Rechtsprechung
VG Potsdam, 18.02.2014 - 3 K 1971/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 15 HuHV BB, § 6 HuHV BB, § 13 Abs 1 OBG BB, § 113 Abs 1 S 1 VwGO, § 23 VwVG BB
Ordnungsrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Die widersinnige stundenweise Anmeldung eines Jagdhundes
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 18.02.2014 - 3 K 1971/11
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.03.2017 - 5 B 4.16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05
Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung; …
Auszug aus VG Potsdam, 18.02.2014 - 3 K 1971/11
Es ist dann Sache der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte, die bei der Anwendung der Vorschrift verbleibenden Zweifelsfragen mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen zu beantworten (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2006 -10 C 9/05-, zitiert nach juris).
- VG Potsdam, 14.10.2014 - 3 K 2263/11 Die Kammer sieht - auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Beklagten - keine Veranlassung von ihrer bisherigen Rechtsprechung abzuweichen (vgl. Urteil vom 18. Februar 2014 - VG 3 K 1971/11 -).
Vielmehr spricht bereits der von der Beklagten zitierte Begründungstext zur Hundehalterverordnung vom 25. Juli 2000 dafür, dass der Verordnungsgeber davon ausgegangen ist, dass von besonders ausgebildeten Hunden im Sinne der drei Absätze des § 15 HundehV aufgrund der Ausbildung der Hunde und der Ausbildung ihrer Halter generell ein geringeres Gefahrenpotential ausgeht, wofür die Tatsache spricht, dass u. a. Halter von Jagdgebrauchshunden, die eine Jagdprüfung bestanden haben, keiner Sachkundeprüfung bedürfen und auch von der Vorlage eines Führungszeugnisses - nach der ständigen Verwaltungspraxis der Beklagten - befreit sind, wie der Kammer aus dem Parallelverfahren 3 K 1971/11 bekannt ist.