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   VG Karlsruhe, 14.12.2009 - 3 K 1756/09   

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VG Karlsruhe, 14.12.2009 - 3 K 1756/09 (https://dejure.org/2009,15756)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.12.2009 - 3 K 1756/09 (https://dejure.org/2009,15756)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Dezember 2009 - 3 K 1756/09 (https://dejure.org/2009,15756)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erstattung der Schülerbeförderungskosten für Nichteinwohner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Gewährung eines Zuschusses bei Erwerb einer Jahreskarte auf die im Stadtgebiet der Schule wohnhaften Schüler

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrtkostenzuschuss für Schüler aus dem Umland

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Karlsruhe: Auch Schüler aus dem Umland haben einen Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten für ihre ScoolCard

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2001 - 9 S 2714/00

    Antragsfrist für Normenkontrollverfahren; Erstattung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2009 - 3 K 1756/09
    Insbesondere ist sie gesetzlich nicht verpflichtet, die Schüler völlig von ihren Beförderungskosten freizustellen (VGH Baden-Württ., Urteil v. 22.11.2001 - 9 S 2714/00 -, NVwZ-RR 2002, 438 ff.).

    Sein Spielraum endet jedoch dort, wo die ungleiche Behandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo mit anderen Worten ein aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (st. Rspr. des BVerfG, vgl. Beschluss vom 07.10.1980 - 1 BvL 50/79 u.a. -, BVerfGE 55, 72 ; Beschluss vom 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. -, DVBl 2001, 191; im Anschluss hieran VGH Baden-Württ., Urteil v. 22.11.2001, a.a.O.; Urteil v. 20.11.2001, a.a.O., m.w.N.; Beschluss v. 27.07.1999, a.a.O.).

    Die notwendigen Schülerbeförderungskosten ihrer eigenen Schulen zu tragen bzw. den Trägern der in ihrem Gebiet gelegenen Schulen die Kosten zu erstatten, obliegt den Stadt- und Landkreisen jedoch als Pflichtaufgabe (§ 18 Abs. 1 FAG; st. Rspr., vgl. VGH Baden-Württ., Urteil v. 22.11.2001, a.a.O.; Urteil v. 20.11.2001, a.a.O., m.w.N.).

    Ein Stadt- oder Landkreis darf den Zustrom zu den Schulen in seiner kommunalen Trägerschaft nicht mittelbar dadurch steuern, dass die Schülerbeförderungskosten unterschiedlich hoch subventioniert werden (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil v. 22.11.2001, a.a.O.).

    Nach alledem hat die Beklagte sämtliche Schüler unabhängig von ihrem Wohnort selbst dann in gleicher Art und Weise zu bezuschussen, wenn sie sich nicht nur darauf beschränkt, den auf sie entfallenden Anteil der staatlichen Zuweisung nach § 18 Abs. 3 FAG an die Schüler weiterzugeben (zweifelnd, ob eine solche bloße Weitergabe zulässig wäre: VGH Baden-Württ., Beschluss v. 27.07.1999, a.a.O.; Urteil v. 22.11.2001, a.a.O.), sondern der Zuschuss auch aus eigenen Mitteln der Stadt stammt.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - 9 S 2818/98

    Erstattung der Beförderungskosten für Schüler - Gleichheitssatz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2009 - 3 K 1756/09
    Die Vorschrift des § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FAG stellt es der Beklagten frei, ob und unter welchen Voraussetzungen das "Eigenanteilsverfahren" oder das "Zuschussverfahren" gelten soll (VGH Baden-Württ., Beschluss v. 27.07.1999 - 9 S 2818/98 -, NVwZ-RR 2000, 631 ff.).

    Sein Spielraum endet jedoch dort, wo die ungleiche Behandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo mit anderen Worten ein aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (st. Rspr. des BVerfG, vgl. Beschluss vom 07.10.1980 - 1 BvL 50/79 u.a. -, BVerfGE 55, 72 ; Beschluss vom 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. -, DVBl 2001, 191; im Anschluss hieran VGH Baden-Württ., Urteil v. 22.11.2001, a.a.O.; Urteil v. 20.11.2001, a.a.O., m.w.N.; Beschluss v. 27.07.1999, a.a.O.).

    Nach alledem hat die Beklagte sämtliche Schüler unabhängig von ihrem Wohnort selbst dann in gleicher Art und Weise zu bezuschussen, wenn sie sich nicht nur darauf beschränkt, den auf sie entfallenden Anteil der staatlichen Zuweisung nach § 18 Abs. 3 FAG an die Schüler weiterzugeben (zweifelnd, ob eine solche bloße Weitergabe zulässig wäre: VGH Baden-Württ., Beschluss v. 27.07.1999, a.a.O.; Urteil v. 22.11.2001, a.a.O.), sondern der Zuschuss auch aus eigenen Mitteln der Stadt stammt.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 239/01

    Schülerfahrtkosten: verneinte Zuschussberechtigung von Fachschülern

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2009 - 3 K 1756/09
    Diese Vorschrift setzt zunächst stillschweigend voraus, dass die Tragung der Schülerbeförderungskosten den Schulträgern obliegt (VGH Baden-Württ., Urteil v. 20.11.2001 - 9 S 239/01 - NVwZ-RR 2002, 436 ff.).

