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   FG München, 08.02.2012 - 3 K 1296/11   

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https://dejure.org/2012,13047
FG München, 08.02.2012 - 3 K 1296/11 (https://dejure.org/2012,13047)
FG München, Entscheidung vom 08.02.2012 - 3 K 1296/11 (https://dejure.org/2012,13047)
FG München, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 3 K 1296/11 (https://dejure.org/2012,13047)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zuordnung der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung in einem Reihengeschäft

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuordnung der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung in einem Reihengeschäft der ersten Lieferung; Stattfinden der Verschaffung der Verfügungsmacht in der Regel im Mitgliedstaat der ersten Lieferung mit der Übergabe an den Frachtführer im Fall der Beauftragung ...

  • Betriebs-Berater

    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung in einem Reihengeschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung in einem Reihengeschäft bei Versendung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuordnung der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung in einem Reihengeschäft bei Versendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Innergemeinschaftliche Lieferung in einem Reihengeschäft

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung in einem Reihengeschäft

Papierfundstellen

  • BB 2012, 2209
  • EFG 2012, 1502
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 16.12.2010 - C-430/09

    Euro Tyre Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 8 Abs. 1 Buchst. a

    Auszug aus FG München, 08.02.2012 - 3 K 1296/11
    Der EuGH hat zu solchen innergemeinschaftlichen Reihengeschäften weiter entschieden (Urteil vom 16. Dezember 2010 Rs. C-430/09, Euro Tyre Holding BV, DStR 2011, 23, UR 2011, 176), dass es bei aufeinanderfolgenden zwei Lieferungen mit Steuerpflichtigen, von denen nur eine einzige als innergemeinschaftliche Beförderung durchgeführt werden kann, für die Bestimmung, welchem Umsatz diese Beförderung zuzurechnen ist, notwendig ist, eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, um festzustellen, welche der beiden Lieferungen alle Voraussetzungen für eine (steuerfreie) innergemeinschaftliche Lieferung erfüllt.

    In einem solchen Fall kann die innergemeinschaftliche Beförderung aber nicht mehr dieser (der ersten) Lieferung zugerechnet werden (EuGH-Urteil vom 16. Dezember 2010, Rs. C-430/09, Euro Tyre Holding BV, DStR 2011, 23).

    In diesem Fall kann die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung aber nicht mehr der Lieferung der Klägerin zugeordnet werden (EuGH-Urteil vom 16. Dezember 2010, Rs. C-430/09, Euro Tyre Holding BV, DStR 2011, 23, Rz 33).

  • BFH, 11.08.2011 - V R 3/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft -

    Auszug aus FG München, 08.02.2012 - 3 K 1296/11
    In diesem Zusammenhang erachtet es der BFH als entscheidungserheblich, dass der erste Abnehmer einem Beauftragten eine Vollmacht zur Abholung oder Beförderung des gelieferten Gegenstands in das übrige Gemeinschaftsgebiet erteilt, wobei es unschädlich sein soll, dass der zweite Abnehmer die Kosten dieser Beförderung trägt (Urteil vom 11. August 2011 V R 3/10, DStR 2011, 2047).

    Dies hat vor allem auch für die Klägerin nicht auf eine zentrale "Steuerung" durch die B als Versender schließen lassen, auch -wie ausgeführt- weil in keinem Fall eine Bevollmächtigung der Frachtführer oder Abholer vorliegt (BFH-Urteil vom 11. August 2011 V R 3/10, DStR 2011, 2047).

  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG München, 08.02.2012 - 3 K 1296/11
    Diese Nachweispflichten sind allerdings keine materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung; sie bestimmen lediglich, dass und wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat (BFH-Urteile vom 8. November 2007 V R 72/05, BFH/NV 2008, 905 und vom 6. Dezember 2007 V R 59/03, BStBl II 2009, 57 unter Bezugnahme auf EuGH-Urteil vom 27. September 2007 Rs. C-146/05, Collée, Slg. 2007, I-7861, UR 2007, 813).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn trotz der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen (BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 72/05, BFH/NV 2008, 905 und EuGH-Urteil vom 27. September 2007 Rs. C-146/05, Collée, Slg. 2007, I-7861, UR 2007, 813).

  • BFH, 06.12.2007 - V R 59/03

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG München, 08.02.2012 - 3 K 1296/11
    Diese Nachweispflichten sind allerdings keine materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung; sie bestimmen lediglich, dass und wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat (BFH-Urteile vom 8. November 2007 V R 72/05, BFH/NV 2008, 905 und vom 6. Dezember 2007 V R 59/03, BStBl II 2009, 57 unter Bezugnahme auf EuGH-Urteil vom 27. September 2007 Rs. C-146/05, Collée, Slg. 2007, I-7861, UR 2007, 813).

