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   VG Berlin, 16.08.2019 - 3 K 113.19   

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VG Berlin, 16.08.2019 - 3 K 113.19 (https://dejure.org/2019,24845)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.08.2019 - 3 K 113.19 (https://dejure.org/2019,24845)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. August 2019 - 3 K 113.19 (https://dejure.org/2019,24845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Staats- und Domchor Berlin: Mädchen kann keine Aufnahme in Knabenchor beanspruchen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil zur Aufnahme eines Mädchens in den Knabenchor

  • lto.de (Kurzinformation)

    Klage abgewiesen: Kein Mädchen im Knabenchor

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Mädchen will im Knabenchor mitsingen und klagt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Staats- und Domchor Berlin: Mädchen kann keine Aufnahme in Knabenchor beanspruchen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Staats- und Domchor Berlin: Mädchen kann keine Aufnahme in Knabenchor beanspruchen

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Mädchen will im Knabenchor mitsingen und klagt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ein reiner Knabenchor muss kein Mädchen aufnehmen

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Aufnahme eines Mädchens in den Staats- und Domchor zu Berlin

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ein Mädchen im Knabenchor?

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.08.2019)

    Neunjähriges Mädchen will sich in Knabenchor einklagen

  • tagesspiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.08.2019)

    Klage wegen Diskriminierung: Mädchen will sich in Berliner Knabenchor einklagen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2019 - 3 K 113.19
    Zwar richtet sich die Kunstfreiheit wie alle Freiheitsrechte in erster Linie gegen den Staat; das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist aber zugleich eine objektive Entscheidung für die Freiheit der Kunst (BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, "Esra", juris Rn. 61).

    Soweit es zur Herstellung der Beziehungen zwischen Künstler und Publikum der publizistischen Medien bedarf, sind auch die Personen durch die Kunstfreiheitsgarantie geschützt, die eine solche vermittelnde Tätigkeit ausüben (BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, "Esra", juris Rn. 65).

    Dabei schützt die Kunstfreiheit des Grundgesetzes einerseits die eigentliche künstlerische Betätigung, den so genannten Werkbereich des künstlerischen Schaffens, andererseits auch den "Wirkbereich" der Darbietung und Verbreitung des Werks, in dem der Öffentlichkeit Zugang zu diesem verschafft wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 -, "Mephisto" - juris Rn. 47 ff.; Beschluss vom 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 -, "anachronistischer Zug", - juris Rn. 27 ff.; Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, "Esra", juris Rn. 59, 63).

  • VG Leipzig, 03.05.2004 - 6 K 1168/03
    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2019 - 3 K 113.19
    Schließlich steht der Umstand, dass die Aufnahme in den Staats- und Domchor Berlin an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist, die möglicherweise Zugangsbeschränkungen darstellen, der Annahme einer öffentlichen Einrichtung nicht entgegen (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 3. Mai 2004 - 6 K 1168/03 - juris Rn. 18, das den Leipziger Thomanerchor als öffentliche Einrichtung der Stadt Leipzig einordnet).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2019 - 3 K 113.19
    Dabei schützt die Kunstfreiheit des Grundgesetzes einerseits die eigentliche künstlerische Betätigung, den so genannten Werkbereich des künstlerischen Schaffens, andererseits auch den "Wirkbereich" der Darbietung und Verbreitung des Werks, in dem der Öffentlichkeit Zugang zu diesem verschafft wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 -, "Mephisto" - juris Rn. 47 ff.; Beschluss vom 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 -, "anachronistischer Zug", - juris Rn. 27 ff.; Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, "Esra", juris Rn. 59, 63).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2019 - 3 K 113.19
    Dabei schützt die Kunstfreiheit des Grundgesetzes einerseits die eigentliche künstlerische Betätigung, den so genannten Werkbereich des künstlerischen Schaffens, andererseits auch den "Wirkbereich" der Darbietung und Verbreitung des Werks, in dem der Öffentlichkeit Zugang zu diesem verschafft wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 -, "Mephisto" - juris Rn. 47 ff.; Beschluss vom 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 -, "anachronistischer Zug", - juris Rn. 27 ff.; Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, "Esra", juris Rn. 59, 63).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2014 - 5 S 1.13

    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Kirchenrecht; Evangelische Kirche; Rechtsweg

