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   VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19 We   

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VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19 We (https://dejure.org/2020,14326)
VG Weimar, Entscheidung vom 11.06.2020 - 3 K 1568/19 We (https://dejure.org/2020,14326)
VG Weimar, Entscheidung vom 11. Juni 2020 - 3 K 1568/19 We (https://dejure.org/2020,14326)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Zum Neutralitätsgebot vor einer Stadtratsmitgliederwahl sowie zur Wählbarkeit eines Bewerbers

  • Justiz Thüringen

    Art 38 Abs 1 GG, Art 28 Abs 1 GG
    Neutralitätsgebot für Amtsträger vor einer Stadtratsmitgliederwahl sowie zur Wählbarkeit eines Bewerbers im Hinblick auf dessen Wohnsitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ex-Ministerpräsident - und nun auch Ex-Stadtrat

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Anfechtung der Wahl des Erfurter Stadtrates 2019 nur zu einem geringen Teil erfolgreich

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Thomas Kemmerich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19
    Es ist ihnen von Verfassung wegen daher versagt, sich als Staatsorgane im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbesondere durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen (BVerfG, Urteil vom 02.03.1977 - 2 BvE 1/76 - Juris Rdnr. 44 ff.).

    Nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint, dass vom Neutralitätsgebot auch Vorkehrungen erfasst sind, beispielsweise dass für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit hergestellte Druckwerke nicht von den Parteien selbst oder von anderen sie bei der Wahl unterstützenden Organisationen oder Gruppen zur Wahlwerbung eingesetzt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 02.03.1977 - a. a. O. Rdnr. 80 f.).

    Andernfalls ist bereits deshalb ein wahlwerbender Charakter zu verneinen (vgl. BVerfG, Urteil vom 02.03.1977 - a. a. O. Rdnr. 70 ff.).

    Inhaltlich kann der parteiergreifende Charakter daran erkennbar werden, dass sich die Maßnahme als eine von bestimmten Parteien getragen darstellt, offen oder versteckt für sie wirbt oder sich aufgrund negativem oder herabsetzendem Akzent gegen Oppositionsparteien und deren Wahlbewerber richtet (BVerfG, Urteil vom 02.03.1977 - a. a. O. Rdnr. 70 ff.).

    Tritt der informative Gehalt einer Druckschrift oder Anzeige eindeutig hinter die reklamehafte Aufmachung zurück, so kann das ein Anzeichen dafür sein, dass die Grenze zur unzulässigen Wahlwerbung überschritten ist (BVerfG, Urteil vom 02.03.1977 - a. a. O. Rdnr. 74).

    Diese Art unzulässiger Öffentlichkeitsarbeit kann insbesondere sogenannte Arbeitsberichte, Leistungsberichte oder Erfolgsberichte betreffen (vgl. BVerfG, Urteil vom 02.03.1977 - a. a. O. Rdnr. 75 f.; hinsichtlich einer Einzelmaßnahme siehe VG Meiningen, Urteil vom 24.10.2006 - 2 K 444/06 Me).

    Ob und inwiefern die Beigeladene zu 1. diesbezüglich aber aufgrund des Neutralitätsgebotes Vorkehrungen treffen muss und nicht die Rücksichtnahme auf ihre Verpflichtung der Gewährleistung der Chancengleichheit durch die Fraktionen erwarten darf (vgl. BVerfG, Urteil vom 02.03.1977 - a. a. O. Rdnr. 80 f.), bedarf vorliegend keiner vertieften Auseinandersetzung, denn ein solcher zweckwidriger Rückgriff ist durch den Kläger nicht substantiiert vorgetragen worden.

  • OVG Thüringen, 20.06.1996 - 2 KO 229/96

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlanfechtung; Gestaltungsklage

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19
    Vielmehr stellt das Gericht im Falle der Klagestattgabe gestaltend weiter fest, dass die angefochtene Wahl ungültig ist (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteile vom 26.02.2009 - 2 KO 238/08 - Juris Rdnr. 34, vom 20.06.1996 - 2 KO 229/96 - Juris Rdnr. 60 m. w. N. und vom 26.09.2000 - 2 KO 289/00 - DVBl. 2001, S. 828).

    Der Geltendmachung eigener subjektiver Rechte bedarf es bei Gestaltungsklagen im Rahmen des Wahlanfechtungsverfahrens nicht, denn diese besondere Gestaltungsklage ist einer Popularklage angenähert (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20.06.1996 - a. a. O. Rdnr. 62; VG Weimar, Urteil vom 11.09.2019 - 3 K 149/19 We).

    Schließlich müssen diese erheblichen Verstöße geeignet sein, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen - viertes Erfordernis - (vgl. § 31 Abs. 2 Satz 3 ThürKWG [Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteile vom 20.06.1996 - a. a. O. Rdnr. 77 ff. und vom 26.09.2000 - a. a. O. S. 828 f.]).

