Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 3 K 1226/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20340
FG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 3 K 1226/11 (https://dejure.org/2012,20340)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.05.2012 - 3 K 1226/11 (https://dejure.org/2012,20340)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 3 K 1226/11 (https://dejure.org/2012,20340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,20340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine regelmäßige Arbeitsstätte eines Leiharbeitnehmers beim Kunden des Arbeitgebers - Unbeachtlichkeit der Möglichkeit zur Minimierung der Wegekosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgeltung der Fahrtkosten eines Leiharbeitnehmers durch die Entfernungspauschale bei einer Tätigkeit in der Schweiz und Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen bei Vorliegen einer Arbeitsstätte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine regelmäßige Arbeitsstätte des Leiharbeitnehmers beim Auftraggeber des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine regelmäßige Arbeitsstätte des Leiharbeitnehmers beim Auftraggeber des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Leiharbeitnehmers

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei Leiharbeitnehmern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1826
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 17.06.2010 - VI R 35/08

    Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer - Verpflegungsmehraufwand

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 3 K 1226/11
    Der Kläger ließ erwidern, der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 17. Juni 2010 VI R 35/08 (BFHE 230, 147, BStBl II 2010, 852) entschieden, dass es sich bei der Tätigkeit von Leiharbeitnehmern um eine Auswärtstätigkeit handele, weil der Leiharbeitnehmer sich zu Beginn seiner Tätigkeit nicht darauf einstellen könne, dauerhaft an einem Ort tätig zu sein.

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann ein Arbeitnehmer nach diesen Vorschriften Mehraufwendungen für seine Verpflegung dann als Werbungskosten abziehen, wenn sich der Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen auf einer sog. "Auswärtstätigkeit" befunden hat (BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 VI R 35/08, BFHE 230, 147, BStBl II 2010, 852, m.w.N.).

    Leiharbeitnehmer könnten sich ebenso nicht darauf einrichten, an einem bestimmten Tätigkeitsmittelpunkt/regelmäßigen Arbeitsstätte dauerhaft tätig zu sein, weil es zwar nicht ausgeschlossen sei, dass Leiharbeitnehmer auch längerfristig an einer bestimmten Tätigkeitsstätte zum Einsatz kommen können, dies aber letztlich von der konkreten Ausgestaltung und Dauer der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und dessen Kunden abhängig ist (BFH-Urteil in BFHE 230, 147, BStBl II 2010, 852).

  • BFH, 10.07.2008 - VI R 21/07

    Betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 3 K 1226/11
    Er lässt vortragen, nach den BFH-Urteilen vom 10. Juli 2008 VI R 21/07 (BFHE 222, 391, BStBl II 2009, 818) und vom 9. Juli 2009 VI R 21/08 (BFHE 225, 449, BStBl II 2009, 822) stelle die betriebliche Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers dar, auch wenn er dort längerfristig eingesetzt werde.

    aa) Die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers ist demgegenüber keine regelmäßige Arbeitsstätte; die Entfernungspauschale kommt demnach auch dann nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Kunden des Arbeitgebers längerfristig eingesetzt ist (BFH-Urteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFHE 222, 391, BStBl II 2009, 818; vom 9. Juli 2009 VI R 21/08, BFHE 225, 449, BStBl II 2009, 822; vom 9. Juli 2009 VI R 42/08, BFH/NV 2009, 1806).

    Auch bei längerfristigem Einsatz des Arbeitnehmers beim Kunden stehe die Tätigkeit unter dem (dem Einfluss des Arbeitnehmers entzogenen) Vorbehalt, dass die (vom Arbeitsverhältnis unabhängige) Vertragsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Kunde Bestand hat (BFH-Urteil in BFHE 222, 391, BStBl II 2009, 818).

  • BFH, 09.07.2009 - VI R 42/08

    Tätigkeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 3 K 1226/11
    aa) Die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers ist demgegenüber keine regelmäßige Arbeitsstätte; die Entfernungspauschale kommt demnach auch dann nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Kunden des Arbeitgebers längerfristig eingesetzt ist (BFH-Urteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFHE 222, 391, BStBl II 2009, 818; vom 9. Juli 2009 VI R 21/08, BFHE 225, 449, BStBl II 2009, 822; vom 9. Juli 2009 VI R 42/08, BFH/NV 2009, 1806).

    Folglich stand auch im Streitfall der Arbeitseinsatz unter dem Vorbehalt des Fortbestands einer --vom Arbeitsverhältnis unabhängigen-- Vertragsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Kunde (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1806), auf deren Fortbestand und Dauer der Kläger keinerlei Einfluss hatte.

