Rechtsprechung
   FG Hamburg, 30.05.2007 - 3 K 142/06   

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https://dejure.org/2007,7395
FG Hamburg, 30.05.2007 - 3 K 142/06 (https://dejure.org/2007,7395)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30.05.2007 - 3 K 142/06 (https://dejure.org/2007,7395)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 3 K 142/06 (https://dejure.org/2007,7395)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 23 Abs. 3 S. 8; ; EStG § 52 Abs. 39 S. 7; ; FGO § 100 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkende Feststellung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften aufgrund der Änderung des Jahressteuergesetzes 2007

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückwirkende Feststellung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften aufgrund der Änderung des Jahressteuergesetzes 2007

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuerrecht: Rückwirkende Feststellung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften aufgrund der Änderung des Jahressteuergesetzes 2007

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1678
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 21/04

    Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften: Verrechenbarkeit - kein gesondertes

    Auszug aus FG Hamburg, 30.05.2007 - 3 K 142/06
    b) Zwischenzeitlich ruhte der Rechtsstreit wegen eines Verfahrens vor dem Bundesfinanzhof zum dortigen Aktenzeichen IX R 21/04 2005.

    Mit Urteil vom 22. September 2005 entschied der Bundesfinanzhof in jener Sache - gegen eine bestehende Verwaltungsanweisung des BMF -, dass über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften, die im Entstehungsjahr 2000 nicht ausgeglichen werden können, erst im Jahr der Verrechnung zu entscheiden sei, weil für ein gesondertes Feststellungsverfahren die Rechtsgrundlage gefehlt habe (BFHE 212, 41, BFH/NV 2006, 1185 , HFR 2006, 672).

    Nachdem es zunächst an einer Rechtsgrundlage für die Feststellung eines Verlustes aus privaten Veräußerungsgeschäften fehlte (vgl. BFH-Urteile vom 22. September 2005 IX R 21/04, BFH/NV 2006, 1185 und vom 27. Juni 2006 IX 50/05, BFH/NV 2006, 1836), findet sich nach den Änderungen des Jahressteuergesetzes 2007 eine Rechtsgrundlage - auch für Altfälle - nunmehr in § 23 Abs. 3 Satz 8, 9 i.V.m. § 10 d Abs. 4, § 52 Abs. 39 Satz 7 EStG in der Fassung vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, S. 2878 - EStG -): § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG n.F. regelt in Halbsatz 2 die entsprechende Geltung von § 10d Abs. 4 EStG, der Vorschrift über die gesonderte Feststellung eines am Schluss eines Veranlagungszeitraums verbleibenden Verlustes.

  • FG München, 20.04.2004 - 12 K 4579/02

    Gesonderte Feststellung privater Veräußerungsverluste nach Bestandskraft des

    Auszug aus FG Hamburg, 30.05.2007 - 3 K 142/06
    Denn § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG bestimmt, dass Feststellungsbescheide zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern sind, soweit sich der verbleibende Verlustvortrag ändert und deshalb der entsprechende Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern ist; Satz 5 der Vorschrift regelt die entsprechende Anwendung, wenn der Erlass, die Aufhebung oder die Änderung des Steuerbescheids mangels steuerlicher Auswirkungen unterbleibt (vgl. insoweit folgende divergierende Entscheidungen der Finanzgerichte: FG München hat in seinem Urteil vom 20. April 2004 12 K 4579/02, EFG 2004, 1370, eine nachträgliche Feststellung abgelehnt; so im Grundsatz auch FG Münster, Urteil vom 16. November 2005 10 K 1086/04 F, EFG 2006, 418; anders FG Rheinland-Pfalz, nach dessen Urteil vom 21. Juni 2004 5 K 1445/02, EFG 204, 1690, die Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids eine höhere Festsetzung nicht hindert).
  • FG Münster, 16.11.2005 - 10 K 1086/04