    Sein Spielraum endet jedoch dort, wo die ungleiche Behandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo mit anderen Worten ein aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (st. Rspr. des BVerfG, vgl. Beschluss vom 07.10.1980 - 1 BvL 50/79 u.a. -, BVerfGE 55, 72 ; Beschluss vom 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. -, DVBl 2001, 191; im Anschluss hieran VGH Baden-Württ., Urteil v. 22.11.2001, a.a.O.; Urteil v. 20.11.2001, a.a.O., m.w.N.; Beschluss v. 27.07.1999, a.a.O.).

    Die notwendigen Schülerbeförderungskosten ihrer eigenen Schulen zu tragen bzw. den Trägern der in ihrem Gebiet gelegenen Schulen die Kosten zu erstatten, obliegt den Stadt- und Landkreisen jedoch als Pflichtaufgabe (§ 18 Abs. 1 FAG; st. Rspr., vgl. VGH Baden-Württ., Urteil v. 22.11.2001, a.a.O.; Urteil v. 20.11.2001, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2009 - 3 K 1756/09
    Grundsätzlich bleibt es dem Ermessen des Normgebers überlassen, wie die aus der Verfassungswidrigkeit resultierende Lücke zu schließen ist (BVerfG, Beschluss v. 17.01.2006 - 1 BvR 541/02, 1 BvR 542/02 -, BVerfGE 115, 81 ff.; BVerwG, Urteil v. 11.10.1996 - 3 C 29/96 -, BVerwGE 102, 113 ff.).

    Dann folgt aus dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG die Berechtigung der Verwaltungsgerichte, die begünstigende Regelung unmittelbar auf die benachteiligten Kläger anzuwenden (zur vergleichbaren Situation bei verfassungswidrigen Rechtsverordnungen BVerwG, Urteil v. 25.07.2007 - 3 C 10/06 -, BVerwGE 129, 116 ff.; Urteil v. 11.10.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06

    Flächenzahlung; Ausgleichszahlung; Kulturpflanzen; Getreidedurchschnittsertrag;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2009 - 3 K 1756/09
    Dann folgt aus dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG die Berechtigung der Verwaltungsgerichte, die begünstigende Regelung unmittelbar auf die benachteiligten Kläger anzuwenden (zur vergleichbaren Situation bei verfassungswidrigen Rechtsverordnungen BVerwG, Urteil v. 25.07.2007 - 3 C 10/06 -, BVerwGE 129, 116 ff.; Urteil v. 11.10.1996, a.a.O.).

    Jedoch ist der Regelungsspielraum des Satzungsgebers hierbei durch den gebotenen Vertrauensschutz und das Gebot der Rechtssicherheit gegenüber denjenigen, die von der bisherigen Regelung begünstigt waren, stark eingeschränkt (BVerwG, Urteil v. 25.07.2007, a.a.O.).

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2009 - 3 K 1756/09
    Sein Spielraum endet jedoch dort, wo die ungleiche Behandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo mit anderen Worten ein aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (st. Rspr. des BVerfG, vgl. Beschluss vom 07.10.1980 - 1 BvL 50/79 u.a. -, BVerfGE 55, 72 ; Beschluss vom 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. -, DVBl 2001, 191; im Anschluss hieran VGH Baden-Württ., Urteil v. 22.11.2001, a.a.O.; Urteil v. 20.11.2001, a.a.O., m.w.N.; Beschluss v. 27.07.1999, a.a.O.).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2009 - 3 K 1756/09
    Sein Spielraum endet jedoch dort, wo die ungleiche Behandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo mit anderen Worten ein aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (st. Rspr. des BVerfG, vgl. Beschluss vom 07.10.1980 - 1 BvL 50/79 u.a. -, BVerfGE 55, 72 ; Beschluss vom 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. -, DVBl 2001, 191; im Anschluss hieran VGH Baden-Württ., Urteil v. 22.11.2001, a.a.O.; Urteil v. 20.11.2001, a.a.O., m.w.N.; Beschluss v. 27.07.1999, a.a.O.).
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2009 - 3 K 1756/09
    Grundsätzlich bleibt es dem Ermessen des Normgebers überlassen, wie die aus der Verfassungswidrigkeit resultierende Lücke zu schließen ist (BVerfG, Beschluss v. 17.01.2006 - 1 BvR 541/02, 1 BvR 542/02 -, BVerfGE 115, 81 ff.; BVerwG, Urteil v. 11.10.1996 - 3 C 29/96 -, BVerwGE 102, 113 ff.).
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   VG Karlsruhe, 02.02.2009 - 3 K 1756/09   

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VG Karlsruhe, 02.02.2009 - 3 K 1756/09 (https://dejure.org/2009,39150)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.02.2009 - 3 K 1756/09 (https://dejure.org/2009,39150)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Februar 2009 - 3 K 1756/09 (https://dejure.org/2009,39150)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorläufiger Rechtsschutz für einen Nachbarn gegen die Baugenehmigung einer Grenzgarage bei nicht zweifelsfrei erkennbarem Verlauf des vorhandenen und zukünftigen Geländes aus den Bauvorlagen; Schutz des Vertrauens des Bauherren auf die Bestandskraft einer Baugenehmigung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07

    Zur Bestimmung der Schwelle der Rücksichtslosigkeit im Baunachbarrecht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2009 - 3 K 1756/09
    Die Streitwertfestsetzung folgt aus §§ 53 Abs. 3 Nr. 2, 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nrn. 1.5 und 9.7.1 des Streitwertkatalogs 2004 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.11.2007 - 3 S 1923/07 - ).
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