Weitere Entscheidung unten: FG Schleswig-Holstein, 28.09.2007

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   FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 3 K 165/04   

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https://dejure.org/2005,9563
FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 3 K 165/04 (https://dejure.org/2005,9563)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.03.2005 - 3 K 165/04 (https://dejure.org/2005,9563)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. März 2005 - 3 K 165/04 (https://dejure.org/2005,9563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Neue Tatsache bei nicht vollständiger Steuererklärung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 173 Abs. 1 Nr. 2 EStG ; § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO
    Möglichkeit der Abänderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides wegen nachträglichen Bekanntwerdens von Tatsachen; Anforderungen an ein grobes Verschulden i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung (AO)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
    Neue Tatsache; Unvollständigkeit; Steuererklärung; Grobes Verschulden; Spende - Neue Tatsache bei nicht vollständiger Steuererklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Neue Tatsache bei nicht vollständiger Steuererklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Abänderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides wegen nachträglichen Bekanntwerdens von Tatsachen; Anforderungen an ein grobes Verschulden i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung (AO)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Bei Steuererklärung an Spenden denken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.11.1983 - VI R 8/82

    Unterlassen eines Einspruchs kann ein dem Steuerberater zuzurechnendes grobes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 3 K 165/04
    Zudem kann ein grobes Verschulden im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO auch darin bestehen, dass der Steuerpflichtige es unterlässt, gegen einen Steuerbescheid Einspruch einzulegen, obwohl sich ihm innerhalb der Einspruchsfrist die Geltendmachung von dem Finanzamt bisher nicht bekannten Tatsachen hätte aufdrängen müssen (BFH-Urteil vom 25. November 1983 VI R 8/82, BStBl II 1984, 256).
  • BFH, 06.10.2004 - X R 14/02

    Grobes Verschulden i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 3 K 165/04
    Abzustellen ist dabei auf die Gesamtumstände des Einzelfalles (hierzu BFH-Urteil vom 6. Oktober 2004 X R 14/02, n.v., mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 26.09.2005 - XI B 50/05

    Spendenbescheinigung; grobe Fahrlässigkeit i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 3 K 165/04
    Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt - BFH-Az. XI B 50/05.
  • FG Münster, 15.12.2011 - 11 K 4034/09

    Zahlung für eine haushaltsnahe Dienstleistung in einem anderen VZ keine neue

    Da es sich um eine nicht regelmäßig wiederkehrende Ausgabe handele, unterscheide sich der Sachverhalt von demjenigen, welcher zum Beispiel dem Urteil des Finanzgerichts Niedersachen vom 31.03.2005 (Az.: 3 K 165/04 Nachweis in juris) zugrunde gelegen habe.

    Dem gegenüber handelt ein Steuerpflichtiger grob schuldhaft im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn dieser einen Steuerbescheid bestandskräftig werden lässt, obwohl sich ihm innerhalb der Einspruchsfrist hätte aufdrängen müssen, dass bei dem FA bisher nicht bekannte Tatsachen noch geltend zu machen sind (s. Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 31.03.2005 3 K 165/04 Nachweis in juris) und wenn Aufwendungen unvollständig erklärt worden sind (vgl. BFH-Beschluss vom 21.10.2009 IX R 36/08 Nachweis in Juris, vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 08.04.2008 4 K 250/05, EFG 2008, 1842).

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   FG Schleswig-Holstein, 28.09.2007 - 3 K 165/04   

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https://dejure.org/2007,11982
FG Schleswig-Holstein, 28.09.2007 - 3 K 165/04 (https://dejure.org/2007,11982)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.09.2007 - 3 K 165/04 (https://dejure.org/2007,11982)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. September 2007 - 3 K 165/04 (https://dejure.org/2007,11982)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verzinsung eines Erbschaftsteuererstattungsanspruchs während des Einspruchsverfahrens; Inkrafttreten der Änderungen der Abgabenordnung bei Anordnung der Abhängikeit vom Inkrafttreten des Staatshaftungsgesetzes (StaatshaftG) und Nichtigkeitserklärung durch das ...