    Antragsfrist für den Erlass eines Bescheides über die gesonderte

    Auszug aus FG Hamburg, 30.05.2007 - 3 K 142/06
    Denn § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG bestimmt, dass Feststellungsbescheide zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern sind, soweit sich der verbleibende Verlustvortrag ändert und deshalb der entsprechende Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern ist; Satz 5 der Vorschrift regelt die entsprechende Anwendung, wenn der Erlass, die Aufhebung oder die Änderung des Steuerbescheids mangels steuerlicher Auswirkungen unterbleibt (vgl. insoweit folgende divergierende Entscheidungen der Finanzgerichte: FG München hat in seinem Urteil vom 20. April 2004 12 K 4579/02, EFG 2004, 1370, eine nachträgliche Feststellung abgelehnt; so im Grundsatz auch FG Münster, Urteil vom 16. November 2005 10 K 1086/04 F, EFG 2006, 418; anders FG Rheinland-Pfalz, nach dessen Urteil vom 21. Juni 2004 5 K 1445/02, EFG 204, 1690, die Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids eine höhere Festsetzung nicht hindert).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2004 - 5 K 1445/02

    Gesonderte Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags aus

    Auszug aus FG Hamburg, 30.05.2007 - 3 K 142/06
    Denn § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG bestimmt, dass Feststellungsbescheide zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern sind, soweit sich der verbleibende Verlustvortrag ändert und deshalb der entsprechende Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern ist; Satz 5 der Vorschrift regelt die entsprechende Anwendung, wenn der Erlass, die Aufhebung oder die Änderung des Steuerbescheids mangels steuerlicher Auswirkungen unterbleibt (vgl. insoweit folgende divergierende Entscheidungen der Finanzgerichte: FG München hat in seinem Urteil vom 20. April 2004 12 K 4579/02, EFG 2004, 1370, eine nachträgliche Feststellung abgelehnt; so im Grundsatz auch FG Münster, Urteil vom 16. November 2005 10 K 1086/04 F, EFG 2006, 418; anders FG Rheinland-Pfalz, nach dessen Urteil vom 21. Juni 2004 5 K 1445/02, EFG 204, 1690, die Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids eine höhere Festsetzung nicht hindert).
  • BFH, 27.06.2006 - IX R 50/05

    Kein Feststellungsverfahren für Spekulationsverluste

    Auszug aus FG Hamburg, 30.05.2007 - 3 K 142/06
    Nachdem es zunächst an einer Rechtsgrundlage für die Feststellung eines Verlustes aus privaten Veräußerungsgeschäften fehlte (vgl. BFH-Urteile vom 22. September 2005 IX R 21/04, BFH/NV 2006, 1185 und vom 27. Juni 2006 IX 50/05, BFH/NV 2006, 1836), findet sich nach den Änderungen des Jahressteuergesetzes 2007 eine Rechtsgrundlage - auch für Altfälle - nunmehr in § 23 Abs. 3 Satz 8, 9 i.V.m. § 10 d Abs. 4, § 52 Abs. 39 Satz 7 EStG in der Fassung vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, S. 2878 - EStG -): § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG n.F. regelt in Halbsatz 2 die entsprechende Geltung von § 10d Abs. 4 EStG, der Vorschrift über die gesonderte Feststellung eines am Schluss eines Veranlagungszeitraums verbleibenden Verlustes.
  • BFH, 11.11.2008 - IX R 44/07

    Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für die Einkünfte aus privaten

    Die Klage hatte aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1678 veröffentlichten Gründen Erfolg.
  • FG Niedersachsen, 21.11.2008 - 11 K 270/07

    Verrechnung eines im Jahr 2001 entstandenen Überschusses der Werbungskosten mit

    Es fehlt daher an einem vom BFH zugrunde gelegten Korrespondenzverhältnis (ebenso schon vor Inkrafttreten des JStG 2007 FG Rheinland-Pfalz Urt. v. 21. Juni 2004 5 K 1445/02, EFG 2004, 1689; daher ist die Vorschrift des § 10d Abs. 4 EStG nach dem Gesetzeswortlaut auch nur entsprechend anzuwenden; vgl. zur anderen Situation bei der Feststellung des Verlustes nach § 10d EStG BFH Urt. v. 9. Dezember 1998 XI R 62/97, BStBl. II 2000, 3 unter II. 2.; Das FG Hamburg ist der Ansicht, dass es auf die Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides deshalb nicht ankomme, weil als Voraussetzung für die Verlustfeststellung nach § 52 Abs. 39 Satz 7 EStG die Änderbarkeit des Einkommensteuerbescheides unerheblich sei, s. Urt. v. 30. Mai 2007 3 K 142/06, EFG 2007, 1678 mit krit. Anm. Adamek EFG 2007, 1679).
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 26.03.2008 - 3 K 142/06   

