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   VG Karlsruhe, 19.08.2009 - 3 K 1261/09   

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https://dejure.org/2009,29886
VG Karlsruhe, 19.08.2009 - 3 K 1261/09 (https://dejure.org/2009,29886)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.08.2009 - 3 K 1261/09 (https://dejure.org/2009,29886)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. August 2009 - 3 K 1261/09 (https://dejure.org/2009,29886)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    § 80 Abs. 5 VwGO, § 9 Abs. 1 S. 1 - 3 GlüStV
    Auf Bundesland beschränktes Glückspielangebot ist rechtswidrig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09

    Summarische Prüfung der Vereinbarkeit des GlüStVtrG BW mit Europa- und

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. August 2009 - 3 K 1261/09 - geändert.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2011 - 6 S 444/11

    Ordnungsrechtliche Inanspruchnahme einer die Konzernspitze bildenden Gesellschaft

    Zwar hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 19.08.2009 - 3 K 1261/09 - die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 18.05.2009 angeordnet, doch hat der Senat mit Beschluss vom 29.04.2010 den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 19.08.2009 geändert und den Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 18.05.2009 abgelehnt.
  • VG Karlsruhe, 04.05.2010 - 3 K 2526/09

    Untersagung der Werbung für verbotenes Glücksspiel im Internet

    Soweit die Kammer diesbezüglich eine andere Auffassung vertreten hat (vgl. Urt. v. 17.12.2007 - 3 K 2901/06 -, juris; zuletzt Beschl. v. 19.08.2009 - 3 K 1261/09 -), hält sie daran nicht mehr fest.
  • VG Karlsruhe, 14.04.2010 - 3 K 2144/09

    Verbot von Glücksspielen (Sport- und Finanzwetten) im Internet in

    Soweit die Kammer diesbezüglich eine andere Auffassung vertreten hat (vgl. Urt. v. 17.12.2007 - 3 K 2901/06 -, juris; zuletzt Beschl. v. 19.08.2009 - 3 K 1261/09 -), hält sie daran nicht mehr fest.
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