    Dem Ziel, die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahl alsbald zu klären, würde es widersprechen, wenn der Anfechtende auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist immer neue Gründe gegen die Gültigkeit der Wahl vorbringen könnte (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 11.03.1999 - 30/97 - Juris Rdnr. 62 ff.; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20.06.1996 - a. a. O. Rdnr. 100; VG Weimar, Urteil vom 11.09.2019 - a. a. O.).

    Als wesentliche Wahlvorschriften kommen dabei alle die Bestimmungen in Betracht, die die für die Wahl tragenden Grundsätze des Wahlrechtes, nämlich die allgemeine, unmittelbare, gleiche, freie und geheime Wahl sichern sollen (Art. 28 Abs. 1 Satz 2, 38 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 95 Satz 1 ThürVerf [Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20.06.1996 - a. a. O. Rdnr. 89 ff.]).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten hat der Kläger die Wählbarkeit des Beigeladenen zu 38. in seinem Wahlanfechtungsschreiben vom 21.06.2019 substantiiert gerügt, indem er konkrete, der Überprüfung zugängliche Tatsachen vorgetragen hat (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20.06.1996 - a. a. O. Rdnr. 100; VG Weimar, Urteil vom 11.09.2019 - a. a. O.).

  • VG Weimar, 24.05.2012 - 1 K 227/11

    Annahme eines Hauptwohnsitzes im Sinne des Thüringer Meldegesetzes bei

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19
    Die Möglichkeit der Ausübung des Kommunalwahlrechts am Ort der beruflichen Tätigkeit des Ehepartners würde dies zuungunsten der Familie ausschließen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.08.2009 - 15 A 1372/09 - Juris Rdnr. 43 ff.; a. A. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 12.06.1997 - 13/95 - Juris Rdnr. 65 und dem folgend VG Weimar, Urteil vom 24.05.2012 - 1 K 227/11 We, beide noch zu Bestimmungen des damaligen Thüringer Melderechts, siehe hierzu aber auch unten).

    e) Selbst wenn man der Ansicht folgt, auch ein verheirateter oder eine Lebenspartnerschaft führender Einwohner müsse die Möglichkeit erhalten, am Schwerpunkt seiner Lebensbeziehung, der auch nicht am Wohnort seiner Familie sein kann, seinen kommunalwahlrechtlichen Einfluss auszuüben (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 12.06.1997 - a. a. O.; VG Weimar, Urteil vom 24.05.2012 - a. a. O.), führt dies vorliegend zu keinem anderen Ergebnis.

    Voraussetzung dafür ist aber auch, dass der Einwohner substantiiert darlegt, dass und warum er diese Wohnung vorwiegend benutzt (VG Weimar, Urteil vom 24.05.2012 - a. a. O.).

    Dieser besteht jedoch dann nicht, wenn sich die Bewertung der überwiegend genutzten Wohnung auf Wohnungen benachbarter Orte bezieht (ebenfalls bezweifelnd VG Weimar, Urteil vom 24.05.2012 - a. a. O.), denn es ist sodann ohne weiteres möglich, die Strecke E - W mit dem Pkw oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln täglich zurückzulegen.

    Somit konnte das Gericht anders als noch im Urteil vom 24.05.2012 (a. a. O.) mangels näherer Auskünfte des Beigeladenen zu 38. nicht feststellen, dass er zum Zeitpunkt der Wahl vorwiegend seine Wohnung in E nutzte.

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19
    Dass dabei Inhabern von Regierungsämtern besonderes Interesse zuteilwird, gehört zu den Gegebenheiten des politischen Wettbewerbs, die im Prozess einer freiheitlichen Demokratie hinzunehmen sind (BVerfG, Urteil vom 16.12.2014 - 2 BvE 2/14 - Juris Rdnr. 60 f.; BVerfG, Urteil vom 09.06.2020 - 2 BvE 1/19 - Juris Rdnr. 62).

    Durch Herrn B erfolgte dadurch keine spezifische Inanspruchnahme der Autorität seines Amtes, da in dem Artikel sowohl seine Parteizugehörigkeit, als auch seine Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der S E GmbH - und die Anwendbarkeit des Neutralitätsgebots hinsichtlich dieser Funktion muss bezweifelt werden - erwähnt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 16.12.2014 - a. a. O. Rdnr. 73 f.; ferner BVerfG, Urteil vom 09.06.2020 - a. a. O. Rdnr. 81 ff.).

    Die Seite der Beigeladenen zu 1. enthält eine Verlinkung auf diese Facebook-Seite des Oberbürgermeisters, anderen Kandidaten war eine solche Verlinkung verwehrt (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Urteil vom 20.02.2019 - a. a. O.; ferner BVerfG, Urteil vom 09.06.2020 - a. a. O. Rdnr. 90 ff.).