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https://dejure.org/2008,14578
FG Baden-Württemberg, 26.03.2008 - 3 K 142/06 (https://dejure.org/2008,14578)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.03.2008 - 3 K 142/06 (https://dejure.org/2008,14578)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. März 2008 - 3 K 142/06 (https://dejure.org/2008,14578)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Auch im Jahr 2001 keine Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf den Hinzurechnungsbetrag i.S. des § 10 AStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf den Hinzurechnungsbetrag i.S.d. § 10 Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbezügen (AStG); Zurechnung des Hinzurechnungsbetrag zu den Einkünften aus Kapitalvermögen; Hinzurechnungsbetrag als "Einkünfteerhöhungsbetrag"; ...

  • Judicialis

    AStG § 10

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 2 AStG; Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht bei Hinzurechnung von Einkünften einer schweizerischen AG

  • datenbank.nwb.de

    Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 2 AStG - Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht bei Hinzurechnung von Einkünften einer schweizerischen AG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1388
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.09.2005 - I R 118/04

    Hinzurechnungsbetrag nach §§ 7, 10 AStG keine Einnahme i.S. des § 3c EStG 1990 -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.03.2008 - 3 K 142/06
    § 3 Nr. 40 EStG finde allerdings schon deshalb keine Anwendung, weil nach dem BFH-Urteil vom 7. September 2005 I R 118/04 (BFHE 211, 164, BStBl II 2006, 537, zu § 3c EStG) der Hinzurechnungsbetrag ein Einkünfteerhöhungsbetrag und keine Einnahme sei.

    Er trägt ergänzend vor, aus dem BFH-Urteil in BStBl II 2006, 537 folge nicht, dass § 3 Nr. 40 Buchst. d EStG im Streitfall nicht anwendbar sei.

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 7. September 2005 I R 118/04, BFHE 211, 164, BStBl II 2006, 537) ist -entgegen der Auffassung der Vorinstanz (Urteil des FG Düsseldorf vom 28. September 2004 6 K 5917/00, IStR 2005, 125) und einer teilweise vertretenen Meinung in der Literatur (den Theorienstreit zur Rechtsnatur des Hinzurechnungsbetrages zusammenfassend Wassermeyer in Flick/Wassermeyer/Baumhoff, Außensteuerrecht, vor §§ 7 - 14 AStG Rz 46 ff., m.w.N.)-- der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 2 Satz 1 EStG keine Einnahme, sondern ein sog. "Einkünfteerhöhungsbetrag" (zustimmend z.B. Wassermeyer/Schönfeld in Flick/Wassermeyer/Baumhoff, Außensteuerrecht, § 10 Rz 144; Luckey in Strunk/ Kaminski/Köhler, AStG/DBA, § 10 AStG Rz 40).

  • FG Baden-Württemberg, 26.10.2006 - 3 V 32/05

    Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.03.2008 - 3 K 142/06
    Gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen den Ansatz eines Hinzurechnungsbetrages bestehen nämlich im Streitfall schon deshalb nicht, weil sich der Kläger im Verhältnis zur Schweiz für das Streitjahr --noch-- nicht auf die (bei einer Beteiligung an der N-AG in Höhe von 98 v.H. berührte) Niederlassungsfreiheit berufen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2006 3 V 32/05, FR 2007, 198, m.w.N.).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.03.2008 - 3 K 142/06
    Der Senat kann dabei offen lassen, inwieweit er ausgehend von den Grundsätzen im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 12. September 2006 C-196/04, Cadbury Schweppes (Slg. 2006, I-7995, BFH/NV 2007, Beilage 4, 365) die Hinzurechnungsbesteuerung gemäß dem AStG für gemeinschaftsrechtskonform hält (für eine eingeschränkte Weiteranwendung BMF-Schreiben vom 8. Januar 2007, BStBl I 2007, 99).
  • BFH, 21.12.2005 - I R 4/05

