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   VG Neustadt, 22.03.2010 - 3 K 1150/09.NW   

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https://dejure.org/2010,25841
VG Neustadt, 22.03.2010 - 3 K 1150/09.NW (https://dejure.org/2010,25841)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22.03.2010 - 3 K 1150/09.NW (https://dejure.org/2010,25841)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22. März 2010 - 3 K 1150/09.NW (https://dejure.org/2010,25841)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 16 FZV, § 28 StVZO, § 49 VwVfG
    Widerruf eines Dauerkennzeichens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuverlässigkeit eines Kennzeicheninhabers bei Verstößen gegen die einschlägigen Vorschriften über den Umgang mit dem roten Dauerkennzeichen; Verpflichtung eines Kennzeicheninhabers zum Beweis seiner Vertrauenswürdigkeit im Zeitpunkt der Auftragsvergabe sowie der ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Widerruf eines Dauerkennzeichens wegen Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1992 - 13 B 3083/92

    Rote; Dauerkennzeichen; Ausgabe; Zuverlässigkeit; Kennzeichen; Rote Nummern;

    Auszug aus VG Neustadt, 22.03.2010 - 3 K 1150/09
    Ob der Betroffene zuverlässig i.S.d. § 28 Abs. 3 Satz 1 StVZO a.F. bzw. § 16 Abs. 3 FZV ist, er also die Gewähr dafür bietet, sich zukünftig gesetzeskonform zu verhalten, ist eine am Sinn und Zweck dieser Vorschriften orientierte Prognoseentscheidung (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. November 1992 - 13 B 3083/92 -, juris, Rn. 7).
  • VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 3 K 08.1437

    Rotes Kennzeichen; Widerruf; Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Neustadt, 22.03.2010 - 3 K 1150/09
    Deshalb ist ein Kennzeicheninhaber dann unzuverlässig, wenn er entweder Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften über den Umgang mit dem roten Dauerkennzeichen begangen oder gegen Verkehrs- bzw. Strafvorschriften verstoßen hat, die ihrerseits eine missbräuchliche Verwendung des roten Dauerkennzeichens vermuten lassen (OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., Rn. 11, 13; VG Augsburg, Urteil vom 19. Mai 2009 - Au 3 K 08.1437 -, juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

    Auszug aus VG Neustadt, 22.03.2010 - 3 K 1150/09
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Widerruf eine Berufsausübungsbeschränkung ist, die durch jede vernünftige Erwägung des Gemeinwohls legitimiert ist, solange sie den Betroffenen nicht übermäßig belastet (vgl. BVerfG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97 -, BVerfGE 103, 1 [10]; Jarass/Pieroth, GG, 10. Aufl. 2009, Art. 12 Rn. 36).
  • VG Koblenz, 24.09.2015 - 5 L 794/15

    Rotes Kennzeichen zu Recht entzogen

    Da es dem Antragsteller schließlich möglich ist, im Bedarfsfall sogenannte Kurzzeit-Kennzeichen (§ 16a FZV) zu beantragen, sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass sein wirtschaftliches Interesse an einer - in seinem Sinne ungehinderten - Ausübung seines Gewerbes überwiegt (vgl. hierzu auch VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 22. März 2010 - 3 K 1150/09.NW -, esovgrp).
  • VG Mainz, 16.05.2012 - 3 K 56/12

    Widerruf der Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Widerruf eine Berufsausübungsbeschränkung ist, die durch jede vernünftige Erwägung des Gemeinwohls legitimiert ist, solange sie den Betroffenen nicht übermäßig belastet (vgl. VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 22. März 2010 - 3 K 1150/09.NW - [m.w.N.]).
  • VG Würzburg, 11.01.2012 - W 6 K 11.678
    Wenngleich dies für ihn einen erhöhten Zeit- und Verwaltungsaufwand bedeutet, und er in seiner Flexibilität als Fahrzeughändler eingeschränkt wird, ist der Beklagte ermessensfehlerfrei zu dem Ergebnis gelangt, dass ihm diese Belastung wegen des gewichtigen öffentlichen Interesses an der Zuteilung roter Dauerkennzeichen nur an zuverlässige Personen zumutbar ist (vgl. VG Neustadt, U.v. 22.03.2010, Az: 3 K 1150/09. NW).
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