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   VG Neustadt, 22.02.2010 - 3 K 1414/09.NW   

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https://dejure.org/2010,20283
VG Neustadt, 22.02.2010 - 3 K 1414/09.NW (https://dejure.org/2010,20283)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22.02.2010 - 3 K 1414/09.NW (https://dejure.org/2010,20283)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22. Februar 2010 - 3 K 1414/09.NW (https://dejure.org/2010,20283)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen eines Vorbereitungslehrgangs auf die Prüfung zum Industriemeister

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifikation eines Vorbereitungslehrganges auf eine Prüfung zum Industriemeister als Berufsausbildung i.S.d. Zurückstellungstatbestandes des Wehrpflichtgesetzes (WPflG); Abstellen auf das Verleihen von zusätzlichen Befähigungen und Berechtigungen i.R.d. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Teilnahme an Industriemeisterkurs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Teilnahme an Industriemeisterkurs

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Künftiger Industriemeister kann Zurückstellung vom Wehrdienst verlangen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wehrdienst: Zurückstellung bei Meisterlehrgängen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wehrdienst - Zurückstellung wegen Teilnahme an Industriemeisterkurs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Teilnahme an Industriemeisterkurs zulässig - Wehrpflichtgesetz schützt auch vor Unterbrechungen von Meisterprüfungslehrgängen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.01.1994 - 8 C 34.92

    Unterscheidung zwischen Ausbildung und beruflicher Fortbildung im Hinblick auf

    Auszug aus VG Neustadt, 22.02.2010 - 3 K 1414/09
    Hierunter fallen Lernvorgänge, die keine zusätzliche Befähigung oder Berechtigung verschaffen, sondern lediglich Fortbildung im ausgeübten Beruf sind, mit der das berufliche Wissen und Können vertieft werden soll (Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 57.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 100 S. 39, vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 183 S. 2 und vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - a.a.O.).

    Gegenüber der Berufsausübung und der Fortbildung im ausgeübten Beruf wird die Ausbildung - im Sinne der hier relevanten Berufsausbildung - dadurch gekennzeichnet und abgegrenzt, dass eine als Ausbildung zu qualifizierende Veranstaltung - erstens - überwiegend durch den Ausbildungszweck geprägt sein muss und überdies - zweitens - zum Erwerb einer zusätzlichen, bisher nicht innegehabten Berechtigung zur Berufsausübung führen muss (Urteil vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O.).

    Entscheidend für die Einordnung eines Lehrgangs ist auch nicht seine Bezeichnung als "Ausbildung", "Fortbildung" oder "Weiterbildung", sondern seine überwiegende inhaltliche Prägung durch den Ausbildungszweck, den Teilnehmern eine zusätzliche Befähigung oder Berechtigung zu verschaffen, die ihnen die Ausübung eines sonst nicht zugänglichen Berufs erlaubt (Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 57.73 - a.a.O. und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O. S. 3 ).

    Für die Annahme einer Berufsausbildung kommt es insoweit auf die Berufsbilder an, die kraft rechtlicher Ordnung oder tatsächlicher Übung von der Gesellschaft als selbstständige Berufe angesehen werden (Urteile vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 38.76 - a.a.O. S. 92 , vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 90.80 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 143 S. 9 , vom 24. August 1988 - BVerwG 8 C 80.86 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 27 S. 4 und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 13.11.2006 - 6 C 22.05

    Einberufung; Zurückstellung; besondere Härte; berufliche Gründe; sachgrundlos

    Auszug aus VG Neustadt, 22.02.2010 - 3 K 1414/09
    Bei der Anwendung des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c WPflG ist jedoch auch nach der Neufassung durch das 2. ZDÄndG zwischen der durch die Vorschrift geschützten (Berufs-)Ausbildung einerseits und der beruflichen Fortbildung andererseits zu unterscheiden (Urteil vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - a.a.O. Rn. 16).

    Hierunter fallen Lernvorgänge, die keine zusätzliche Befähigung oder Berechtigung verschaffen, sondern lediglich Fortbildung im ausgeübten Beruf sind, mit der das berufliche Wissen und Können vertieft werden soll (Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 57.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 100 S. 39, vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 183 S. 2 und vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - a.a.O.).

  • BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 57.73

    Besuch der Abendschule als Ausbildung wegen ausdrücklich zeitlicher und

    Auszug aus VG Neustadt, 22.02.2010 - 3 K 1414/09
    Hierunter fallen Lernvorgänge, die keine zusätzliche Befähigung oder Berechtigung verschaffen, sondern lediglich Fortbildung im ausgeübten Beruf sind, mit der das berufliche Wissen und Können vertieft werden soll (Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 57.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 100 S. 39, vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 183 S. 2 und vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - a.a.O.).

    Entscheidend für die Einordnung eines Lehrgangs ist auch nicht seine Bezeichnung als "Ausbildung", "Fortbildung" oder "Weiterbildung", sondern seine überwiegende inhaltliche Prägung durch den Ausbildungszweck, den Teilnehmern eine zusätzliche Befähigung oder Berechtigung zu verschaffen, die ihnen die Ausübung eines sonst nicht zugänglichen Berufs erlaubt (Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 57.73 - a.a.O. und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O. S. 3 ).

  • BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 90.80

    Anspruch auf Rückstellung vom Wehrdienst wegen einer Facharztausbildung -

    Auszug aus VG Neustadt, 22.02.2010 - 3 K 1414/09
    Für die Annahme einer Berufsausbildung kommt es insoweit auf die Berufsbilder an, die kraft rechtlicher Ordnung oder tatsächlicher Übung von der Gesellschaft als selbstständige Berufe angesehen werden (Urteile vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 38.76 - a.a.O. S. 92 , vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 90.80 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 143 S. 9 , vom 24. August 1988 - BVerwG 8 C 80.86 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 27 S. 4 und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O. ).
  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 72.63

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids

    Auszug aus VG Neustadt, 22.02.2010 - 3 K 1414/09
    Zwar kann nicht jede der Berufsausbildung irgendwie förderliche Maßnahme als Ausbildung im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG anerkannt werden, sondern nur ein allgemeiner, für die Erreichung des Berufsziels notwendiger und unmittelbar dienlicher Ausbildungsgang (Urteil vom 20. März 1964 - BVerwG 7 C 72.63 - BVerwGE 18, 158 zu einem dem Vorbereitungslehrgang zu einer handwerklichen Meisterprüfung vorhergehenden "Aufbaulehrgang").
  • BVerwG, 27.07.1977 - 8 C 38.76
    Auszug aus VG Neustadt, 22.02.2010 - 3 K 1414/09
    Für die Annahme einer Berufsausbildung kommt es insoweit auf die Berufsbilder an, die kraft rechtlicher Ordnung oder tatsächlicher Übung von der Gesellschaft als selbstständige Berufe angesehen werden (Urteile vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 38.76 - a.a.O. S. 92 , vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 90.80 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 143 S. 9 , vom 24. August 1988 - BVerwG 8 C 80.86 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 27 S. 4 und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O. ).
  • BVerwG, 07.03.1996 - 8 C 47.95

    Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund der allgemeinen Härteklausel -

    Auszug aus VG Neustadt, 22.02.2010 - 3 K 1414/09
    Im Gegensatz zur Ausbildung genießt die berufliche Fortbildung nicht den Zurückstellungsschutz des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG (Beschluss vom 7. März 1996 - BVerwG 8 C 47.95 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 198).
  • BVerwG, 24.08.1988 - 8 C 80.86

    Zurückstellung vom Zivildienst - Ausbildung zum Krankenpflegehelfer -

    Auszug aus VG Neustadt, 22.02.2010 - 3 K 1414/09
    Für die Annahme einer Berufsausbildung kommt es insoweit auf die Berufsbilder an, die kraft rechtlicher Ordnung oder tatsächlicher Übung von der Gesellschaft als selbstständige Berufe angesehen werden (Urteile vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 38.76 - a.a.O. S. 92 , vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 90.80 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 143 S. 9 , vom 24. August 1988 - BVerwG 8 C 80.86 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 27 S. 4 und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O. ).
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