    Erhöhung des Hinzurechnungsbetrages gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 AStG a.F. auch bei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.03.2008 - 3 K 142/06
    Des Rückgriffs auf Art. 57 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (dazu BFH-Urteil vom 21. Dezember 2005 I R 4/05, BFHE 212, 226, BStBl II 2006, 555) bedarf es folglich nicht.
  • EuGH, 10.05.2007 - C-492/04

    Lasertec - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Freier Kapitalverkehr -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.03.2008 - 3 K 142/06
    Soweit die Hinzurechnungsbesteuerung zu Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs führen könnte, wären derartige Auswirkungen die unvermeidliche Konsequenz der Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und rechtfertigen keine Prüfung im Hinblick auf die Kapitalverkehrsfreiheit (z.B. EuGH-Beschluss vom 10. Mai 2007 C-492/04, Lasertec, BFH/NV 2007, Beilage 4, 362).
  • FG Düsseldorf, 28.09.2004 - 6 K 5917/00

    Hinzurechnungsbesteuerung; Zwischengesellschaft; Finanzierungsaufwendungen;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.03.2008 - 3 K 142/06
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 7. September 2005 I R 118/04, BFHE 211, 164, BStBl II 2006, 537) ist -entgegen der Auffassung der Vorinstanz (Urteil des FG Düsseldorf vom 28. September 2004 6 K 5917/00, IStR 2005, 125) und einer teilweise vertretenen Meinung in der Literatur (den Theorienstreit zur Rechtsnatur des Hinzurechnungsbetrages zusammenfassend Wassermeyer in Flick/Wassermeyer/Baumhoff, Außensteuerrecht, vor §§ 7 - 14 AStG Rz 46 ff., m.w.N.)-- der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 2 Satz 1 EStG keine Einnahme, sondern ein sog. "Einkünfteerhöhungsbetrag" (zustimmend z.B. Wassermeyer/Schönfeld in Flick/Wassermeyer/Baumhoff, Außensteuerrecht, § 10 Rz 144; Luckey in Strunk/ Kaminski/Köhler, AStG/DBA, § 10 AStG Rz 40).
  • BFH, 11.02.2009 - I R 40/08

    Anwendung des sog. Halbeinkünfteverfahrens auf den Hinzurechnungsbetrag gemäß §

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 26. März 2008 3 K 142/06 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 1388 abgedruckt.
  • BFH, 05.10.2009 - I B 35/09

    Kürzung von Zurechnungsbeträgen gemäß § 14 Abs. 2 AStG im Wirtschaftsjahr 2000

    Eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO hält das FA deshalb für geboten, weil es meint, dass das FG von einer Entscheidung des FG Baden-Württemberg (Urteil vom 26. März 2008 3 K 142/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1388) abgewichen sei.
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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 26.09.2007 - 3 K 142/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14859
FG Niedersachsen, 26.09.2007 - 3 K 142/06 (https://dejure.org/2007,14859)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.09.2007 - 3 K 142/06 (https://dejure.org/2007,14859)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. September 2007 - 3 K 142/06 (https://dejure.org/2007,14859)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versicherungsteuer: Erhöhung des Versicherungsentgelts bei Vereinbarung einer Selbstregulierung in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 VersStG; § 3 Abs. 1 VersStG
    Versicherungssteuerpflicht für vom Versicherungsnehmer selbst getragene Schadensaufwendungen; Versicherungssteuerpflicht für die Zahlung des Versicherungsentgelts aufgrund eines durch Vertrag oder auf sonstige Weise entstandenen Versicherungsverhältnisses; Einordnung der ...

  • Judicialis

    VersStG § 1 Abs. 1; ; VersStG § 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    VersStG § 1 Abs. 1; VersStG § 3 Abs. 1
    Versicherungsentgelt; Versicherungsteuer; Schadensaufwendungen - Einbezug selbstgetragener Schadensaufwendungen

  • datenbank.nwb.de

    Einbezug selbstgetragener Schadensaufwendungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungssteuerpflicht für vom Versicherungsnehmer selbst getragene Schadensaufwendungen; Versicherungssteuerpflicht für die Zahlung des Versicherungsentgelts aufgrund eines durch Vertrag oder auf sonstige Weise entstandenen Versicherungsverhältnisses; Einordnung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 345
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.06.2005 - II R 9/03

    Versicherungssteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2007 - 3 K 142/06
    Auch das Urteil des BFH vom 2. Juni 2005 (II R 9/03) sei nicht einschlägig.

