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   VG Minden, 27.02.2002 - 3 K 1764/02   

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VG Minden, 27.02.2002 - 3 K 1764/02 (https://dejure.org/2002,67163)
VG Minden, Entscheidung vom 27.02.2002 - 3 K 1764/02 (https://dejure.org/2002,67163)
VG Minden, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 3 K 1764/02 (https://dejure.org/2002,67163)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Augsburg, 09.03.2005 - Au 3 S 05.167

    Allein aus einem erheblichen Alkoholkonsum ohne jeden Bezug zum Straßenverkehr

    Soweit sich der Antragsgegner auf das Urteil des VG Minden vom 27. Februar 2002 (3 K 1764/02, Juris-Dokument MWRE 111440200) beruft, wird verkannt, dass in dem Fall nicht nur eine erhebliche BAK von 2, 13 Promille festgestellt wurde, sondern zusätzliche Umstände, die die Vermutung begründeten, der Kläger als Beifahrer könne erheblichen Alkoholkonsum und das Führen eines Kraftfahrzeuges nicht hinreichend sicher trennen.
  • OVG Saarland, 18.09.2003 - 1 W 24/03

    Fahreignung; Fahrzeugführer; Teilnahme am Straßenverkehr

    u.a. BVerwG, Beschluss vom 9.9.1996 - 11 B 61/96 -, dokumentiert bei JURIS, sowie Urteil vom 27.9.1995, BVerwGE 99, 249 (252); VGH Mannheim, Beschluss vom 29.7.2002, ZfS 2002, 555; VG Minden, Urteil vom 27.2.2002 - 3 K 1764/02 -, dokumentiert bei JURIS,.
  • VG Augsburg, 08.05.2007 - Au 3 K 07.105

    Zur fachärztlichen Begutachtung bei Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit

    Ein solcher mittelbarer Zusammenhang wurde dann angenommen, wenn der Fahrzeughalter erheblich alkoholisiert (2,13 Promille Blutalkohol) seiner ebenfalls unter Alkoholeinfluss stehenden Ehefrau den PKW überlassen und zu deren unerlaubtem Entfernen vom Unfallort Beihilfe durch Unterlassen geleistet hat (VG Minden vom 27.2.2002, 3 K 1764/02, juris).
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