Weitere Entscheidung unten: VG Weimar, 28.08.2013

Rechtsprechung
   VG Koblenz, 24.06.2013 - 3 K 1111/12.KO   

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VG Koblenz, 24.06.2013 - 3 K 1111/12.KO (https://dejure.org/2013,18937)
VG Koblenz, Entscheidung vom 24.06.2013 - 3 K 1111/12.KO (https://dejure.org/2013,18937)
VG Koblenz, Entscheidung vom 24. Juni 2013 - 3 K 1111/12.KO (https://dejure.org/2013,18937)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Anl 3 KÜO, § 6 KÜO, § 12 Abs 3 SchfG, § 24 Abs 1 SchfG, § 25 Abs 2 SchfG
    Umsatzsteuerpflicht bei der Gebühr für den Feuerstättenbescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerpflicht für den Erlass des Feuerstättenbescheids durch den Bezirksschornsteinfeger

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der Feuerstättenbescheid im Umsatzsteuerrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Feuerstättenbescheid und die Umsatzsteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerpflicht für Feuerstättenbescheid

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflicht für Feuerstättenbescheid

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Hauseigentümer muss auch Umsatzsteuer auf Feuerstättenbescheid zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bestehende Umsatzsteuerpflicht für Feuerstättenbescheide - Steuerpflicht entfällt nicht allein deswegen, weil Umsatz aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2514/09

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2013 - 3 K 1111/12
    Ob nach Inkrafttreten der wesentlichen Neuregelungen des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes zum 01. Januar 2013 in Bezug auf die Rechtfertigung dieses Bundesgesetzes nach Art. 72 Abs. 2 GG etwas anderes gilt (vgl. insoweit zweifelnd aber letztlich die Frage nicht entscheidend BVerfG, Beschluss vom 04. Februar 2010 - 1 BvR 2514/09 -, juris), braucht hier nicht entschieden zu werden, da dieses Gesetz in seinen wesentlichen Regelungen und insbesondere auch bezüglich der darin enthaltenen Rechtsgrundlage für den Erlass einer Gebührenordnung auf den vorliegenden Sachverhalt keine Anwendung findet.
  • BVerwG, 18.01.2001 - 3 C 7.00

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Vertrauensschutz; Treu und Glauben;

    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2013 - 3 K 1111/12
    Eine Verpflichtung zur Rückerstattung setzt deshalb voraus, dass der auf Erstattung in Anspruch Genommene, hier der Beklagte, eine Leistung ohne Rechtsgrund erlangt hat oder eine sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebung stattgefunden hat (vgl. dazu allgemein z.B. BVerwG, Urteile vom 18. Januar 2001 - 3 C 7/00 -, juris und vom 15. Juni 2006 - 2 C 10/05 -, juris).
  • BFH, 10.11.2011 - V R 41/10

    Unternehmerische Tätigkeit einer Gemeinde beim Betrieb einer Sporthalle und

    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2013 - 3 K 1111/12
    Auch der Hinweis des Klägers auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. November 2011 - V R 41/10 - und die dort in Randnummer 13 enthaltenen Ausführungen rechtfertigt keine ihm günstigere Entscheidung.
  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 10.05

    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn wegen Dienstpflichtverletzung des Beamten,

    Auszug aus VG Koblenz, 24.06.2013 - 3 K 1111/12
    Eine Verpflichtung zur Rückerstattung setzt deshalb voraus, dass der auf Erstattung in Anspruch Genommene, hier der Beklagte, eine Leistung ohne Rechtsgrund erlangt hat oder eine sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebung stattgefunden hat (vgl. dazu allgemein z.B. BVerwG, Urteile vom 18. Januar 2001 - 3 C 7/00 -, juris und vom 15. Juni 2006 - 2 C 10/05 -, juris).
  • VG Saarlouis, 02.03.2017 - 6 K 836/15

    Festsetzung rückständiger Gebühren für eine Feuerstättenschau

    VG Koblenz, Urteil vom 24.06.2013 - 3 K 1111/12.KO -, Rn. 18, zitiert nach juris.