  • Judicialis

    AO § 233 S. 1; ; AO § 233a; ; AO § 236 Abs. 1; ; AO § 236 Abs. 3 Nr. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 82 Abs. 2 S. 1

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 93
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81

    Amtshaftung - Staatshaftungsgesetz des Bundes nichtig

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.09.2007 - 3 K 165/04
    Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 19. Oktober 1982 entschieden (BVerfGE 61, 149), dass das StHG nichtig sei.

    Das Bundesverfassungsgericht hat aber mit Urteil vom 19. Oktober 1982 (2 BvF 1/81, BVerfGE 61, 149) entschieden, dass das Staatshaftungsgesetz nichtig ist.

    Das Staatshaftungsgesetz vom 26. Juli 1981 (BGBl I 1981, 553) war zu diesem Zeitpunkt bereits im Gesetzgebungsverfahren und vom Bundestag mit Beschluss vom 12. Juni 1980 angenommen worden (vgl. zur Entstehungsgeschichte BVerfG, Urteil vom 19. Oktober 1982, 2 BvF 1/81, a.a.O).

    Der Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht später mit Urteil vom 19. Oktober 1982 (2 BvF 1/81 a.a.O.) die Nichtigkeit des StHG festgestellt hat, führt nicht dazu, dass nunmehr rückwirkend im Änderungsgesetz vom 18. August 1980 kein Tag des Inkrafttretens mehr bestimmt war, vielmehr blieb die gesetzliche Inkrafttretensanordnung wirksam, wonach Art. 2 des Änderungsgesetzes vom 18. August 1980 gleichzeitig mit dem StHG in Kraft treten sollte (Art. 14 Abs. 2 Halbsatz 1 Änderungsgesetz 1980).

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.09.2007 - 3 K 165/04
    Das Inkrafttreten des verkündeten Gesetzes ist somit nicht Teil des Gesetzgebungsverfahrens, sondern ein Teil der normativen Regelung des Gesetzes (vgl. BVerfG, Urteil vom 08. Juli 1976, 1 BvL 19 und 20/75, 1 BvR 148/75, BVerfGE 42, 263, 283).

    Dem kann auch dann Genüge getan werden, wenn kein nach dem Datum bestimmter Zeitpunkt festgelegt ist, sondern hierfür ein mit großer Wahrscheinlichkeit erwartetes bestimmtes Ereignis maßgebend sein soll; wesentlich ist allerdings, dass dies in ausreichender Weise im Gesetz zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfG, Urteil vom 08. Juli 1976, 1 BvL 19 und 20/75, 1 BvR 148/75, a.a.O. S. 283 - 285).

  • BFH, 03.04.2007 - IX B 169/06

    Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.09.2007 - 3 K 165/04
    Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf Erstattungsansprüche, die Gegenstand eines Einspruchsverfahrens waren, ist nicht möglich (vgl. dazu: BFH-Urteil vom 02. März 1988 I R 72/84, BFH/NV 1988, 619; BFH-Beschluss vom 03. April 2007 IX B 169/06, BFH/NV 2007, 1267).
  • BFH, 02.03.1988 - I R 72/84

    Anspruch auf Verzinsung der Erstattungsansprüche und Vergütungsansprüche

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.09.2007 - 3 K 165/04
    Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf Erstattungsansprüche, die Gegenstand eines Einspruchsverfahrens waren, ist nicht möglich (vgl. dazu: BFH-Urteil vom 02. März 1988 I R 72/84, BFH/NV 1988, 619; BFH-Beschluss vom 03. April 2007 IX B 169/06, BFH/NV 2007, 1267).
  • BVerfG, 05.09.1979 - 1 BvR 594/79
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.09.2007 - 3 K 165/04
    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05. September 1979, 1 BvR 594/79, HFR 1979, 486).
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