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   FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2001 - 3 K 1168/99   

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https://dejure.org/2001,16501
FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2001 - 3 K 1168/99 (https://dejure.org/2001,16501)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.12.2001 - 3 K 1168/99 (https://dejure.org/2001,16501)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Dezember 2001 - 3 K 1168/99 (https://dejure.org/2001,16501)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
    Angebliche Zahlungen an ausländische Subunternehmer als verdeckte Gewinnausschüttungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Angebliche Zahlungen an ausländische Subunternehmer als verdeckte Gewinnausschüttungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.07.1994 - I R 128/93

    Abzug von Bewirtungskosten (§ 4 EStG )

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2001 - 3 K 1168/99
    Die fehlenden Angaben sind hier auch nicht nachgeholt worden bzw. - wie insbesondere die in den meisten Fällen fehlende Unterschrift des Geschäftsführers der Klägerin - auch nicht nachholbar (vgl. BFH, Urteil vom 13. Juli 1994, I R 128/93 und I R 130/93, BStBl II 1994, 894 ).
  • FG Saarland, 17.02.2000 - 1 V 317/99

    Vorsteuerabzug bei Strohmann- und Tarngesellschaften

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2001 - 3 K 1168/99
    Ermittelt das Finanzamt erhebliche Umstände, die darauf hindeuten, daß an den Steuerpflichtigen bzw. dessen Betrieb gerichtete Rechnungen nur zum Schein ausgestellt worden sein könnten, so hat der Steuerpflichtige seinerseits nachzuweisen, daß dies nicht zutrifft, sondern die Leistungen wie in den Rechnungen ausgewiesen, erbracht worden sind (Finanzgericht des Saarlandes, Beschluß vom 17. Februar 2000, 1 V 317/99).
  • FG Rheinland-Pfalz, 04.02.2000 - 3 K 2136/97

    Betriebsausgaben bei einem Betrieb gewerblicher Art

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2001 - 3 K 1168/99
    Eine vGA ist nämlich nicht durch einen Leistungsaustausch gegen Entgelt und damit betrieblich veranlaßt, sondern allein durch das Gesellschaftsverhältnis (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. Februar 2000, Aktenzeichen 3 K 2136/97).
  • BFH, 23.10.1985 - I R 230/82

    Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung - Vorgänge, durch die Vermögen einer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2001 - 3 K 1168/99
    Bei der Frage der Beweislastverteilung hat die Vorschrift über die betriebliche Veranlassung von Aufwendungen, § 4 Abs. 4 EStG , Vorrang gegenüber Vorschriften, die anordnen, daß bei der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich außerbetrieblich veranlaßte Vermögensminderungen dem Gewinn hinzuzurechnen sind (BFH, Urteil vom 23. Oktober 1995, I R 230/82, NV 1986, 490).
  • BFH, 22.12.2002 - V B 53/02

    Vorsteuerabzug, Leistungsbeschreibung

    Wegen der Einzelheiten verwies das FG auf die Begründung in dem am selben Tag (14. Dezember 2001) zwischen den Beteiligten ergangenen Urteil u.a. wegen Körperschaftsteuer 1993 bis 1995 (3 K 1168/99).

    Die Bezugnahme in der Vorentscheidung auf die Feststellungen in dem am selben Tag zwischen den Beteiligten ergangenen Urteil u.a. wegen Körperschaftsteuer 1993 bis 1995 (3 K 1168/99) ergibt, dass das FG aus den vorhandenen Unterlagen, die auch Rechnungen einschlossen, nicht entnehmen konnte, welche Leistungen an die Klägerin ausgeführt worden sind.

  • FG Hamburg, 27.11.2019 - 2 K 111/17

    Körperschaftsteuer: Betriebsausgabenabzug einer GmbH aus Scheinrechnungen

    Ermittelt die Finanzbehörde erhebliche Umstände, die darauf hindeuten, dass an den Steuerpflichtigen bzw. dessen Betrieb gerichtete Rechnungen nur zum Schein ausgestellt worden sein könnten, so hat der Steuerpflichtige seinerseits nachzuweisen, dass dies nicht zutrifft, sondern die Leistungen wie in den Rechnungen ausgewiesen, erbracht worden sind (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Dezember 2001, 3 K 1168/99 m.w.N.).
  • FG Münster, 29.10.2021 - 12 K 19/14

    Verlängerung der Festsetzungsfrist durch Begehung einer leichtfertigen

    Ermittelt die Finanzbehörde erhebliche Umstände, die darauf hindeuten, dass an den Steuerpflichtigen bzw. dessen Betrieb gerichtete Rechnungen nur zum Schein ausgestellt worden sein könnten, so hat der Steuerpflichtige seinerseits nachzuweisen, dass dies nicht zutrifft, sondern die Leistungen wie in den Rechnungen ausgewiesen erbracht worden sind (FG Hamburg, Urteil vom 27.11.2019 - 2 K 111/17, DStRE 2020, 606; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.12.2001 - 3 K 1168/99, juris).
  • FG Düsseldorf, 15.09.2020 - 6 K 2408/17

    Unberechtigte Berücksichtigung von Einkäufen als verdeckte Gewinnausschüttung

    Einen Nachweis des Gegenteils habe die Klägerin nicht erbracht, obwohl sie die objektive Beweislast für die betriebliche Veranlassung der in der Buchführung als Betriebsvermögensminderung behandelten Aufwendungen trage (FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.12.2001, 3 K 1168/99).
  • VG Weimar, 23.05.2002 - 3 K 1777/98

    Ausbaubeiträge; Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen

    Die Verwaltungsakten der Beklagten zum vorliegenden Verfahren (zwei Heftungen und eine Doppelheftung) sowie die Gerichtsakten nebst jeweils dazugehöriger Verwaltungsakten der Beklagten zu den Aktenzeichen 3 K 1168/99.We, 3 K 1786/98.We, 3 K 1169/99.We bis 3 K 1171/99.We, 3 K 676/02.We bis 3 K 678/02.We (vgl. auch die Gerichtsakte 3 K 730/02.We) sowie ferner die Gerichtsakten 3 K 276/97.We (zwei Heftungen Verwaltungsakten), 3 E 2394/97.We (ein Ordner Verwaltungsakten) und 3 K 372/98.We (ein Ordner.
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