    Dann ist die Steuerbefreiung zu gewähren, auch wenn der Unternehmer die nach § 6a Abs. 3 UStG erforderlichen Nachweise nicht erbrachte (BFH-Urteil vom 6. Dezember 2007 V R 59/03, BStBl II 2009, 57).

  • BFH, 28.05.2009 - V R 23/08

    Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen - Ergänzung und Berichtigung -

    Auszug aus FG München, 08.02.2012 - 3 K 1296/11
    Diese Aufzeichnungen müssen dabei rechtzeitig, d.h. bis zu dem Zeitpunkt geführt werden, zu dem der Unternehmer die Voranmeldung für den Voranmeldungszeitraum der jeweils geltend gemachten innergemeinschaftlichen Lieferung abgegeben hat (BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 V R 23/08, BFH/NV 2009, 1565 zu Ausfuhrlieferungen).

    Hat der Unternehmer für die Lieferung buchmäßige Aufzeichnungen bis zum maßgeblichen Zeitpunkt geführt, kann er diese bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht berichtigen und / oder ergänzen (BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 V R 23/08, a.a.O.).

  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

    Auszug aus FG München, 08.02.2012 - 3 K 1296/11
    Diese Nachweispflichten sind allerdings keine materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung; sie bestimmen lediglich, dass und wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat (BFH-Urteile vom 8. November 2007 V R 72/05, BFH/NV 2008, 905 und vom 6. Dezember 2007 V R 59/03, BStBl II 2009, 57 unter Bezugnahme auf EuGH-Urteil vom 27. September 2007 Rs. C-146/05, Collée, Slg. 2007, I-7861, UR 2007, 813).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn trotz der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen (BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 72/05, BFH/NV 2008, 905 und EuGH-Urteil vom 27. September 2007 Rs. C-146/05, Collée, Slg. 2007, I-7861, UR 2007, 813).

  • EuGH, 27.09.2007 - C-184/05

    Twoh International - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a

    Auszug aus FG München, 08.02.2012 - 3 K 1296/11
    Für diese Voraussetzungen der Steuerbefreiung trägt die Klägerin die Beweislast (EuGH-Urteil vom 27. September 2007 Rs. C-184/05, Twoh International, Rn. 26, Slg. 2007, I-7897, UR 2007, 782).

    Die Finanzbehörden (und damit die Finanzgerichte im Rahmen ihrer Amtsermittlung) müssen insoweit keine Nachforschungen im anderen Mitgliedstaat anstellen (EuGH-Urteil vom 27. September 2007 Rs. C-184/05, a.a.O.).

  • BFH, 18.07.2002 - V R 3/02

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung

    Auszug aus FG München, 08.02.2012 - 3 K 1296/11
    In Ausfüllung dieser Befugnis (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juli 2002 V R 3/02, BStBl II 2003, 616) verlangt § 6a Abs. 3 Satz 1 UStG, dass die Voraussetzungen der innergemeinschaftlichen Lieferung vom Unternehmer nachgewiesen werden müssen.
  • BFH, 17.02.2011 - V R 28/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Anforderungen an Versendungsbeleg - Bedeutung

    Auszug aus FG München, 08.02.2012 - 3 K 1296/11
    (vgl. die Einzelaufstellung in Tz. 2.c.cc.ddd), fehlt entweder der Frachtbrief vollständig, oder aus dem vorliegenden CMR-Frachtbrief ist kein Auslieferungsort erkennbar (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 2002 V R 28/10, BFH/NV 2011, 1448 unter II.3.b); die Belegnachweise sind insoweit unzureichend (§ 17a Abs. 4 i.V.m § 10 Abs. 1 UStDV).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-245/04

    EMAG Handel Eder - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie

    Auszug aus FG München, 08.02.2012 - 3 K 1296/11
    Kommt es bei zwei aufeinanderfolgenden Lieferungen desselben Gegenstands, die gegen Entgelt zwischen Steuerpflichtigen vorgenommen werden, die als solche handeln (= Unternehmer), zu einer einzigen innergemeinschaftlichen Versendung oder Beförderung dieses Gegenstands, kann auch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Versendung oder Beförderung nur einer der beiden Lieferungen zugeordnet werden, die dann als einzige nach Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabsatz 1 der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei ist (EuGH-Urteil vom 6. April 2006 C-245/04, EMAG Handel Eder, Slg. 2006, I-3227, UR 2006, 342).
  • EuGH, 07.12.2010 - C-285/09

    R. - Sechste Richtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a - Hinterziehung von

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