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2019 - 3 K 113.19
    Die mit der Klage beabsichtigte Aufnahme in den Staats- und Domchor fällt nicht in den Bereich der innerkirchlichen Selbstverwaltung, was zur Folge hätte, dass die Klage wegen des Selbstverwaltungsrechts der Religionsgesellschaften gemäß Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung nicht der staatlichen Gerichtsbarkeit unterläge, sondern vor den kirchlichen Gerichten anhängig zu machen und vom Verwaltungsgericht als unzulässig abzuweisen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - BVerwG 2 C 23/01 - juris, betreffend ein Pfarrerdienstverhältnis; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. März 2014 - OVG 5 S 1.13 - juris Rn. 17, betreffend einen Anspruch auf Aktenherausgabe eines Pfarrers gegen seine ehemalige Pfarrgemeinde).
  • BVerfG, 28.01.2019 - 1 BvR 1738/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Kunstfreiheit durch

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2019 - 3 K 113.19
    Dabei sind entsprechend dem Grundsatz der praktischen Konkordanz die widerstreitenden Positionen in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu einem schonenden Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (st. Rspr., vgl. zu einer Abwägung mit der Kunstfreiheit zuletzt BVerfG, Beschluss vom 28. Januar 2019 - 1 BvR 1738/16 - juris Rn. 23, 26 ff. m. w. N.).
  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86

    Ehenamen

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2019 - 3 K 113.19
    Darüber hinaus lassen sie sich nur noch im Wege einer Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. -, "Feuerwehrabgabe" - juris Rn. 67ff., Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 u.a. -, "Nachtarbeitsverbot", - juris Rn. 55 ff., 61; Beschluss vom 5. März 1991 - 1 BvL 83/86 u.a. -, "Ehename" - juris Rn. 31 ff.; vgl. auch BFH, Urteil vom 17. Mai 2017 - V R 52/15 -, "Freimaurerloge" - juris Rn. 31).
  • BFH, 17.05.2017 - V R 52/15

    Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig - Diskriminierung von Frauen -

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2019 - 3 K 113.19
    Darüber hinaus lassen sie sich nur noch im Wege einer Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. -, "Feuerwehrabgabe" - juris Rn. 67ff., Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 u.a. -, "Nachtarbeitsverbot", - juris Rn. 55 ff., 61; Beschluss vom 5. März 1991 - 1 BvL 83/86 u.a. -, "Ehename" - juris Rn. 31 ff.; vgl. auch BFH, Urteil vom 17. Mai 2017 - V R 52/15 -, "Freimaurerloge" - juris Rn. 31).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2019 - 3 K 113.19
    Darüber hinaus lassen sie sich nur noch im Wege einer Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. -, "Feuerwehrabgabe" - juris Rn. 67ff., Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 u.a. -, "Nachtarbeitsverbot", - juris Rn. 55 ff., 61; Beschluss vom 5. März 1991 - 1 BvL 83/86 u.a. -, "Ehename" - juris Rn. 31 ff.; vgl. auch BFH, Urteil vom 17. Mai 2017 - V R 52/15 -, "Freimaurerloge" - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 30.10.2002 - 2 C 23.01

    Pfarrerdienstverhältnis, kein Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten für Klagen

    Auszug aus VG Berlin, 16.08.2019 - 3 K 113.19
    Die mit der Klage beabsichtigte Aufnahme in den Staats- und Domchor fällt nicht in den Bereich der innerkirchlichen Selbstverwaltung, was zur Folge hätte, dass die Klage wegen des Selbstverwaltungsrechts der Religionsgesellschaften gemäß Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung nicht der staatlichen Gerichtsbarkeit unterläge, sondern vor den kirchlichen Gerichten anhängig zu machen und vom Verwaltungsgericht als unzulässig abzuweisen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - BVerwG 2 C 23/01 - juris, betreffend ein Pfarrerdienstverhältnis; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. März 2014 - OVG 5 S 1.13 - juris Rn. 17, betreffend einen Anspruch auf Aktenherausgabe eines Pfarrers gegen seine ehemalige Pfarrgemeinde).
  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 27.79

    Mitbestimmung des Personalrats - Personalangelegenheiten - Künstlerisches

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

  • VG Berlin, 24.04.2020 - 14 L 45.20

    Zurverfügungstellung von Betreuungsplätzen im Rahmen der Notbetreuung

    Denn aus dem in Artikel 3 Absatz 1 GG bzw. Artikel 10 Absatz 1 VvB verbürgten Gleichheitsrecht folgt als abgeleitetem Teilhaberecht ein Anspruch auf Zugang zu bestehenden öffentlichen Einrichtungen, und zwar im Rahmen gleichheitsgerechter Allgemeinzugänglichkeit (vgl. VG Berlin, Urteil vom 16. August 2019 - 3 K 113.19 -, juris Rn. 37 m.w.N. sowie BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 u.a. -, juris Rn. 106).
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