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FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2012 - 3 K 124/11 |
Zitiervorschläge
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 3 K 124/11 (https://dejure.org/2012,51647)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgeblichkeit einer durch mautpflichtigen Tunnel führenden, nur für PKW nutzbaren kürzeren Strecke für Entfernungspauschale auch bei Verwendung eines Mopeds und Befahrung einer längeren Strecke
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Maßgeblichkeit einer durch mautpflichtigen Tunnel führenden, nur für PKW nutzbaren kürzeren Strecke für Entfernungspauschale auch bei Verwendung eines Mopeds und Befahrung einer längeren Strecke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Entfernungspauschale: Muss Finanzamt Umweg wegen eines Fahrverbotes für Mopeds anerkennen?
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2012 - 3 K 124/11
- BFH, 24.09.2013 - VI R 20/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- Drs-Bund, 10.10.2000 - BT-Drs 14/4242
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2012 - 3 K 124/11
Diese Auslegung ergibt sich auch aus den Gesetzesmaterialien (vgl. Gesetzentwurf der damaligen Koalitionsfraktionen vom 10. Oktober 2000, BTDrucks 14/4242, S. 6).Hier heißt es wörtlich (BTDrucks 14/4242, S. 6):.
- FG Hamburg, 24.03.2003 - II 61/02
Umwegfahrten aufgrund von Krankheit
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2012 - 3 K 124/11
So war z.B. die kürzeste Wegstrecke, die über eine Hochbrücke führte, für einen Steuerpflichtigen, der unter Höhenangst litt, nicht benutzbar (vgl. FG Hamburg, DStRE 2003, 968 ). - BFH, 10.04.2007 - VI B 134/06
Entfernungspauschale; offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2012 - 3 K 124/11
Das Tatbestandsmerkmal "verkehrsgünstiger" wird im Regelfall so verstanden, dass mit der Nutzung der anderen Straßenverbindung eine Zeitersparnis verbunden ist, es können jedoch auch andere Kriterien wie z.B. die Streckenführung oder Ampelschaltung die Nutzung einer anderen Straßenverbindung als "offensichtlich verkehrsgünstiger" rechtfertigen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Oktober 1975 - VI R 33/74 -, BStBl. II 1975, 852; BFH-Beschluss vom 0. April 2007 - VI B 134/06 -, BFH/NV 2007, 1309 ). - BFH, 10.10.1975 - VI R 33/74
Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Benutzung einer …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2012 - 3 K 124/11
Das Tatbestandsmerkmal "verkehrsgünstiger" wird im Regelfall so verstanden, dass mit der Nutzung der anderen Straßenverbindung eine Zeitersparnis verbunden ist, es können jedoch auch andere Kriterien wie z.B. die Streckenführung oder Ampelschaltung die Nutzung einer anderen Straßenverbindung als "offensichtlich verkehrsgünstiger" rechtfertigen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Oktober 1975 - VI R 33/74 -, BStBl. II 1975, 852;… BFH-Beschluss vom 0. April 2007 - VI B 134/06 -, BFH/NV 2007, 1309 ).