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   VG Koblenz, 05.07.2010 - 3 K 1055/09.KO   

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VG Koblenz, 05.07.2010 - 3 K 1055/09.KO (https://dejure.org/2010,16962)
VG Koblenz, Entscheidung vom 05.07.2010 - 3 K 1055/09.KO (https://dejure.org/2010,16962)
VG Koblenz, Entscheidung vom 05. Juli 2010 - 3 K 1055/09.KO (https://dejure.org/2010,16962)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung eines Versorgungswerks für Angehörige freier Berufe verbunden mit einer Pflichtmitgliedschaft und einer Mindestbeitragsregelung; Möglichkeit der Verfassungswidrigkeit wegen der Höhe einer Mindestbeitragsregelung im Einzelfall wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Rechtsanwaltsversorgung: Mindestbeitrag auch bei geringem Einkommen rechtmäßig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindesbeitrag zum Rechtsanwaltsversorgungswerk

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwaltsversorgung: Mindestbeitrag auch bei geringem Einkommen rechtmäßig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mindestbeitrag auch bei geringem Einkommen rechtmäßig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwaltsversorgung: Mindestbeitrag auch bei geringem Einkommen rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsanwaltsversorgung: Mindestbeitrag auch bei geringem Einkommen rechtmäßig - Ausnahme für Rechtsanwälte mit geringem Einkommen ist nicht erforderlich

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 11.00

    Berufsständisches Versorgungswerk; Beitrag; Mindestbeitrag; Beruf;

    Auszug aus VG Koblenz, 05.07.2010 - 3 K 1055/09
    Dass die Einführung eines Versorgungswerks für Angehörige freier Berufe verbunden mit einer Pflichtmitgliedschaft und einer Mindestbeitragsregelung als solche zulässig ist und grundsätzlich weder die durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Handlungsfreiheit noch die in Art. 12 Abs. 1 GG garantierte Freiheit der Berufswahl und -ausübung verletzt, ist in der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 4. April 1989 - 1 BvR 685/88 -, NJW 1990, 1653, und Beschluss vom 25. Februar 1960 - 1 BvR 239/52 -, NJW 1960, 619 - 621) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 11/00 -, NJW 2001, 1590 - 1592) seit langem geklärt.

    Zwar ist in der Rechtsprechung auch geklärt, dass die Höhe einer Mindestbeitragsregelung im Einzelfall wegen Verletzung von Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig sein kann, wenn die im Ganzen verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Berufsausübungsregelung innerhalb der betroffenen Berufsgruppe nicht nur einzelne aus dem Rahmen fallende Sonderfälle, sondern bestimmte Gruppen typischer Fälle ohne zureichenden Grund wesentlich stärker als andere belastet (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2000, a.a.O., 1591 m.w.N.).

    Im Übrigen muss die betroffene Gruppe zahlenmäßig von dem erforderlichen Gewicht sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2000, a.a.O., 1591 und 1592).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11903/04

    Urteil zur Rechtsanwaltsversorgung: nur anwaltliches Einkommen für Beiträge

    Auszug aus VG Koblenz, 05.07.2010 - 3 K 1055/09
    Aufgrund der Urteile des Verwaltungsgerichts Trier vom 29. April 2004 - 6 K 1327/03.TR - und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 1. Februar 2005 - 6 A 11903/04.OVG - ist zwischen den Beteiligten geklärt, dass der Beklagte nicht berechtigt ist, bei der Berechnung des Beitrags des Klägers zum Versorgungswerk auch dessen Einkünfte aus der Tätigkeit als Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft als Einkommen zu berücksichtigen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 10219/01
    Auszug aus VG Koblenz, 05.07.2010 - 3 K 1055/09
    Nach einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts im damaligen Verfahren hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz daraufhin mit Urteil vom 12. Juni 2002 - 6 A 10219/01.OVG - den in § 23 Abs. 4 der Satzung des Beklagten festgelegten einkommensunabhängigen Mindestbeitrag in Höhe von 3/10 des Regelpflichtbeitrages insoweit als unwirksam erachtet, als er auch von Berufsanfängern in den ersten fünf Jahren ihrer Berufstätigkeit gezahlt werden musste.
  • BVerwG, 21.02.1994 - 1 B 19.93

    Rechtsanwälte - Versorgungswerk - Ausnahme wegen geringfügiger Beschäftigung

    Auszug aus VG Koblenz, 05.07.2010 - 3 K 1055/09
    Dies gilt auch für geringfügig beschäftigte Rechtsanwälte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 1 B 19/93 -, NJW 1994, 1888 f.).
  • BVerfG, 04.04.1989 - 1 BvR 685/88

    Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen

    Auszug aus VG Koblenz, 05.07.2010 - 3 K 1055/09
    Dass die Einführung eines Versorgungswerks für Angehörige freier Berufe verbunden mit einer Pflichtmitgliedschaft und einer Mindestbeitragsregelung als solche zulässig ist und grundsätzlich weder die durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Handlungsfreiheit noch die in Art. 12 Abs. 1 GG garantierte Freiheit der Berufswahl und -ausübung verletzt, ist in der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 4. April 1989 - 1 BvR 685/88 -, NJW 1990, 1653, und Beschluss vom 25. Februar 1960 - 1 BvR 239/52 -, NJW 1960, 619 - 621) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 11/00 -, NJW 2001, 1590 - 1592) seit langem geklärt.
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus VG Koblenz, 05.07.2010 - 3 K 1055/09
    Dass die Einführung eines Versorgungswerks für Angehörige freier Berufe verbunden mit einer Pflichtmitgliedschaft und einer Mindestbeitragsregelung als solche zulässig ist und grundsätzlich weder die durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Handlungsfreiheit noch die in Art. 12 Abs. 1 GG garantierte Freiheit der Berufswahl und -ausübung verletzt, ist in der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 4. April 1989 - 1 BvR 685/88 -, NJW 1990, 1653, und Beschluss vom 25. Februar 1960 - 1 BvR 239/52 -, NJW 1960, 619 - 621) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 11/00 -, NJW 2001, 1590 - 1592) seit langem geklärt.
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