  • BFH, 09.07.2009 - VI R 21/08

    Tätigkeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 3 K 1226/11
    Er lässt vortragen, nach den BFH-Urteilen vom 10. Juli 2008 VI R 21/07 (BFHE 222, 391, BStBl II 2009, 818) und vom 9. Juli 2009 VI R 21/08 (BFHE 225, 449, BStBl II 2009, 822) stelle die betriebliche Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers dar, auch wenn er dort längerfristig eingesetzt werde.

    aa) Die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers ist demgegenüber keine regelmäßige Arbeitsstätte; die Entfernungspauschale kommt demnach auch dann nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Kunden des Arbeitgebers längerfristig eingesetzt ist (BFH-Urteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFHE 222, 391, BStBl II 2009, 818; vom 9. Juli 2009 VI R 21/08, BFHE 225, 449, BStBl II 2009, 822; vom 9. Juli 2009 VI R 42/08, BFH/NV 2009, 1806).

  • BFH, 09.02.2012 - VI R 44/10

    Fahrtkosten im Rahmen eines Vollzeitstudiums

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 3 K 1226/11
    c) Diese Würdigung des Senats steht im Übrigen auch in Einklang mit der neueren Rechtsprechung des BFH zur regelmäßigen Arbeitsstätte in Bildungseinrichtungen (BFH-Urteile vom 9. Februar 2012 VI R 44/10, vom BFH zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, DStR 2012, 644; vom 9. Februar 2012 VI R 42/11, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2012, 856): Der BFH hat dort eine Bildungseinrichtung nicht als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen, obwohl die berufliche Fort- oder Ausbildung die volle Arbeitszeit des Steuerpflichtigen in Anspruch nahm, weil diese nur vorübergehend und nicht auf Dauer angelegt sei.
  • BFH, 09.02.2012 - VI R 42/11

    Fahrtkosten im Rahmen einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 3 K 1226/11
    c) Diese Würdigung des Senats steht im Übrigen auch in Einklang mit der neueren Rechtsprechung des BFH zur regelmäßigen Arbeitsstätte in Bildungseinrichtungen (BFH-Urteile vom 9. Februar 2012 VI R 44/10, vom BFH zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, DStR 2012, 644; vom 9. Februar 2012 VI R 42/11, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2012, 856): Der BFH hat dort eine Bildungseinrichtung nicht als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen, obwohl die berufliche Fort- oder Ausbildung die volle Arbeitszeit des Steuerpflichtigen in Anspruch nahm, weil diese nur vorübergehend und nicht auf Dauer angelegt sei.
  • BFH, 09.02.2012 - VI R 22/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei Outsourcing; Sonderfall bei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 3 K 1226/11
    Das sei etwa bei Leiharbeitnehmern der Fall (zuletzt BFH-Urteil vom 9. Februar 2012 VI R 22/10, vom BFH zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, www.bundesfinanzhof.de).
  • BFH, 10.04.2008 - VI R 66/05

    Ermittlung der Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen, jedoch befristeten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 3 K 1226/11
    b) Eine auswärtige Tätigkeitsstätte wird außerdem nicht durch bloßen Zeitablauf (Ablauf von drei Monaten) zur regelmäßigen Arbeitsstätte (BFH-Urteil vom 10. April 2008 VI R 66/05, BFHE 221, 35, BStBl II 2008, 825).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04

    Keine Entfernungspauschale für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ab

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 3 K 1226/11
    Tätigkeitsmittelpunkt i.S. des § 9 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG und regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG sind nach der neueren Rechtsprechung des BFH jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder aufsucht; dies ist regelmäßig der Betrieb des Arbeitgebers oder ein Zweigbetrieb (BFH-Urteile vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074; vom 11. Mai 2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791).
  • BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03

    Beruflich veranlasste Hotelübernachtungen am Arbeitsort

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 3 K 1226/11
    Tätigkeitsmittelpunkt i.S. des § 9 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG und regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG sind nach der neueren Rechtsprechung des BFH jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder aufsucht; dies ist regelmäßig der Betrieb des Arbeitgebers oder ein Zweigbetrieb (BFH-Urteile vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074; vom 11. Mai 2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791).
  • BFH, 15.05.2013 - VI R 43/12

    Auswärtstätigkeit bei Leiharbeit

    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1826 veröffentlichten Gründen stattgegeben.
  • VG Freiburg, 13.03.2012 - A 3 K 1178/10
    Dem Gericht liegen die Akten zweier Eilverfahren (A 3 K 1179/10, A 3 K 1226/11), die Akte des Bundesamtes, die Gerichtsakte des Klageverfahrens der Eltern und des Bruders des Klägers Ziff. 1 (A 3 K 1143/10) und die dazu beigezogene Akte des Bundesamtes sowie die den Klägern mit der Ladung zur mündlichen Verhandlung mitgeteilten Erkenntnismittel vor.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht