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LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2019 - 3 HK O 1292/18 |
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ZPO § 128 Abs. 2, § ... 256; BGB § 133, § 157, § 241 Abs. 2, § 249, § 252, § 271, § 273, § 275 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4, § 276 Abs. 1, § 278, § 280 Abs. 1 S. 2, § 281, § 283 S. 1, § 305c, § 307, § 309 Nrn. 5 u. 12, § 310 Abs. 1, § 313 Abs. 1, § 314 Abs. 1, Abs. 2 S. 3, Abs. 3, § 320 Abs. 1, § 326 Abs. 1, § 390, § 441 Abs. 3; VO (EG) Nr. 593/2008 Art. 1, Art. 3 Abs. 1, Abs. 5, Art. 10, Art. 12
Kein Anspruch auf Schadensersatz u.a. aus einem Lizenzvertrag über die Vermarktung von Fußballspielern
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2019 - 3 HK O 1292/18
- OLG Nürnberg, 06.04.2021 - 3 U 2801/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 10.06.2005 - V ZR 225/04
Rechte des Käufers einer Eigentumswohnung bei Reduzierung der Grundstücksfäche …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2019 - 3 HKO 1292/18
Soweit die Klägerin ihren Anspruch auf "kleinen" Schadensersatz in der Form der vertraglich vorgesehenen Schadensersatzpauschale für jeden Fall der Nichterfüllung einer Teilleistungspflicht geltend macht, ist daneben die automatische Minderung der Gegenleistung, die sich nach dem Wert des durch die Teilunmöglichkeit nicht erbrachten Teils bestimmt (vgl. BGH NZM 2005, 755, BauR 2010, 629, MMR 2013, 783) nur dann nicht ausgeschlossen, wenn der Minderwert durch die Pauschale nicht vollständig ausgeglichen und der Klägerin ein überschießender Schaden entstanden ist - dies kann dahingestellt bleiben, da zur Minderung bisher nichts vorgetragen ist. - OLG Dresden, 16.08.2012 - 5 U 1350/11
Wirtschaftliche Unmöglichkeit; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Kündigung
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2019 - 3 HKO 1292/18
Eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse ist daher zu verneinen, vielmehr verwirklichte sich das bereits bei Vertragsabschluss der Beklagten bekannte greifbare Risiko des Eintritts der Teilunmöglichkeit infolge der bereits am 08.08.2017 erklärten Leistungsverweigerung durch den Spieler - der Kündigungsgrund resultiert nicht aus dem Risikobereich des Kündigungsgegners (vgl. OLG Dresden MDR 2013, 85, OLG Celle ZMR 2015, 228). - BGH, 14.02.1957 - VII ZR 287/56
Frau des Klinikverwalters - § 278 BGB, zum erforderlichen Zusammenhang mit dem …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2019 - 3 HKO 1292/18
§ 278 BGB findet auch dann Anwendung, wenn der vertraglich definierte Erfüllungsgehilfe die Mitwirkung verweigert und überhaupt nicht tätig wird (BGHZ 23, 319).
- BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
Anybet
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2019 - 3 HKO 1292/18
Soweit die Klägerin ihren Anspruch auf "kleinen" Schadensersatz in der Form der vertraglich vorgesehenen Schadensersatzpauschale für jeden Fall der Nichterfüllung einer Teilleistungspflicht geltend macht, ist daneben die automatische Minderung der Gegenleistung, die sich nach dem Wert des durch die Teilunmöglichkeit nicht erbrachten Teils bestimmt (vgl. BGH NZM 2005, 755, BauR 2010, 629, MMR 2013, 783) nur dann nicht ausgeschlossen, wenn der Minderwert durch die Pauschale nicht vollständig ausgeglichen und der Klägerin ein überschießender Schaden entstanden ist - dies kann dahingestellt bleiben, da zur Minderung bisher nichts vorgetragen ist. - BGH, 14.01.2010 - VII ZR 106/08
Werkvertrag: Berechnung des Vergütungsanspruchs des Nachunternehmers gegen den …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2019 - 3 HKO 1292/18
Soweit die Klägerin ihren Anspruch auf "kleinen" Schadensersatz in der Form der vertraglich vorgesehenen Schadensersatzpauschale für jeden Fall der Nichterfüllung einer Teilleistungspflicht geltend macht, ist daneben die automatische Minderung der Gegenleistung, die sich nach dem Wert des durch die Teilunmöglichkeit nicht erbrachten Teils bestimmt (vgl. BGH NZM 2005, 755, BauR 2010, 629, MMR 2013, 783) nur dann nicht ausgeschlossen, wenn der Minderwert durch die Pauschale nicht vollständig ausgeglichen und der Klägerin ein überschießender Schaden entstanden ist - dies kann dahingestellt bleiben, da zur Minderung bisher nichts vorgetragen ist. - BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08
Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2019 - 3 HKO 1292/18
a) Auch wenn die Beklagte nach Auffassung der Kammer gegen ihre vorvertragliche Aufklärungspflicht, §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 2, 241 Abs. 2 BGB, verstieß, indem sie ihre Verhandlungspartner bei der Klägerin nicht von sich aus über die ihr zugegangene außerordentliche fristlose Kündigung des Manager- und Werbeleistungsvertrags vom 08.08.2017 informierte, sondern im Gegenteil der Klägerin vorspiegelte, dass die von dieser geforderte "Player's Guarantee" entbehrlich sei und hinsichtlich der vollständigen Vertragserfüllung kein Risiko bestünde (B 17; Palandt BGB § 311 Rdnr. 40, 123 Rdnr. 9, BGH NJW 2010, 3362), ist der bei der Klägerin entstandene Schaden nicht auf diese Pflichtverletzung zurückzuführen, weil im Fall des Nichtabschlusses des Vertrags mit der Beklagten das Risiko von direkten Vertragsverhandlungen mit dem Spieler nicht zuletzt infolge der Unwirksamkeit der von diesem ausgesprochenen Kündigung des Manager- und Werbeleistungsvertrags mit der Beklagten beträchtlich und der Erfolg solcher Verhandlungen unsicher gewesen wäre. - BGH, 07.12.1987 - II ZR 206/87
Einhaltung bestimmter Dienstzeiten durch den Geschäftsführer einer GmbH
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2019 - 3 HKO 1292/18
Die zu einem konkreten Zeitpunkt geschuldete Teilleistung kann wegen Zeitablaufs nicht mehr erbracht werden; die Erfüllung der Leistungspflicht wird zum Teil unmöglich, da eine Nachholung der Teilleistung nicht mehr möglich ist (vgl. BGH NJW-RR 1988, 420, NJW-RR 1991, 267). - OLG Düsseldorf, 24.07.2012 - 20 W 141/11
Ansprüche der Firma Apple auf Unterlassung des Vertriebs des Samsung Galaxy Tab …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2019 - 3 HKO 1292/18
"warranty" bedeutet - wie allgemein bekannt - "Garantiezusage" (z.B. OLG Düsseldorf, Urt. V. 24.07.2012 - I-20 W 141/11 -, juris). - BGH, 14.11.1990 - VIII ZR 13/90
Nachträgliche Unmöglichkeit der Gebrauchsüberlassung; Annahmeverzug des Mieters
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2019 - 3 HKO 1292/18
Die zu einem konkreten Zeitpunkt geschuldete Teilleistung kann wegen Zeitablaufs nicht mehr erbracht werden; die Erfüllung der Leistungspflicht wird zum Teil unmöglich, da eine Nachholung der Teilleistung nicht mehr möglich ist (vgl. BGH NJW-RR 1988, 420, NJW-RR 1991, 267).
- OLG Nürnberg, 06.04.2021 - 3 U 2801/19
Was ist, wenn der Fußballspieler nicht will?
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 27.06.2019, Az. 3 HK O 1292/18, dahingehend abgeändert, dass.Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 27. Juni 2019, Az.: 3 HK O 1292/18, wird aufgehoben.