellt bleiben kann, ob es sich hierbei um Einnahmen aus illegalen Geschäften mit nicht verzollten Zigaretten oder um Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit handelt." Schließlich zitiert der Antragsgegner noch den Beschluss des VG vom 20. August 2003 (Az.: 3 G 3283/03 (V): "Auch illegal erzieltes Einkommen ist zu berücksichtigen und anzurechnen, wenn es um die Frage geht, ob ein sozialhilferechtlich relevanter Bedarf für den jeweiligen Bedarfszeitraum besteht.
  • SG Berlin, 21.10.2016 - S 146 SO 1487/16

    Gewinne aus Straftaten sind nicht auf den sozialhilferechtlichen Bedarf

    Bei der gebotenen normativen Betrachtungsweise sind Gewinne aus Straftaten nicht als Einkommen im Sinne von § 82 Abs. 1 SGB XII anzusehen (a. A. VG Frankfurt vom 20. August 2003, 3 G 3283/03, juris, Rn. 6; SG Berlin vom 13. September 2016, S 195 SO 1333/16 ER, unveröffentlicht).
  • SG Köln, 23.07.2015 - S 31 AS 4087/13
    Dieser Einstufung steht zunächst nicht entgegen, dass es sich um Einkommen handelt, dessen Herkunft nicht näher geklärt werden kann bzw. um etwaig (teilweise) sogar illegal erzieltes Einkommen (vgl. zum illegal erzielten Einkommen VG Frankfurt, Beschl. v. 20.8.2003 - 3 G 3283/03; Hess. LSG,Beschl v. 7.12.2005 - L 7 AS 81/05 ER, L 7 AS 102/05 ER; LSG Hamburg, Beschl. v. 7.9.2007 - L 4 B 355/07).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - L 15 SO 331/16
    Die Rechtslage erweist sich vor diesem Hintergrund für den Bereich der Sozialhilfe zumindest als klärungsbedürftig, insbesondere weil aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des SGB XII nur Instanzrechtsprechung mit unterschiedlichem Ergebnissen ersichtlich ist (siehe einerseits etwa OVG Berlin , Urteil vom 9. März 1967 - VI B 23.66 -, FEVS 15, 20 [vollständig nur dort, in "juris" lediglich mit Leitsatz dokumentiert]: Eine wenigstens der Sache nach vom Sozialhilfeträger aufgestellte Forderung an Hilfebedürftige, unrechtmäßig erworbene Mittel zur Beschaffung des Lebensbedarfs einzusetzen, werde von der Rechtsordnung nicht gebilligt; anderer Auffassung VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20. August 2003 - 3 G 3283/03 -, dokumentiert in "juris").
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