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   AG Stuttgart, 10.01.2014 - 3 IN 806/13   

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https://dejure.org/2014,277
AG Stuttgart, 10.01.2014 - 3 IN 806/13 (https://dejure.org/2014,277)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 10.01.2014 - 3 IN 806/13 (https://dejure.org/2014,277)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Januar 2014 - 3 IN 806/13 (https://dejure.org/2014,277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der angemessenen Höhe des Stundensatzes bzgl. eines Sachverständigen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Isoliert bestellter Sachverständiger im Insolvenzverfahren: Vergütung für die Feststellung eines Insolvenzgrundes und der Aussichten der Unternehmensfortführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Vergütung des isolierten Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren mit 105 EUR/Std.

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1348 (Ls.)
  • NZI 2014, 227
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 11.02.2010 - 4 W 138/09

    Sachverständigenvergütung: Vergütung des isoliert beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus AG Stuttgart, 10.01.2014 - 3 IN 806/13
    Der teilweise in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, wonach die Vergütung entsprechend der Vorschrift des § 9 Abs. 2 JVEG zu bemessen sei (vgl. OLG Hamburg, ZInsO 2010, 634; vgl. auch OLG Bamberg, ZInsO 2005, 202; somit vormalige Vergütungshöhe 65, 00 EUR), hat sich der Gesetzgeber nicht anschließen können (vgl. Gesetzesbegründung, BR-Drucks. 517/12, S. 401, 402).
  • AG Darmstadt, 17.10.2013 - 9 IN 612/13

    Vergütung des sogn. "isolierten Sachverständigen" im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Auszug aus AG Stuttgart, 10.01.2014 - 3 IN 806/13
    Zu dem Antrag des Sachverständigen wurde der Bezirksrevisor des Amtsgerichts Stuttgart angehört, der Bezug nehmend auf die Entscheidung des AG Darmstadt (ZInsO 2013, 2400) einen Stundensatz von 95, 00 EUR für angemessen hält.
  • OLG München, 15.06.2005 - 11 W 1423/05

    Höhe des Stundensatzes des Sachverständigen im Insolvenzverfahren

    Auszug aus AG Stuttgart, 10.01.2014 - 3 IN 806/13
    Dagegen hat der Gesetzgeber die insbesondere vom OLG Frankfurt (ZInsO 2006, 540) sowie vom OLG München (ZIP 2005, 1329) vertretene Ansicht, wonach auf Grund einer Regelungslücke der Stundensatz des Sachverständigen entsprechend der Honorargruppe 7 nach § 9 Abs. 1 JVEG a.F. um weitere 15, 00 EUR auf damals insgesamt 80, 00 EUR (nach jetziger Rechtslage somit 95, 00 EUR) zu erhöhen sei, nicht explizit in seinen gesetzgeberischen Willen aufgenommen.
  • OLG Bamberg, 25.01.2005 - 1 W 1/05

    Vergütung eines Rechtsanwalts, der vom Amtsgericht zur Vorbereitung einer

    Auszug aus AG Stuttgart, 10.01.2014 - 3 IN 806/13
    Der teilweise in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, wonach die Vergütung entsprechend der Vorschrift des § 9 Abs. 2 JVEG zu bemessen sei (vgl. OLG Hamburg, ZInsO 2010, 634; vgl. auch OLG Bamberg, ZInsO 2005, 202; somit vormalige Vergütungshöhe 65, 00 EUR), hat sich der Gesetzgeber nicht anschließen können (vgl. Gesetzesbegründung, BR-Drucks. 517/12, S. 401, 402).
  • AG Göttingen, 30.09.2016 - 71 IN 58/16

    Vergütung für Insolvenzeröffnungs-Gutachten: 115 Euro/Stunde!

    - 105 EUR (AG Stuttgart NZI 2014, 227 mit Anm. Keller).

    Nur wenn - ausnahmsweise - in einem Verbraucherinsolvenz(IK-)Verfahren ein Gutachten eingeholt wird, ist ein niedrigerer Stundesatz denkbar (vgl. Keller NZI 2014, 227, 228), wenn der Schuldner keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat.

  • AG Göttingen, 25.07.2016 - 71 IN 21/16

    Insolvenzverfahren: Vergütung des "isolierten" Sachverständigen

    - 105 EUR (AG Stuttgart NZI 2014, 227 mit Anm. Keller).

    Nur wenn - ausnahmsweise - in einem Verbraucherinsolvenz(IK-)Verfahren ein Gutachten eingeholt wird, ist ein niedrigerer Stundesatz denkbar (vgl. Keller NZI 2014, 227, 228), wenn der Schuldner keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat.

  • AG Göttingen, 26.07.2016 - 71 IN 23/16

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütung des isoliert bestellten Sachverständigen

    - 105 EUR (AG Stuttgart NZI 2014, 227 mit Anm. Keller).

    Nur wenn - ausnahmsweise - in einem Verbraucherinsolvenz(IK-)Verfahren ein Gutachten eingeholt wird, ist ein niedrigerer Stundesatz denkbar (vgl. Keller NZI 2014, 227, 228), wenn der Schuldner keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat.

  • OLG Zweibrücken, 11.08.2016 - 6 W 45/16

    Insolvenzverfahren: Höhe des Stundensatzes des isolierten Sachverständigen

    Die seit der Neufassung des § 9 JVEG zur Vergütung des isolierten Sachverständigen ergangene Rechtsprechung ist uneinheitlich (Oberlandesgericht Karlsruhe, aaO: 115, 00 EUR; Amtsgericht Stuttgart, Entscheidung vom 10.Januar.2014, Az. 3 IN 806/13: 105, 00 EUR; Amtsgericht Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Mai 2016, Az. 61 IN 8/16: 95, 00 EUR; Amtsgericht Darmstadt, Beschluss vom 17.Oktober 2013, 9 IN 612/13: 95, 00 bis 115, 00 EUR; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.April.2014, Az. I-10 W 39/14: 95, 00 EUR).
  • AG Göttingen, 13.12.2016 - 71 IN 77/16

    Sachverständigenhonorar: Vergütung des "isolierten" Sachverständigen bei

    Nur wenn - ausnahmsweise - in einem Verbraucherinsolvenz(IK-)Verfahren ein Gutachten eingeholt wird, ist ein niedrigerer Stundesatz denkbar (vgl. Keller NZI 2014, 227, 228), wenn der Schuldner keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat.".
  • AG Göttingen, 02.08.2016 - 71 IN 23/16

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütung des isoliert bestellten Sachverständigen

    Ausnahmen sind allenfalls denkbar im hier nicht vorliegenden Fall, dass ausnahmsweise in einem Verbraucherinsolvenz(IK-)Verfahren ein Gutachten eingeholt wird (vgl. Keller NZI 2014, 227, 228), wenn der Schuldner keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat.
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