    Hierbei handelt es sich um eine Verkehrsteuer auf den rechtlich erheblichen Vorgang des Geldumsatzes (Urteil des BFH vom 14. Oktober 1964 II 175/61 U, BStBl III 1964, 667, 668; Urteil des BFH vom 2. Juni 2005 II R 9/03, BFH/NV 2005, 1885).

    Das Urteil des BFH vom 02. Juni 2005 (II R 9/03, a.a.O.) führt nicht zu einem anderen Ergebnis, da der zugrundeliegende Sachverhalt nicht vergleichbar ist.

  • BFH, 14.10.1964 - II 175/61 U

    Bestehen einer Versicherungssteuerpflicht in Höhe der vollen Prämie bei einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2007 - 3 K 142/06
    Hierbei handelt es sich um eine Verkehrsteuer auf den rechtlich erheblichen Vorgang des Geldumsatzes (Urteil des BFH vom 14. Oktober 1964 II 175/61 U, BStBl III 1964, 667, 668; Urteil des BFH vom 2. Juni 2005 II R 9/03, BFH/NV 2005, 1885).

    Der Zahlung des Versicherungsentgelts durch den Versicherungsnehmer steht als Gegenleistung die Gewährung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer gegenüber (Urteil des BFH vom 14. Oktober 1964 II 175/61 U, a.a.O.; Urteil des BFH vom 29. November 2006 II R 78/04, BFH/NV 2007, 513).

  • BFH, 29.11.2006 - II R 78/04

    Versicherungsverhältnis

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2007 - 3 K 142/06
    Der Zahlung des Versicherungsentgelts durch den Versicherungsnehmer steht als Gegenleistung die Gewährung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer gegenüber (Urteil des BFH vom 14. Oktober 1964 II 175/61 U, a.a.O.; Urteil des BFH vom 29. November 2006 II R 78/04, BFH/NV 2007, 513).
  • BFH, 28.11.1963 - II 30/60
    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2007 - 3 K 142/06
    Grundsätzlich werden Kosten, deren Tragung der Gesamtheit der Versicherungsnehmer nicht zugemutet werden können, insbesondere solche, die von einem einzelnen Versicherungsnehmer verschuldet sind, nicht zum Versicherungsentgelt gerechnet (Bruschke, Verkehrsteuern, Tz. 4.2.1, Seite 310; Urteil des BFH vom 28. November 1963 II 30/60, HFR 1964, 151).
  • BFH, 16.12.2009 - II R 44/07

    Schadenszahlungen und Regulierungskosten eines Versicherungsnehmers kein

    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 345 veröffentlichten Urteil stattgegeben.
  • FG Köln, 05.12.2007 - 11 K 5710/04

    Gegenstand der Versicherungsteuer; Vereinbarung zwischen mehreren Personen oder

    Beim Versicherungsentgelt handelt es sich um Leistungen, denen sich niemand entziehen kann, der einen Versicherungsvertrag abschließt (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26.9. 2007 3 K 142/06, [...]; Hicks, Steuerbare Versicherungsverhältnisse und Versicherungsentgelte bei der Versicherungsteuer, DVR 1985, 35, 37).
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 26.02.2008 - 3 K 142/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15379
FG Hamburg, 26.02.2008 - 3 K 142/06 (1) (https://dejure.org/2008,15379)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.2008 - 3 K 142/06 (1) (https://dejure.org/2008,15379)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 3 K 142/06 (1) (https://dejure.org/2008,15379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,15379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Kostenrecht: Streitwert für Vorverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.01.2006 - VIII E 6/05

    Feststellung nach § 10d EStG - Streitwert

    Auszug aus FG Hamburg, 26.02.2008 - 3 K 142/06
    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass der Streitwert hinsichtlich eines die Feststellung nach § 10d EStG betreffenden Verfahrens in Höhe von 10% des streitigen Verlustes anzusetzen ist, soweit nicht die tatsächlichen konkreten einkommensteuerlichen Auswirkungen zu bestimmen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2006 VIII E 6/05, BFH/NV 2006, 1112).
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