    VG Koblenz, Urteil vom 24.06.2013, a.a.O., Rn. 23; VG Ansbach, Urteil vom 07.10.2015 - AN 11 K 14.01842 -, Rn. 27 ff., jeweils zitiert nach juris.

    VG Koblenz, Urteil vom 24.06.2013, a.a.O., Rn. 24, zitiert nach juris.

  • VG Ansbach, 07.10.2015 - AN 11 K 14.01842

    Mehrwertsteuer bei Gebührenbescheid eines Beliehenen (Stiftung ear)

    Auch für den Beliehenen richtet sich die Frage, ob er Unternehmer ist, grundsätzlich nach § 2 Abs. 1 (so ausdrücklich Stadie in: Rau/Dürrwächter, UStG, § 2 Rn. 1200; zum ebenfalls beliehenen Bezirksschornsteinfeger nach altem Recht VG Koblenz, U. v. 24.6.2013, 3 K 1111/12.KO, juris, Rn. 20 bis 26).
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Rechtsprechung
   VG Weimar, 28.08.2013 - 3 K 1111/12 We   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35560
VG Weimar, 28.08.2013 - 3 K 1111/12 We (https://dejure.org/2013,35560)
VG Weimar, Entscheidung vom 28.08.2013 - 3 K 1111/12 We (https://dejure.org/2013,35560)
VG Weimar, Entscheidung vom 28. August 2013 - 3 K 1111/12 We (https://dejure.org/2013,35560)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.01.2005 - 20 F 2.04

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Vorlage der im angefochtenen Beschluss

    Auszug aus VG Weimar, 28.08.2013 - 3 K 1111/12
    Beschluss vom 24.01.2005 - 20 F 2/04 - Juris Rdnr. 4; ThürOVG, Beschluss vom 27.06.2005 - 2 EO 967/05 - Juris Rdnr. 28).
  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus VG Weimar, 28.08.2013 - 3 K 1111/12
    Nach der Anmerkung von RiBVerwG Gatz zum Urteil des BVerwG vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 - ist insoweit in Rechtsprechung und Schrifttum die Tendenz erkennbar, Umsatzumverteilungen unter 10 % für unschädlich zu halten (JurisPR-BVerwG1/2008 Anm. 2, Abschnitt D)1.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2002 - 15 A 5594/00

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Weimar, 28.08.2013 - 3 K 1111/12
    Das Gleiche muss gelten, wenn wie hier die Folgen einer angestrebten Rechtsänderung so lückenhaft oder missverständlich dargestellt werden, dass die Bürger, soweit sie nicht über spezielle Vorkenntnisse verfügen, den eigentlichen Inhalt des Regelungsvorschlags nicht erfassen können (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.01.2012 - 4 CE 11.2771 - Juris Rdnr. 31; OVG LSH, Urteil vom 20.09.2006 - 2 LB 8/06 - Juris Rdnr. 63; OVG NRW, Urteil vom 23.04.2002 - 15 A 5594/00 - Juris Rdnrn. 33 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2008 - 15 A 2027/08

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Bürgerentscheides;

    Auszug aus VG Weimar, 28.08.2013 - 3 K 1111/12
    Nach § 26 der dortigen Gemeindeordnung muss nämlich ein Bürgerbegehren von einem bestimmten Prozentsatz der Bürger, der sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde richtet, bereits bei Einreichung unterzeichnet sein (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18.04.2012 - 15 A 3047/11 - Juris Rdnr. 12 und vom 30.10.2008 - 15 A 2027/08 - Juris Rdnr. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - 15 A 3047/11

    Anforderungen an die Feststellung der Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens durch