  • OVG Thüringen, 29.05.2008 - 2 KO 903/05

    Kommunalwahlrecht; Wählbarkeit als Bürgermeister bei mehreren Wohnungen;

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19
    Ungeachtet dessen, dass der melderechtliche Wohnsitz unabhängig von der Eintragung im Melderegister zu bestimmen ist, bleibt eine abweichende Beurteilung daher die Ausnahme (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 29.05.2008 - 2 KO 903/05 - Juris Rdnr. 38 ff.).

    Gleiches trifft sodann auf die Aufklärungsmaßnahmen des Gerichts zu (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 29.05.2008 - a. a. O. Rdnr. 40 ff.).

    Derartige Ausnahmefälle darf der Gesetzgeber jedoch aus Gründen der Praktikabilität vernachlässigen (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 29.05.2008 - a. a. O. Rdnr. 45).

  • RG, 08.06.1895 - I 13/95

    Wird die Haftung des Veranstalters des Nachdruckes eines Musikstückes für den

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19
    Die Möglichkeit der Ausübung des Kommunalwahlrechts am Ort der beruflichen Tätigkeit des Ehepartners würde dies zuungunsten der Familie ausschließen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.08.2009 - 15 A 1372/09 - Juris Rdnr. 43 ff.; a. A. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 12.06.1997 - 13/95 - Juris Rdnr. 65 und dem folgend VG Weimar, Urteil vom 24.05.2012 - 1 K 227/11 We, beide noch zu Bestimmungen des damaligen Thüringer Melderechts, siehe hierzu aber auch unten).

    e) Selbst wenn man der Ansicht folgt, auch ein verheirateter oder eine Lebenspartnerschaft führender Einwohner müsse die Möglichkeit erhalten, am Schwerpunkt seiner Lebensbeziehung, der auch nicht am Wohnort seiner Familie sein kann, seinen kommunalwahlrechtlichen Einfluss auszuüben (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 12.06.1997 - a. a. O.; VG Weimar, Urteil vom 24.05.2012 - a. a. O.), führt dies vorliegend zu keinem anderen Ergebnis.

    Es trifft jedoch dann nicht mehr zu, wenn beide Ehegatten oder nur einer von ihnen seinen Beruf an einem Ort ausübt, von dem aus er nicht täglich zur "Stammwohnung" zurückkehren kann, eine Erscheinung, die mit den sich wandelnden Lebens- und Gesellschaftsverhältnissen ebenso in Verbindung steht wie mit den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes." (Urteil vom 12.06.1997 - a. a. O.).

  • VG Trier, 20.01.2015 - 1 K 1591/14

    Trierer Stadtratswahl

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19
    Objektiv unrichtige oder desinformierende amtliche Angaben liegen jedoch nicht bereits deshalb vor, wenn diese eine Einschätzung zu einer Thematik beinhalten und sich dabei nicht mit allen Aspekten auseinandersetzen (vgl. VG Trier, Urteil vom 20.01.2015 - 1 K 1591/14.TR - Juris Rdnr. 149).

    In diesem Zusammenhang ist nochmals zu erwähnen, dass allein aus dem Umstand, dass andere Personen zu einer anderen Einschätzung kommen, ein Artikel im Amtsblatt nicht verpflichtet ist, alle Aspekte aufzugreifen und sich mit ihnen auseinander zu setzen (VG Trier, Urteil vom 20.01.2015 - a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2019 - 1 S 581/19

    Bürgermeisterwahl; Wahlkampf; Verhalten kommunaler Bediensteter;

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19
    Kommunale Bedienstete jedenfalls in Führungspositionen sind, wenn sie in dieser Eigenschaft handeln, zu Neutralität und Zurückhaltung verpflichtet (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.05.2019 - 1 S 581/19 - Juris Rdnr. 33).

    c) Das Neutralitätsgebot erfasst öffentliche Auftritte, Anzeigen, Wahlaufrufe, gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit oder sonstige amtliche Verhaltensweisen (Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg, Beschluss vom 02.05.2019 - a. a. O. Rdnr. 38).

  • BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/14

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19
    Dass dabei Inhabern von Regierungsämtern besonderes Interesse zuteilwird, gehört zu den Gegebenheiten des politischen Wettbewerbs, die im Prozess einer freiheitlichen Demokratie hinzunehmen sind (BVerfG, Urteil vom 16.12.2014 - 2 BvE 2/14 - Juris Rdnr. 60 f.; BVerfG, Urteil vom 09.06.2020 - 2 BvE 1/19 - Juris Rdnr. 62).

    Durch Herrn B erfolgte dadurch keine spezifische Inanspruchnahme der Autorität seines Amtes, da in dem Artikel sowohl seine Parteizugehörigkeit, als auch seine Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der S E GmbH - und die Anwendbarkeit des Neutralitätsgebots hinsichtlich dieser Funktion muss bezweifelt werden - erwähnt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 16.12.2014 - a. a. O. Rdnr. 73 f.; ferner BVerfG, Urteil vom 09.06.2020 - a. a. O. Rdnr. 81 ff.).

  • VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 438/09

    Keine Neufeststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Ortsgemeinderat Herforst

    Auszug aus VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19
    03.11.2009 - 1 K 438/09.TR - Juris Rdnr. 35).

    Die gesetzliche Fehlerkorrektur erfolgt hierauf personenbezogen (vgl. VG Trier, Urteil vom 03.11.2009 - a. a. O.).

  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvL 28/97

    Unzulässige, dem Begründungserfordernis von BVerfGG § 80 Abs 2 S 1 nicht

  • OVG Thüringen, 26.09.2000 - 2 KO 289/00

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Gestaltungsklage eigener

  • VG Meiningen, 11.08.2009 - 2 K 221/09

    Kommunalwahlrecht; Neutralitätspflicht im Kommunalwahlkampf; Kommunalwahl;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2009 - 15 A 1372/09

    Maßgeblichkeit des Familienwohnsitzes für die Berechtigung zur Kommunalwahl als

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

  • VG Leipzig, 26.04.2016 - 6 K 1337/15

    Voraussetzungen für die Erklärung einer Oberbürgermeisterwahl für ungültig sowie

  • RG, 18.09.1918 - V 80/18

    Passivlegitimation von Miterben vor der Teilung

  • VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12

    Wahlanfechtung erfolgreich

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2011 - 15 A 876/11

    Ratswahl in Dortmund muss wiederholt werden

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen

  • VGH Hessen, 10.07.2003 - 8 UE 2947/01

    Kommunalwahl - Chancengleichheit - Neutralitätsgebot - Wahlgeheimnis

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

  • VG Freiburg, 10.11.2015 - 5 K 1472/15

    Beeinflussung einer Bürgermeisterwahl durch Veröffentlichung von Erfolgsberichten

  • VG Ansbach, 16.09.2008 - AN 4 K 08.00924

    Anfechtung der Wahl des ersten Bürgermeisters und des Stadtrates der Stadt ...

  • VG Bayreuth, 13.02.2020 - B 7 S 20.142

    Verbot einer Versammlung - Unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit

  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

  • BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14

    Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos

  • VG Meiningen, 24.10.2006 - 2 K 444/06

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahl; Bürgermeisterwahl;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 1 S 1748/96

    Meinungsäußerung von Ratsmitgliedern und Amtsleitern im Bürgermeisterwahlkampf

  • VG Ansbach, 11.11.2014 - AN 4 K 14.01333

    Gemeindewahlrecht, Neutralitätsgebot für öffentliche Organe; Anfechtung einer

  • BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

  • VGH Bayern, 21.10.2003 - 4 BV 03.671

    Wahl des ersten Bürgermeisters der Stadt Vilseck muss wegen Verletzung der

  • VGH Hessen, 11.12.2009 - 6 E 2989/09

    Aussetzung des Verfahrens in Parallelverfahren

  • VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00

    Erheblichkeit eines Fehlers bei der Wahl

  • OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 238/08

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht: Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07

    Erfolgreiche Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen Wahlbeeinflussung -

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2023 - 10 OA 103/23

    Kommunalwahl; Streitwert; Wahlanfechtung; Wahlbewerber; Zur Bemessung des

    Vorliegend besteht darüber hinaus die Besonderheit, dass es sich nicht um die auf eine Ungültigerklärung der Wahl gerichtete Klage eines unterlegenen Wahlbewerbers, für die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig ein Streitwert von 7.500 EUR als angemessen angesehen wird (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 22.2.2021 - 4 ZB 20.3109 -, juris Rn. 25; OVG Sachsen, Beschluss vom 9.5.2016 - 4 A 26/15 -, juris Rn. 11; VGH Hessen, Urteil vom 12.11.2009 - 8 A 1621/08 -, juris Rn. 72 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.8.2009 - 15 A 1372/09 -, juris R. 78; VG Karlsruhe, Urteil vom 26.1.2012 - 2 K 2293/11 -, juris Rn. 23; VG Weimar, Urteil vom 10.6.2020 - 3 K 1568/19 -, juris Rn. 187; a.A.: VGH Baden-Württemberg, dieser nimmt auch bei Wahlanfechtungsklagen eines unterlegenen Wahlbewerbers in ständiger Rechtsprechung lediglich den Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG an, vgl. Urteil vom 24.1.2023 - 1 S 359/22 -, juris Rn. 129; Beschlüsse vom 2.5.2019 - 1 S 581/19 -, juris Rn. 45, und vom 9.5.2007 - 1 S 984/07 -, juris Rn. 4), handelt.
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