    Auszug aus VG Weimar, 28.08.2013 - 3 K 1111/12
    Nach § 26 der dortigen Gemeindeordnung muss nämlich ein Bürgerbegehren von einem bestimmten Prozentsatz der Bürger, der sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde richtet, bereits bei Einreichung unterzeichnet sein (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18.04.2012 - 15 A 3047/11 - Juris Rdnr. 12 und vom 30.10.2008 - 15 A 2027/08 - Juris Rdnr. 11).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2006 - 2 LB 8/06

    Bürgerbegehren, Haushaltssatzung, Kommunalrecht, Kostendeckungsvorschlag,

    Auszug aus VG Weimar, 28.08.2013 - 3 K 1111/12
    Das Gleiche muss gelten, wenn wie hier die Folgen einer angestrebten Rechtsänderung so lückenhaft oder missverständlich dargestellt werden, dass die Bürger, soweit sie nicht über spezielle Vorkenntnisse verfügen, den eigentlichen Inhalt des Regelungsvorschlags nicht erfassen können (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.01.2012 - 4 CE 11.2771 - Juris Rdnr. 31; OVG LSH, Urteil vom 20.09.2006 - 2 LB 8/06 - Juris Rdnr. 63; OVG NRW, Urteil vom 23.04.2002 - 15 A 5594/00 - Juris Rdnrn. 33 ff.).
  • OVG Thüringen, 27.02.2006 - 2 EO 967/05

    Unzulässigkeit der Durchführung berufsordnungsrechtlicher Verfahren durch

    Auszug aus VG Weimar, 28.08.2013 - 3 K 1111/12
    Beschluss vom 24.01.2005 - 20 F 2/04 - Juris Rdnr. 4; ThürOVG, Beschluss vom 27.06.2005 - 2 EO 967/05 - Juris Rdnr. 28).
  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 4 CE 11.2771

    Zulassung eines Bürgerbegehrens; irreführende und unzulässige Fragestellung;

    Auszug aus VG Weimar, 28.08.2013 - 3 K 1111/12
    Das Gleiche muss gelten, wenn wie hier die Folgen einer angestrebten Rechtsänderung so lückenhaft oder missverständlich dargestellt werden, dass die Bürger, soweit sie nicht über spezielle Vorkenntnisse verfügen, den eigentlichen Inhalt des Regelungsvorschlags nicht erfassen können (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.01.2012 - 4 CE 11.2771 - Juris Rdnr. 31; OVG LSH, Urteil vom 20.09.2006 - 2 LB 8/06 - Juris Rdnr. 63; OVG NRW, Urteil vom 23.04.2002 - 15 A 5594/00 - Juris Rdnrn. 33 ff.).
  • OVG Thüringen, 22.06.2011 - 1 KO 238/10

    Bauplanungsrechtliche Beurteilung; Elektrofachmarkt; nachträgliche Aufstellung

    Auszug aus VG Weimar, 28.08.2013 - 3 K 1111/12
    Es ist vielmehr nur eines von mehreren Hilfsmitteln, anhand derer sich schädliche Auswirkungen ermitteln lassen (BVerwG, a.a.O., Juris Rdnr. 25; vgl. auch ThürOVG, Urteil vom 22.06.2011 - 1 KO 238/10 - Juris Rdnr. 46).
  • VG Weimar, 28.11.2018 - 3 K 213/17

    Bürgerbegehren: Unzulässigkeit der Klage einer stellv. Vertrauensperson neben der

    Die von dem Kläger zu 1) vorgenommene Änderung der Fragestellung und Begründung des Bürgerbegehrens mit Schriftsatz vom 27.11.2018 und in der mündlichen Verhandlung ist nach der gefestigten Rechtsprechung der Kammer möglich, weil es sich hier um die Durchsetzung eines Anspruchs im Wege der Verpflichtungsklage handelt, so dass grundsätzlich danach zu fragen ist, ob der geltend gemachte Anspruch dem jeweiligen Kläger im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zusteht (VG Weimar, Urteil vom 28.08.2013, 3 K 1111/12 We, juris, Rn. 38ff.).
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